Die Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland treten sind am 1. September in Kraft getreten. Sie betreffen sowohl Privatkunden als auch Freiberufler. Laut der neuen Ministerialentscheidung wird für Privatkunden nunmehr die Geldabhebung in Höhe von 1.800,- Euro insgesamt pro Kalendermonat erlaubt.
Eine zusätzliche Abhebung über den Betrag der 1.800,- Euro hinaus ist lediglich für Bargeldeinzahler erlaubt (Geldabhebung von ……