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Steuerrecht Griechenland : Was sich in 2016 ändert

Griechischen SteuerbehördenKurz vor dem Ende des Jahres sollen neue Überraschungen tausenden Steuerpflichtigen nicht erspart bleiben, zumal neue Regelungen in Bezug auf die Einkünfte von 2015 im Parlament verabschiedet werden sollen.Insbesondere erstellt die Führung des Finanzministeriums eine weitere, steuerliche Gesetzgebung, in der die Vorschriften hinsichtlich der freiwilligen Offenlegung der nicht angemeldeten Einkünfte, das Vermögensverzeichnis (Periousiologio) sowie begrenzte Änderungen in der Besteuerung der Jahreseinkünfte von natürlichen Personen aufgenommen werden.Den neuesten Angaben zufolge beziehen sich die bereits mit den Institutionen überprüften, äußerst kurzfristigen Änderungen auf folgendes:Steuerskala – Steuerfreigrenze. Die Überprüfung und eventuelle Genehmigung durch die Institutionen der Festlegung einer niedrigen Steuerfreigrenze für Einkünfte von bestimmten Freiberuflern (z.B. Arbeitnehmer, die ihr Einkommen durch Einkünfte auf Rechnung ergänzen), um die sich aus der Zunahme der Steueranzahlung von 55% auf 75% ergebenden Belastung für die Einkünfte 2015 zu beschränken.Mieteinnahmen. Steuerpflichtige mit diesjährigen Mieteinnahmen aus Immobilien werden im nachfolgenden Jahr zur Entrichtung von erhöhten Steuern um 142,2 Mil. Euro aufgerufen. Für diese Einkünfte wird die Festlegung einer neuen Steuerskala erwartet, in der sich die Steuersätze 11% (für Jahresbeträge von bis zu 12.000 Euro) und 33% (für Jahresbeträge über 12.000 Euro) erhöhen werden. Der Wirtschaftsstab bearbeitet einen neuen Entwurf, womit ein Fortschritt der Besteuerungsskala für Mieteinnahmen mit mehreren Stufen erreicht werden soll. Ziel ist die Übertragung der steuerlichen Belastung auf die höheren Einkommensgruppen, mit hohen Einkünften aus den vermieteten Immobilien.Landwirte. Der Haushaltsplan für das kommende Jahr sieht zusätzliche Steuern um 32 Mil. Euro aus der Besteuerung der Landwirte vor. Nach der erhöhten Anzahlung der Einkommenssteuer auf 75% für diesjährige, landwirtschaftliche Einkommen sind weitere Eingriffe auf den Steuerstatus der Landwirte nicht ausgeschlossen.Quittungen. Die bereits bekannte Regelung zum Sammeln von Quittungen findet auf die diesjährigen Einkünfte keine Anwendung. Zur Sicherung der Steuerfreigrenze von 9.550 Euro durch den Steuerabzug in Höhe von 2.100 Euro, mussten Arbeitnehmer und Rentner im letzten Jahr Quittungen vorlegen, welche einem Anteil von 10% ihres Einkommens entsprachen.Dennoch sucht der Wirtschaftsstab eine Lösung zur Erhaltung der Steuerfreigrenze auch für diesjährige Einkommen von Arbeitnehmern und Rentnern, welche im kommenden Jahr besteuert werden sollen.

Die vom Wirtschaftsstab vorbereitende zehn Eingriffe auf die Steuerfront für 2016 sind insbesondere:

  1. Die Einreichung des Gesetzentwurfs im Parlament zur freiwilligen Legalisierung von Schwarzgeld aus Einlagen in den kommenden Tagen.
  2. Vermögensverzeichnis. Mitte Dezember wird der diesbezügliche Gesetzentwurf erwartet, und umgehend nach Einreichung der Steuererklärungen werden die Besteuerten zur Anmeldung ihrer Vermögenswerte über ein E-Formular des TAXIS-Net aufgefordert.
  3. Nach dem Vermögensverzeichnis werden kleinere Änderungen in der Steuerskala für die Einkünfte von 2015 erfolgen. Ziel ist der schnelle Abschluss der Steuererklärungen, um die ENFIA – Steuerbescheide daraufhin vornehmen zu können.
  4. Im Februar sollen Eingriffe für breitere Veränderungen hinsichtlich der Einkommensbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen erfolgen.
  5. Maßnahmen für den Tabak-und Treibstoffschmuggel.
  6. Neuer Gesetzentwurf über die Steuer, welche die Sonderimmobiliensteuer ENFIA ersetzen soll, und welche gerechter und angemessener, jedoch stets einnahmenorientiert sein wird.
  7. Die neue Form des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen.
  8. Das elektronische Finanzamt zur Erweiterung von elektronischen Transaktionen, sodass die Finanzämter für das Publikum nunmehr geschlossen bleiben und sich der Besteuerte durch einen spezialisierten Call-Center, das Internet oder durch seinen Buchhalter bedienen kann.
  9. Die Festlegung der Marktpreise anstatt der Einheitswerte zur Berechnung der Immobiliensteuer.
  10. Bildung eines Rates zur Koordinierung der Steuerpolitik, um einen effektiven Dialog zu gewährleisten.

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