Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Beschleunigung der Justizverwaltung in Griechenland

Publiziert am 23.Januar.2012 von Abraam Kosmidis

Ein Gesetzentwurf zur Reform des Prozessrechts in Griechenland sieht eine Reihe grundlegender Maßnahmen zur Beschleunigung der griechischen Justizverwaltung und Rechtsprechung vor.

Kommt es derzeit zu einem Rechtsstreit vor den griechischen Gerichten, können sich die Verhandlungen leider teilweise über Monate und sogar Jahre hinziehen. Langwierige Prozesse und vermeidbare Verzögerungen in den Verfahrensabläufen der Justiz bilden die Grundlage für zahlreiche Reformgespräche. Nunmehr soll durch Erlass eines Justizbeschleunigungsgesetzes die Straffung und Beschleunigung des Prozessablaufs unter Wahrung der rechtsstaatlichen Interessen und die effektive Entlastung der Rechtspflege erreicht werden.

Über den diesbezüglichen Gesetzesentwurf zur Reform des Prozessrechtes soll bereits Anfang des Jahres 2012 entschieden werden. Im Gesetzesentwurf sind einige Änderungen des Verfahrensrechts, aber auch Regelungen bezüglich des materiellen Prozessrechts vorgesehen. Erhebliche Bedeutung kommt unter anderen folgenden Änderungsvorschlägen zu: (mehr …)


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Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland

Publiziert am 28.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Baurecht in Griechenland - Regulierung und nachträgliche Legalisierung von Bauten ohne Baugenehmigung, Bauten mit baurechtlichen Verstößen und ungenehmigten Baumaßnahmen.

Der griechische Gesetzgeber hat bisweilen unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen erlassen, auf deren Grundlage ein Regulierungsversuch für die zahlreichen Baurechtswidrigkeiten bei Immobilien und Bauwerken in Griechenland unternommen wurden. Eine zentrale Bedeutung kam dabei dem Gesetz 1337/1983 zu. Da jedoch das Problem der rechtswidrigen Bebauung bislang nie effektiv geregelt worden war, wurde das Erfordernis einer endgültigen gesetzlichen Regulierung dieser Fälle besonders groß, so dass schließlich im Jahr 2011 das Gesetz 4014/2011 verabschiedet wurde.

Der Regelungsgehalt des Gesetzes 4014/2011

Das Gesetz 4014/2011 räumt den Eigentümern diverser baurechtswidriger Bauwerke und Immobilien die Möglichkeit zu deren "Regulierung" ein. "Regulierung" im Sinne des Gesetzes bedeutet dabei im Wesentlichen die Freistellung von etwaigen Errichtungs- und Aufrechterhaltungsstrafen, Verhinderung von Abriss sowie sonstigen Sanktionen für einen Zeitraum von 30 Jahren für alle gemäß des Gesetzes geregelten baurechtwidrigen Objekte oder solche ohne Baugenehmigung.

Mithin sollen regulierte Objekte an die Infrastruktur angeschlossen werden, und es können daran instandhaltende Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden, sofern diese die Größe des rechtswidrigen Gebäudevolumens nicht erhöhen. Bei baurechtswidrigen Bauten oder Nutzungen, die sich im Außenbereich eines Bebauungsplans bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, haben speziell die Gemeinden landesweit ihre diesbezügliche Bauplanung fertigzustellen. (mehr …)


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Umwandlungsrecht Griechenland

Publiziert am 8.Dezember.2011 von Abraam Kosmidis

Der Widmann | Mayer - Umwandlungsrecht, jetzt aktuell erschienen: der Länderteil "Umwandlungsrecht Griechenland"

Der Widmann | Mayer - Umwandlungsrecht Umwandlungsrecht Griechenland

Bearbeitet von: Abraam Kosmidis, Rechtsanwalt und Dikigoros, unter Mitarbeit von Themis Tosounidis, Dikigoros, und Aris Kapsalis, Rechtsanwalt.

Hochaktuell zur Investitionsoffensive: Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Unternehmenssteuer- und Umwandlungssteuerrecht, - z. B. mit Checkliste zur Gründung einer E.P.E. (= griechische GmbH).

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Ausführliche Darstellung der Kapital- und Personengesellschaften griechischen Rechts, des griechischen Umwandlungsrechts (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung), Buchhaltung und Buchführungspflichten in Griechenland, Steuerrecht (bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Aktien), Besteuerung von Umwandlungen.


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Deregulierung des Anwaltsberufes in Griechenland

Publiziert am 10.November.2011 von Abraam Kosmidis

Deregulierung des Anwaltsberufes - Vortragsveranstaltung des Deutschen Anwaltsvereins Griechenland am 09.12.2011

Deutscher Anwaltsverein Griechenland

Der Deutsche Anwaltverein Griechenland (DAV Griechenland) hält  in Zusammenarbeit mit der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner am Freitag, den 09. Dezember 2011 eine Vortragsveranstaltung  zu dem Thema

«Deregulierung des Anwaltsberufes. Eine Chance für innovative Änderungen?»

Die Veranstaltung findet in den Büroräumen der Anwaltsgesellschaft  Kosmidis & Partner in Angelochori – Nea Michaniona, Byzantiou Str. 10, PLZ. 57004 um 18.00 Uhr statt.

Es erfolgt eine vergleichende Darstellung des deutschen und griechischen Standesrechts und der jeweiligen Entwicklung der letzten Jahren in den beiden Ländern statt. Ferner werden die Notwendigkeit, Chancen und Innovationsmöglichkeiten für eine weitere Deregulierung des Anwaltsberufs in Griechenland abgehandelt.

Alle deutschen und griechischen Kollegen Rechtsanwälte / griechische Anwälte sind zu dieser (kostenlosen) Veranstaltung herzlich eingeladen.

Das genaue Programm der Veranstaltung wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Für weitere Rückfragen bzw. Zusagen bitten wir um entsprechende  Benachrichtigung bis zum spätestens  02.12.2011 entweder per E-Mail an  [email protected], oder per Fax  an die Nr. 23920 57619 oder telefonisch unter der Nr.: 23920 57619.


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Gesetz zur beschleunigten Gesellschaftsgründung in Griechenland

Publiziert am 10.Mai.2011 von Abraam Kosmidis

Vereinfachte Verfahren zur Gründung griechischer Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sollen die effiziente und zügige Realisierung von Investitionsvorhaben in Griechenland erleichtern.

Durch das Gesetz 3853/2010 wurde in Griechenland die Vereinfachung und Beschleunigung des  Gründungsverfahrens für Gesellschaften  vorgesehen,  mit dem Ziel Investitionsvorhaben effektiver und schneller abzuwickeln. Dieses Gesetz war im Wesentlichen durch den Ministerialbeschluss Nr. K1-802/23.3.2011 aktiviert worden, welcher die Durchführungsbestimmungen, Verfahren und Voraussetzungen für die schnelle und kostengünstigere Gründung von Gesellschaften in Griechenland vorgab.

Der Grundgedanke des Gesetzes besteht in der Einrichtung eines  Dienstes („One-Stop- Shop“), an welchen sich Interessierte zwecks Gründung einer Gesellschaft wenden können und insoweit die bisher erforderlichen langwierigen bürokratischen Verfahren in den diversen Behörden und Trägern öffentlichen Rechts umgehen kann.

Für die Gründung von Personengesellschaften werden als so bezeichnete „One-Stop-Shops“  die örtlichen Bürgerservicestellen ( KEP) sowie die allgemeinen Firmenregisterdienststellen (GEMI) die in den Handelskammern betrieben werden vorgesehen, wohingegen für die Gründung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) die  Notare als solche akkreditiert sind. Kosmidis und Partner bietet diese Dienstleistung in enger Zusammenarbeit mit Notaren an. (mehr …)


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Finance Monthly Law Awards 2011 für Rechtsanwälte Kosmidis & Partner

Publiziert am 5.Mai.2011 von Abraam Kosmidis

Kosmidis and Partners wurde mit der “Finance Monthly Law Awards 2011” als Anwaltsgesellschaft des Jahres in Griechenland für Immobilienrecht ausgezeichnet.

Finance Monthly Law Awards 2011

Die Auszeichnung ist das Ergebnis einer Wahl, welche von “Finance Monthly” durchgeführt wurde und an welcher über 36,000 Wähler teilnahmen. Darunter befinden sich viele multinational operierende Unternehmen teil.


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Focus-Artikel über Griechenland hat gerichtliches Nachspiel

Publiziert am 27.April.2011 von Abraam Kosmidis

13 Journalisten des deutschen Magazins FOCUS werden sich wegen eines Anfang 2010 publizierten Artikels über Griechenland vor der griechischen Justiz verantworten müssen.

Am 24.2.2010 berichteten wir in unserem Blog über den im Magzin "Focus" (Ausgabe 08/10)  erschienen Artikel über Griechenland mit dem Titel "Betrüger in der Euro-Familie" nebst der auf der Titelseite dieser Ausgabe abgebildeten Aphrodite von Milos mit einem erhobenen Mittelfinger. Dieser Artikel wird nun ein gerichtliches Nachspiel in Griechenland haben.

Im Juni 2011 werden sich 13 Journalisten des Magazins "Focus" für den Artikel und die Abbildung vor einem griechischen Gericht verantworten müssen, denn es wurde von einer Gruppe griechischer Rechtsanwälte Strafanzeige eingereicht. Die Verhandlung findet vor der dreigliedrigen Strafkammer in Athen statt, Anklage wurde wegen Verleumdung, übler Nachrede durch die Presse, Verunglimpfung des griechischen Staates und seiner Symbole, sowie wegen Beleidigung erhoben. (mehr …)


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Einführung der Umsatzsteuerpflicht für die Dienstleistungen von Rechtsanwälten in Griechenland

Publiziert am 14.Juli.2010 von Abraam Kosmidis

Im April 2010 wurde mit dem Gesetz 3842/2010 die Umsatzsteuerpflicht für Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher in Griechenland mit Wirkung ab dem 1.7.2010 eingeführt. Die anwaltlichen Dienstleistungen waren in Griechenland bislang umsatzsteuerfrei. Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung hat nun jeder griechische Rechtsanwalt ab dem 1.7.2010 auf seine Honorare eine Umsatzsteuer in Höhe von 23% zu berechnen.

Nach EU-Recht war die Umsatzsteuerpflicht auf die Dienstleistungen griechischer Rechtanwälte nicht zwingend vorgesehen. Nach der Richtlinie 2006/122/EK steht Griechenland sogar das zeitlich unbeschränkte Recht auf Befreiung der anwaltlichen Dienstleistungen von der Umsatzsteuerpflicht. In den vergangenen Jahren war schon zwischen 1992-2000 versucht worden, den Rechtsanwälten die Umsatzsteuerpflicht auf ihre Dienstleistungen aufzuerlegen. Die entsprechenden Entwürfe wurden jedoch nicht realisiert.

Als Begründung für die Befreiung des Rechtsanwalts von der Umsatzsteuerpflicht wurde seine Eigenschaft als Teil der Rechtspflege angesehen und dass der Schutz der Bürgerrechte, sowie der freie Zugang zur Justiz durch den Rechtsanwalt gewährleistet werde.  Für die Befreiung der Rechtsanwälte von der Umsatzsteuerpflicht wurde deshalb ein öffentliches Interesse angenommen (ähnlich der medizinischen Versorgung, dem Schutz Jugendlicher, der schulischen und akademischen Ausbildung usw.), für deren möglichst niedrige Kostenstruktur der Staat zu sorgen habe.

Trotz verschiedener Widerstände wurde jetzt aber die Umsatzsteuerpflicht mit dem Gesetz 3842/2010 für die Dienstleistungen der Rechtsanwälte und Notare in Höhe von 23% eingeführt. Die Umsatzsteuer fällt auf das gesamte Honorar an.

Der Umsatzsteuerpflicht auf ihre Dienstleistungen wurde  -wie gesagt- neben den Rechtsanwälten  und Notaren auch den Gerichtsvollziehern auferlegt, wobei für letztere klargestellt wurde, dass die Gerichtsvollzieher in Griechenland selbständige Unternehmer sind, eine eigenständig eingerichtete Tätigkeit ausüben und der steuerlichen Buchführungspflicht unterliegen. Dies also im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, in welchen die Gerichtsvollzieher unselbständige Organe der Rechtspflege sind.

Im grenzüberschreitenden Verkehr sind die Dienstleistungen von griechischen Rechtsanwälten nunmehr ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Soweit der Auftraggeber jedoch über eine Umsatzsteuer Identnummer verfügt und diese dem Rechtsanwalt mitteilt, ist die Dienstleitung von der Umsatzsteuer befreit. In der Regel werden dies Unternehmen sein. Der Rechtsanwalt ist in diesem Falle verpflichtet, die angegebene Umsatzsteuer Identnummer über das VIES System zu überprüfen. Soweit dort die angegebene Umsatzsteuernummer unter dem Namen des Auftraggebers bestätigt wird, erfolgt dann die Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer. Privatpersonen hingegen, welche in der Regel über keine Umsatzsteuer Identnummer verfügen, müssen die Rechnung hingegen mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer bezahlen.


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Das neue Gesetz zu den erneuerbaren Energien in Griechenland – Mehr Wachstum durch Investitionen in Erneuerbare Energien

Publiziert am 31.Mai.2010 von Abraam Kosmidis

von Rechtsanwalt Aris Kapsalis

Die neuen Regelungen des Gesetzes „zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels“ stärken die Konkurrenzfähigkeit der griechischen Wirtschaft im Umweltbereich, schaffen neue unternehmerische Möglichkeiten, sichern die Existenzmöglichkeit von Investitionen und schaffen neue Arbeitsplätze. Grundsätzlich führt das neue Gesetz zu einer progressiven und gesunden Steigerung der Wirtschaftlichkeit des EE-Marktes. Das bisherige Gesetz Nr. 3468/2006 zu den Erneuerbaren Energiequellen wird hierbei durch das vorgenannte neue Gesetz ergänzt und verbessert. Insgesamt lässt sich festhalten, dass sich das neue Gesetz als „investorenfreundlicher“ erweist und ausländischen Unternehmen einen leichteren Eintritt in den griechischen Markt gewährleistet.

Wesentliche Merkmale des Gesetzes sind die Senkung des Bürokratieaufwands, die Beseitigung der Intransparenz, die Senkung der Arbeitslosigkeit, die Steigerung des Investitionspotentials sowie die Steigerung der Wirtschaftserträge in den Kommunen und Präfekturen.

Als Gegenkraft zum dreijährigen Unterstützungspaket der EU soll daher insbesondere der Bereich der EE, auch nach expliziter Intention des Gesetzgebers, zur Schaffung von Einnahmequellen und damit zum Aufschwung der Wirtschaft führen.

Insbesondere wurden mit der neuen Gesetzgebung folgende Ziele gesetzt:

  • 20% der Stromerzeugung aus EE soll im Jahre 2020 dem gesamten Endenergieverbrauch dienen. Die von der europäischen Richtlinie 28/2009 anvisierten 18% sollen damit als Ziel übertroffen werden.
  • mindestens 40% Gesamtstromerzeugung aus EE bis zum Jahre 2020
  • mindestens 20% der Stromerzeugung aus EE sollen bis zum Jahre 2020 dem Verbrauch von Heizung und Kühlung dienen
  • mindestens 10% soll dem Endenergieverbrauch bei den Fortbewegungsmitteln dienen (Biogas). Im Vergleich dazu liegt Deutschland bei 20%.

Die Änderungen der bisherigen Gesetzgebung liegen einerseits in einer erheblichen Vereinfachung des Lizenzvergabeverfahrens für die Installation einer Produktionsanlage und andererseits in der Schaffung größerer Anreize zur Projektumsetzung. Genauer gesagt wurden folgende Ziele und Regelungen getroffen:

  • Ziel ist zunächst die Vervielfachung der Anzahl von neuen Investitionen im Bereich der EE bis zu einer Höhe von 1000 MW im Jahr. Derzeit liegt in Griechenland die Gesamtstromerzeugung bei 200-500 MW im Jahr, wohingegen bei den Windparkanlagen die Anzahl der Projekte in den Jahren 2004 bis 2009 von 465 MW auf 1087MW (134%-ige Erhöhung) gestiegen ist. Die direkte Lizenzvergabe durch die RAE als auch die Festlegung verbindlicher und verkürzter Fristen für die öffentliche Verwaltung sollen die Unmittelbarkeit der Projektumsetzung garantieren.
  • Das bürokratische Verfahren reduziert sich von 36-60 Monaten auf 8-10 Monaten. Zudem wird die öffentliche Verwaltung ermächtigt, eine Umweltstudie entweder begründet abzulehnen, andernfalls gilt diese Studie als automatisch genehmigt, wenn eine Frist von 4 Monaten ab Einreichung abgelaufen ist. Vorgesehen ist auch die Gründung einer selbständigen an das Umweltministerium angeschlossenen Behörde zur Förderung von Investitionen aus EE in Form von „One Stop Shops“.
  • Die Lizenzvergabe wird vom Verfahren zur Erteilung der Umweltauflagen abgetrennt und erfolgt nunmehr erst in einem zweiten Stadium. Die Produktionslizenz ist von der RAE innerhalb von zwei Monaten ab Antragsstellung zu erteilen. Ausgenommen werden hierbei Anlagen mit einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
  • Das bisherige Umweltverfahren, welches aus zwei Verfahrensstadien bestand, wird nunmehr in einem Verfahren vereinheitlicht.
  • Zudem erfolgt die Anhebung mehrerer Vergütungssätze in verschiedenen Kategorien der EE, so erfolgt beispielsweise in der Produktion von Energie aus Photovoltaik eine Erhöhung von 457€ auf 550€ pro MWh. Letzteres gilt insbesondere auch für Meereswindparks und Biogasanlagen. Grundsätzlich liegt ein zentraler Gesetzeszweck in der Anpassung der Vergütungen, damit insbesondere kleinere Anlagen von Privatleuten und Bauern gefördert werden können.
  • Die Meereswindparks sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf verstärkt gefördert werden und stehen daher im Mittelpunkt der Neueinführungen. Aus diesem Grunde soll für letztere auch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden.
  • Eine wichtige Änderung ist auch die Umverteilung der speziellen EE-Gebühr (3%) an. Demnach soll ein beträchtlicher Anteil der Einnahmen aus dieser Gebühr (1/3) einerseits den lokalen Haushalten der betreffenden Gemeinde, innerhalb derer der Betrieb von Projektanlagen zugelassen wurde, und teilweise der Gemeinde selbst zugeführt werden. Im Grunde genommen sollen daher niedrigere Stromrechnungen in den Gemeinden erteilt werden, in denen die Installation von Parks zugelassen wurde. Der Rest der Einnahmen aus der EE-Gebühr soll der Besonderen („Grünen“) Kasse zur Umsetzung von Regulierungs- und Umweltplänen zugeführt werden. Im Rahmen dieser Gesetzgebung gewinnt daher der Aspekt des kommunalen Wirtschaftsaufbaus, des Umweltschutzes und der gesellschaftlichen Unterstützung eine besondere Bedeutung.
  • Bei Landflächen, die bislang als hochproduktives Agrarland eingestuft wurden, soll nunmehr die Investition und Installation einer Anlage möglich sein. Damit kommt man sehr vielen Investoren entgegen, weil viele projekttaugliche Nutzungsflächen bislang nicht verwendet werden konnten. Insbesondere wird in solchen Fällen auch ein in Ausnahmefällen eventuell erforderliches Umwidmungsverfahrens entfallen, so dass der bürokratische Aufwand zur Projektumsetzung auch an dieser Stelle erheblich verkürzt und erleichtert wird.

An diese Reform schließt sich in einem weiteren Schritt der Erlass des neuen Investitionsförderungsgesetzes an, welcher die Thematik der Subventionierung derartiger Projekte neu regeln soll. Nach bisherigen Erkenntnissen wird es nach wie vor eine Förderung für derartige Investitionen geben. Die einzelnen Kriterien und Förderungssätze stehen noch in Diskussion, doch ist auch in diesem Zusammenhang eine für den Investor positive Entwicklung zu erwarten. Dieses Regelwerk wird den ausländischen Unternehmen noch einen weiteren Anreiz geben, eine Investition in Griechenland umzusetzen. Weiterführende Informationen bietet der Artikel Gesetz 3851/2010 zur Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels.


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Gründung des deutschen Anwaltvereins DAV in Griechenland

Publiziert am 21.April.2010 von Abraam Kosmidis

Logo DAV

Gründung des deutschen Anwaltsvereins DAV in Griechenland

Am 17. März 2010, fand um 14.30 Uhr die Gründungsversammlung des deutschen Anwaltsvereins DAV Griechenland in der Deutschen Botschaft in Athen-Kolonaki statt.

Hierzu fanden sich 36 Anwälte, welche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr tätig sind, ein.

Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Rechtsanwaltschaft in Griechenland, als auch die Förderung des beruflichen Austausches zwischen den Rechtsanwälten und Dikigori, insbesondere durch   Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung, sowie der Aus- und Fortbildung, der Pflege des Gemeinsinns und des wissenschaftlichen Geistes der Anwaltschaft.

Sein Ziel ist die Zusammenfassung aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Griechenland, der Dikigori in Deutschland, sowie  der Dikigori in Griechenland, die regelmäßig im grenzüberschreitenden  Rechtsverkehr mit Deutschland tätig sind und der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland, die regelmäßig im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Griechenland tätig sind.

Interimsvorstand des DAV

Der Interimsvorstand von links nach rechts: Herr A. Panoutsopoulos, M. Laux, Dr. G.Karamanidis, Frau I.Laux, Frau I. Nikas-Theissen, Herr Prof. K.Roussopoulos und A. Kosmidis

Zwischen deutschen und griechischen Juristen bestehen traditionell lange Beziehungen. Die beiden Rechtsordnungen sind in vielen Bereichen eng miteinander verbunden.

Neben der Verabschiedung der Gründungssatzung wurde auch der Interims-Vorstand des DAV in Griechenland gewählt. Herr Michael Laux übernahm dabei das Amt des Vorsitzenden, Frau Irene Laux wurde zur Schriftführerin / Medienbeauftragten gewählt,  Herr Professor Kleanthis Roussos bekleidet das Amt des Schatzmeister, Herr Abraam Kosmidis, Herr Alexis Panoutsopoulos, Herr Dr. Georgios Karamanidis und Frau Irene Nikas – Theisen wurden zu stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.

Nach dem Beschluss der Gründungsssatzung sowie der Wahl des Interimsvorstands sprach auch der deutsche Botschafter dem Verein seine Glückwünsche aus.


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