Sie wollen in
Griechenland eine selbständige
Aktiengesellschaft (AG) oder eine Tochtergesellschaft der bereits bestehenden deutschen AG
in Griechenland gründen? Dann müssen Sie bei der
Gründung einer griechischen AG einiges beachten. Die Vorzüge der griechischen Aktiengesellschaft stellt Ihnen die
Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft hier vor.
Unternehmensform Aktiengesellschaft hat in Griechenland weite Verbreitung
Die
Aktiengesellschaft ist in
Griechenland recht beliebt, da sie für die Aktionäre eine Vielzahl von
Vorteilen bietet. Zu den größten Vorteilen gehören die
hohe Flexibilität beim Ein- und Austritt von Aktionären und die Übertragung von Aktien. Einige griechische Fördergesetze setzen darüber hinaus die griechische Aktiengesellschaft auch als Rechtsform voraus, um überhaupt
Fördergelder erhalten zu können. Für Aktionäre bietet sich darüber hinaus der große Vorteil, dass die
Aktionäre weitestgehend nur Rechte, aber kaum Pflichten haben – mit Ausnahme der Leistung der übernommenen Kapitaleinlage.
Für die
Gründung einer griechischen Aktiengesellschaft ist seit 2007 mittlerweile nur noch ein
Gründungsaktionär erforderlich. Die Aktionäre müssen das Gesellschaftskapital einbringen. Zweitrangig ist bei der Gründung, ob die Aktiengesellschaft durch
natürliche oder
juristische Personen ins Leben gerufen wird. Das
Mindestkapital zum Gründen einer griechischen Aktiengesellschaft beträgt
60.000 Euro. Bei der Festsetzung des Aktienkapitals ist darauf zu achten, dass das Aktienkapital für die Anlaufkosten des Unternehmens ausreicht.
Aktiengesellschaft in Griechenland heißt Ανώνυμη Εταιρεία (Anonumae Hetaireia) (AE).
Selbstverständlich heißt die
Aktiengesellschaft in Griechenland nicht genauso wie in Deutschland. Der griechische Name lautet Ανώνυμη Εταιρεία, was so viel bedeutet wie „anonyme Gesellschaft“. Dies bezieht sich darauf, dass im Falle der Verausgabung von Inhaberaktien die Aktionäre nach außen nicht bekannt sind. Die meisten
griechischen Aktiengesellschaften (A.E.) werden für einen Zeitraum von ca. 50 Jahren gegründet. Wichtig zu beachten ist weiterhin, dass die Gründung der Aktiengesellschaft einer
notariellen Beurkundung mit Anwaltszwang und
behördlicher Genehmigung durch die Präfektur bedarf. Ferner sind - je nach Geschäftsbereich - unter Umständen noch weitere Genehmigungen erforderlich. Welche Genehmigungen das im Detail sind und was Sie sonst noch bei der
Gründung einer Aktiengesellschaft Griechenland beachten müssen, erklären wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.