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Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED
Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen. Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen. Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.
Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.
Projekt „Ermioni“
Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern in einem traumhaften Gebiet. Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt direkt am Meer, in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt. In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie die luxuriösen Resorts „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.
Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“ (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m.
Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.
Golden Hall – Mall in Athen
Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.
Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.
Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.
Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen oder pädagogischen Zwecken genutzt werden.
Wie bereits berichtet, hat das griechische Finanzministerium bereits seit Beginn des laufenden Jahres härtere Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehungen ergriffen. So wurden unter anderem die Kontrollen an Offshore – Unternehmen und Geldeinlagen im Ausland verschärft. Die bislang eingeleiteten Kontrollmaßnahmen führten dabei zu einer nennenswerten Erhöhung der Staatseinnahmen an überfälligen Steuerschulden um ca. 70 % im Vergleich zu den Vorjahren. Sie ergänzen die Massnahmen, welche bereits im Inneren zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergriffen wurden. Wir berichteten hierüber zb unter: https://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/der-griechische-staat-macht-ernst-mit-der-beitreibung-der-steuerschulden-strengere-kontrollen-durch-pfaendungen-und-zwangsversteigerungen-immobilienuebertragungen-nur-noch-mit-nachweis-der-zahlung-d/
Nachfolgend werden einige erwähnenswerte von den bisher umgesetzten bez. geplanten Maßnahmen der Steuerfahndungsbehörden summarisch aufgeführt:
A. Bereich Steuerhinterziehung :
1) Presseberichten zufolge liegen der Steuerfahndungsbehörde derzeit ca. 1.789 verdächtige Fälle von Großvermögenden natürlichen Personen zur Überprüfung vor. Die diesbezüglichen Kontrollen sollen dabei beschleunigt abgewickelt und noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.
2) Die besonders anspruchsvolle Zielsetzung der Steuerbehörden hinsichtlich der Anzahl und des Umfanges der geplanten Prüfungen von Großunternehmen und natürlichen Personen bleibt weiterhin konstant.
3) Sämtliche Auslandsüberweisungen in den Jahren 2009 bis 2011 werden durch ein abgeschlossenes Kontrollsystem detailliert überprüft. Die Zusendung von insgesamt 24.710 Mitteilungen an die betroffenen Steuerpflichtigen zur Erklärungsabgabe ist bereits erfolgt. Innerhalb der nächsten Tage soll die Frist zur Vorlage von Nachweisunterlagen und Belege von den betroffenen Steuerpflichtigen endgültig ablaufen.
4) Mit der erfolgten Identifizierung von 1.681 natürlichen und 40 juristischen Personen soll eine gründliche Untersuchung durchgeführt werden. In der von der IWF Chefin Christine #Lagarde an die griechische Regierung übermittelten Kontenliste einer Grossbank (sogenannte #Lagarde – Liste) sind insgesamt 2.062 Fälle beinhaltet. Die dabei eingeleiteten Maßnahmen zur Einsicht der Bankkonten der Betroffenen und die Nachprüfung sowie Gegenüberstellung der steuerlich gemeldeten Einkommen sind momentan in vollem Gange. Parallel werden Kontrollen an Großverdiener durch die Steuerfahndung fortgesetzt.
5) Unternehmen werden stichprobenweise hinsichtlich der Richtigkeit und Genauigkeit der vorgenommenen Prüfungen durch vereidigte Wirtschaftsprüfer untersucht.
6) Es sollen spezifische Kontrollen der Vermögensverhältnisse von griechischen Staatsbürgern, die in Immobilien in Grossbritannien investiert haben durchgeführt werden.
7) Beabsichtigt ist ferner die Zentralansammlung sämtlicher Daten von Offshore-Unternehmen mit Grundbesitz im ganzen Land.
8) Eine weitere staatliche Kontrollmaßnahme die noch im laufenden Jahr umgesetzt werden soll, ist die Einführung eines unmittelbaren Verbindungssystems mit sämtlichen Bankinstituten, zum Zwecke der Auswertung diverser Daten von Dritten zugunsten der Prüfungsbehörden
B. Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schwarzhandels mit Kraftstoff
1) Kurzfristige Einführung des neuen gesetzlichen Rahmens, und Festsetzung des Zeitplans zur Einrichtung von Input-Output – Messsystemen an allen Tankstellen.
2) Einführung der Installation von GPS – Systemen an Tankfahrzeugen sowie Tankerschiffen .
3) Zusammenstellung einer speziellen Arbeitsgruppe zum Zwecke der Abfassung sämtlicher gemeinsamer Ministerialerlasse die zur Umsetzung und Anwendung des Art. 320 des Gesetzes 4072/2012 betreffend die Bekämpfung des Schwarzhandels von Kraftstoffen erforderlich sind.
4) Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs betreffend die Einrichtung eines Ermittlungssystems von Treibstoffen nach der bereits durchgeführten öffentlichen Konsultation.
5) Erweiterung des bestehenden Input – Output – Messsystems in allen Lagerstätten zu steuerlichen Zwecken , sowie auf sämtlichen Schiffstypen.
6) Entwicklung und Einleitung der Überwachung – und Verarbeitungssystemen der GPS –Daten von Tankfahrzeugen und Tankerschiffen.
C. Reformmaßnahmen im Bereich Steuerverwaltung:
1) Besetzung des Postens des unabhängigen Generalsekretärs für Staatseinnahmen und Erteilung von Befugnissen hinsichtlich des Steuer – und Inkassomechanismus.
2) Versetzung eines Personalanteils von 10 % von sämtlichen Finanzämtern, sowie Überprüfungsstellen in die Justizabteilung zum Zwecke der Steigerung von Einnahmen aus Zahlungsrückständen.
3) Positionierung von zusätzlichem Personal in den Inkassobetriebsstellen für Unternehmen.
4) Anstieg der eingenommenen Steuerschulden durch die Inkassobetriebsstellen
5) Stärkung der Direktion der Inkassopolitik durch zusätzliches Personal.
6) Verstärkung der Überprüfungseinheiten für großvermögende Steuerpflichtige und des Finanzamtes für Großunternehmen in beiden Großstädten, Athen und Thessaloniki , durch zusätzliche Prüfer.
7) Bewältigung von infrastrukturellen Problemen und Darlegung der Überprüfungsmethoden in sämtlichen , großen Prüfungsstellen.
8) Unmittelbare Durchführung eines Bewertungsverfahrens der Fähigkeiten von Prüfern und Angestellten in gehobenen Posten.
9) Verstärkung der Überwachungen von großen Prüfungsstellen und Vereinfachung des Durchführungsverfahrens von Kontrollen.
10) Erweiterung der Betriebsprüfungsabteilung der Finanzämter für Großunternehmen und der interregionalen Prüfungsstellen.
11) Neuregelung der Auswahlbestimmungen für die zu prüfenden Fälle.
12) Vereinfachung des Verfahrens zur Festsetzung der fälligen und offenen Geldschulden gegenüber dem Staat, auf der Grundlage bisheriger internationaler Erfahrungswerte und bewährter Praktiken, wobei sich der Mechanismus zur Steuereintreibung nach der Einbringlichkeit der Fälle richten soll.
13) Die Beschlüsse über die Kriterien die zur Zielsetzung und Aktivierung der unmittelbaren Prüfungsmechanismen eingesetzt werden, sollen bereits innerhalb der nächsten Tage unterzeichnet werden.
14) Neugestaltung des Verfahrens zur administrativen Bewältigung von steuerlichen Differenzen.
15) Einleitung des Anstellungsverfahrens im Rahmen eines Stellenausschreibungsprogramms des „ASEP“ für 200 Prüfer-Stellen.
16) Eingehende Prüfung der Herkunft von Vermögenswerten von sämtlichen Kandidaten in verantwortungsvollen Posten bei der Verwaltung.
17) Erstellung von „Belastungsprofilen“ bei jeder Behörde, damit sich das jeweils dort beschäftigte Personal den wirklichen,behördlichen Bedürfnissen gegenüberstellen kann.
18) Entwurf und Umsetzung eines Plans zur Bekämpfung der Korruption sowie Abfassung eines Ethik – und Pflichtkodexes.
Die vorgenannten Maßnahmen und Reformen haben bereits zu einem wesentlichen Anstieg der behördlichen Kontrollen geführt.
Erwähnenswert ist, dass die regelmäßigen Kontrollen an Großunternehmen sich bereits im Februar im Verhältnis zum Januar dieses Jahres verdoppelt, während sich die vorgenommenen Steuerprüfungen an großvermögenden Steuerpflichtigen fast verdreifacht haben.
Mithin stellt sich der bisherige Verlauf der Einziehung von überfälligen staatlichen Forderungen positiv dar. Konkret wurde auch hier ein Anstieg der Einnahmen von 70 % im Januar dieses Jahres festgestellt. Die Bemühungen der Steuerbehörden sind in diesem Rahmen intensiver und grundlegender, wobei das Finanzministerium unter vollem Einsatz die rasche Bewältigung von sämtlichen Schwierigkeiten und Hindernissen anstrebt um effektiver und gründlicher arbeiten zu können.
1. Steuerklasse für Arbeitnehmer – Rentner und für sämtliche Dienstleister, welche für max. 3 Auftraggeber auf eigene Rechnung tätig werden
Einkünfte von Gehältern, Renten und Einkünften selbständiger Dienstleister werden gemäß folgender Steuerklasse besteuert:
EINKÜNFTE STEUERSATZ
Bis 25.000,00 Euro 22%
Die weiteren 17.000,00 Euro 32%
Darüber hinaus mit 42%
Dienstleistungen von Einzelhandelsunternehmens oder Freiberuflern im Sinne dieser Regelung unterliegen folgenden Voraussetzungen:
a) Bestehen eines schriftlichen Vertrages.
b) Erbringung der Dienstleistungen an höchstens drei (3) „Kunden – Arbeitgeber“. Falls die Leistungen mehr als drei Personen betreffen, gilt dieselbe Regelung, sofern 75% der Bruttoeinnahmen nur von einem „Kunden – Arbeitgeber“ stammen.
In diesem Fall werden die Einkünfte, abzüglich der Versicherungsbeiträge, als Einkünfte aus Erwerbstätigkeit besteuert, ohne Recht auf Abzug der Ausgaben gemäß Artikel 31 des Gesetzes 2238/1994.
2. Steuerklasse für Selbstständige (Einzelunternehmen und Freiberufler)
EINKÜNFTE STEUERSATZ
Bis 50.000,00 Euro 26%
Darüber hinaus gehende Einkünfte 33%
Diese Steuerklasse betrifft die Einkünfte von Freiberuflern Einzelunternehmen (Handel – Verarbeitung, Dienstleistungen usw.)
Für neu gegründete Einzelunternehmen oder startende Freiberufler mit Gewerbeanmeldung bzw. Tätigkeitsaufnahme ab dem 1/1/2013, vermindert sich der Steuersatz der ersten Stufe für die ersten drei Jahre der Berufsausübung für Einkünfte bis zu 10.000,00 Euro um 50 %.
3. Steuerklasse für Einkünfte aus Mieteinnahmen
EINKÜNFTE STEUERSATZ
Bis 12.000,00 Euro 10%
Höhere Einkünfte 33%
4. Allgemeine Steuersenkung für Arbeitnehmer und Rentner
a) Steuersenkung für Einkünfte bis 21.000,00 Euro um 2.100,00 Euro. Soweit sich eine geringere Steuerforderung als 2.100,- Euro ergibt, beschränkt sich die Steuersenkung auf diesen niedrigeren Steuerbetrag.
b) Für Einkünfte über 21.000,00 Euro beschränkt sich die Steuersenkung um 100,- Euro je 1.000,- Euro Einkommen und bis zum Erreichen der 2.100,- Euro.
Die Steuerpflichtigen müssen Kassenbelege und Rechnungen in Höhe von 25% des angemeldeten und besteuerten Einzeleinkommens vorlegen. Der Gesamtbetrag der Belege ist auf 10.500,00 Euro gedeckelt. Ein Abzug gilt nur bei fristgerechter Einreichung der Einkommensteuererklärungen.
Soweit Belege in einem geringeren Wert als dem, der sich nach der 25% Regel ergibt, vorgelegt werden, erfolgt eine Differenzbesteuerung von 22% auf den fehlenden Betrag.
5. Steuersenkung für Arbeitnehmer und Rentner gemäß der Ausgaben
a) Steuersenkungen bis zu maximal 3.000 Euro für Ausgaben für medizinische und klinische Versorgung, welche von den Krankenkassen oder Versicherungen nicht gedeckt werden und 5% der besteuerten Einkünfte überschreiten.
b) Steuersenkungen bis 1.500,- Euro für Unterhaltszahlungen, welche unter Ehepartnern aus versteuertem Einkommen geleistet werden.
c) Geldbeträge aus Schenkungen.
d) Steuersenkung für Behinderte. Der sich jeweils ergebende Steuerbetrag wird um 200,00 Euro für die gesetzmäßig erfassten Behinderungen vermindert.
6. Steuersatz bei Einkünften aus Wertpapieren - Kapitalertragssteuer
Die Bankeinlagen werden mit einem Steuersatz von 15% besteuert. Die entsprechende Steuererklärung ist bis zum 31.1. des auf den Kapitalertrag folgenden Jahres einzureichen.
Wurden Kapitalerträgen aus dem Ausland (von einem Staat, mit welchem ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland besteht) bereits an der Quelle besteuert, so erfolgt in Griechenland lediglich eine Differenzbesteuerung, soweit der Steuersatz an der Quelle niedriger war als der griechische Steuersatz ist. (Bsp. Wurde im Ausland zu einem Steuersatz von 10% versteuert, so erhebt Griechenland die Differenz 15%-10% = 5%).
7. Verpflichtung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen
a) Jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet.
b) Auslandsbewohner sind ebenfalls zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, sofern sie Einkünfte in Griechenland erzielen.
8. Pflichten der Besteuerten - Einreichungsfrist für die Einkommensteuererklärung von natürlichen Personen
In der Steuererklärung werden sämtliche Einkünfte des Steuerpflichtigen, sowie die steuerbefreiten Einkünfte aufgeführt. Für einzelne oder spezielle Einkünfte wird gegebenenfalls auch die einbehaltene oder angefallene Steuer aufgeführt.
Die Einreichungsfrist beginnt am 1. Februar und endet am 30. Juni des betreffenden Haushaltsjahres.
9. Gewinnbesteuerung aus Übertragungen von Immobilien (vergleichbar mit der sog. deutschen Spekulationssteuer)
Immobilien oder an Anteile daran, welch nach dem 1/1/2013 erworben und wieder veräußert werden, unterliegen dieser Steuerart, soweit sich zwischen dem Erwerbswert und ihrem Verkaufswert ein Überschuss bzw. Gewinn ergibt. Der Betrag reduziert sich je nach Haltedauer nach folgendem Faktor.
HALTEDAUER ALTERSFAKTOR
1 – 5 Jahre 0,90
5-10 Jahre 0,80
10-15 Jahre 0,75
15-20 Jahre 0,70
20-25 Jahre 0,65
Über 25 Jahre 0,60
Der Gewinn aus dem Immobilienmehrwert, der sich aus der Übertragung der Immobilien ergibt, wird mit einem Steuersatz von 20% besteuert. Gewinne bis zu 25.000,00 Euro sind steuerfrei, sofern die Immobilie für eine Dauer von mindestens 5 Jahren gehalten wurde.
10. Besteuerung der Einkünfte aus Personalgesellschaften und juristischen Personen mit einfacher Buchführung (zweite Kategorie)
EINKÜNFTE STEUERSATZ
50.000,00 Euro 26%
Höhere Einkünfte 33%
Diese Steuersätze betreffen Unternehmen, welche einfache Bücher der zweiten Kategorie führen(Gewinn und Verlustrechnung). Die vorstehenden Steuersätze vermindern sich um 40% für Gewinne, die sich aus Berufstätigkeiten auf Inseln mit einer Einwohnerzahl unter 3.100 Bewohnern erwirtschaftet wurden.
11. Besteuerung der Einkünfte aus Personalgesellschaften und juristischen Personen mit Bilanzierungspflicht (dritte Kategorie)
Die gesamten, anfallenden Nettoeinkünfte werden mit einem Steuersatz in Höhe von 26% besteuert. Hiervon betroffen sind die Aktiengesellschaften und große GmbHs mit einem Umsatz von mehr als 1,5 Mio. Euro.
12. Anfallende Steuer bei Gewinnverteilungen in Personalgesellschaften und juristischen Personen mit doppelter Buchführung (dritte Kategorie)
Im Falle der Gewinnverteilung wird ein Steuereinbehalt von 10 % durchgeführt. Dadurch wird die Steuerpflicht der Beteiligten an dem Gewinn beseitigt, unabhängig davon ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
13. Sonstige steuerliche Angelegenheiten für juristische Personen
Gewinnausschüttungen von ausländischen GmbHs an natürliche Personen mit ständigem Wohnsitz in Griechenland (Gesellschafter) werden mit 10 % besteuert. Verbleiben die ausgeschütteten Gewinne im Ausland, so ist der Berechtigte verpflichtet, durch Einreichung einer Erklärung innerhalb des auf die Ausschüttung folgenden Monats, die anfallende Steuer zu entrichten.
Bei Dividendenzahlungen an Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union, welche von ihren Tochtergesellschaften bzw. gebietsansässigen Aktiengesellschaften geleistet werden, wird keine Steuer einbehalten, sofern die Voraussetzungen des Gesetzes 2578/1998 erfüllt sind.
Für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und privaten Kapitalgesellschaften betrifft der Steuereinbehalt von 10% zudem auch die bereits verteilten oder kapitalisierten Erträge von zurückliegenden Geschäftsjahren.
14. Unternehmensvergütungen
Die Bewertung der unternehmerische Vergütung als Einkommen aus Handelsunternehmen ist für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschafte aufgehoben worden.
15. Abeschreibungen von Anlagevermögen
Die Abschreibungen können nur noch nach der linearen Abschreibungsmethode auf den Anschaffungswert der Anlagevermögen erfolgen.
Es sind neue Abschreibungssätze geplant.
Für neue Unternehmen bestehen in den ersten drei Geschäftsjahren besonders günstige Abschreibungsmöglichkeiten.
16. Aufwendungen Sozialversicherungsbeiträge
Gezahlte Sozialversicherungsbeiträge aus Pflichtmitgliedschaften (OAEE usw.) Gewerbetreibender sind ab dem 1/1/2013 vom Bruttoeinkommen des Unternehmens abzugsfähig.
Im Falle der Beteiligung einer natürlichen Person an mehreren Unternehmen, wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben, welche Versicherungsbeiträge davon als Ausgaben anerkannt werden.
17. Schätzung der Unternehmenseinkünfte auf objektiver Weise
Eine Schätzung der Unternehmenseinkünfte erfolgt
a) Im Falle einer nicht vorgesehenen oder inkorrekten Buchführung (zB Gewinn- und Verlustrechnung statt Bilanzierungsmethode), sowie bei Fehlen der sonstigen vorgesehenen Belege, welche eine Überprüfung nicht ermöglichen oder verhindern.
b) Falls die zu führenden Bücher und steuerlichen Angaben nach zweimaliger Aufforderung zur Steuerprüfung nicht vorgehalten werden oder vorgelegt werden können und auch keine zuverlässige Rekonstruktions- oder anderweitige Nachprüfungsmöglichkeit besteht.
18. Erklärung über Immobilienangaben. Pflichten von natürlichen und juristischen Personen
Natürliche Personen, welche über dingliche Rechte an Grund.- oder Flurstücken außerhalb von Beabauungsplänen verfügen, haben ihren Vermögensstatus elektronisch, und zwar auf der Internetseite des Generalsekretariats für Informationssysteme, zu überprüfen, um eventuelle Ergänzungen oder Änderungen hinzuzufügen.
Juristische Personen mit dinglichen Rechten an Immobilien sind des weiteren verpflichtet, eine Erklärung über die Immobilienangaben elektronisch einzureichen. Diese Erklärung wird ihren Vermögensstatus zum 1/1/2013 darstellen.
Unmittelbar nach einem enthüllenden Bericht der Wirtschaftskomitees des IWF und der EU worin die Steuerprüfungs – und Steuereinnahmemechanismen beanstandet wurden, wurde im Parlament ein neuer Gesetzesentwurf im Eilverfahren vorgelegt, der u.a. neue einschneidende Maßnahmen im Steuerrecht vorsieht und Organisationsstrukturthemen bei den Steuerkontrollmechanismen neu regelt.
Unter anderem werden im Gesetzesentwurf folgende Neuregelungen vorgeschlagen:
1. Verlängerung der Verjährungsfrist für die Forderungsansprüche des griechischen Staates für die bereits Prüfungsblätter ausgestellt wurden, um weitere zwei Jahre
2. Unterteilung der ausstehenden und fälligen Forderungen des griechischen Staates in einbringliche und nicht einbringliche Forderungen damit auf diese Weise ein Gesamtbild über die noch ausstehenden und eintreibbaren Forderungen erstellen werden kann, die den Betrag von, 56,6 Milliarden EUR übersteigen
Als uneinbringliche fällige Forderungen des griechischen Staates, für die objektiv jede Beitreibungsmöglichkeit ausgeschöpft wurde, werden nach dem Gesetzesentwurf folgende Fälle bestimmt:
a) Abschluss sämtlicher Recherchen ohne Auffindung jeglicher Vermögenswerte des Schuldners bzw. das Bestehen etwaiger Forderungen des Schuldners gegen Dritte
b) Abwicklung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens in etwaigen Immobilien, Sachgegenständen oder Forderungen des Schuldners auf Betreiben des griechischen Staates, ohne dass es aber zur vollständigen Befriedigung der Forderungen kam
c) Für den Fall, dass der Schuldner insolvent ist, darf weder Insolvenz- noch Nachinsolvenzmasse existieren bzw. eine etwaig bestehende Masse wurde bereits veräußert und der Erlös eingenommen
d) Für den Fall, dass der Schuldner sich in Liquidation befindet, muss die Abwicklung der Liquidation abgeschlossen sein und es dürfen keine Vermögenswerte existieren
e) Gegenüber den Mitschuldnern wurden die vorgenannten Handlungen ebenfalls abgeschlossen
f) Es hat eine Prüfung, durch einen speziell hierzu bestellten Prüfer stattgefunden, der auf der Grundlage eines besonders begründeten Prüfberichts bestätigt, dass keine Möglichkeit zur vollständigen bzw. teilweisen Befriedigung der Forderungen des Staates im Inland existiert.
g) Es wurde ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitete, in den Fällen in denen eine Strafverfolgung für eine Gesamtschuld von über 10.000,- € vorgesehen wird.
Konkret sollen laut Gesetzesentwurf die als „uneinbringlich“ kategorisierten fälligen Forderungen des griechischen Staates in speziellen Büchern der zuständigen Zentralen Behörde des Ministeriums für Finanzen sowie im EDV – System eingetragen und als solche kodifiziert werden.
Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der uneinbringlichen Forderung in die speziellen Bücher und bis zum kalendermäßigen Ablauf des zwanzigsten Jahres ab Eintragung:
Von den bislang nicht geprüften Angelegenheiten betreffend die einkommenssteuerlichen und sonstigen steuerlichen Sachverhalte, denen die Verjährung droht, werden diejenigen Fälle geprüft die steuerlich relevant sind. Die Auswahl zur Prüfung der Steuerfälle soll dabei unter Anwendung von Gefahranalysemethoden sowie Kriterien erfolgen, die mit der Möglichkeit der Forderungsbeitreibung nach Festsetzung zusammenhängen.
Die Auswahl der Angelegenheiten sowie der zu prüfenden Jahre soll dabei auf folgende
Kriterien gestützt werden:
Beschleunigung der Beitreibung
Gemäß des aktuellen Gesetzesentwurfes sollen künftig aus Verfahrensökonomischen- und Beschleunigungsgründen Pfändungsmaßnahmen zu Händen von Dritten und Bankinstituten (Gehälter, Renten, Guthaben, Mieten, Subventionen) auf elektronischem Wege zugestellt werden. Der griechische Staat soll dabei Vorzugsgläubigerrechte genießen und vorrangig aus dem Versteigerungserlös etwaiger Immobilien des Schuldners befriedigt werden.
Mithin wird die umgehende Zahlung der Gesamtheit der Forderungen des griechischen Staates an diesen vorgesehen, die zur Befriedigung in der Forderungsverteilungstabelle aus dem Versteigerungserlös aufgestellt wurden, unabhängig davon ob die Aufstellung gerichtlich angefochten wurde.
Schließlich soll künftig auch die Eintreibung von Geldbeträgen resultierend aus früheren und noch anhängigen (d.h. nicht rechtskräftigen) Verteilungstabellen durch den griechischen Staat möglich sein, die an die Geldhinterlegungsstelle einbezahlt wurden.
Innerhalb von einem Monat ab Veröffentlichung des Gesetzes betreffend Organisationsmaßnahmen für den Steuerkontrollmechanismus soll der Betrieb der neuen „ Zentralstellen zur Prüfung von großvermögenden Steuerpflichtigen und Großunternehmen“ aufgenommen werden. Gleichzeit wird der weitere Betrieb der Finanzbehörde über Großunternehmen eingestellt. Damit wird klargestellt, dass das vorrangige Interesse des Wirtschaftskomitees der Troika den Angelegenheiten mit großem finanziellem Gegenstand gilt.
Die neue „Zentralstellen zur Prüfung von großvermögenden Steuerpflichtigen und Großunternehmen“ (KEFOMEP) soll demnach unmittelbar gegründet werden, den Sitz in der Gemeinde Athen haben und die Behörde territoriale Zuständigkeiten erhalten.
In diesem Rahmen soll die Überwachung der noch bei dem interregionalen Kontrollzentrum in Athen anhängigen Angelegenheiten von Steuerpflichtigen mit hohem Vermögen nahtlos durch die neugegründete Zentrale (KEFOMEP) weiterverfolgt werden, ohne dass es hierfür eines neues Auftrags der einberufenen Prüfer bedarf, die mithin zu diesem Zweck auch an die neue Zentralbehörde versetzt werden.
Die bisherige Finanzbehörde für Großunternehmen wird andererseits in eine spezielle dezentralisierte Steuerüberwachungsbehörde umgewandelt und in „Überwachungszentrale für Großunternehmen„ umbenannt (KEMEEP). Der Sitz der Behörde soll sich ebenfalls im Stadtkreis von Athen befinden und die örtliche Zuständigkeit sich auf das gesamte Territorialgebiet erstrecken.
Die vorgenannte Behörde KEMEEP soll für die Festsetzung und zwangsweise Beitreibung von Einnahmen zuständig sein die Großunternehmen auf dem gesamten Territorialgebiet betreffen, und auch regelmäßige (endgültige) Steuerprüfungen bei folgenden von Steuerpflichtigen vornehmen dürfen:
Keine Immobilienübertragung ohne ΕΤΑΚ (Immobiliensondersteuer)
In weiteren Bestimmungen des vorgenannten Gesetzesentwurfes werden mitunter folgende Regelungen betreffend Immobilienübertragungen getroffen:
Es soll eine Neukalkulation und ggfls. Rückerstattung durch die zuständigen Finanzämter derjenigen Beträge erfolgen, die für die außerordentliche Gebühr stromversorgter Flächen für das Jahr 2011 gezahlt wurden, sofern die Berechnung seinerzeit fehlerhaft vorgenommen wurde.
(Quelle: naftemporiki 3.3.2013)
Jetzt in Griechenland investieren – Chancen und Risiken
Frei nach dem Motto „nach der Krise ist vor dem Aufschwung“ zeichnen sich in Griechenland interessante Chancen beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen ab. Eine Entscheidungshilfe für interessierte Investoren zur Abwägung von Chancen und Risiken.
Rückblick und Weg aus der Krise:
Wer in Griechenland investieren möchte, interessiert sich natürlich dafür, wie sich die Situation im Lande im Zuge der Griechenland-Krise entwickelt und welche Aussichten für die Zukunft bestehen.
Nach der Beantragung von offizieller EU-Hilfe am 23. April 2010 aufgrund der.größten wirtschaftlichen Nachkriegskrise des Landes, ist fast nichts mehr so wie vor der Krise. Als Maßnahmen beschloss Griechenland zwischen März 2010 und November 2012 fünf besonders einschneidende Sparpakete. Im Gegenzug erhielt das Land vom IWF und der EU im Rahmen von zwei „Rettungspaketen“ zwischen April 2010 und Juli 2011 ca. 218 Mrd. Euro, welche insgesamt bis 2014 ausgezahlt werden sollen. Im Mai 2010 kaufte die Europäische Zentralbank griechische Staatsanleihen in Höhe von 25 Milliarden Euro. Ferner fassten die EU-Länder im Verlauf des EU-Gipfels vom 26.10.2011 einen Plan, der sog. „Schuldenschnitt“, auf dessen Grundlage die Gläubiger des Landes auf ca. 50 Prozent bzw. 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen an Athen verzichteten. Im Rahmen eines weiteren Hilfspaketes im Februar/März 2012 erhielt Griechenland u.a. Darlehenszusagen in Höhe von 130 Mrd. Euro.
Seit den letzten Parlamentswahlen im Mai / Juni 2012 hat sich nun viel zum positiven geändert. Zunächst gingen die Eurobefürworter, eine Koalition aus drei Parteien, als Sieger aus den Parlamentswahlen Wahl hervor. Die Griechen hatten für einen Verbleib im Euro gestimmt. Im August 2012 stellte dann die deutsche Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel klar, dass Griechenland im Euro bleiben werde. Ähnlich äußerte sich auch der französische Staatspräsident Francoise Hollande. Damit öffnete sich der Weg zum 130 Milliarden Euro schweren Hilfspaket für Griechenland, welches allerdings an Bedingungen geknüpft wurde.
Erste Voraussetzung war die positive Feststellung des Fortschritts der Reformen in einem Bericht der Kontrolleure aus EU, Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Zentralbank (EZB), der sog. Troika. Als zweite Bedingung wurden weitere Sparmaßnahmen und Reformen verlangt, welche am 8.11.2012 durch das griechische Parlament beschlossen wurden. Am 11.11.2012 legte die Troika schließlich einen positiven Bericht zur Lage im Lande vor. Die dritte Voraussetzung wurde dann schließlich mit der Abstimmung über den Haushaltsplan 2013 durch das griechische Parlament erfüllt. Damit war der Weg für die Freigabe des milliardenschweren Hilfspakets geebnet und die Rettung des Landes als auch der Verbleib in der Eurozone gesichert.
Bis 2016 sollen die Staatsschulden auf ca. 160-175 Prozent des BSP sinken, bis 2020 auf 124 Prozent, und bis 2022 auf tragbare 110 Prozent. Das Land befindet sich 2013 im sechsten Jahr der Rezession. Laut dem griechischen Finanzminister Giannis Stournaras soll Ende 2013 jedoch die lang erwartete Wende kommen und „2014 könnte das Jahr sein, in dem das Bruttoinlandsprodukt wieder stetig steigt." Für 2014 wird erstmals mit einem Wachstum von ca. 0,6% gerechnet, während sich das Primärsaldo für 2013 auf 0 % des BIP, für 2014 auf 1,5 % des BIP, für 2015 3,0 % des BIP und für 2016 4,5 % des BIP belaufen soll.
Bereits in 2012 waren erste Erfolge der Reformbemühungen zu erkennen. So fiel das Primärdefizit geringer aus als erwartet. Die Einlagen bei den Banken steigen wieder, die Renditen der Griechenland Bonds gehen zurück. Die Märkte glauben immer mehr daran, dass Griechenland die Wende schaffen wird. Das Interesse an den griechischen Privatisierungsvorhaben ist hoch. Selbst die US Ratingagentur Standard & Poor's hat die Bonitätseinstufung Griechenlands wieder deutlich angehoben.
Die IWF-Chefin Christine Lagarde sieht ebenfalls sehr positive Entwicklungen in Griechenland und stellte fest, dass, sich das Programm mit strikten Haushaltsanpassungen und merklicher Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit bei den Arbeitskosten in die richtige Richtung bewegt. Die Sparanstrengungen des Landes seien "bewundernswert".
Fazit: Kein anderes Land hat seine Schulden in so kurzer Zeit so drastisch reduziert wie Griechenland. Die Folge sind niedrigere Löhne, niedrigere Renten und mehr Arbeitslose. Die wirtschaftliche Talsohle der Rezession sollte spätestens bis Mitte 2013 durchlaufen sein. Die Regierung arbeitet an weiteren, umfangreichen Reformen. Das Land befindet sich damit auf einem guten Weg raus aus der Krise.
Situation der griechischen Banken und Unternehmen:
Die Bankenkrise ging zunächst an den griechischen Banken vorbei, als die Welle der Lehman-Pleite vom 15.09.2008 zunächst die Banken traf, welche toxische Papiere in ihren Depots hatten (allein der irische Staat kaufte 2009 den fünf größten Banken Kredite und toxische Wertpapiere im Nominalwert von 77 Milliarden Euro ab).
Als sich aber die Krise immer mehr zur Griechenland-Krise entwickelt, bekamen die griechischen Banken enorme Probleme. Dies hat im wesentlichen zwei Gründe:
Als die Austrittsdebatte Griechenlands aus dem Euro begann, flossen seit 2010 rund ein Drittel der Einlagen ins Ausland ab. Zuletzt konnte der Abfluß nun umgekehrt werden. Dieser Abfluss hat aber das Bankensystem des Landes enorm geschwächt.
Hinzu kommt im Rahmen des Schuldenschnitts, dass auch die vier größten griechischen Banken schwere Abschreibungen bei ihrem Portfolio von griechischen Staatsanleihen hinnehmen mussten, was zu einer gefährlich hohen Unterkapitalisierung der griechischen Banken führte. (Die Banken erhielten deshalb 18 Milliarden Euro, um die Folgen der Umschuldung abzufedern).
Diese beide Faktoren führten schließlich dazu, dass die Banken vielen Unternehmen bestehende Kreditlinien strichen und auf deren Rückführung bestanden. Ferner wurden insbesondere auch weniger Kredite an Unternehmen vergeben und die Kredithürden höher gelegt, so dass viele Unternehmen nach den heutigen Bankregeln keine neuen Kredite aufnehmen können. Dies führt bei vielen, fundamental grundsätzlich gut dastehenden Unternehmen zu erheblichen Liquiditätsengpässen. Zu der fehlenden Liquidität müssen die griechischen Unternehmen auch noch die Umsatzeinbrüche auf dem heimischen Absatzmarkt wegen der krisenbedingten Umsatzrückgänge verkraften. Ab Juni 2012 ist allerdings eine allmähliche Erholung zu beobachten. Am 18.Dezember 2012 stufte Standard & Poors das Rating Griechenlands gleich um mehrere Stufen auf „B-„ herauf. Dies läßt zwar hoffen, dass sich die Refinanzierungssituation der griechischen Unternehmen künftig wieder verbessern wird, doch kann dies nach Expertenmeinungen bis zu 5 Jahren dauern. Die Unternehmen benötigen jedoch bis zum erwarteten Aufschwung in ca. 2-3 Jahren Mittel, um sich bis dahin über Wasser zu halten. Die Schuldenkrise und die lahmende Konjunktur sorgten bereits 2011 für einen starken Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Griechenland (+ 27,3 Prozent). Bankenkreise schätzen, dass 9 von 10 griechischen Unternehmen möglichweise in den nächsten sechs Monaten in Insolvenzgefahr geraten. („To Vima“ 18.11.2012 https://www.tovima.gr/finance/article/?aid=484473).
Ferner verlor der Leitindex der Athener Börse im Verlauf der Finanzkrise massiv an Wert und fiel im Mai 2012 auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren. Viele börsennotierte Unternehmen haben dadurch einen erheblichen Teil ihres Börsenwertes eingebüßt. Unternehmen sehen sich damit einer erheblichen Gefahr von feindlichen Übernahmen ausgesetzt. Für Investoren dürften deshalb Unternehmen mit guter Substanz auf diesem niedrigen Preisniveau sehr interessant sein.
Klassische Investitionsmöglichkeiten ergeben sich im Bereich des Tourismus (Hotels, Ressorts, Ferienanlagen), in der Lebensmittelindustrie (weiterverarbeitende Betriebe von Obst, Antipastihersteller, Oliven und Öl, Wein, Fischzucht und Fischprodukte, Feta-Käse, Molkereien usw.), in der Bauindustrie, Textil- und Metallindustrie, bei Erdöl- und Kohleprodukten, Chemikalien, Glas und Zement, bei Marmor- und Granitunternehmen, Transportunternehmen, Maschinenproduktion, in der Dienstleistungsindustrie (hier zunehmend auch im Technologie- und Telekommunikationssektor), bei den Erneuerbaren Energien und natürlich auch im Handel.
Hinzu kommen noch die geplanten Privatisierungen von Staatsbetrieben, welche in private Hände wechseln sollen. Hierzu zählen Banken, die griechische Bahn OSE, Flughäfen und Gelände, Häfen, Fahrzeughersteller, die griechische Post, Autobahnen, Mobilfunklizenzen, Energieversorger, die griechische Postbank, Anbieter von Sportwetten, Immobilien usw. Für Großinvestoren ergeben sich hier interessante Möglichkeiten.
Fazit: Während notwendige Maßnahmen für die Entspannung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eingeleitet wurden und auch erste Anzeichen für eine Entspannung der Lage sprechen, werden viele griechische, auch fundamental gesunde, Unternehmen in der Folgezeit weiterhin mit erheblichen Liquiditätsproblemen kämpfen müssen. Dies gilt auch für börsennotierte Unternehmen aufgrund des starken Rückgangs der Börsenwerte griechischer Unternehmen. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten für den Erwerb von fundamental gut aufgestellten Unternehmen.
Arbeitsmarkt, Löhne und Gehälter:
Das vierte Sparpaket vom Februar 2012 brachte schließlich erhebliche Einschnitte für die Arbeitnehmer. So wurde der Mindestlohn auf 586 Euro und für unter 25-Jährige auf 525 Euro herabgesetzt. Das Rentenalter wurde für alle von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben und die Abfindungen für entlassene Arbeitnehmer gesenkt.
Die Arbeitslosenquote in Griechenland ist im September 2012 mit ca. 22,3% eine der höchsten überhaupt. Noch schlechter sieht die Quote der Jugendarbeitslosigkeit mit 55% für die Gruppe der unter 24-Jährigen aus, welche derzeit ohne Job sind. Ca. 1,1 Millionen Griechen sind jünger als 25 Jahre und weitere 1,5 Millionen sind zwischen 25 und 34 Jahre. Sie sind in der Regel gut ausgebildete, qualifzierte Arbeitskräfte, sprechen meist mehrere Sprachen, viele davon deutsch. Der Akademikeranteil ist relativ hoch. Insbesondere in Nordgriechenland ist eine große Anzahl von Heimkehrern der zweiten Gastarbeitergeneration zu finden, welche oftmals in Deutschland aufgewachsen ist und dort gelebt hat.
Fazit: Der Arbeitsmarkt ist unter den aktuellen Bedingungen für die Anwerbung von Arbeitskräften mehr als günstig zu bezeichnen. Eine hohe Arbeitslosenzahl von gut ausgebildeten und qualifizierte Arbeitskräfte stehen dem griechischen Arbeitsmarkt zu günstigen Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
Mieten und Kaufpreise für Immobilien:
Die Krise ging selbstverständlich nicht an den Mieten und Immobilienkaufpreisen vorbei. Den Einschätzungen der Marktexperten und der jüngsten Erhebung des Investment-Hauses Fitch zufolge sind die Kaufpreise für Immobilien seit 2008 bis zum dritten Quartal 2012 um ungefähr 25% gesunken. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Preisrückgang um ca. 15% in 2013 und ein weiterer Rückgang für 2014 erwartet. Der Markt soll dann in etwa 1,5-2 Jahren ab heute seinen Tiefpunkt erreichen. Damit haben die Immobilienpreise in Griechenland seit 2008 bis heute im Schnitt bereits ca. 40% ihres Wertes eingebüßt. In manchen Fällen liegt der Einbruch sogar noch deutlich höher, teilweise sogar bis zu 70%.
Insgesamt ist der Wert des privaten Vermögens der Griechen im Verhältnis zu 2008 um mehr als 50% gesunken und auf das Niveau des Jahres 1999 zurückgekehrt. Aufgrund der gesunkenen Löhne und Gehälter, als auch wegen der sehr stark eingeschränkten Finanzierungsmöglichkeiten über Bankenkredite, sind die Immobilientransaktionen in Griechenland stark zurückgegangen. Viele Eigentümer möchten ihre Immobilien aus Geldnot auch zu den sehr niedrigen aktuellen Marktpreisen verkaufen, finden jedoch kaum Käufer, weil Interessenten ohne eine Möglichkeit zur Barzahlung keine Finanzierungen von den Banken erhalten. Hierdurch ergeben sich viele Gelegenheiten zum Erwerb einer günstigen Immobilie in Griechenland.
Darüber hinaus befinden sich derzeit mehr als ca. 100.000 Immobilien im kritischen Bereich, sei es aus Zwangsbeschlagnahmen oder unsicheren bzw. nicht bedienten Bankkrediten. Bis Ende 2012 galt ein Zwangsversteigerungsverbot für Immobilien wegen Forderungen bis 200.000 Euro. Nach dem Wunsch der Troika soll dieses Zwangsversteigerungsverbot nicht weiter verlängert werden. Dies würde dann bedeuten, dass in 2013 sehr viele Immobilien zu günstigen Starpreisen zur Zwangsversteigerung kommen würden. Die Folge wäre der ein sehr starker weiterer Einbruch der Immobilienpreise.
Aufgrund der Krise mußten viele griechische Unternehmen schließen. Dadurch stehen viele Gewerbeimmobilien leer. Hierdurch ergeben sich lukrative Investitionsgelegenheiten auch bei gewerblichen Objekten, insbesondere bei Ladengeschäften und Büroräumen, aber auch bei Farbrikgebäuden und Industrieanlagen.
Ähnlich sieht es bei den privaten und gewerblichen Mietimmobilien aus. Der Leerstand ist sehr hoch. Laut der Erhebung des POMIDA (Griechischer Verband der Immobilieneigentümer) mussten ca. 94% der Vermieter zwischen 2010-2012 einen Rückgang ihrer Einkommen hinnehmen, weil entweder die von ihnen vermieteten Immobilien leer standen oder weil sie erheblichen Mietsenkungen zustimmen mußten. Dabei lagen die Mietsenkungen in der Mehrzahl der Fälle (über 60%) zwischen 20% und 30%. Trotz dieser Mietsenkungen stehen weiterhin sehr viele Mietimmobilien weiterhin leer.
Fazit: Die Immobilienpreise (Kaufpreise und Mieten) in Griechenland für private und gewerbliche Immobilien sind in den letzten Jahren auf breiter Front eingebrochen. Dadurch ergeben sich gute Gelegenheiten zum Kauf oder zur Anmietung von Objketen.
Recht und Steuern:
Bei Transaktionen im Ausland kommt dem nationale Recht und der Rechtssicherheit für die Investitionen eine wichtige Rolle zu. So ist zB bei einem Immobilienkauf im Vorfeld die Klärung der Eigentumsfrage, sowie die Sicherung des Eigentums wichtig, bei einem Unternehmenskauf und Beteiligungen das geltende nationale Gesellschaftsrecht entscheidend. Das griechische und deutsche Recht, insbesondere das Zivilrecht, weisen dabei viele Gemeinsamkeiten auf. Das Eigentum ist in Griechenland verfassungsrechtlich geschützt.
Immobilien: Vor dem Erwerb von Immobilien in Griechenland ist die Prüfung der Eigentumsverhältnisse mit einer Grundbuchrecherche durch einen Anwalt erforderlich. Durch das Gesetz zur Einführung des „Ktimatologio“, also des Grundbuchs, wurden die bisher namensgeführten Bücher auf ein objektbezogenes Grundbuchsystem umgestellt, welches ähnlich aufgebaut ist wie das deutsche Grundbuch. Da diese Umstellung noch nicht in ganz Griechenland vollzogen ist, bedeutet dies noch heute in manchen Regionen, dass die „Grundbücher“ weiterhin zum Teil weiterhin nach Personen beim „Hypothikofilakio“ geführt werden. In diesen Fällen erfolgt eine Überprüfung der Eigentumsverhältnisse unter dem Namen des jeweiligen Verkäufers. Die vollständige Erfassung aller Immobilien im Grundbuch hat hohe Priorität bei den aktuellen Maßnahmen zur Verbesserung der Funktion der Verwaltung. Der Kaufvertrag selbst erfolgt durch notarielle Beurkundung.
Gesellschaftsformen: In Griechenland existieren die aus Deutschland bekannten Personen- und Kapitalgesellschaften. Als wichtigste Personengesellschaften seien die OHG (O.E) und die KG (E.E.) erwähnt. Bei den Kapitalgesellschaften dominieren die GmbH (E.P.E) und die AG (A.E oder S.A.). Im Jahre 2012 wurde noch eine weitere Kapitalgesellschaftsform eingeführt, die sog. Private Kapitalgesellschaft I.K.E., welche bereits mit 1 € gegründet werden kann und vereinfachte Gründungsformalitäten aufweist.
Mergers & Acquisitons: Die aktuelle Situation in Griechenland bietet Investoren eine Vielzahl von günstigen und lukrativen Übernahme- und Beteiligungsmöglichkeiten griechischer Unternehmen. Soweit für den beabsichtigten Kauf nicht bereits ein konkretes Unternehmen ausgewählt wurde, können erfahrene Berater anhand von Vorgaben zunächst eine Vorauswahl ("Screening") möglicher Zielunternehmen vornehmen. Der weitere Ablauf erfolgt dabei wie in Deutschland: Ist Zielobjekt ("Target") gefunden ist und besteht Verkäuferinteresse, ist die Durchführung einer „due diligence“ unerlässlich. Der Kauf oder die Beteiligung wird bei Kapitalgesellschaften im Rahmen eines sogenannten "Share Deals“ durch die Übertragung der Anteile an dem jeweiligen Unternehmen vollzogen werden. Der Kauf der Vermögenswerte einer griechischen Gesellschaft kann als "Asset Deal“ erfolgen. Hierbei erfolgt also nicht die Übertragung der Gesellschaft an sich, sondern nur ihrer Vermögenswerte.
Steuern: Die jüngsten Steuerregelungen sehen folgende Unternehmensbesteuerung vor:
Die Gewinne von Personengesellschaft (OHG, KG, BGB-Gesellschaften, Erbengemeinschaften usw.) bis zu dem Betrag von 50.000 Euro werden mit 26% besteuert, darüber hinausgehende Beträge unterliegen einem Steuersatz von 33%.
Die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH und IKE) werden mit 26% versteuert. Ausgeschüttete Gewinne bei Gesellschaftern und Aktionären mit weiteren 10%.
Die Transaktionssteuer für die Übertragung von Gesellschaftanteilen und Aktien erfolgt auf der Grundlage des Mehrwertes, welcher mit 20% besteuert wird.
Durch die Einführung der neuen Buchführungsordnung ist auf vielen Bereichen eine Vereinfachung der Buchführung und Rechnungsstellung erfolgt.
Erbschaften von Erben ersten Ranges sind bis 150.000 Euro steuerfrei, für den darüber hinausgehenden Betrag bis 300.000 Euro beträgt der Steuersatz der Erbschaftssteuer 1%. (Die Erbschaftssteuer bis 300.000 Euro beträgt demnach insgesamt 1.500 Euro). Für die darüber hinausgehenden Beträge besteht eine Staffelung.
Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs:
Die Sparmaßnahmen zur Konsolidierung der Staatsausgaben ist ein wesentlicher Punkt, um den Staatshaushalt in Zukunft ausgeglichen gestalten zu können. Daneben sind jedoch Maßnahmen zur Förderung des Aufschwungs in gleichem Maße wichtig und notwendig. Die Regierung hat deshalb verschiedene Studien in Auftrag gegeben (u.a. Boston Consulting Group, McKinsey, griechischen Organisationen etc.). Auf der Grundlage dieser Studien soll in den nächsten Monaten ein Masterplan für die Ankurbelung der griechischen Wirtschaft erstellt werden. Wesentliche Elemente werden jedoch die Förderung von Investitionen über das Nationale strategische Förderprogramm ESPA, das griechische Investitionsförderungsgesetz und die Nationale Kasse für Unternehmertum und Aufbau (ETEAN) sein. Darüber hinaus kommt dem Bürokratieabbau höchste Priorität zu, um Investitionen, Antragsverfahren und Behördenabläufe zugunsten einer vereinfachten Investititionstätigkeit zu vereinfachen.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption:
Die Regierung Samaras hat der Korruption auf breiter Front den Kampf angesagt. Ziel ist die Trockenlegung der Schattenwirtschaft, welche auf ca. jährlich ca. 65 Milliarden Euro beziffert wird. Insbesondere wird mit verschiedenen Maßnahmen die Korruption in der öffentlichen Verwaltung bekämpft und Beamte entfernt, gegen die ein Straf- oder Diszipliarverfahren eingeleitet wurde. Namen von Steuersündern werden im Internet veröffentlicht. Im Jahre 2012 wurde die Pflicht des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für Beträgen über 1500 Euro eingeführt.
Bei der griechischen Polizei wurde eine Sondereinheit in Form einer Finanzpolizei gegründet, welche sich ausschließlich mit Steuervergehen beschäftigt. Steuerschuldner wurden unter Setzung eines Ultimatus dazu aufgefordert sich bei den Steuerbehörden zu melden, um ihre Schulden zu regeln. Im Januar 2012 wurde eine Liste mit Steuerschuldnern veröffentlich und ca.185 Steuerschuldner verhaftet. Im September 2012 wurden von der Steuerfahndung (SDOE) Konten von 121 mutmaßlichen Steuerbetrügern eingefroren. Ferner wurden Luxusimmobilien, Aktien und Geldanlagen beschlagnahmt. Gegen gegen 32 Politiker wurden Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts aufgenommen. Ferner ist die Finanzpolizei im Besitz einer CD mit rund 2.000 griechischen Konteninhabern.
Fazit: Zusammenfassend läßt sich damit sagen, dass die Griechenland-Krise eine Chance für einen Neuanfang darstellt. Die Spitze der Krise scheint überwunden und der Verbleib im Euroraum gesichert zu sein. Durch die eingeleiteten Maßnahmen dürfte in absehbarer Zeit und auf breiter Front eine Verbesserung der Funktionen des Staates und der Verwaltung eintreten. Löhne und Gehälter, sowie Immobilienkaufpreise und Miete sind auf ein attraktives Niveau gesunken, auf welchem sich ein Einstieg lohnt. Aufgrund der noch fehlenden Liquidität und der Umsatzeinbußen der Wirtschaft, als auch wegen der niedrigen Börsenwerte der Unternehmen zeichnen sich günstige Gelegenheiten für Unternehmens- und Beteiligungskäufe, sowie allgemein für M&A Transaktionen in den Jahren 2013-2014 ab. Aufgrund der geplanten Maßnahmen zur Investitionsförderung werden in absehbarer Zeit Förderprogramme zur Ankurbelung der unternehmerischen Tätigkeit und der Konjunktur zur Verfügung stehen. Damit dürfte etwa ab dem 3. QT 2013 eine erste, spürbare Verbesserung des Investitions- und wirtschaftlichen Klimas in Griechenland eintreten.
Eine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.
Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.
Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar 2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.
Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:
Einreichungsfrist:
Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.
Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.
Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:
- die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen
- die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.
- die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne
- die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens
- Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition
- die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen
- die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
- Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“
- Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger
- die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen
1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.
2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.
A/A |
Kostenkategorie |
Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes |
|||
|
|
VERARBEITUNG |
TOURISMUS |
HANDEL – UND DIENSTLEISTUNGEN |
|
1. |
Gebäude, Einrichtungen und Umgebung |
60 % |
80 % |
60% |
|
2. |
Geräte - Ausstattung |
100% |
100% |
100% |
|
3. |
Nutzfahrzeuge |
15.000€ |
15.000 € |
10.000 € |
|
4. |
Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen |
100% |
100% |
100% |
|
5. |
Know – How Rechte |
20% |
20% |
20% |
|
6. |
Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung |
6.000 € |
6.000 € |
6.000 € |
|
7. |
Software - Ausstattung |
30.000 € |
30.000 € |
10.000 € |
|
8. |
Konzeption - Promotion |
20.000 € |
30.000 € |
10.000 € |
|
9. |
Beratungsdienstleistungen |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
|
10. |
Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%) |
40% |
40% |
40% |
|
Präfekturen |
Öffentliche Subvention (Kommunale und nationale) % |
Selbstbeteiligung % |
||
Förderanteil für mittlere Unternehmen % |
Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen % |
Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen % |
Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen % |
|
Ost-Makedonien – Thrakien |
50 |
60 |
50 |
40 |
Zentral-Makedonien |
40 |
50 |
60 |
50 |
West-Makedonien |
40 |
50 |
60 |
50 |
Epirus |
50 |
60 |
50 |
40 |
Thessalien |
40 |
50 |
60 |
50 |
Ionische Inseln |
40 |
50 |
60 |
50 |
West Griechenland |
50 |
60 |
50 |
40 |
Peloponnes |
40 |
50 |
60 |
50 |
Nord-Ägäis |
40 |
50 |
60 |
50 |
Kreta |
40 |
50 |
60 |
50 |
Zentral-Griechenland |
40 |
50 |
60 |
50 |
Süd-Ägäis |
40 |
50 |
60 |
50 |
Attika |
40 |
50 |
60 |
50 |
3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?
4. Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)
5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.
6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.
7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.
8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.
9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.
10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.
11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.
12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?
Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.