
NEUE BESTEUERUNG VON 13% FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Publiziert am 7.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
Windkraft und Energie aus Biomasse befinden sich in Griechenland im Vormarsch
Publiziert am 4.Dezember.2013 von Abraam KosmidisGesamten Artikel lesen »
Keywords: Biomasse, Erneuerbare Energien, Stromnetz, Trafostation, Windkraft, Windkraftanlage
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Festsetzung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Griechenland ab dem 1. Juni 2013
Publiziert am 16.Mai.2013 von Abraam KosmidisNach Unterzeichnung des Beschlusses des Staatssekretärs vom Ministerium für Umwelt, Energiewirtschaft und Klimawandel, sowie nach der gemeinsamen Beschlussfassung mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums, werden die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen, sowie für Photovoltaiksysteme des „besonderen Programms“ betreffend die Installationen auf Gebäuden, deutlich niedriger sein, als die bisherigen Preise.
Die neuen Tarife sind unter Berücksichtigung der Rationalisierungsmaßnahmen für den Markt der elektrischen Energie und insbesondere zur Senkung des Defizits der Speziellen Rechnung für erneuerbare Energien (APE) des Trägers LAGIE bestimmt worden. Zudem wurde auch die Belastung des Verbrauchers im Rahmen der aktuellen finanziellen Lage in Betracht gezogen.
Nachstehend werden die Einspeisevergütungen für die Erzeugung elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen dargestellt, so wie sie für neue Anlagen ab dem 1.6.2013 gelten.
Tabelle 1
„Die Festlegung der Einspeisevergütung von elektrischer Energie aus Photovoltaiksystemen, (ausgenommen der Anlagen des in der Tabelle aufgeführten Falles (c) des Artikels 13, Abs. 1 des Gesetzes mit der Nr. 3468/2006 in seiner geltenden Fassung) erfolgt gemäß den Angaben der nachstehenden Aufstellung in €/MWh:
|
Angeschlossene Anlage |
Nicht angeschlossene Anlage |
|
A |
B |
C (unabhängig von der Leistung) |
|
>100 kW |
≤ 100 kW |
||
2013 Februar |
95,00 |
120,00 |
100,00 |
2013 August |
95,00 |
120,00 |
100,00 |
2014 Februar |
90,00 |
115,00 |
95,00 |
2014 August |
90,00 |
115,00 |
95,00 |
Für jedes Jahr ν nach 2015 |
1,1 x μΟΤΣν-1 |
1,2 x μΟΤΣν-1 |
1,1 x μΟΤΣν-1 |
μΟΤΣν-1 : der durchschnittliche Grenzpreis des Systems während des vorhergehenden Jahres ν-1.“
Die neuen Vergütungen werden ab dem 1. Juni 2013 für neu installierte Photovoltaikanlagen in Kraft treten und betreffen nicht die bereits geltenden Tarife für Altanlagen, die gemäß dem Gesetz „Notwendige Maßnahmen zur Anwendung der Gesetze 4046/2012, 4093/2012 und 4127/2013“ bis zum 30. Juni 2013 verlängert worden sind.
Von der Verlängerung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:
- Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kW von gewerbsmäßigen Landwirten, deren Erhaltung der festen Preise am 19. Mai 2013 endete und jetzt bis zum 30. Juni gültig ist.
- Photovoltaikanlagen, deren Einhaltung der festen Preise am 12. März 2013 endete und durch die erfolgte Verlängerung diese in der Preisgestaltung des Ministerialbeschlusses vom 9. August 2012 bis zum 30. Juni 2013 mit einbezogen werden können.
Tabelle 2
Hinsichtlich des „Speziellen Programms zur Entwicklung von Photovoltaiksystemen auf Gebäuden und insbesondere auf Gebäudedächern“ gestaltet sich die Einspeisevergütung der erzeugten elektrischen Energie aus Photovoltaiksystemen, gemäß der nachfolgenden Aufstellung:
Monat / Jahr |
Preis (Euro / MWh) |
Februar 2013 |
125,00 |
August 2013 |
125,00 |
Februar 2014 |
120,00 |
August 2014 |
120,00 |
Februar 2015 |
115,00 |
August 2015 |
115,00 |
Februar 2016 |
110,00 |
August 2016 |
110,00 |
Februar 2017 |
105,00 |
August 2017 |
100,00 |
Februar 2018 |
95,00 |
August 2018 |
90,00 |
Februar 2019 |
85,00 |
August 2019 |
85,00 |
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Keywords: Dachanlagen, Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Fotovoltaik, Griechenland, Photovoltaik, PV Anlage
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Das neue Gesetz zu den erneuerbaren Energien in Griechenland – Mehr Wachstum durch Investitionen in Erneuerbare Energien
Publiziert am 31.Mai.2010 von Abraam Kosmidisvon Rechtsanwalt Aris Kapsalis
Die neuen Regelungen des Gesetzes „zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels“ stärken die Konkurrenzfähigkeit der griechischen Wirtschaft im Umweltbereich, schaffen neue unternehmerische Möglichkeiten, sichern die Existenzmöglichkeit von Investitionen und schaffen neue Arbeitsplätze. Grundsätzlich führt das neue Gesetz zu einer progressiven und gesunden Steigerung der Wirtschaftlichkeit des EE-Marktes. Das bisherige Gesetz Nr. 3468/2006 zu den Erneuerbaren Energiequellen wird hierbei durch das vorgenannte neue Gesetz ergänzt und verbessert. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das neue Gesetz als „investorenfreundlicher“ erweist und ausländischen Unternehmen einen leichteren Eintritt in den griechischen Markt gewährleistet.
Wesentliche Merkmale des Gesetzes sind die Senkung des Bürokratieaufwands, die Beseitigung der Intransparenz, die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Steigerung des Investitionspotentials sowie die Steigerung der Wirtschaftserträge in den Kommunen und Präfekturen.
Als Gegenkraft zum dreijährigen Unterstützungspaket der EU soll daher insbesondere der Bereich der EE, auch nach expliziter Intention des Gesetzgebers, zur Schaffung von Einnahmequellen und damit zum Aufschwung der Wirtschaft führen.
Insbesondere wurden mit der neuen Gesetzgebung folgende Ziele gesetzt:
- 20% der Stromerzeugung aus EE soll im Jahre 2020 dem gesamten Endenergieverbrauch dienen. Die von der europäischen Richtlinie 28/2009 anvisierten 18% sollen damit als Ziel übertroffen werden.
- mindestens 40% Gesamtstromerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020
- mindestens 20% der Stromerzeugung aus EE sollen bis zum Jahre 2020 dem Verbrauch von Heizung und Kühlung dienen
- mindestens 10% soll dem Endenergieverbrauch bei den Fortbewegungsmitteln dienen (Biogas). Im Vergleich dazu liegt Deutschland bei 20%.
Die Änderungen der bisherigen Gesetzgebung liegen einerseits in einer erheblichen Vereinfachung des Lizenzvergabeverfahrens für die Installation einer Produktionsanlage und andererseits in der Schaffung größerer Anreize zur Projektumsetzung. Genauer gesagt wurden folgende Ziele und Regelungen getroffen:
- Ziel ist zunächst die Vervielfachung der Anzahl von neuen Investitionen im Bereich der EE bis zu einer Höhe von 1000 MW im Jahr. Derzeit liegt in Griechenland die Gesamtstromerzeugung bei 200-500 MW im Jahr, wohingegen bei den Windparkanlagen die Anzahl der Projekte in den Jahren 2004 bis 2009 von 465 MW auf 1087MW (134%-ige Erhöhung) gestiegen ist. Die direkte Lizenzvergabe durch die RAE als auch die Festlegung verbindlicher und verkürzter Fristen für die öffentliche Verwaltung sollen die Unmittelbarkeit der Projektumsetzung garantieren.
- Das bürokratische Verfahren reduziert sich von 36-60 Monaten auf 8-10 Monaten. Zudem wird die öffentliche Verwaltung ermächtigt, eine Umweltstudie entweder begründet abzulehnen, andernfalls gilt diese Studie als automatisch genehmigt, wenn eine Frist von 4 Monaten ab Einreichung abgelaufen ist. Vorgesehen ist auch die Gründung einer selbständigen an das Umweltministerium angeschlossenen Behörde zur Förderung von Investitionen aus EE in Form von „One Stop Shops“.
- Die Lizenzvergabe wird vom Verfahren zur Erteilung der Umweltauflagen abgetrennt und erfolgt nunmehr erst in einem zweiten Stadium. Die Produktionslizenz ist von der RAE innerhalb von zwei Monaten ab Antragsstellung zu erteilen. Ausgenommen werden hierbei Anlagen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
- Das bisherige Umweltverfahren, welches aus zwei Verfahrensstadien bestand, wird nunmehr in einem Verfahren vereinheitlicht.
- Zudem erfolgt die Anhebung mehrerer Vergütungssätze in verschiedenen Kategorien der EE, so erfolgt beispielsweise in der Produktion von Energie aus Photovoltaik eine Erhöhung von 457€ auf 550€ pro MWh. Letzteres gilt insbesondere auch für Meereswindparks und Biogasanlagen. Grundsätzlich liegt ein zentraler Gesetzeszweck in der Anpassung der Vergütungen, damit insbesondere kleinere Anlagen von Privatleuten und Bauern gefördert werden können.
- Die Meereswindparks sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf verstärkt gefördert werden und stehen daher im Mittelpunkt der Neueinführungen. Aus diesem Grunde soll für letztere auch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
- Eine wichtige Änderung ist auch die Umverteilung der speziellen EE-Gebühr (3%) an. Demnach soll ein beträchtlicher Anteil der Einnahmen aus dieser Gebühr (1/3) einerseits den lokalen Haushalten der betreffenden Gemeinde, innerhalb derer der Betrieb von Projektanlagen zugelassen wurde, und teilweise der Gemeinde selbst zugeführt werden. Im Grunde genommen sollen daher niedrigere Stromrechnungen in den Gemeinden erteilt werden, in denen die Installation von Parks zugelassen wurde. Der Rest der Einnahmen aus der EE-Gebühr soll der Besonderen („Grünen“) Kasse zur Umsetzung von Regulierungs- und Umweltplänen zugeführt werden. Im Rahmen dieser Gesetzgebung gewinnt daher der Aspekt des kommunalen Wirtschaftsaufbaus, des Umweltschutzes und der gesellschaftlichen Unterstützung eine besondere Bedeutung.
- Bei Landflächen, die bislang als hochproduktives Agrarland eingestuft wurden, soll nunmehr die Investition und Installation einer Anlage möglich sein. Damit kommt man sehr vielen Investoren entgegen, weil viele projekttaugliche Nutzungsflächen bislang nicht verwendet werden konnten. Insbesondere wird in solchen Fällen auch ein in Ausnahmefällen eventuell erforderliches Umwidmungsverfahrens entfallen, so dass der bürokratische Aufwand zur Projektumsetzung auch an dieser Stelle erheblich verkürzt und erleichtert wird.
An diese Reform schließt sich in einem weiteren Schritt der Erlass des neuen Investitionsförderungsgesetzes an, welcher die Thematik der Subventionierung derartiger Projekte neu regeln soll. Nach bisherigen Erkenntnissen wird es nach wie vor eine Förderung für derartige Investitionen geben. Die einzelnen Kriterien und Förderungssätze stehen noch in Diskussion, doch ist auch in diesem Zusammenhang eine für den Investor positive Entwicklung zu erwarten. Dieses Regelwerk wird den ausländischen Unternehmen noch einen weiteren Anreiz geben, eine Investition in Griechenland umzusetzen. Weiterführende Informationen bietet der Artikel Gesetz 3851/2010 zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels.
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Keywords: Erneuerbare Energien, Fördergesetz, Griechenland, investition, subvention
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Erneuerbare Energien – Photovoltaik – Gesetzesänderung in Griechenland
Publiziert am 15.Dezember.2009 von Abraam KosmidisBeabsichtigte Neuregelungen für Photovoltaikanlagen in Griechenland
Die griechische Regierung beabsichtigt, einen Gesetzesentwurf über die Reduzierung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Lizensierung und des Nutzungsverfahrens von „Erneuerbaren Energiequellen“ vorzulegen. Der Entwurf sieht Anreize und Maßnahmen vor, die die Entwicklung der „grünen Energie“ vorantreiben sollen, welche der Ministerpräsident als „Einbahnstraße“ zur Bekämpfung der Krise bezeichnet hatte. Die Umweltministerin hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass es „Ziel des Gesetzesentwurfes sei, die Energieerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020 auf 20 % der Gesamtstromerzeugung und auf 40 % der Stromerzeugung aus elektrischer Energie ansteigen zu lassen“. Derzeit erzeugt Griechenland lediglich 6,7 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Photovoltaik. Ziel des neuen Gesetzesentwurfes ist die grundlegende Neugestaltung des Regelungsrahmens zur Lizensierung von EE-Projekten, die Schaffung notwendiger Strukturen zur Projektumsetzung in den Gegenden mit erhöhtem EE-Potential, die Änderungen bezüglich des bestehenden Rechtsrahmens für die Sondernutzung, die Einführung eines umfassenden Bündels von Anreizen, die Festlegung von Preisen im Bereich der EE, sowie die Motivierung zur Schaffung von EE-Gross-KWK. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reduzierung der Dauer des Lizensierungsverfahrens auf 8 bis 10 Monate von derzeit 3 bis 5 Jahren. Außerdem wird das Verfahren zur Erteilung einer Stromerzeugungslizenz von der Umweltlizensierung getrennt. Hierdurch wird das Vorverfahren über die Prüfung der Umweltbedingungen und das Verfahren zur Erteilung naturschutzrechtlicher Genehmigungen vereinheitlicht. Ziel sei außerdem die Gründung eines selbständigen Amtes, für das die Umweltministerin unmittelbar zuständig sein solle und das als Informations- und Serviceanlaufstelle für Investoren für Projekte „grüner Energie“ dienen soll. Auch wenn sich Griechenland europaweit im Bereich von Windkraft auf dem ersten Platz befindet, so ist der Markt für Investitionen in diesem Bereich noch kaum gesättigt, so dass für Investoren auf diesem Sektor noch viel Raum für Aktivitäten und Investitionen besteht. Vergleichsweise wurden bislang folgende Gesamtkapazitäten aus Windkraft installiert (Zahlen aus 2008) Griechenland 985 MW Spanien 16.756 MW Deutschland 23.903 MW Detaillierte Informationen und weiterführende Beiträge finden Sie unter:- Möglichkeiten zur Investition in Photovoltaik in Griechenland
- Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in Griechenland
- Subventionierung der Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen in Griechenland
- Genehmigungsverfahren für die Errichtung von PV-Anlagen in Griechenland
- Investitionsförderung, Erneuerbare Energiequellen und Photovoltaik in Griechenland
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Keywords: Einspeisevergütung, Erneuerbare Energien, Fotovoltaik, Griechenland, Photovoltaik, Regenerative Energien, Solarenergie
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