Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Deutsche Unterstützung für Einrichtung eines Fonds zur Mittelstandförderung in Griechenland

Publiziert am 19.Dezember.2012 von Soi Papadopoulou

Positives Klima verzeichnete sich nach einem Treffen zwischen dem griechischen Minister für Entwicklung  Herrn Chatzidakis und dem Bundeswirtschaftsminister Rösler vergangene Woche in Berlin.

Gemäß Pressemitteilungen führten die beiden Minister konstruktive Gespräche insbesondere zur Gestaltung einer künftigen Zusammenarbeit auf verschiedenen Sektoren wobei  die Bereitschaft seitens der deutschen Bundesregierung Griechenland bei der Umsetzung der beabsichtigten Reformen zu unterstützen deutlich zu spüren sei.

Einigkeit bestand zwischen den Ministern hinsichtlich der Einrichtung eines Förderfonds  zum Aufbau des griechischen Mittelstandes  in Griechenland. Der Fond solle nach dem Vorbild der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW Bank)   errichtet werden,    die nach dem Zweiten Weltkrieg bei dem  Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft erheblich beigetragen habe. Die Kapitalisierung des Fonds, worin auch die größte Schwierigkeit bei der Umsetzung liegt, müsse dabei noch eingehend konzipiert werden. Gemäß der Mitteilung beider Minister solle eine Finanzierung vorrangig durch Privatinvestoren sowie bereits bestehende Fonds angestrebt werden.

Auf die Zustimmung des deutschen Wirtschaftsministers  stieß mitunter der griechische Vorschlag zur Bildung einer deutsch-griechischen biministerialen Gruppe von Fachleuten , die regelmäßig die Entwicklung der gemeinsamen Wachstumsprojekte Griechenlands , wie z.B. im Bereich Wettbewerb und Energiepolitik erörtern und  prüfen solle.

Auch die weiteren Treffen des griechischen Entwicklungsministers mit Vertretern des deutschen Kanzleramtes und des Bundesverbandes der deutschen Industrie  verliefen positiv.

Gemäß Pressemitteilungen  spiegelte sich der offizielle Standpunkt des deutschen Wirtschaftsministers Rösler, dass Griechenland sich auf einem festen Reformkurs befinde  bei den weiteren Kreisen der Bundesregierung wieder.  In einer Pressemitteilung erwähnte der deutsche Minister, dass die derzeitigen Entwicklungen  in Griechenland  deutsche Unternehmen zu Investitionen ermutigen. Als aktuelle  Beispiele deutscher Investoren erwähnte er  das Pharmaunternehmen Boeringer Ingelheim, das in sein Tochterunternehmen in Griechenland investierte, als auch  HOCHTIEF die in  Zusammenarbeit mit der europäischen  Investitionsbank  Projekte  im griechischen Straßennetz fortzusetzen  beabsichtige.

Interesse seitens der deutschen Investoren bestehe zudem nach wie vor  für das Energiegrossprojekt HELIOS, wobei anzumerken  sei, dass dieses Projekt vorrangig  als eine Investitionschance und Absatzmöglichkeit  für  deutsche  Unternehmen  betrachtet wird u.a. made in Germany – Produkte in den Energiemarkt einzubringen.

Der griechische Minister Chatzidakis versicherte  in diesem  Zusammenhang und zur Ermutigung  potentieller Investoren, dass die fälligen öffentlichen Verbindlichkeiten an den privaten Sektor(sowohl gegenüber inländischen als auch ausländischen Unternehmen)  in Höhe von derzeit 9 Mio €  innerhalb des Jahres  2013, namentlich bis Juni 2013 beglichen werden sollen. 7 Mio € sollen  dabei gemäß Mitteilung des Entwicklungsministers  bis März 2013 ausbezahlt werden, wobei ab Juni 2013 keine anhängigen Verbindlichkeiten  bestehen sollen.


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Erste positive Meldungen für den griechischen Markt mit Engagements von Hewlett Packard, Cosco und Unilever

Publiziert am 4.Dezember.2012 von Abraam Kosmidis

Es mehren sich derzeit die Anzeichen, dass der griechische Markt nun die Talsohle durchschritten und vor dem Beginn eines Aufschwungs steht.  In dieses Bild passen nun verschiedene Aktivitäten und Engagements von multinationalen Unternehmen in Griechenland.

Aktuellen Berichten zufolge wurde ein bedeutendes Abkommen zwischen dem bekannten Computerkonzern Hewlett Packard (HP) einerseits und  COSCO,  dem chinesischen  Terminalbetreiber- und Verwalter des Handelshafens von Piräus, sowie dem griechischen Eisenbahnbetreiber TRAINOSE andererseits getroffen.

Hintergrund dieser dreiseitigen Vereinbarung ist, dass  HP  langfristig die Verlagerung seines Logistikgeschäfts von Rotterdam nach Griechenland Piräus beabsichtigt.

Dies stellt laut Expertenmeinungen ein besonders wichtiges Pilotprojekt für den Hafen von Piräus dar, welches im Falle seines Gelingens, Piraeus zum wichtigesten Dreh- und Angelpunkt für Seetransporte nach Europa katapultieren könnte.

Bereits seit einigen Jahren wurden die Produktionsstätten von HP nach Indien und China verlagert. Die bisherigen Transportwege  nach Zentraleuropa nehmen jedoch längere Zeit in Anspruch, während sich über den Hafen Piraues konkret 6 Tage kürzere Transportzeiten erzielen lassen. Nach den aktuellen Entscheidungen zur Kosteneinsparung der Großunternehmer und der damit verbundenen Verminderung der Transportzeiten, könnte bei den Transportwegen nach Zentraleuropa über den Hafen von Piraeus sogar bis zu 10 Tagen gewonnen werden. Die Produkte sollen dann von Piräus aus entweder per Seeweg über das Terminal der COSCO oder über das Eisenbahnnetz mit der TRAINOSE an ihre Destination weiterbefördert werden.

Dabei war die geographisch äußerst günstige Lage des Standorts Piräus nicht das einzige und ausschlaggebende Kriterium  für das Abkommen zwischen  HP und Cosco / Trainose. Auch der, durch COSCO mittlerweile übernommene Betrieb des Hafenterminals,  sowie der Ausbau des Terminals, Errichtung einer innovativen Verwaltung und modernste Logistik, welche Piraeus zu einem zuverlässigen und einwandfrei funktionierendem Hafen avancieren läßt, stellte  ein entscheidendes Kriterium dar. Spürbar wurde diese Entwicklung Berichten zufolge bereits durch die Einstellung der Streiks der Hafenarbeiter und  der beanstandungsfreien  Einhaltung sämtlicher Zeitdiagramme.

Das Vertrauen der Investoren stützt sich aber auch zentral  auf die erstmals durch die griechische Regierung ausgesprochene Unterstützung  der Investitionsprojekte.

Der griechische Premierminister Antonios Samaras und seine Minister versicherten pünktliche Steuerrückerstattungen durch den Staat, Eindämmung der  Bürokratie und Gestaltung einer zuverlässigen und investitionsfreundlichen Umfelds für alle interessierten Investoren.

HP sieht sein Engagement als ein Pilotprojektund möchte deshalb zunächst nur einen Teils seiner Produkte über Piräus nach Zentraleuropa einführen, würde aber bei erfolgreicher Entwicklung der Zusammenarbeit künftig die Einfuhr über Griechenland steigern und langfristig den Hafen Piräus als zentralen Hafen für die Verbringung seiner Produkte nach Zentraleuropa, dem mittleren Osten, Nordafrika, den europäischen Mittelmeerländern und den Ländern der ehemaligen Sowjetunion nutzen.

Da inzwischen sehr viele Großkonzerne ihre Produktionsstätte nach Osten oder Afrika verlagert haben ist bei positiver Entwicklung zu erwarten, dass diese ebenfalls dazu animiert werden, den Hafen von Piräus als den geographisch am Besten gelegensten Knotenpunkt für ihre Logistikgeschäfte zu bevorzugen.

Die  griechische Regierung soll Berichten zufolge den, durch das HP- Abkommen ausgelösten Investitionshub, anders als in der Vergangenheit,   nicht  ungenutzt lassen, sondern Invbestitionen vielmehr intensiv und aktiv fördern und durch politisch Einsatz unterstützen.

Bemerkenswert ist ferner das Investitionsverhalten einiger  multinationaler Konzerne auf dem griechischen Markt, so zB des anglo-holländischen Konzerna Unilever, dem größten Lieferanten griechischer Supermarktketten. Offenbar setzen einige  multinationale Unternehmen auf die Erholung der griechischen Wirtschaft und investieren antizyklisch zu günstigen Konditionen in Griechenland.

Wie auch der Vorsitzende des Elais – Uniliever Hellas einem Zeitungsinterview zufolge in der Zeitung „to vima“ zum Ausdruck brachte, bringe jede Krise auch neue Chancen mit sich und diejenigen, die dies als erste erkennen und nutzen, seien auch diejenigen, welche als erste hieraus profitieren würden.


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Griechenland erwägt wohlhabende Senioren aus Europa mit Steuervorteilen anzulocken

Publiziert am 4.Dezember.2012 von Abraam Kosmidis

Beitrag von Georg Petras, CEO von Engel & Völkers Dodekanes / Südägäis

In Bezug auf diese Meldung hatten wir bereits Anfragen von Kunden und möchten hier kurz über die Situation, speziell auch auf Rhodos, informieren.

Tatsächlich gibt es derzeit Überlegungen der griechischen Regierung den Immobilienmarkt durch gezielte Maßnahmen zu beleben. Verschiedene Optionen werden derzeit oder in naher Zukunft diskutiert werden. Eine Option ist die Senkung der Grunderwerbssteuer für Pensionäre. Dies wird – meines Erachtens – selbst bei einer Halbierung der Steuer, für eine Kaufentscheidung nicht so stark ins Gewicht fallen, wir derzeit vermutet.

Da sich die Immobilienpreise stabilisiert haben, dürften die ansteigende Nachfrage und die daraus resultierenden Preissteigerungen den „Preisvorteil“ der gesenkten Grunderwerbssteuer schnell neutralisieren.

Eine weitere Option ist die Einführung eines Gesetzes, das Nicht-EU-Bürgern beim Kauf einer Immobilie ab einem bestimmten Kaufpreis eine Aufenthaltsgenehmigung gewährt.  Diese Maßnahme könnte die Nachfrage nach Immobilien auf Rhodos deutlich erhöhen.

Sehr interessant dürfte auch die Option sein, bei der Immobilienkäufer Ihr Einkommen nicht in Griechenland versteuern müssen, selbst wenn sie sich länger als sechs Monate hier aufhalten. Dieses wird allerdings nicht abhängig vom Zeitpunkt des Immobilienkaufes sein, sondern von dem Zeitpunkt des tatsächlichen Aufenthaltes von über sechs Monaten in Griechenland.

Meines Erachtens ist die wichtigste Neuerung, dass die Wahrscheinlichkeit für Griechenland den Euro zu verlassen auf ein Minimum gesunken ist. Diese Kombination aus der wieder herrschenden Sicherheit in Verbindung mit dem zu erwartenden Nachfrageanstieg und den damit verbundenen Preisanstiegen macht den Kauf einer Immobilie auf Rhodos jetzt interessanter denn je.

Georg Petras, Geschäftsführer Engel & Völkers Dodekanes Südägäis


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Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland

Publiziert am 27.November.2012 von Abraam Kosmidis

Die Gesetzvorlage des neuen Steuerpakets soll ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie bringt teils gravierende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern mit sich. Das neue Steuerpaket sieht  Änderungen in der Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen. Ferner soll sie auch Änderungen bei der Immobiliensteuer und bei der Erhebung der Einheitssteuer umfassen.

Gleichzeitig sollen ab sofort 150 neue Steuerprüfer eingesetzt und mit der Überprüfung größerer Steuerangelegenheiten betraut werden.

Der Entwurf des neuen Einkommenssteuergesetzes sieht unter anderem  folgende Änderungen vor:

-          Neue Steuersätze bei der Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern und Rentnern unter Streichung des pauschalen Steuerfreibetrages von bisher 5.000 Euro

sowie der Kinderfreibeträge.

-          Ferner ist die Einführung einer neuen Steuertabelle mit nur drei Steuersätzen wie folgt vorgesehen:

  • Für jährliche Einkommen bis zu 25.000 Euro beträgt der Steuersatz von 21%
  • Für jährliche Einkommen über 25.001 Euro bis 48.000 Euro beträgt der Steuersatz von 36%
  • Für jährliche Einkommen ab 48.001 € beträgt der Steuersatz 45% .
  • Klarzustellen ist, dass zB bei einem Einkommen von 60.000 Euro, die ersten 25.000 Euro mit 21% (5.250), der Betrag zwischen 25.001 bis 48.000 Euro mit 36% (gerundet 8.280) und nur der Betrag zwischen 48.001 Euro bis 60.000 Euro mit 45% (gerundet 5.400), also insgesamt mit 18.930 Euro besteuert wird. Dies entspricht also einem Gesamtsteuersatz von ca. 31,87% bei einem Einkommen von 60.000,- Euro.
  • An Stelle des getrichenen Grundfreibetrags in Höhe von 5.000 Euro wird eine  Steuersenkung in Höhe von 1.950 Euro für Einkommen bis zu 18.000 Euro festgesetzt. Diese Steuersenkung vermindert sich mit steigendem Einkommen und ist für Einkommen von 42.000 Euro gleich null.

-          Neue Steuersätze bei der Einkommensteuer von Personengesellschaften und Freiberuflern:

  • Für jährliche Einkommen bis  50.000 € beträgt der Steuersatz von 26%
  • Für jährliche Einkommen ab 50.001 € beträgt der Steuersatz 33%
  • Anerkennung von bisher nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Kosten, so dass sich der tatsächliche Steuerbetrag um diese Aufwendungen vermindert. (Nach den Berechnungen des Finanzministeriums soll sich der Steuersatz für Einkommen bis 50.000 Euro auf diese Weise auf bis zu 22% reduzieren.

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Neunzig Prozent der griechischen Unternehmen von Insolvenz bedroht – griechische Banken erhalten externes Controlling

Publiziert am 19.November.2012 von Abraam Kosmidis

Laut  Angaben aus Bankenquellen sind aktuell bis zu neun von zehn griechischen Unternehmen von der Insolvenz binnen der nächsten sechs Monate bedroht.  Dies hängt nicht zuletzt mit der fehlenden Bereitstellung von Liquidität durch die griechischen Banken zusammen.

Sollte sich dieses Szenario bewahrheiten, würde dies erhebliche Veränderungen bei Unternehmen bzw. der Privatwirtschaft nach sich ziehen. Viele Unternehmen könnten infolge fehlender Refinanzierungsmöglichkeiten zu sehr günstigen Konditionen aufgekauft werden. Es würde die Stunde der Unternehmensaufkäufer, des venture capitals und der distressed funds schlagen.

Hintergrund dieses Szenarios ist die anhaltende Wirtschaftskrise in Griechenland, welche zu erheblichen Umsatzeinbrüchen bei den Unternehmen geführt hat. Der hierdurch enstandene Liquiditätsmangel, sowie die Kürzungen oder gänzliche Streichungen von Kreditlinien, als auch die fehlende Refinanzierungsmöglichkeit über neue Darlehen aufgrund der Finanzklemme der Banken, hat die meisten griechischen Unternehmen in eine sehr schwierige finanzielle Lage gebracht.

Dennoch versuchen die griechischen Banken nach besten Kräften, so viele griechischen griechische Unternehmen wie möglich, durch Streckung der Darlehen und Umschuldungen etc. über Wasser zu halten. Dies könnte nun bei strenger Auslegung unter rein betriebswirtschaftlichen Kriterien, wie im Memorandum vorgesehen, ein jähres Ende finden.

Gleichzeitig sehen sich die griechischen Banken nun selbst erheblichem Druck ausgesetzt, nachdem ihre Rekapitalisierung an harte Bedingungen geknüpft wurde. Insbesondere sollen externe Controlling Maßnahmen durch unabhängige Prüfungsgesellschaften (monitoring trustee) eingeführt werden, welche sich mit dem daily business und insbesondere auch der Darlehensvergabe an Unternehmen beschäftigen werden. Hierbei sollen bei der Darlehensvergabe, aber auch insbesondere bei der Überprüfung der Kriterien für bereits ausgereichte Darlehen an griechische Unternehmen deutlich strengere Maßstäbe angesetzt werden. Die Bewertung soll hierbei fast nur noch nach Rentabilitätsgrundsätzen erfolgen.

Sollte die Bewertung der griechischen Unternehmen unter diesen Gesichtspunkten erfolgen, würden die meisten griechischen Unternehmen derzeit diese Kriterien nicht erfolgen. Die Folge wäre die Beendigung des Engagements durch die Bank.

Hinzu kommt noch, dass sich die privaten Investoren mit 10% an der Rekapitalisierung der Banken beteiligen müssen, um das bisherige (griechische) Management beizubehalten. Dies erweist sich jedoch als sehr schwierig, weil hierfür ein Betrag in Höhe von ca. 10 Mrd. Euro erforderlich wäre. Anderenfalls geht die Kontrolle über die Banken an den Kreditsicherungsfonds (tamio chrimatopistotikis statherotitas) über, welcher von der Troika kontrolliert wird. Im Mnimonio / Memorandum ist hierzu vorgesehen, dass die neue Geschäftsführung die Bank sanieren und anschließend binnen drei Jahren veräußern muß. Dies würde aller Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Banken für die nächsten drei Jahre mehr oder weniger operativ handlungsunfähig werden und nicht ihren Kernaufgaben, wie der Refinanzierung von Unternehmen, Gewährung von Kreditlinien und Ausreichung von Darlehen nachkommen könnten.

Zu einem Zeitpunkt, in welchem sich die griechische Wirtschaft nun hinlänglich bekannt in einer noch nicht dagewesenen Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit befindet, würde es für die Unternehmen deshalb fatale Auswirkungen haben, soweit ihre Bewertung nur noch nach dem EBITA und streng nach finanzökonomischen Gesichtspunkten erfolgt. Denn vielen fundamental gut dastehenden  Unternehmen fehlt derzeit aufgrund des Umsatzrückgangs und der anhaltenden Rezession die Liquidität und Refinanzierungsmöglichkeiten. Solche Unternehmen sollten wieder unmittelbar in die Gewinnzone zurückkehren, sobald ein wirtschaftlicher Aufschwung spürbar wird. Mangels Refinanzierungsmöglichkeiten können sie derzeit jedoch nicht mittelfristig überleben um diesen Zeitraum zu überbrücken. Die Folge werden Unternehmensverkäufe und Unternehmensabwanderungen ins Ausland sein, wo sie sich durch die dortigen Banken finanzieren lassen können (jüngste Beispiele hierfür sind die Unternehmen FAGE und 3E, welche ihren Firmensitz ins Ausland verlegt haben, um sich über die dortigen Finanzinstitute Zugang zu Liquidität zu verschaffen).

Nicht alle griechischen Unternehmen haben aber die Möglichkeit einer Sitzverlegung ins Ausland. Die erdrückende Mehrheit der griechischen Unternehmen werden deshalb in Griechenland um ihr Überleben kämpfen, sich ausländische Partner ins Boot holen, oder verkauft werden müssen.

Aufgrund dieser schlechten wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage in Griechenland, als auch wegen der fehlenden Refinazierungsmöglichkeiten werden sich kurz- bis mittelfristig Gelegenheiten zum Aufkauf fundamental interessanter Unternehmen für ausländische Unternehmensaufkäufer, für Unternehmensbeteiligungen und für das sogenannte „distressed debt investing“ ergeben.

Distressed debt investing erfolgt durch den Ankauf von Forderungen gegen Not leidende bzw. bereits insolvente Unternehmen durch hierauf spezialisierte Fonds. Dem distressed debt investing stehen verschiedene Investmentstrategien zur Verfügung. So können neben der Übernahme von Unternehmensanteilen zB auch fast alle Fremdkapitalansprüche, wie Bankkredite, Schuldverschreibungen und Lieferantenkredite aber auch Forderungen aus rechtlichen Titeln erworben werden. Der Aufkauf erfolgt dabei natürlich unter erheblichen Abschlägen.  Mit der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2007 wurde in Griechenland die Möglichkeit der Reorganisation insolventer Unternehmen durch einen sogenannten Insolvenzplan geschaffen. Dies schafft weitere Anreize.


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Griechenland beschließt Kapitalertragssteuer in Höhe von 45% als Sondersteuer „heimlicher“ Bankeinlagen griechischer Steuerpflichtiger im Ausland

Publiziert am 29.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß  eines aktuellen Berichtes der griechischen Tageszeitung „Ta Nea“, sollen ca. 15.000 Steuerzahler zur Zahlung einer Kapitalertragssteuer in Form einer Sondersteuer in Höhe von 45% herangezogen werden. Hintergrund dieser Steuer sind die vom Finanzministerium ermittelten und teils erheblich -zwischen dem angegebenen zu versteuernden Einkommen und den festgestellten Auslandsüberweisungen der letzten beiden Jahre- abweichenden Beträge griechischer Steuerpflichtiger.

Konkret wurde festgestellt, dass die ins Ausland transferierten Beträge durch das angegebene Einkommens nicht gerechtfertigt sein können. Die Gesamtsumme der Abweichungen zwischen gemeldetem Einkommen und  den Kapitalsummen, die ins Ausland überwiesen wurden, belaufen sich dabei auf bis zu 5 Milliarden Euro. Bei einer geplanten Besteuerung zu einem Steuersatz von 45% bedeutet dies Mehreinnahmen für das griechische Finanzministerium in Höhe von ca. 2,25 Milliarden Euro.

Die Steuerschuldner haben hierbei jedoch die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der transferierten Beträge nachzuweisen. In diesem Fall entfällt natürlich die Sondersteuer.

Es bleibt noch zu klären ob  im Steuerbescheid die Feststellungen der Ermittlungen angegeben werden, oder ob die  Steuerpflichtigen ohne nähere Hinweise zur Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung aufgefordert werden.


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„Doing Business“-Bericht der Weltbank – Griechenland entwickelt sich zum attraktiven Standort für Investitionsprojekte

Publiziert am 29.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß des jährlichen  „Doing Business 2013“ – Bericht der Weltbank weist  Griechenland eine beeindruckende Verbesserung der Verhältnisse für Unternehmensinvestitionen auf.

Konkret hat Griechenland unter 185 Länder einen Durchbruch erreicht und ist bis Rang 78 hochgetuft worden. Zudem wird das Land zu den „Top 10“ der Volkswirtschaften mit den größten Fortschritten im letzten Jahr einbezogen.

Laut  Bericht der Weltbank  hat Griechenland, obwohl noch einige „Business-Hindernisse“  existieren, insbesondere in  drei Bereichen  besondere Fortschritte aufgezeigt :

  • Das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen  wurde durch die Einführung von kurzen und streng einzuhaltenden  Fristen  für die Prüfung der entsprechenden Anträge durch die Gemeinden  erheblich beschleunigt.
  • Der Investorenschutz ist durch mehr Transparenz verbessert worden, indem eine ausführliche, unmittelbare und jährliche Veröffentlichung aller Angaben bezüglich der Transaktionen zwischen allen Beteiligten verlangt wird.
  • Die Rahmenbedingungen für das  Insolvenzverfahren sind  verbessert worden, indem das Verfahren für Vergleichsvereinbarungen abgeschafft  und ein neues Entschädigungssystem  eingeführt wurde.

( Quelle : www.ethnos.gr )


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Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung von beschlagnahmten Immobilien, Gehalts- und Rentenpfändungen

Publiziert am 24.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung  von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung  von beschlagnahmten Immobilien , Gehalts- und Rentenpfändungen

Mit den Zwangsversteigerungen und den Gehalts.- bzw. Rentenpfändungen beabsichtigen die griechischen Finanzbehörden die Beitreibung von Steuerschulden gegen zahlreiche Steuerschuldner.

Die Steuerbehörden  in Griechenland betreiben  derzeit zahlreiche Zwangsversteigerungen  wegen   Forderungen gegen Großschuldner. Angestrebt werden dadurch Einnahmen von ca. 2 Milliarden Euro innerhalb des Jahres.

Die  anstehenden Zwangsversteigerungen  betreffen ca. 260 bereits beschlagnahmte Immobilien  die im Eigentum von ca. 1.000 Steuerpflichtigen  stehen, welche  sowohl in der Präfektur Attika,  als auch in zahlreichen  anderen  Orten , insbesondere  Urlaubsorten  und den  Ägäis Inseln belegen sind.

Auf der so bezeichneten „Attika-Liste“ befinden sich bereits  12 luxuriöse  Liegenschaften in Glyfada, 18 in Kifisia, 20 Immobilien in Marousi, 10 in Chalandri und zudem 200 Immobilien in Athen.

Die geplanten Zwangsversteigerungen der Immobilien sollen umgehend betrieben werden,   wobei gemäß entsprechender Pressemitteilung  eine der größten Finanzbehörden  in Attika diese  bereits in der ersten Novemberhälfte einleitet.

Im Visier der Beschlagnahmen  und  Zwangsversteigerungen  ist der Grundbesitz von mehr als 78.000 Schuldnern gefasst  worden, darunter insbesondere Freiberufler, Unternehmensleiter, Vermieter von Immobilien und Bausparer, wie dies aus den aufbereiteten  Listen der 13 größten Finanzämter im Bereich Attika  hervorgeht.  Schuldnern  deren Steuerschulden sich über 3.000 Euro belaufen droht damit die Zwangsversteigerung ihrer Immobilien.

Gehaltspfändungen und Rentenbeschlagnahmungen wegen Forderungen des Staates

Der griechische Staat  beabsichtigt die aktuell offenen  Forderungen  unter Ausschöpfung  jeder rechtlichen Möglichkeit beizutreiben,  so dass auch Gehalts- und Rentenpfändungen  vorgenommen werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen  und der an die Finanzbehörden erteilten Weisungen, soll ein Anteil von 25% der  Einnahmen für  Schulden  von über 300 Euro einbehalten werden, die jede Art von Steuern, Gebühren, Abgaben und Geldbußen betreffen.

Die  Zeitung  „Ethnos“  weist jedoch auf die Pfändungsfreigrenze für die Pfändung von Gehältern, Renten oder sonstigen Hilfsbezügen, welche nach Abzug der Pflichtabgaben bei   1.000 Euro monatlich  liegt. Unter diesem Betrag sind die jeweiligen Einkünfte nicht pfändbar. Die darüber hinausgehenden Einkünfte ist bis zu einem Prozentsatz von 25% pfändbar.

Darüber hinaus schreiten die Finanzbehörden aber auch zur Pfändung von Kontoguthaben für fällige Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen gegenüber dem Staat.


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Pflicht zur notariellen Beurkundung standesamtlicher Eintragungen in Griechenland

Publiziert am 15.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Nach dem jüngsten Beschluss des Minsteriums für Arbeit, Vorsorge und Soziales soll für sämtliche standesamtliche Eintragungen die Pflicht zur notariellen Beurkundung durch die Betroffenen eingeführt werden. Hierdurch sollen u.a. unberechtigte Rentenzahlungen eingestellt werden.

Betroffen von der Maßnahme sind sämtliche eintragungspflichtige Vorgänge wie Sterbe-, Geburts- und Heiratsurkunden. So müssen sich zB die Verwandten von Verstorbenen künftig an einen Notar wenden und das Ereignis beurkunden lassen. Hintergrund ist, dass dann die Versicherungskassen benachrichtigt und etwaige Rentenzahlungen eingestellt werden. Das sieht der sogenannte „Ariadnes“ – Plan vor, welcher vom Arbeitsministerium angekündigt wurde und teils erhebliche Reaktionen unter den Oppositionsparteien hervorgerufen hat.

Heiratserlaubnisse,Bestattungsgenehmigungen sowie jedwede Änderung des Familienstandes sollen fortan den Notaren gemeldet werden, welche ihrerseits dann auf elektronischem Wege die Versicherungskassen informieren sollen.

Die notariellen Kosten sollen 50 Euro betragen.

In Todesfällen werden die Kosten den Versicherungskassen auferlegt und in die Bestattungskosten mit einbezogen, während in allen anderen Fällen die Kosten von den jeweils Betroffenen zu tragen sind.

Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Fortführung von Rentenzahlungen für längst Verstorbene Rentner, deren Tod den Behörden nicht bekannt ist bzw. nicht mitgeteilt wurde.

Auf die Frage, weshalb das Standesamt die Informationspflicht gegenüber Rentenversicherungskassen nicht direkt selbst übernimmt antwortete der Minister für Arbeit, Vorsorge und Sozialversicherungen, Herr Giannis Vroutsis, dass die Kassen nicht über die notwendige Computerausstattung verfüge.

Gemäß den Aussagen von Herrn Vroutsis sollen die Kassenauf diesem Wege ab dem 1. Januar 2013 mehr als 400 Millionen Euro einsparen.  Alle von den Notaren erhobenen Daten, werden den zuständigen Versicherungsträgern sowie der elektronischen Registrierung der Sozialversicherung (IDIKA) , der Anstalt für Arbeit (OAED) und des Generalsekretariats für Informationssysteme des Wirtschaftsministeriums (GGPS) unmittelbar zur Verfügung gestellt.

Anschließend erfolgt gegebenenfalls die unmittelbare Einstellung von Rentezahlungen gegenüber  nicht berechtigten Personen, Versicherungsbücher werden vom EOPYY (Nationales Gesundheitssystem) als ungültig erklärt, während die Finanzämter die neuen, steuerbezogenen Daten aktuell bewerten können .

Gemäß den aktuellen amtlichen statistischen Daten ereignen sich in Griechenland jährlich ca. 110.000 Todesfälle, 60.000 Hochzeiten und Partnerschaftsverträge, sowie 13.000 Scheidungen.

Nach Einschätzung des  Arbeitsministeriums, werden die Kosten der Kassen zur Kostendeckung der notariellen Ausgaben ca. 4,5 Mio. Euro betragen, wovon ca. 500.000 Euro in Form von Stempelsteuern und Gebühren erhoben und ca. 1 Million Euro als Steuern wieder an den Staat zurückerstattet werden.  Infolgedessen werden sich die Kosten für den Ariadne Plan auf ca. 1% der vom Programm vorgesehenen Ersparnisse belaufen.

Gemäß dem Vorsitzenden der Koordinationskommission des  griechischen Notarvereins, Herrn Konstantino Vlachaki, soll der Plan den Notaren einen Zusatzverdienst von durchschnittlich 500,- Euro netto jährlich einbringen .


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Ein Gleichnis zur Finanzkrise in Griechenland

Publiziert am 24.Juli.2012 von Abraam Kosmidis

Die Parabel von dem kranken Patienten – ein Gleichnis zur Finanzkrise in Griechenland.

Jetzt ist es wieder so weit. Griechenland soll nach dem erneuten Wunsch einiger Politiker wieder mal aus dem Euro heraus gedrängt werden. Es soll kein Geld mehr in ein „Fass ohne Boden“ fließen. So plausibel diese Ansicht klingen mag umso kurzsichtiger ist sie. Es wurde bereits viel zur Griechenland-Krise gesagt, deshalb wird das Thema hier jetzt einmal aus einer anderen Perspektive dargestellt.

Eine Epidemie nimmt ihren Lauf:

Ein Infekt verbreitet sich rasch von den USA nach Europa. Ein bereits schwer kranker Patient, wird infiziert. Er geht zum Arzt. Dort wird ihm zu seiner Genesung eine Medizin verschrieben. Die Diagnose und die verabreichte Medizin erweisen sich jedoch als falsch. Der Zustand des Patienten verschlimmert sich deshalb dramatisch. Jetzt sagt der Arzt, dass man dem Patienten nicht mehr helfen könne und dass nicht die falsch verschriebene Medizin, sondern der Patient selbst an der Verschlimmerung seines Zustandes schuld sei. Da man nichts mehr für ihn machen könne, solle er auf die Selbstheilungskräfte seines Organismus hoffen oder auf sein Ende warten. So, oder so ähnlich lässt sich die Situation kurz vor und nach Eintritt der Griechenland Krise in wenigen Worten beschreiben. (mehr …)


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