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Pflicht zur notariellen Beurkundung standesamtlicher Eintragungen in Griechenland

Publiziert am 15.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Nach dem jüngsten Beschluss des Minsteriums für Arbeit, Vorsorge und Soziales soll für sämtliche standesamtliche Eintragungen die Pflicht zur notariellen Beurkundung durch die Betroffenen eingeführt werden. Hierdurch sollen u.a. unberechtigte Rentenzahlungen eingestellt werden.

Betroffen von der Maßnahme sind sämtliche eintragungspflichtige Vorgänge wie Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden. So müssen sich zB die Verwandten von Verstorbenen künftig an einen Notar wenden und das Ereignis beurkunden lassen. Hintergrund ist, dass dann die Versicherungskassen benachrichtigt und etwaige Rentenzahlungen eingestellt werden. Das sieht der sogenannte „Ariadnes“ – Plan vor, welcher vom Arbeitsministerium angekündigt wurde und teils erhebliche Reaktionen unter den Oppositionsparteien hervorgerufen hat.

Heiratserlaubnisse,Bestattungsgenehmigungen sowie jedwede Änderung des Familienstandes sollen fortan den Notaren gemeldet werden, welche ihrerseits dann auf elektronischem Wege die Versicherungskassen informieren sollen.

Die notariellen Kosten sollen 50 Euro betragen.

In Todesfällen werden die Kosten den Versicherungskassen auferlegt und in die Bestattungskosten mit einbezogen, während in allen anderen Fällen die Kosten von den jeweils Betroffenen zu tragen sind.

Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Fortführung von Rentenzahlungen für längst Verstorbene Rentner, deren Tod den Behörden nicht bekannt ist bzw. nicht mitgeteilt wurde.

Auf die Frage, weshalb das Standesamt die Informationspflicht gegenüber Rentenversicherungskassen nicht direkt selbst übernimmt antwortete der Minister für Arbeit, Vorsorge und Sozialversicherungen, Herr Giannis Vroutsis, dass die Kassen nicht über die notwendige Computerausstattung verfüge.

Gemäß den Aussagen von Herrn Vroutsis sollen die Kassenauf diesem Wege ab dem 1. Januar 2013 mehr als 400 Millionen Euro einsparen.  Alle von den Notaren erhobenen Daten, werden den zuständigen Versicherungsträgern sowie der elektronischen Registrierung der Sozialversicherung (IDIKA) , der Anstalt für Arbeit (OAED) und des Generalsekretariats für Informationssysteme des Wirtschaftsministeriums (GGPS) unmittelbar zur Verfügung gestellt.

Anschließend erfolgt gegebenenfalls die unmittelbare Einstellung von Rentezahlungen gegenüber  nicht berechtigten Personen, Versicherungsbücher werden vom EOPYY (Nationales Gesundheitssystem) als ungültig erklärt, während die Finanzämter die neuen, steuerbezogenen Daten aktuell bewerten können .

Gemäß den aktuellen amtlichen statistischen Daten ereignen sich in Griechenland jährlich ca. 110.000 Todesfälle, 60.000 Hochzeiten und Partnerschaftsverträge, sowie 13.000 Scheidungen.

Nach Einschätzung des  Arbeitsministeriums, werden die Kosten der Kassen zur Kostendeckung der notariellen Ausgaben ca. 4,5 Mio. Euro betragen, wovon ca. 500.000 Euro in Form von Stempelsteuern und Gebühren erhoben und ca. 1 Million Euro als Steuern wieder an den Staat zurückerstattet werden.  Infolgedessen werden sich die Kosten für den Ariadne Plan auf ca. 1% der vom Programm vorgesehenen Ersparnisse belaufen.

Gemäß dem Vorsitzenden der Koordinationskommission des  griechischen Notarvereins, Herrn Konstantino Vlachaki, soll der Plan den Notaren einen Zusatzverdienst von durchschnittlich 500,- Euro netto jährlich einbringen .