Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner im Gespräch: Sie fragen - wir antworten
Die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner ist auf deutsch-griechische Rechtsfragen spezialisiert. In unserem Weblog beantworten Ihnen griechische und deutsche Rechtsanwälte gerne Ihre Fragen zu verschiedenen Themen mit länderübergreifendem Bezug.
Im Dialog für länderübergreifende Rechtsfragen: Sie fragen - wir antworten
Herr Rechtsanwalt A. Kosmidis in Fragen zu Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht und Handelsvertreterrecht
Herr Rechtsanwalt Tosounidis berät in Fragen zum Unternehmenskauf M&A, Gesellschafts- und Handelsrecht, Immobilien- und Erbrecht, Forderungeinzug
Herr Rechtsanwalt Kapsalis in Fragen zum allgemeinen Zivilrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Erneuerbare Energien
Das Team von Kosmidis & Partner beantwortet aber auch gerne Fragen aus verschiedenen anderen Rechtsgebieten. Stellen Sie uns Ihre Frage hier auf dieser Seite mittels der Kommentar-Funktion oder senden Sie uns eine persönliche Nachricht.
Sehr geehrter Herr Kosmidis,
wir haben in eine 20 KW Photovoltaik – Anlage in Griechenland investiert und als erstes den 30 %-igen Solidaritätsabschlag zu verkraften. Nun aber sollen wir trotz bestehender privater Krankenversicherung in Deutschland, wo auch unser Hauptwohnsitz besteht in die griechische Sozialversicherung einbezahlen. Somit ist abzusehen bis wann die Kosten höher als die Einnahmen sein werden.Sehen Sie Möglichkeiten Beitragszahlungen an die TEBE (als unnötige zweite Versicherung) zu verhindern?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Guten Morgen Herr Tosounidis,
meine alleinstehende Tante aus Saloniki ist gerade verstorben. Sie hatte 4 Brüder, von denen noch einer in Deutschland lebt (86 Jahre).
Bei zwei weiteren Brüdern gibt es jeweils 2 Kinder, bei einem noch die Frau und 2 Kinder.
2 meiner Cousins leben in Griechenland, einer in Saloniki, also Vorort.
Wir in Deutschkand, außer mein Onkel natürlich sprechen leider kein Griechisch.
Wie können wir von hier aus unseren Erbanspruch geltend machen und wer hat überhaupt einen Anspruch?
Die Befürchtung bei meinem Onkel ist, die Cousins übergehen und in Deutschland.
Da mein Onkel schon sehr alt ist, versuche ich die Sache zu klären.
Können wir Sie gegebenenfalls damit beauftragen?
Vielen Dank vorab
Martina Ikonomou
Sehr geehrte Frau Ikonomou,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Wir können Sie gerne in dieser Angelegenheit unterstützen. Aus Vertraulichkeitsgründen bitte ich Sie Ihre Anfrage an [email protected] bzw. [email protected] zu schicken, damit wir dazu Stellung nehmen können.
Mit freundlichen Grüssen
Themis Tosounidis