Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Der Entwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
anaptinomos Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Gesetzesentwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes „Institutioneller Rahmen zur Begründung von Förderprogrammen für Privatinvestitionen zur regionalen und finanziellen Entwicklung des Landes – Errichtung eines Entwicklungsrates und weitere Vorschriften“.   Am 2.6.2016 ist der Gesetzesentwurf bei den zuständigen Ausschüssen des griechischen Parlaments eingereicht worden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte zusammenfassend dargestellt. Berechtigte der eingeordneten Investitionsvorhaben
  • Einzelunternehmen
  • Handelsgesellschaften
  • Genossenschaften / Vereine
  • Soziale Gemeinschaftsunternehmen, Sportvereine, Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES)
  • Unternehmen in Gründung oder fusionierende Unternehmen
  • Eintragungsfähige Genossenschaften im Allgemeinen Handelsregister GEMI
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und Tochtergesellschaften dieser
Beteiligung des Investitionsträgers an den Kosten des Investitionsplans Die Eigenbeteiligung kann auch eine Fremdfinanzierung enthalten. Alternative Deckungsmöglichkeiten von Eigenkapitalen  
Erhöhung des Stammkapitals Bankdarlehen Verbrauch der vorhandenen Rücklagen Kapitalisierung von Rücklagen
 
  • Mindesthöhe des Investitionsvorhabens: 100.000 Euro
  • Gegenstand des Investitionsvorhabens
 
Errichtung einer neuen Anlage Erweiterung einer bestehenden Anlage Optimierung des Produktionsprozesse
 

Grundlegende Änderung des

Produktionsprozesses

Erwerb von Vermögenswerten einer sich

nicht in Betrieb befindlichen Anlag

  Förderfähige Investitionskategorien Es werden Investitionsvorhaben sämtlicher Finanzbereiche eingeordnet, unter dem Vorbehalt der Absätze des Artikels Nr. 7 des Gesetzesentwurfs. Es folgt eine beispielhafte Aufzählung einiger förderfähiger Tätigkeiten. Der vollständige Text ist in Artikel Nr. 7 des Gesetzesentwurfs enthalten. Investitionen im Tourismussektor Förderfähig sind:
  • Errichtung – Erweiterung von Hotels mit mindestens 3-Sternen,
  • Modernisierungen von mindestens Hotels mit mindestens 3-Sternen (im Besitz oder zur Heraufstufung). Notwendige Voraussetzung ist eine 5-jährige Laufzeit ab der Inbetriebnahme der Anlage oder dem Abschlussdatum einer vorherigen Modernisierung,
  • Hotelanlagen, die ihren Betrieb eingestellt haben, ohne Änderung ihres Zwecks, und sofern diese der 3-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Campinganlagen mit mindestens 3-Sternen,
  • Errichtung und Modernisierung integrierter Form von traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die der 2-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Komplexe Beherbergungsbetriebe,
  • Besondere Tourismusformen (Konferenzzentren, Golfplätze, Tourismushäfen, Themenparks, Zentren für Trainings-und Sporttourismus (KEPAT) usw.
  • Agrotourismus- oder Weintourismusanlagen, sofern die Einreichungen der Anträge von einem Cluster erfolgen,
  • Errichtung von Jugendherbergen, unter bestimmten Voraussetzungen
 
Es wird ein gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, in dem von den vorstehenden Vorschriften ausgenommenen Bezirksgebiete festgesetzt werden – Ausführungsbeschluss
  Investitionen im Bereich der Landwirtschaft, Viehzucht, Fischerei Es wird ein neuer, gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, der spezielle Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und Einschränkungen hinsichtlich der Einordnung in den Förderprogrammen des Gesetzes festsetzen wird. Bis zum Erlass des gemeinsamen Ministerialbeschlusses gilt weiterhin der gemeinsame Ministerialbeschluss Nr. 6904/14-02-2014.   Förderfähige Kosten Sachanlagen
  • Errichtung, Erweiterung, Modernisierung von Gebäudeanlagen und speziellen Hilfseinrichtungen von Gebäuden, und die Gestaltung der Umgebungsfläche. Additiv können sich diese nicht über 45% der gesamten förderfähigen Kosten belaufen. Für Investitionsvorhaben im Tourismusbereich gestaltet sich der Kostensatz auf 60% für Gebäudekosten, und für Investitionen im Logistikbereich auf 70% ebenfalls für Gebäudekosten der entsprechenden Investitionsvorhaben. Für denkmalgeschützte Gebäude beläuft sich der entsprechende Kostensatz auf 80%.
  • Erwerb des gesamten, vorhandenen Anlagevermögens, für KMU, unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Kauf und Einrichtung von neuen, modernen Geräten und anderer Ausstattung, technischen Einrichtungen und Transportmittel für Innenverkehr,
  • Mieten für Leasinggeschäfte für neue, moderne Geräte und anderer Ausrüstung,
  • Spezielle & Maschinenanlagen
  Immaterielle Vermögenswerte
  • Technologietransfer, Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums, Nutzungslizenzen, Patente, Know-how und nicht patentiertes technisches Wissen,
  • Qualitätssicherungssysteme, Zertifizierungen, Beschaffung und Installation von Software und betrieblichen Organisationssystemen.
Für Großunternehmen können sich die förderfähigen Kosten für immaterielle Vermögenswerte nicht über 50% der gesamten, förderfähigen Kosten belaufen, und für KMU nicht höher als 75%.   Lohnkosten Voraussetzungen zur Förderung der Lohnkosten
  1. Erforderliche Nettozunahme der Anzahl der jährlichen Arbeitseinheiten (JAE) im Vergleich zu den JAE des vorherigen Jahres ab dem Einreichungsdatum des Einordnungsantrags
  2. Die Besetzung der Arbeitsstellen muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Abschlussdatum und der Inbetriebsetzung erfolgen
  3. Obligatorische Erhaltung der Arbeitsplätze für 3 Jahre ab deren Besetzung für KMU, und für 5 Jahre für Großunternehmen.
  Andere Kostenkategorien
  • Beratervergütungen für KMU, welche lediglich für neue kleine und mittlere Unternehmen und bis zu einem Betrag von 50.000 Euro gefördert werden (bis 5% der gesamten, förderfähigen Kosten).
  • Anlaufkosten nur für zugründete Klein-und Kleinstunternehmen und zu einem Anteil von bis zu 10% der förderfähigen Kosten, mit einer Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro. Für innovative Klein-und Kleinstunternehmen verdoppeln sich die Höchstgrenzen.
  • Innovationsausgaben für KMU in Bezug auf einen Kostenvoranschlag bis 1% der gesamten, förderfähigen Kosten und bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro.
  • Kosten für Prozess-und Betriebsinnovation für KMU mit einem Kostenvoranschlag bis zu 20% der gesamten, förderfähigen Kosten.
  • Kosten für zusammenhängende Innovationscluster.
  • Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Investitionskosten für hocheffiziente Kraft – Wärme – Kopplung aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Kosten für Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zur Eigennutzung sowie für andere Fälle unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kosten zur Einrichtung von effizienten Fernwärme-und Fernkältesystemen.
  Fördermöglichkeiten
  • Steuerbefreiung
  • Subvention
  • Leasingzuschuss
  • Kostenförderung für geschaffene Beschäftigung
  • Stabilisierung des Einkommenssteuersatzes
  • Finanzierung des Geschäftsrisikos durch Investitionsfonds
Beschränkung für den Subventionsanreiz: Die bereits bestehenden und vor 7 Jahren errichteten Unternehmen müssen für mindestens ein Geschäftsjahr Gewinn aufweisen, um eine Subvention oder einen Leasingzuschuss erhalten zu können! Förderanteile Für Investitionsvorhaben, die im Rahmen des neuen Gesetzes eingereicht werden, werden die gemäß der genehmigten Fördergebietskarte bis zum 31-12-2017 gültigen Förderanteile im nachstehenden Verzeichnis dargelegt.   table-1   Zusätzliche Beschränkungen Nicht förderfähige Großunternehmen In den Regionen von Westmakedonien, Ionischen Inseln, Kreta, Mittelgriechenland, Attika und Südägäis können Großunternehmen lediglich für Erstinvestitionen hinsichtlich einer neuen finanziellen Tätigkeit gefördert werden.  

Der gesamte Förderbetrag für jedes eingereichte Investitionsvorhaben kann sich bis 5 Mil. Euro belaufen.

  Beschränkungen der Kumulierung von Förderungen  

Die für jeden Träger gewährten Förderungen können sich kumulativ nicht über 10 Mil. Euro für Einzelunternehmen belaufen, und über 20 Mil. Euro für die Gesamtheit der verbundenen und kooperierenden Unternehmen.

  Spezielle Förderungskategorien Sofern ein Unternehmen den nachstehenden Fällen zugeordnet werden kann, kann dieses höhere Zuschussbeträge beanspruchen oder auch Sonderleistungen gegenüber den restlichen Unternehmen.
  • Nach außen orientiert: KMU mit einem bestimmten Exportanteil in den letzten drei Jahren.
  • Innovativ: KMU mit einem Mindestanteil von 10% der gesamten Betriebskosten für Recherche-und Entwicklungskosten.
  • Unabhängige KMU, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Fusionsverfahren vornehmen, entweder durch Aufnahme oder mit der Gründung einer neuen Gesellschaft – außer der Übernahme.
  • Zunahme der Beschäftigung in KMU mindestens um 10% innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Genossenschaften, Soziale Gemeinschaftsunternehmen des Gesetzes 4019/2011, Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES) des Gesetzes 4384/2016.
  • Investitionsvorhaben, die im Bereich der IKT (Technologie, Informatik, Kommunikation) und der landwirtschaftlichen Ernährung umgesetzt werden.
  • Unternehmen, die einen erhöhten Mehrwert im Vergleich zum Durchschnittswert ihres Sektors erzielen.
  • Unternehmen, die ihr Investitionsvorhaben in Industriegebieten und Gewerbeparks umsetzen und diese sich nicht auf Modernisierungen oder Erweiterungen von bereits vorhandenen Bauten des geförderten Unternehmens beziehen.
  • Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben in speziellen Gebieten umsetzen, wie diese in einer diesbezüglichen Anlage des Gesetzesentwurfs bestimmt werden (Bergregionen, benachteiligte Gebiete, mit besonders hohen Migranten-und Flüchtlingsströmen, Bevölkerungsrückgang, Inseln, Grenzregionen).
Förderregelungen Im nachstehenden Verzeichnis werden die wesentlichen Merkmale der Förderregelungen beschrieben, welche mit einem gesonderten Verfahren durch die zuständige Behörde veröffentlicht werden.  
Förderregelung Förderanreiz Förderungshöhe Bewertungs-und Überprüfungsverfahren Anmerkungen
Förderung von Maschinenausrüstung Steuerbefreiung Gemäß der Fördergebietskarte Umgehende Bewertung Durchführung einer Verwaltungskontrolle
Allgemeine Unternehmerschaft Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben   Vergleichende Bewertung Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Neue unabhängige KMU Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben   Vergleichende Bewertung Berechtigte: nur neue oder sich unter Gründung befindliche unabhängige KMU. Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Innovative Investitionen für KMU Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben Vergleichende Bewertung Berechtigte: nur KMU für Investitionsvorhaben in Bezug auf Technologieentwicklung, innovative Produkte und unter Voraussetzungen. Für Subventionen beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte, außer den dem Art. 12 zugeordneten Vorhaben, die 100% des Anteils erhalten werden.
Synergien & Vernetzungen Steuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention Gemäß der Fördergebietskarte, außer den Investitionsvorhaben und den zusätzlichen Anteilen des Art. 11 Vergleichende Bewertung   Die Förderung wird ausschließlich den von Clusters verwalteten Trägern erteilt.
 
Zwischengeschaltete Finanzinstitute - Beteiligungsfonds Finanzierung des Geschäftsrisikos

In Erwartung einer Spezialisierung

Vollendete territoriale und sektorale Pläne Steuerbefreiung, Zuschussleasing, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, Subvention In Erwartung einer Spezialisierung Umgehende und vergleichende Bewertung je nach Vorhaben Großunternehmen werden nicht mit dem Subventionsanreiz gefördert
Großinvestitionen Stabilisierung des zum Zeitpunkt der Antragseinordnung gültigen Steuersatzes oder Steuerbefreiung, zügige Lizenzierung Steuerbefreiung bis zu 10% der geförderten Kosten Umgehende Bewertung Förderfähiger Kostenvoranschlag: über 20 Mil. Euro und Schaffung von mindestens 2 Arbeitsplätzen pro 1 Mil. Euro förderfähiger Investitionskosten
  Einreichung von Investitionsvorhaben Die Einreichung der Einordnungsanträge erfolgt je nach Höhe des Kostenvoranschlags des jeweiligen Investitionsvorhabens:
  • Bei der Generaldirektion für Privatinvestitionen des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus,
  • Bei der Direktion für regionale Entwicklungspolitik des Ministeriums für innere Angelegenheiten und produktiven Wiederaufbau,
  • Bei den Direktionen für Entwicklungsplanung der Regionen des Landes,
Zur Einreichung von jedem Investitionsvorhaben wird eine Gebühr entrichtet, deren Höhe gemäß dem förderfähigen Betrag von jedem Investitionsvorhaben berechnet wird, und der Höchstwert dieser beläuft sich auf 50.000 Euro.   Verfahren zur Bewertung von Investitionsvorhaben Die Bewertung der Investitionsvorhaben erfolgt durch einen Bewerter, mit der umgehenden oder vergleichenden Bewertung. Es besteht die Möglichkeit zum Einspruch gegen die Ergebnisse der vorläufigen Ergebnistabelle, und infolgedessen wird die endgültige Ergebnistabelle der Punktwertung der genehmigten Investitionsvorhaben veröffentlicht.   Umsetzung und Abschluss der Investitionsvorhaben Eintritt der Tätigkeiten: nach Einreichung des Einordnungsantrags. Der Eintritt der Tätigkeiten des Investitionsvorhabens vor Einreichung des Einordnungsantrags führt zur Ablehnung der Gesamtheit des Investitionsvorhabens.   Die Überprüfungen eines Investitionsvorhabens können folgende sein:
  • Ordentliche Überprüfung (auf Antrag des Investitionsträgers – Verwaltungsmäßig oder Vorort)
  Wird in den nachfolgenden Fällen durchgeführt:
50%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition 100%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition und Eintritt des Produktionsbetriebs
 
  • Außerordentliche Überprüfung (jederzeit mit behördlichem Beschluss)
Es folgt eine Prüfung der Vollständigkeit des Berichts, der von den Mitgliedern des Prüfungsorgans erstellt wird, und daraufhin folgt die Ausstellung des Vollständigkeitsbeschlusses.   Modifizierungen von Einordnungsbeschlüssen – Genehmigung von Änderungen nach dem Abschluss Anträge zur Modifizierung der Bestimmungen des Einordnungsbeschlusses können:
  • während der Dauer der Umsetzung des Vorhabens und bis zur Einreichung des Antrags der Endprüfung eingereicht werden,
  • die zuständige Behörde ist verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen ab der Antragseinreichung zu antworten,
  • der Antrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wird aus bestimmten, unter Artikel Nr. 17 aufgeführten Gründen eingereicht,
  • Auf den Modifizierungsantrag fällt eine Gebühr an
Abschluss und Eintritt des Produktionsbetriebs table-2 Voraussetzungen zur Verlängerung der Umsetzungszeit der Investition
  • Einreichung des Verlängerungsantrags auf elektronischem Weg vor dem Ablauf der Abschlussfrist
  • Umsetzung von 50% des natürlichen und wirtschaftlichen Gegenstands
  Sonstige Themen für die Umsetzung und Abschließung der Investitionsvorhaben anaptinomos_2   Zur Bestätigung des Abschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs der Investition wird die Einreichung eines diesbezüglichen Überprüfungsantrags mit den vorgesehenen Verfahren spätestens innerhalb von 60 Tagen ab dem voraussichtlichen Abschlussdatum der Investition benötigt, anderenfalls wird das Vorhaben als nicht vollendet erachtet und der Einordnungsbeschluss wird widerrufen. Mit Ausstellung des Abschlussbeschlusses wird unter anderem auch das Datum der tatsächlichen Fertigstellung der Investition spezifiziert, während die Zunahme der insgesamt förderfähigen Kosten ausdrücklich untersagt ist. Eine Anzahlungsentgegennahme ist nicht vorgesehen. Für die Auszahlung der Förderungen gelten unterschiedliche Praktiken je Förderungsart, wie dies im entsprechenden Einordnungsbeschluss bestimmt wird. Beispielhaft wird aufgeführt, dass für die Steuerbefreiung das Recht zur Inbetriebnahme mit einer 50%-igen Bestätigung der Investition angenommen wird und sich auf 15 Steuerjahre erstreckt, für die Subvention wird potenziell ein Betrag von 50% nach der 50%-igen Bestätigung der Investition ausgezahlt und der restliche 50%-ige Anteil oder die Summe dieser wird nach Ausstellung des Abschlussbeschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs geleistet, für den Leasingzuschuss wird der zulässige Betrag in sechsmonatigen Raten unter der Voraussetzung der Bestätigung vom zuständigen Organ der gesamten, an die Anlage gemieteten Ausrüstung ausgezahlt.    
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Neue Umsatzsteuer-Sätze in Griechenland und verminderte Inselsteuersätze

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
  Ab dem 1.6.2016 gelten in Griechenland neue Umsatzsteuer-Sätze. Danach erhöht sich die Umsatzsteuer von 23% um 1% auf 24%. Es gelten folgende Sätze:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

24%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

13%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

6%
  Auf den griechischen Ägäis-Inseln gelten zwar die speziell für die Inseln verminderten Steuersätze weiterhin, sie wurden jedoch wie folgt angepasst:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

17%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

9%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

4%
  Ausgenommen von den verminderten Inselsteuersätzen sind die Inseln Syros, Thassos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonisos, Kea, Antiparos und Sifnos, für welche die gewöhnlichen Umsatzsteuersätze gelten. Auf den Inseln Santorin, Mykonos, Naxos, Paros, Rhodos und Skiathos gelten bereits seit dem 1.10.2015 die gewöhnlichen Steuersätze.
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Europa vor Zerreißprobe – Griechenland am Scheideweg

Publiziert am 16.Februar.2016 von Abraam Kosmidis

Es drängt sich immer mehr der Eindruck auf, dass Griechenland seit Jahren "zurechtgelegt" und auf einen Austritt aus der EU und dem Euro vorbereitet wird. Die Interessen dafür sind vielfältig.

Griechenland Schengenraum

 Während die griechischen Bürger seit Jahren mit immer weiteren gravierenden Einschnitten und Steuern ausgequetscht werden, und sich die jahrelange Häme der ausländischen Medien gefallen lassen müssen, kommt jetzt seit Monaten auch noch die Flüchtlingskrise hinzu.

Einerseits die Finanzkrise und die nicht tragfähige Schuldenbelastung bei gleichzeitiger Unwilligkeit, einem Schuldenschnitt zuzustimmen, natürlich auch die eigene fehlende Bereitschaft, konsequent Reformen umzusetzen. Griechenland wird nach der Finanzkrise einmal mehr mit dieser weiteren großen europäischen Herausforderung und mit dem Schutz der europäischen Außengrenze an der östlichen Flanke der EU allein gelassen. Anstatt hier aus allen europäischen Ländern Grenzschutzbeamte und Rettungsgerät an die griechische Außengrenze zu verlegen, werden andere Lösungen mit nicht EU-Staaten favorisiert, der Türkei über Nacht Milliarden zugeschoben, während die Troika in Griechenland um jeden Cent knausert.

Nun wird allen Ernstes der Ausschluss Griechenlands aus dem Schengen-Raum diskutiert, statt entschlossen gemeinsam die EU Aussengrenzen zu sichern.

Ganz abgesehen davon, dass die Bewohner der griechischen Inseln für Ihren Respekt vor den Menschenleben bei der Rettung der Flüchtlinge aus der Ägäis den Nobelpreis für die Lehrstunde in Sachen Humanität verdient hätten, läge es nahe, nicht asylberechtigte Flüchtlinge wieder auf sicherem Wege auf das türkische Festland zurückzubefördern, statt sie nach Griechenland und in andere EU-Länder weiterziehen zu lassen.

Europa zeigt erneut ein zerrissenes Bild der Hilflosigkeit und Uneinigkeit.

Jetzt kommen noch die antidemokratischen und europafeindlichen Bestrebungen der osteuropäischen Visegrad-Länder dazu. Diese fordern eine Verlegung des Schutzes der europäischen Grenzen quasi an die Grenzen de nicht- EU-Landes FYROM - Allem geltenden Recht zuwider und absolut unsolidarisch gegenüber Griechenland. Gerade die osteuropäischen Länder sollten nach all den Jahren hinter dem eisernen Vorhang ein Gefühl für Solidarität und Freiheit entwickelt haben, statt Kleinstaaterei zu betreiben. Hier schaffen gerade die Visegrad Länder quasi Fakten und die EU schaut nur zu. Wider geltendem Recht unter Missachtung jeglicher rechtlicher Grundlagen. Gerade diese Länder sollten aber für Solidarität, Humanität und Demokratie sensibilisiert sein. Dabei gibt es durchaus Instrumente, um die Rechtsordnung innerhalb der EU wieder herzustellen. Bei jeder Krise wird aber Griechenland mehr oder weniger alleine gelassen und naheliegende, "vernünftige" Lösungen einfach nicht umgesetzt. Vielleicht ist es deshalb den übrigen Partnern sogar recht, dass die Visegrad-Länder nun die Drecksarbeit im Verhältnis zu Griechenland erledigen.

 Es wird immer offensichtlicher: Im Zweifel steht Griechenland alleine da ! Diese Message ist katastrophal für den europäischen Gedanken, dessen Grundprinzip auf Solidarität beruht.

Man fragt sich allerdings warum das so ist und ob evtl. mehr dahinter steckt. Wird etwa eine neue Ordnung der Dinge in der Region angestrebt ? Sind es die Erdölvorkommen in der Ägäis, und die Frage ihrer künftigen Ausbeutung, sowie die Besonderheit der geopolitischen Lage Griechenlands als Schnittstelle zwischen Orient und Okzident, oder einfach die Tatsache, dass die Bundesregierung auf die Türkei setzt als Bollwerk gegen Russland und als Flüchtlingslager? Jedenfalls wird die Behandlung Griechenlands durch die europäischen Partner immer grotesker und ist kaum noch zu erklären. Hier wird ein Land konsequent aus der EU und dem Euro herausgedrängt. Aber all das darf nicht zum Ausschluss Griechenlands aus Schengen führen, sondern hier ist die Bundesregierung nach Ihrem Willkommensruf gegenüber Griechenland in der Pflicht.

Dabei sollte klar sein, dass sich die EU mit den Flüchtlingsströmen auch ein trojanisches Pferd ins Haus holt. Denn nicht alle Einwanderer sind auch Kriegsflüchtlinge. Eine unkontrollierte Einwanderung von Islamisten ist ebenso Fakt, wie das Bestreben der vielen einreisenden Wirtschaftsflüchtlinge nach einem besseren Leben in Europa. Das Asylrecht ist ein Grundpfeiler unserer westlichen Demokratien. Die Bewahrung der eigenen abendländischen Kultur jedoch ebenso ein schützenswertes Gut und die begrenzte Aufnahmefähigkeit eine Tatsache. Integration ist nur dort möglich, wo Integrationsbereitschaft besteht, sonst entstehen unerwünschte Parallelkulturen. Eine offene Gesellschaft verträgt die Vielfalt der Kulturen und Ansichten, ist aber auch von der Einhaltung ihrer Spielregeln abhängig. Dies scheint nicht von allen Einwanderern so gesehen zu werden. Das europäische Demokratieverständnis kann nicht als weltpolitische Anschauung aller Einwanderer unterstellt werden. Die Gastfreundschaft kann aber nicht zur Aufgabe der eigenen Kultur führen und der Schutz der europäischen Grenzen nicht einem nicht EU Staat überlassen werden. Das ist widerrechtlich. Die fehlende Errichtung eines europäischen Grenzschutzes an den Außengrenzen Europas ist nicht nachvollziehbar und die Anrufung der Nato als Schutzmacht bedenklich. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass die Nato-Präsenz eher der Präsenz Russlands in Syrien zu verdanken ist, als dass sie der Rettung von Flüchtlingen in der Ägäis dient.

Europa ist offenbar nicht willens oder dazu in der Lage ,seine Probleme zu lösen. In der Finanzkrise wurden bereits sehr viele Fehler gemacht, von beiden Seiten, aber insbesondere auch von der EU. Über die Anwendung von falschen Instrumenten bei der Griechenland-Krise wider herrschender Wirtschaftstheorien wurde insoweit bereits vielfach geschrieben. Jetzt bahnt sich die nächste große Verfehlung der EU gegenüber Griechenland an. Hinzu kommt noch, dass in der NATO auf die Türkei und nicht auf Griechenland gesetzt wird.

Ich bin immer noch glühender Anhänger des europäischen Gedanken, aber nicht mehr des aktuellen Europas, welches nicht den Visionen seiner Gründungsväter entspricht. Die aktuelle Politik entfernt sich immer weiter von einem vereinten Europa und die EU verfügt offenbar nicht über das politisches Personal mit dem erforderlichen Geschichtsverständnis und Format, um die Dinge wieder auf die richtige Bahn zu bringen.

Die europäische Solidarität und Autorität zerfällt zusehends und alle schauen nur zu. Die EU erweist sich für Griechenland immer mehr als nicht verlässlicher Partner. Der Euro als Belastung und die Nato als wenig hilfreich im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen des Landes.

Griechenland ist momentan isoliert und hat auch noch die schwächste aller denkbaren Regierungen. Das Land hat zu keinem Zeitpunkt in den letzten Jahren seine Interessen konsequent verfolgt, sondern sich mit schwachen und falschen Entscheidungen in eine prekäre Gesamtlage manövrieren lassen. Es wird Zeit dies jetzt endlich zu tun.

Die Notwendigkeit eines Umdenkens wird aber immer deutlicher. Was wir brauchen ist eine Abkehr vom Globalisierungsbestreben und der Definition Europas als reinen Selbstbedienungsladen für Konzerne. Besinnt sich die EU nicht auf ein solidarisches Europa der gleichen sozialen Rahmenbedingungen mit gemeinsamer Fiskal-, Außen-, Verteidigungs- und Sozialpolitik etc. wird es zwangsläufig auseinanderfallen. Gemeinsame Werte des Abendlandes, Kultur und soziale Gerechtigkeit sind überlebenswichtig für die Union. Der gemeinsame große Markt eine angenehme Folge davon und nicht der Selbstzweck.

Das sind so die Fakten. Welche Schlüsse kann man daraus ziehen ?

Der momentane Schluss aus dem Ganzen ist, dass die EU und Euro-Mitgliedschaft für Griechenland immer nur weitere Probleme ohne Lösungen bringt, während unsere "Partner" weder willens noch in der Lage dazu sind, das Land zu unterstützen. Griechenland befindet sich in einer sehr kritischen Phase, wirtschaftlich, politisch, geostrategisch, gesellschaftlich. Eine Neuausrichtung der außenpolitischen Orientierung des Landes sollte deshalb eine Option sein und sich endlich an den Interessen des Landes orientieren. Das Land benötigt verlässliche Partner, deshalb muss geprüft werden, mit wem dies am besten umgesetzt werden kann. Das Festhalten an Bündnissen und Partnerschaften, die weder belastungs- noch tragfähig sind, erweist sich als Trugschluss. Was wir jetzt benötigen, ist eine realistische Einschätzung der Lage und entschlossenes, konsequentes Handeln. D.h. unmittelbare Verhandlungen mit der EU und der NATO über die definitive Lösung der Probleme Griechenlands JETZT, ansonsten droht dem Lande das Abgleiten in noch kompliziertere Abenteuer. Dabei muß als ultima ratio auch ein Austritt aus einem Teil oder auch allen Organisationen und das Suchen neuer, verlässlicherer Partner, eine Option sein. Es reicht.

Und ein letztes noch: Ein Land, das so viel für Europa im Laufe der Jahrtausende getan hat, hätte in einer schwächeren Phase seiner langen Existenz eine bessere Behandlung verdient. Europa ohne Griechenland hätte deshalb nicht mehr den Namen Europa verdient.


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Ein Plädoyer für die Vereinigten Staaten von Europa

Publiziert am 17.November.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDas Weltbild für welches Europa steht, beruht u.a. auf den Grundwerten Liberalität, Humanismus, Achtung vor dem Leben und auf dem Festhalten am Glauben, dass die Menschheit über Bildung zu einer besseren Existenz und Gesellschaftsform finden kann, dessen Verwirklichung jedem die bestmögliche Persönlichkeitsentfaltung ermöglicht. Die Vereinigten Staaten von Europa sind dabei nicht nur die Vision einiger Romantiker, sondern bitternotwendige und überlebensnotwendige -derzeit allerdings nur eine halbfertige- Realität. Europa begann nach all dem Leid des WK II als Friedensprojekt. Herausragende Persönlichkeiten wie R. Schuman, J. Monnet, Churchill oder Adenauer erkannten die Notwendigkeit des Vereinten Europas. Besinnung auf die Grundwerte einer humanen Gesellschaft, Überwindung der Nationalstaatendenkens, Zusammenschluss zu einem größeren, einheitlichen Ganzen. Aber auch die nachfolgende Politikergeneration mit herausragenden Persönlichkeiten wie Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Giscard d `Estaing, H.D. Genscher, Willi Brandt u.a. erkannte die Notwendigkeit eines Vereinten Europas und trieben deshalb dessen Ausbau voran. Soll also diese grandiose Vision der Vordenker, welche über viele Jahre konstant umgesetzt wurde, nun am Ende an der fehlenden Fertigstellung des Projekts scheitern und als blose Interessengemeinschaft einer rein wirtschaftlich orientierten Willensbildung enden? Der Philosoph und Soziologe Prof. Habermas befürchtet gar, "dass der Politik für ein so großes Projekt wie die Einigung Europas die Luft ausgeht….“ Die Gründe hierfür liegen im wesentlichen darin, dass europäischen Politiker in den letzten beiden Jahrzehnten es meist vorgezogen haben, entweder den Weg für ihre Konzerne zu ebnen, damit diese im Resteuropa barrierefrei ihre Gewinne mehren können, oder wie im Falle Griechenlands ihren Klientelstaat im eigenen Interesse bei Laune zu halten, anstatt die Vereinigten Staaten Europas voranzutreiben. Die Mehrung der Konzerngewinne vermitteln dabei die trügerische Sicherheit, dass damit auch der Weg zu einer besseren Welt und zum weiteren Ausbau Europas geebnet sei und die Grundwerte des Europäischen Gedankens vernachlässigt. Die Zukunft Europas liegt in der Bildung und Wissenschaft, sie lebt von der Vermittlung von Grundwerten wie Friede, Freiheit, Humanität und der Solidargemeinschaft. Auf diese Werte gilt es sich wieder zu Besinnen und zu verstehen, dass diese Grundausrichtung des Europäischen Gedankens keine überholte Sichtweise aus der Retrospektive ist, sondern eine Lösung für die real existierenden großen Herausforderungen unserer Zeit bieten. Ja Pragmatismus und Realpolitik spielen eine gleich wichtige Rolle, denn die nun in regelmäßigen Wellen über Europa hereinbrechenden Krisen kommen nicht von ungefähr. Die Krisen haben ihre Ursachen und stehen in einer Wechselwirkung mit ihrem unzureichenden Handling. invest in GreeceDie verherenden Auswirkungen auf Europa wie die Finanz- und Bankenkrise, die Griechenlandkrise, die Migrantenkrise, die Krise in der Ukraine und wie alle weiteren folgenden Krisen, sind die Folgen des fehlenden konsequenten Ausbaus der EU. Quasi ein halbfertiger Rohbau ohne Dach oder Türen etc., mit welchem es immer Probleme geben wird, wenn die Mängel nicht endlich beseitigt werden. Veranschaulicht am Beispiel der Verteidigungspolitik wird dies klar. Die Europäer haben ihr Nationalstaatendenken in der Vergangenheit mit den blutigsten und zerstörerischten Jahrhunderten bezahlt. Von europäischem Boden sollte deshalb niemals wieder Krieg ausgehen. Wie der Begriff bereits aussagt, dient Verteidigungspolitik der Verteidigung. Angriffskriege sollten geächtet werden. Anstatt aber diese Grundsätze in eine eigene Verteidigungspolitik einfließen zu lassen, wird die Verteidigung Europas der Nato und Amerika überlassen. Natürlich sind die Interessen Europas und der Nato in vielen Punkten -aber eben nicht in allen- deckungsgleich. Dies wird am Beispiel der Ukraine besonders deutlich. Hier lässt sich Europa in eine Auseinandersetzung mit Russland drängen, die man als Europäer überhaupt nicht möchte. Es ist offensichtlich, dass die Interessen nicht deckungsgleich sind. Übernahme von Verantwortung im Weltgeschehen. Durch die katastrophale Destabilisierungspolitik im mittleren Osten, ist in Ländern wie zB Afghanistan, dem Irak und nun auch in Syrien ein Machtvakuum entstanden, welches nun auf dem Wege ist, von Terrorgruppen ausgefüllt zu werden. Europa wird schleichend in diese Konflikte hineingezogen, ohne jemals ein echtes Interesse an dieser Politik gehabt zu haben. Würde Europa mit einer Stimme, beispielsweise der eines gesamteuropäischen Aussenministers sprechen, könnte Europa selbst Einfluß auf das Weltgeschehen nehmen und wäre nicht nur Mitläufer und Leidtragender der Politik anderer. Asyl- und Migrationspolitik: Wir erleben derzeit bekanntlich die größte Migrationswelle nach Europa. Natürlich soll es in Europa für Kriegsflüchtlinge jederzeit Asyl geben, schließlich ist das ein Grundrecht der europäischen Verfassungen. Aber die unkontrollierten Förderung der Einwandererströme ohne jegliche Prüfung von Herkunft und Migrationshintergrund bzw. Motivation ist unverantwortlich. Hier wird eine Bedrohungslage für Europa und die Europäer geschaffen, die nicht mehr reversibel ist. Dabei entsteht diese Bedrohungslage nicht durch die echten Asylsuchenden, sondern durch all die anderweitig Motivierten, die mit diesen Migrationswellen unkontrolliert in die EU einwandern. Das mußte man nun sehr schmerzhaft an den tragischen Ereignissen in Paris am 13.11.2015 endgültig zur Kenntnis nehmen. Die Liberalität und die Humanität Europas darf nicht dazu mißbraucht werden, um ihre freiheitlich demokratische Grundordnung mit dem Ziel ihrer Zerstörung zu unterwandern. Der Begriff der wehrhaften Demokratie sollte deshalb wieder mit Leben erfüllt werden. Inanspruchnahme der Grundrechte ja, aber nur für all jene, die sich diesen Werten auch selbst verbunden fühlen und diese nicht nur dazu ausnutzen, um ihr eigenes, leider meist menschenfeindliches und unliberales Weltbild in Europa zu etablieren. Eine offene Gesellschaft kann auf diese Weise nicht überleben. Dabei zeigt sich die Hilflosigkeit, welche durch den fehlenden Ausbau der EU zu einem einheitlichen Rechtsstatt entstehen, in ihrem ganzen Ausmaß. Denn es wurden zwar die innergemeinschaftlichen Grenzkontrollen durch das Schengener Abkommen aufgehoben, doch hat man offenbar einmal mehr weder den Schutz der gemeinsamen Aussengrenzen zu Ende gedacht, noch ausgebaut. Folge der unkontrollierten Einwanderungsströme und der nur unzureichend ausgebauten europäischen Asylpolitik ist nun die Wiedereinführung der Grenzkontrollen und die faktische Auserkraftsetzung von Schengen. Überall in Europa werden bereits wieder Stacheldrahtzäune aufgebaut und die Angst vor Anschlägen geht um. Damit wird die von uns allen hoch geschätzte innereuropäische kontrollfreie Reisefreiheit praktisch aufgehoben, weil die europäische Politik es nicht fertigbringt, eine effektive und einheitliche Asyl- und Einwanderungspolitik zu installieren. Ja, es gibt Verordnung (EG) 343/2003 (Dublin II). Aber ihr Regelungsgehalt ist unzureichend und nicht geeignet, eine Einwanderungswelle, wie aktuell, zu beherrschen. Denn die Verordnung regelt lediglich, welcher Mitgliedstaat für einen im Geltungsbereich gestellten Asylantrag zuständig ist. „Damit soll erreicht werden, dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann. Welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, wird durch die in der Verordnung genannten Kriterien bestimmt. Stellt der Asylsuchende dennoch in einem anderen Mitgliedstaat seinen Asylantrag, wird kein Asylverfahren mehr durchgeführt, sondern der Asylsuchende an den zuständigen Staat überstellt.“ (Wikipedia). Vernachlässigt wurde hierbei nämlich der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen und die Verzahnung mit der Asyl- und Einwanderungspolitik. Zwar existiert die Verordnung (EG) 2007/2004 für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wobei auch die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus dieser Verordnung erkannt wurde, wie die (EG) Verordnung 1168/2011 beweist, doch besteht der gemeinsame Schutz der europäischen Aussengrenzen derzeit nur auf dem Papier. Aus den Erwägungen zur Änderung der Verordnung ergibt sich auch, dass die Entwicklung einer vorausschauenden und umfassenden Migrationspolitik, der integrierte Grenzschutz und ein einheitliches und hohes Kontroll- Überwachungsniveau, sowie die verstärkte Koordinierung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung, sowie der Bedrohung der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung an den Aussengrenzen im Vordergrund stehen. Praktisch sieht es jedoch so aus, dass weder die finanzielle Ausstattung von Frontex gewährleistet ist, noch ausreichend Grenzschützer und die erforderlichen operativen Mittel wie Flugzeuge und Schiffe zur Verfügung stehen, um einen effektiven Grenzschutz gewährleisten zu können. (https://www.zeit.de/news/2015-08/26/eu-frontex-chef-beklagt-mangelnde-mittel-in-griechenland-26160402). Es erscheint deshalb schon zynisch in diesem Zusammenhang dann zur Kenntnis nehmen zu müssen, dass die Lösung dieser Mängel quasi in einem Outsourcing des Schutzes der europäischen Grenzen durch ein Nicht-EU Mitglied gegen Zahlung von ca. 3 Mrd. Euro und in weiteren Zugeständnissen zur Visalockerung liegen soll. Offenbar sind für diese Lösung die notwendigen Mittel vorhanden, welche für die Wahrnehmung eigener europäischer Institutionen nicht vorhanden sind. Ferner sind unter diesem Hintengrund auch Äußerungen nicht nachvollziehbar, wonach nun als Reaktion auf die unkontrollierte Einwanderung der verstärkte Schutz der Binnengrenzen, wie zB der bayerischen, durch den Bundesgrenzschutz erfolgen soll. Man wundert sich wirklich, weshalb Frontex nicht mit Grenzschützern aus ganz Europa ausgestattet wird, die aufgrund des Wegfalls der Binnengrenzen dort nicht mehr gebraucht werden. Es liegt doch mehr als nahe, dass diese Kapazitäten zum Schutz an die Aussengrenzen verlegt werden sollten. Das ist doch ein aussagekräftiges Beispiel aus dem alltäglich praktizierten europäische Wahnsinn. Thema Euro: Diese Währung wird nur dann wirklich von allen ernst genommen werden, wenn dahinter auch ein Staatenkonföderation steht und nicht nur ein diffuses Konglomerat von Staaten, dessen gemeinsamer Nenner nicht einmal definiert ist. Den Spekulanten und der Hedgefonds fast schutzlos ausgeliefert, mussten erst Mechanismen im Laufe der Krise entwickelt werden, um auf die Bankenkrise, spätere Finanz- und Wirtschaftskrise reagieren zu können. Auch heute noch sind die Schutzmechanismen unzureichend. Die EZB hat nahezu ihre Mittel erschöpft, ohne dass die Folgen der Banken- und Finanzkrise überwunden wären. Fehlende einheitliche Fiskalpolitik: Voraussetzung für einheitliche wirtschaftliche Entwicklung in der EU wäre u.a. eine einheitliche Fiskalpolitik. So sind zB In Griechenland zur Ankurbelung der griechischen Wirtschaft Investitionen erforderlich. Um Investitionen anzuziehen ist ein attraktives Investitionsumfeld erforderlich.Zur Bekömpfung der Krise wurden in Griechenland allerdings die Steuerarten und Steuersätze sehr stark erhöht und reichen in Summe teilweise auf ca. 50%. Wenige km über die Grenze nach Bulgarien beträgt der Einkommensteuersatz allerdings nur 10%. Man fragt sich, wie unter diesen uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen Aufbau und Wirtschaft ohne einheitliche Fiskalpolitik entstehen soll. Es könnte noch eine Vielzahl weiterer Beispiele aufgezählt werden. Als vielleicht wichtigster Punkt sogar die fehlende gemeinsame Verfassung, als Grundvoraussetzung für einheitliches und koordiniertes Handeln auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Nationalstaaten, auch Deutschland, werden jedenfalls in den nächsten Jahrzehnten ohne eine zu Ende gedachtes und fertigkonstruiertes Europa größte Überlebensschwierigkeiten bekommen, alle aufstrebenden Nationen oder Supermächte haben nämlich eines gemeinsam: große Bevölkerung und Landflächen, damit große Binnenmärkte, welche sie von Exporten unabhängiger macht. Deutschland, der Exportweltmeister zB, hat einen verschwindend kleinen Binnenmarkt mit seinen 80 Mio. Einwohnern verglichen an seiner Produktionsleistung. Der Ausbau Europas ist aktueller denn je. Die Politiker in den europäischen Nationalstaaten müssen endlich einsehen, dass nur die Vereinigten Staaten von Europa eine Zukunftsperspektive bieten. Wenn es uns jetzt nicht gelingt, die Vereinigten Staaten von Europa voranzutreiben, dann werden die weiteren Krise eine Zerreißprobe darstellen, welche zum Auseinanderfallen der EU führen kann und vermutlich dann auch wird. Mit verheerenden Folgen für Europa und die Europäer und einem Rückfall in endgültig vergangen geglaubte, frühere Zeiten.
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In Erwartung harter Sparmaßnahmen mit umgehender Anwendung

Publiziert am 17.September.2015 von Abraam Kosmidis
Europe ComisionDie sich aus den bevorstehenden Parlamentswahlen ergebende Regierung wird aufgerufen, innerhalb von 40 Tagen nach ihrem Wahlsieg besonders harte Sparmaßnahmen umzusetzen. Mehr als 50 Vorbedingungen müssen Anwendung finden, zumal diese für das neue Hilfspaket verbindlich sind und unmittelbar mit der Bewertung und Auszahlung der nachfolgenden Raten im Zusammenhang stehen. Die Besteuerung der Landwirte mit einem anfänglichen Steuersatz von 20%, der im Jahr 2017 auf 26% ansteigen wird, sowie die Aufhebung der Steuerrückerstattung beim Einsatz von Dieselkraftstoff um 50 % sind unter anderem Maßnahmen, die erwartungsgemäß große Widerstände auslösen werden. Eine wichtige und für die Landwirte schonende Maßnahme wird zudem die strengere Definition des „Landwirts“ sein, was zum Ausschluss anderer, sich als Landwirte ausgebenden Berufstätigen führen wird, da sie einfache Landeigentümer sind und von Subventionen und diversen Befreiungen für Landwirte profitieren. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen wird jedoch die zweite Phase der harten Vorbedingungen Schwierigkeiten bereiten, zumal die Abschaffung von Steuerbefreiungen und die Integration der Solidaritätssteuer in der Besteuerung vorgesehen sind, die Änderung der Steuerskalen und die Modifizierung des ENFIA – Steuersatzes (Einheitliche Immobilien-Besitzsteuer), sowie die Herabsetzung des verfügbaren Betrages des Heizkostenzuschusses zur Hälfte und die Erhöhung der anfallenden Steuer aus Mieteinnahmen. Die Vorbedingungen setzen zudem auch die Veröffentlichung der „Schwarzen Liste“ mit sämtlichen Namen der Steuerschuldner voraus, sowie eine zusätzliche Liste in Bezug auf ausstehende Versicherungsbeiträge seit über 3 Monaten, während die ab März 2016 in Kraft tretende Regelung zur Einschränkung von Barmittel in Transaktionen von wesentlicher Bedeutung sein wird.

Die zweite Phase der 31 Vorbedingungen umfasst:

  1. Landwirte: Allmähliche Abschaffung der Rückerstattung der Verbrauchssteuer auf Dieselkraftstoff für Landwirte in zwei gleichen Schritten, im kommenden Oktober und im Oktober des nachfolgenden Jahres.
  2. ENFIA: Eintritt des Einzugsverfahrens der Einheitlichen Immobilien-Besitzsteuer für 2015, sodass Steuerbescheide noch im kommenden Oktober ausgestellt werden, mit der letzten Rate im Februar 2016.
  3. Einkommensbesteuerung: Neuregelung des Einkommenssteuerkodex mit Änderungen in der Steuerskala und dem Steuerfreibetrag.
  4. Besteuerung der Landwirte: Allmähliche Abschaffung der Steuervergünstigungen der Landwirte im Rahmen des Einkommenssteuerkodex, mit Steuersätzen von 20% für das Steuerjahr 2016 und 26% für das Steuerjahr 2017.
  5. Glücksspiele: Ausweitung der Besteuerung der Bruttoeinkünfte aus Glücksspiele (GGR) in Höhe von 30%, in VTL – Spiele, die erwartungsgemäß im zweiten Halbjahr von 2015 und 2016 eingerichtet werden sollen.
  6. 6. Mieteinnahmen: Erhöhung des Steuersatzes auf das jährliche Einkommen aus Mieteinnahmen, und zwar von 11% auf 15% für Einkünfte unter 12.000 Euro und von 33% auf 35% für Einkünfte über 12.000 Euro.
  7. Schifffahrt: Allmähliche Abschaffung der steuerlichen Sonderbehandlung der Schifffahrtsindustrie.
  8. Heizkostenzuschuss: Bessere Ausrichtung der Förderfähigkeit, sodass die Ausgaben für den Heizkostenzuschuss im kommenden Haushaltsplan eine Minderung um die Hälfte ausweisen.
  9. Steuerrückerstattungen: Vereinfachung des Zeitplans in Bezug auf die Steuergutschrift für die Einkommensbesteuerung.
  10. Solidaritätsbeitrag: Neuregelung und Aufnahme des Solidaritätsbeitrags auf die Einkünfte im Einkommenssteuerkodex ab 2016, sodass die Fortschrittlichkeit des Einkommensbesteuerungssystems effektiver erzielt wird.
  11. Steuerbefreiungen: Ermittlung sämtlicher Anreize in Bezug auf die Besteuerung des Einkommens von Unternehmen und Integration der Ausnahmen aus der Besteuerung im Einkommensbesteuerungskodex, indem die unwirksamen oder ungerechten abgeschafft werden.
  12. Maßnahmen zur Zwangseinziehung: Überprüfung und Neuregelung des Kodex zum Einzug von öffentlichen Einnahmen, einschließlich der Verfahren der Steuerverwaltung für die Zwangsveräußerung von Vermögenswerten in öffentlichen Versteigerungen.
  13. Kontrollen am Sitz: Sicherstellung des ausreichenden Zugangs der Steuerverwaltung zu den Einrichtungen der Steuerpflichtigen hinsichtlich der zeitgerechten Durchführung von Kontrollen und zwecks des Gesetzesvollzugs.
  14. Gemeinsame Anlagen / Investitionen: Überprüfung der Rahmenvorschriften zur Kapitalbesteuerung und Bearbeitung des Steuerrahmens für Organismen mit gemeinsamen Anlagen und deren Teilnehmer, gemäß dem Einkommensbesteuerungskodex und der bewährten Praxis der EU.
  15. Steuereinbehalt von technischen Dienstleistungen: Überprüfung des Steuereinbehalts von technischen Dienstleistungen.
  16. Einheitswerte: Im Hinblick auf einer eventuellen Überarbeitung der Einheitswerte von Immobilien, wird eine Anpassung der Steuersätze auf den Grundbesitz erfolgen, um die Erzielung von Einnahmen aus der Immobiliensteuer in Höhe von 2,65 Mrd. Euro im kommenden Jahr abzusichern und die alternative Mindeststeuer aus den Einnahmen von natürlichen Personen anzupassen.
  17. Belege / Vermutungen („Tekmiria“): Überprüfung der Funktion der alternativen Mindestbesteuerung (einschließlich der Berichtigung eventueller Rücktritte).
  18. Steuervermeidung: Verhinderung der Möglichkeiten zur Vermeidung der Einkommensbesteuerung.
  19. Strengere Festlegung der Definition „Landwirt“.
  20. Maßnahmen zur Steuerbefolgung: Genehmigung eines integrierten Plans zur Steigerung der Steuerbefolgung von der jeweiligen Regierung.
  21. Plastikgeld: Bearbeitung von der Regierung in Zusammenarbeit mit der Nationalbank Griechenlands und dem privaten Sektor eines kalkulierten Plans zur Förderung und Erleichterung von elektronischen Zahlungen und des reduzierten Gebrauchs von Bargeld, mit Anwendung ab März 2016.
  22. Schwarze Listen: Veröffentlichung der Namensliste mit Schuldnern für nichtentrichtete Steuern und ausstehenden Versicherungsbeiträgen.
  23. Steuerbescheinigung: Minderung – unter Berücksichtigung der technischen Hilfe – der Beschränkungen bezüglich der Durchführung von Überprüfungen der steuerlichen Erklärungen, unter dem Vorbehalt des Systems externer Steuerbescheinigungen.
  24. Löschung von Zahlungsrückständen: Verbesserung der Regelungen bezüglich der Löschung von nicht entrichteten Steuern.
  25. Prüfer: Befreiung von der persönlichen, zivilrechtlichen Haftung der Steuerbeamten für die Ergreifung von Maßnahmen zum Einzug älterer Forderungen.
  26. Nationale Einzugsstrategie: Vorlage und Anwendung einer nationalen Einzugsstrategie im kommenden Jahr, einschließlich einer zusätzlichen Automatisierung zum Forderungseinzug.
  27. MwSt. – Register: Einführung einer Gesetzgebung zur Beschleunigung der Löschungsverfahren und der Einschränkung der Wiedereintragung in die MwSt.-Register zur Sicherung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.
  28. MwSt. – Betrug: Einführung einer sekundären Gesetzgebung, die zur wesentlichen Stärkung der Neuorganisation des Mehrwertsteuersystems benötigt wird, sodass die Erhebung der MwSt. gefördert und der MwSt. - Karusselbetrug bekämpft wird.
  29. Erhöhung der MwSt. – Freigrenze: Antragseinreichung beim europäischen MwSt. – Ausschuss und Ausführung einer Bewertung der Nachfolgen einer Erhöhung der untersten MwSt.-Grenze auf 25.000 Euro.
  30. Einziehungen von hohen Schulden: Förderung der Einheit für Großschuldner (EMEIS) zur Ausbesserung ihrer Fähigkeit in Bezug auf die Abrechnung und Einziehung von Steuern, sowie die Einsetzung von besonders fähigen Rechtsberatern, mit der Unterstützung einer internationalen, unabhängigen Gutachter-Gesellschaft hinsichtlich der Bewertung der Schuldentragfähigkeit.
  31. Autonomie des Generalsekretariats für öffentliche Einnahmen: Einführung einer Gesetzgebung zur Gründung eines selbstständigen Einnahmeträgers, gemäß der:
    1. die Rechtsform, Organisation, der Stand und Ausübungsbereich der Zuständigkeiten des Trägers festgelegt werden, sowie
    2. die Befugnisse und Funktionen des geschäftsführenden Direktors und des unabhängigen Vorstands,
    3. das Verhältnis zum Finanzministerium und anderen Regierungsträgern,
    4. die Flexibilität in Bezug auf Humanressourcen des Trägers und sein Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung,
    5. die Autonomie des eigenen Haushaltsplans, mit der eigenen Generaldirektion für Finanzdienstleistungen und einer neuen Finanzierungsweise zur Harmonisierung der Anreize mit der Einziehung der Einnahmen und zur Sicherung der Vorhersehbarkeit und der Flexibilität des Haushaltsplans,
    6. die Einreichung von Berichten im Parlament.

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Wahlabenteuer mit ungewissem Ausgang

Publiziert am 27.August.2015 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentGriechenland wird nur ein halbes Jahr nach dem Wahlsieg der radikal Linken Syriza am 25. Januar und dem Referendum vom letzten Juni erneut eine neue Regierung wählen müssen. Unter der Verantwortung des Regierungschefs Tsipras stürzt das politische Leben des Landes erneut in ein Wahlabenteuer, trotz den offensichtlichen Nebenwirkungen in der bereits leidenden Wirtschaft infolge der Kapitalverkehrskontrollen und des mehrmonatigen Zahlungsausfalls des Staates. Den letzten Medienberichten zufolge sollen die Wahlen bereits am 20. September stattfinden, als Folge des inneren Aufstands und der Spaltung der eigenen Partei, und es zeichnen sich entscheidende Unterschiede im Vergleich zu den vorherigen Wahlkämpfen der Rezessionszeit aus. Zum ersten Mal werden die Parteien zur Abhaltung von Express-Wahlen geführt, ohne jeglicher Aufzeichnung der öffentlichen Meinung, auf Basis der sich neuergebenden politischen Tatsachen infolge der Abstimmung über das dritte – und härteste Sparpaket durch Alexis Tsipras sowie der Neugründung der Gruppierung „Volksunion“ durch den ehemaligen Energieminister, Panagiotis Lafazanis, der den linken Flügel der Syriza vertrat. Darüber hinaus wird auch jedwede gewählte Regierung – ob Syriza oder Nea Dimokratia oder auch eine größere Regierungskoalition dazu aufgefordert, eine beschlossene und bereits mit großer Mehrheit verabschiedete Vereinbarung mit den Gläubigern umzusetzen. Nach dem Rücktritt des ehemaligen Premierministers Samaras infolge des Referendums tritt nun die liberal-konservative Partei Nea Dimokratia dem Wahlkampf mit einem neuen Parteichef, Evagelos Meimarakis bei. Dieses einmalige Szenarium führt erfahrene Politiker aus allen politischen Räumen zur Einschätzung, dass Griechenland auf einen unvorhersehbaren Wahlgang lossteuert, mit der grundlegendsten Frage, ob sich die Wähler wieder im Rahmen des Zweiparteisystems bewegen werden, oder sich eine Zersplitterung der Stimmen ergeben wird. Eine Strategieentwicklung zur Stärkung des Zweiparteisystems und einer Verdrängung der kleineren, politischen Bündnisse ist sowohl von Alexis Tsipras als auch von Evagelos Meimarakis zu erwarten. Herr Tsipras kritisiert bereits eindringlich das „veraltete politische System“, und die Syrizaregierung attackiert täglich den neuen Parteichef von Nea Domikratia, während Letzterer den scheidenden Ministerpräsident nun mehr persönlich angreift.

Der direkte Konflikt zwischen SYRIZA und Nea Dimokratia wird jedenfalls nicht die Grundparameter für den Ausgang des bevorstehenden Wahlgangs sein; Maßgebend werden auch folgende Fakten sein:

  • Die Aussicht auf die Nachwahlkooperationen: Herr Tsipras wird aufgefordert sein, schwierige Antworten zu geben, zumal aus den Meinungsumfragen hervorgeht, dass die rechtspopulistische Partei ANEL eine Koalition mit der Nea Dimokratia, der linksliberalen Partei „Potami“ und der sozialdemokratischen Partei PASOK im Rahmen eines Regierungsmodells auf einer breiteren Legitimationsbasis verweigert und somit nicht ins neue Parlament einziehen kann.
  • Der Urteilseinfluss der Wähler durch Maßnahmen wie die Erhaltung der Einheitlichen – Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), Steuererhöhungen, Berufsliberalisierungen und Änderungen im Versicherungssystem.
  • Die Anpassung der Syrisa an einem vollkommen unterschiedlichen Wahlkampf: Herr Tsipras und seine Partei verfolgte ab 2011 eine aggressive Strategie und Rhetorik, nun müssen sie die Erfahrung der Angegriffenen machen, und zwar gegenüber den gesamten politischen Kräften, einschließlich des neugegründeten Bündnisses von P. Lafazanis.
  • Die Wirkung der sogenannten „Anti – Memorandum – Stimme“ nach dem 62%-en NEIN des Volksentscheids. Es ist offensichtlich, dass der große Verlust der SYRIZA – Abgeordnete für das endgültige Wahlergebnis eine entscheidende Rolle spielen wird.
  • Das Wahlverhalten der Landwirte, die im letzten Wahlgang Herrn Tsipras unterstützten, welches aber jetzt unter der Last der vorgeplanten, enormen Steuerbelastungen unvorhersehbar ist.

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Beschränkungen im Griechischen Bankensystem

Publiziert am 20.Juli.2015 von Abraam Kosmidis
BankenDer Rechtsakt, gemäß dem die Aufhebung des Bankfeiertags ab Montag, den 20. Juli beschlossen worden ist, wurde im Regierungsanzeiger bereits veröffentlicht. Demnach ist das Limit von 60 Euro pro Anleger, Kreditinstitut und Tag noch in Kraft, die Anleger  können sich jedoch auch mehr Geld auf einmal auszahlen lassen. Allerdings bleibt die Höchstgrenze bei 420 Euro pro Woche bestehen. Der Transfer von Bankeinlagen oder Bargeld ins Ausland ist untersagt, einschließlich der Anweisung zum Transfer von Finanzmitteln auf ausländische Bankkonten, sowie der Transfer durch Kreditkarten, Prepaid-und Debitkarten für grenzüberschreitende Zahlungen. Zudem ist die Eröffnung von neuen Girokonten oder Sparkonten, sowie die Aufnahme von Mitberechtigten zu den bereits bestehenden Konten untersagt; inaktive Bankkonten können derzeit nicht aktiviert werden. Eröffnungen von neuen Bankkonten können lediglich in den unter Artikel Nr. 1, Abs. 7 des Rechtsaktes vorgesehenen Fällen erfolgen. Zugleich bleibt die vorzeitige, teilweise oder vollständige Tilgung eines Darlehens bei Kreditinstituten untersagt. Ausgenommen davon sind Bargeldzahlungen, oder Zahlungen durch ausländische Überweisungen, während auch die vorzeitige, teilweise oder vollständige Beendigung der Termineinlagenvereinbarungen verboten ist.

Als Ausnahme wird die vorzeitige Beendigung einer Termineinlage lediglich zur Tilgung folgender Forderungen und Verbindlichkeiten erlaubt

  1. von staatlichen und versicherungsrechtlichen Forderungen,
  2. einer laufenden Ratenzahlung und überfälligen Darlehensschulden im selben Kreditinstitut,
  3. der Lohnauszahlung im selben Kreditinstitut,
  4. von Behandlungskosten und Studiengebühren in Griechenland und im Ausland,
  5. von Lieferantenzahlungen, die ein Bankkonto im selben Kreditinstitut führen, gegen Rechnungen oder gleichwertigen Belegen, unter der Voraussetzung, dass kein ausreichender Bestand auf ein Giro – oder Sparkonto vorhanden ist.
Darüber hinaus wird der Transfer in Bezug auf Unterkunfts-und Verpflegungskosten für im Ausland Studierende, oder sich an Austauschprogrammen beteiligten Studenten pro Kalenderquartal auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro, oder den jeweilige Gegenwert in einer anderen Landeswährung beschränkt. Die Zahlung erfolgt elektronisch auf ein im Ausland geführtes Bankkonto, dessen Begünstigter der jeweilige Student ist.

Entrichtung der Einkommensteuer

Dem obigen Rechtsakt zufolge wird eine Verlängerung zur Entrichtung der ersten Rate der Einkommenssteuer (Steuerjahr 2014) bis zum 31. August gewährt. Zugleich wird auch eine Fristverlängerung für die Einreichung des E9 – Formulars bis zum 26. August gewährt. Die diesbezügliche Mitteilung des Finanzministeriums kündigt folgendes an: Am Montag, den 20. Juli wird durch den entsprechenden Rechtsakt der am 28. Juni auferlegte Bankfeiertag aufgehoben.  Demzufolge öffnen ab Montag sämtliche Bankfilialen, während zugleich auch der Umfang der im Rahmen der Kapitalverkehrskontrollen zugelassenen Banktätigkeiten erweitert wird. Die zugelassenen Banktätigkeiten werden ausführlich im neuen Rechtsakt aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass auch der sich im Finanzministerium befindliche Ausschuss zur Genehmigung von Bankgeschäften zugleich weitere Transaktionsanträge außer den im Rechtsakt Vorgesehenen bearbeitet. Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass die Zahlungsfristen der von der steuerlichen Verwaltung festgestellten Forderungen sowie die Fristen zur Teilzahlung der festgestellten Steuerschulden durch Regelungs-oder Erleichterungsraten bis zum dritten Werktag ab der Aufhebung des Bankfeiertages verlängert werden,  wie dies im ministerialen Rundschreiben Nr. 1136/30.6.2015 vorgesehen wird.

Der neue Rechtsakt sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Die Anwendung der neuen Vorschriften bezüglich der MwSt., beginnend ab Montag, dem 20. Juli 2015.
  • Der Steuersatz von 6% für Hotels bis zum 30. September 2015.
  • Die Verlängerung der Frist zur Entrichtung der Einkommenssteuer bis zum 31. August, für alle Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung nach der Veröffentlichung des entsprechenden Rechtsakts einreichen werden.
Anschließend werden Vorschriften zur Anwendung der kurzfristigen Finanzierung des Griechischen Staats durch den EFSM vorgesehen.    
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QUO VADIS EUROLAND ? Gedanken zur griechischen Strukturkrise und zur europäischen Finanzkrise

Publiziert am 9.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
griechenland_parlamentDie letzten Wahlen in Griechenland haben es gezeigt. Die Bürger sind nicht länger bereit, die untragbaren Lasten ohne Aussicht auf Besserung hinzunehmen. Das auferlegte Sparprogramm in seiner bisherigen Form dürfte nach fünf Jahren damit gescheitert sein. Der Grund dafür dürfte u.a. darin liegen, dass verkannt wird, dass es sich in Griechenland nicht um eine einheitliche, sondern in Wirklichkeit um zwei unterschiedliche Krisen handelt. Fehler wurden auf beiden Seiten gemacht. Es gilt diese jeweils zu erkennen und abzustellen. Dabei wird immer offensichtlicher, dass Europa alternative Lösungen für die Krisenbewältigung benötigt.

Zwei unterschiedliche Krisen statt einer einheitlichen machen die Besonderheit der griechischen Situation aus.

Im Falle Griechenlands wird gerne verkannt, dass es sich eigentlich um zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Krisen handelt.  Wer die die Probleme im Land lösen möchte, muß dies zuerst realisieren. Denn die beiden Krisen sind unterschiedlichen Ursprungs und benötigen deshalb unterschiedliche Behandlungen und Rezepte. Die erste, nationale Krise betrifft das "griechische Drama". Sie ist eine hausgemachte Strukturkrise, bestehend aus Reformstau, Filz, Korruption, Vetternwirtschaft usw. Für dieses nationale Problem hätte Griechenland schon vor Jahren seine Hausaufgaben, auch ohne die Finanzkrise machen müssen. Aber die katastrophale wirtschaftliche Situation im Lande lediglich hierauf zu reduzieren ist gleichermaßen falsch, wie jegliche Sparmaßnahmen abzulehnen. Die zweite Krise, die Finanzkrise dagegen ist ein globales Problem, welches in den USA begann, dann nach Europa schwappte und in Griechenland schließlich das schwächste Glied in der EU fand, um dort dann mit größter Wucht einzuschlagen. Die Finanzkrise hat sich dabei als eine Art „Turbo“ auf die latente Strukturkrise ausgewirkt und die Zersetzungsprozesse der griechischen Wirtschaft und Finanzen enorm beschleunigt. Die beiden Krisen kumulativ machen die Besonderheit der besonders schwierigen Lage in Griechenland  aus.

Griechenland ist für seine Strukturkrise verantwortlich, aber nicht an der globalen Finanzkrise

Die Strukturkrise ist dafür verantwortlich, dass Griechenland als erster Dominostein gefallen ist, weil es aufgrund seiner nationalen Krise das schwächste Glied in der Kette war. An der Finanzkrise ist Griechenland aber nicht schuld und auch nicht für den Dominoeffekt an sich verantwortlich. Die Ursachen hierfür liegen bekannter Weise in den USA. (Stichwort Immobilienblase, Lehman usw). Wie sonst ließe sich erklären, dass auch andere europäische Länder wie Irland, Spanien, Italien, Portugal Spanien etc. unter der Finanzkrise leiden. Nach dieser Feststellung gilt es jeweils die eigenen Fehler zu erkennen, sich diese einzugestehen, um sie danach ändern zu können, denn „Einsicht ist der erste Weg zur Besserung“, wie es so schön im Sprichwort heißt.

Die Fehler Griechenlands bei der Bewältigung der Strukturkrise

Beginnen wir mit den Fehlern in Griechenland: Reformwille im Zusammenhang mit der Strukturkrise ist unverzichtbar. Die Missstände wurden oft genug zu Recht aber meist plakativ gerügt, sollen deshalb hier nicht nochmals aufgerollt werden. Fakt ist, dass die griechische Politik insoweit versagt hat, als sie nicht in der Lage bzw. willens war, diese Missstände zu gegebener Zeit und vor Ausbruch der Finanzkrise abzustellen. Dafür wurden die großen Parteien auch abgestraft. Hier müssen weiterhin Reformen und Privatisierungen durchgeführt, Entflechtungen, Rationalisierungen und Modernisierungen des Staatsapparates stattfinden; Filz, Korruption und Steuerhinterziehung bekämpft und die Staatsfinanzen konsolidiert werden. Hieran führt kein Weg vorbei, wenn man das Land auf eine solide Basis stellen und die Neuverschuldung beenden möchte. In diesem Bereich liegt bislang aber auch die größte populistische Verfehlung der aktuellen Regierung. Soweit Tsipras den Bürgern glauben machen möchte, dass das Land auch ohne die Fortsetzung des Reformkurses aus der Krise kommen könnte, stellt dies unhaltbare Wahlpropaganda dar. Das eigentliche Problem liegt jedoch in der griechischen Gesellschaft selbst, und nicht nur im politischen System. Tsipras verkündete nur in populistischer Weise genau das, was die Griechen in ihrer Verzweiflung hören wollten. Die Griechen wurden dabei nur bedingt getäuscht, vielmehr haben sie sich selbst für den Bruch mit der bisherigen Rettungsstrategie und mit der Regierung, welche diese Strategie vertrat, entschieden.

Die Fehler des europäischen Krisenmanagements

In der EU, dem IWF und der Troika und der übrigen, für die Bewältigung der Finanzkrise Zuständigen auf der anderen Seite wurden drei entscheidende Fehler begangen.
  • Europe ComisionDas europäische Krisenmanagement weigert sich beharrlich, die Verelendung und fehlende Perspektive der griechischen Gesellschaft auf Besserung wahrzunehmen. Land und Leute sind mittlerweile mit einer ausgequetschten Zitrone vergleichbar, ohne dass die Maßnahmen eine nennenswerte Verbesserung herbeigeführt hätten.
  • Der zweite schwerwiegende Fehler ist, dass Investitionen als Voraussetzung für Erholung und Wachstum der griechischen Wirtschaft zu keinem Zeitpunkt und entgegen jeglicher wirtschaftsökonomischer Vernunft Teil des Rettungsplans waren oder sind.
  • Die Hilfsmittel wurden lediglich zur Bankenrettung verwendet, während als Preis dafür, die Zerstörung der wenigen verbliebenen griechischen Privatwirtschaft in Kauf genommen wurde.

Bankenrettung aus Eigeninteresse der Gläubiger

Während in den deutschen Medien vom „Zahlmeister“ der EU die Rede ist, sind von den vielbemühten 240 Hilfs-Milliarden des „Hilfs“ Pakets gerade einmal ca. 10% tatsächlich nach Griechenland geflossen. Das restliche Darlehen wurde dazu verwendet, die Banken mit Kapital auszustatten, damit diese die im Feuer stehenden Staatsanleihen Dritter abkaufen konnten. "Dafür" wurden Sparmaßnahmen (und nicht etwa nur Strukturreformen) von der Troika auferlegt. Die Zeche haben nur die letzten fünf Jahre die Arbeitnehmer und die griechische Privatwirtschaft bezahlt. Das ist weder gerecht noch vernünftig. Wer ein Risiko eingeht sollte vielmehr dafür selbst geradestehen falls es sich realisiert. Nicht so im vorliegenden Fall. Dem Wunsch der Euroretter folgend, wurden die Banken mit dem Argument gerettet dass diese „systemimmanent“ seien. Ziel dieser Aktion war in Wirklichkeit jedoch, dass die Banken mit den Hilfsmilliarden ihrerseits wieder Dritte von deren Risiko auf Rechnung des griechischen Volkes befreien sollten. Natürlich hätte das Geld auch direkt an die europäischen Gläubiger ohne den Umweg über das Darlehen an Griechenland überwiesen werden können, dann wäre es für das Verständnis dessen, was in Wirklichkeit mit den Hilfsmilliarden geschehen ist, einfacher nachvollziehbar gewesen. Aber hätte die angebliche „Rettung“ Griechenlands nicht derart medienwirksam in Szene gesetzt und gleichzeitig das eigene Risiko aus dem Feuer genommen werden können. Zur Kenntnis genommen werden sollte auch, dass die griechischen Krise Deutschland bislang über 100 Mrd. Mehreinnahmen beschert hat, während im Gegenzug bislang ca. 15 Mrd. Euro von Deutschland für Griechenland aufgewendet wurden. Bei den übrigen Beträgen handelt es sich um Bürgschaften, für die Deutschland nur im Falle eine endgültigen Zahlungsunfähigkeit Griechenlands einzustehen hat. Die deutschen Exporte profitieren stark vom schwachen Euro. Die deutsche Wirtschaft profitiert ebenso stark von den niedrigen Zinsen, die im Zuge der Rettung Griechenlands im gesamten Euroraum niedrig gehalten werden, die Kapitalzuflüsse aus dem Euroraum nach Deutschland sind enorm gestiegen, in Griechenland gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitskräfte, wie Ärzte und Ingenieure strömen nach Deutschland, usw. Das ist grundsätzlich auch in Ordnung so. Aber es sollte dann wenigstens auch entsprechend erwähnt und bei den populistischen Milchmädchenrechnungen der verschiedenen ausländischen Medien berücksichtigt werden.

Fehldiagnose der Euroretter

Wie gesagt, es ist richtig, dass Griechenland die Ursachen für seine Erkrankung, sprich durch fehlende Reformen zu gegebener Zeit selbst gesetzt hat. Auf der anderen Seite ist es aber dreist, um im Bild zu bleiben, wenn sich der behandelnde Arzt nun nach seiner Fehldiagnose und Realisierung seines ärztlichen Kunstfehlers darauf beruft, dass der Patient seine Erkrankung ja schließlich durch schlechten Lebensstil selbst herbeigeführt habe. Die "Rettungsmaßnahmen" beruhen offensichtlich auf einer Fehldiagnose, welche zu einer falschen Behandlung des griechischen Patienten führten. Es gehört jetzt Courage dazu, dies einzuräumen und neue Lösungen und Wege zu suchen, statt stereotyp darauf zu beharren, das nur der Patient für seine fehlende Genesung verantwortlich sei, weil er sich nicht an die verordnete Therapie halte.

Die griechische Politik in der Zwickmühle

Ein neues Sparpaket bedeutet neue Sparmaßnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Weder die vorherige Regierung von Samaras konnte, noch die Regierung von Tsipras könnte deren Durchsetzung überstehen. Die Ausweglosigkeit ist allen hinlänglich bekannt; Die Regierung Samaras wurde dafür abgestraft, Herr Tsipras sucht seinerseits die Konfrontation.  Wer glauben mag, dass SYRIZA einknicken und sich dem reinen Spardiktat unterwerfen wird, muss sich nur die tatsächliche Lage der griechischen Gesellschaft und Wirtschaft vor Augen führen: Arbeitslosigkeit bei über 25%, Jugendarbeitslosigkeit bei über 50%, die höchste Zahl der Betriebsschließungen seit Ende des WK II ist in den letzten 4 Jahren erfolgt, die griechische Wirtschaft ist um ca. 25% geschrumpft. Die Staatschulden sind trotzdem weiter gestiegen.  Dass es allgemein mit der nun 5 Jahre dauernden Verelendung des Volkes so auf Dauer nicht weitergehen konnte, ist offensichtlich. Ein Grexit (Greek Euro exit), also der Austritt Griechenlands aus dem Euro, stellt keine wirkliche Alternative dar. Griechenland könnte dann zwar wieder die Drachme einführen, doch  mehr als 260 Milliarden der Schulden wären weiterhin Euroschulden, die Griechenland nicht zurückzahlen könnte. 80% dieser griechischen Gesamtschuld tragen aber vor allem die Steuerzahler der Länder der Eurozone. Im Falle eines Austritts Griechenlands wäre wohl der größte Teil dieses Geldes somit verloren und ein falsches Signal an die übrigen europäischen Krisenländer gegeben. Wer andererseits glaubt, dass Europa auf Griechenlands Wünsche eingehen und massenhaft Euros schicken wird, täuscht sich gewaltig. Die Fronten sind verhärtet. Die wirtschaftliche Lähmung führt deshalb mit unfehlbarer Sicherheit in die Zwickmühle: Entweder es werden alternative Wegen zur Behandlung der Krise und zur Abzahlung der Staatsschulden gefunden, oder es kommt zum Zahlungsausfall. Eine politische Kehrtwende, wie viele denken, kann sich Tsipras kaum leisten. Sollte er neue Sparmaßnahmen ankündigen und damit seine Wahlversprechen brechen, würde dies wohl sein politische Aus bedeuten. Deshalb wird derzeit über verschiedene alternative Möglichkeiten zur Abfederung der Belastung Griechenlands bei gleichzeitiger Gesichtswahrung aller Beteiligten gesucht. Stichworte in diesem Zusammenhang sind der Rückkauf von Staatsanleihen durch den griechischen Staat, Verlängerung der Stundung von Tilgung und Zins, Zinssenkung, Ankauf griechischer Anleihen durch EZB im Rahmen des SMP Programms usw.

Resümee:

Im Ergebnis hätten für die Durchführung der Strukturmaßnahmen nicht unbedingt (nur) die Banken auf Kosten der griechischen Bürger und der Privatwirtschaft gerettet werden müssen, denn diese Krise ist nicht auf die griechische Strukturkrise zurückzuführen, sondern auf die internationale Finanzkrise. Also warum hat man über Jahre hinweg die wenige verbliebene griechische Privatwirtschaft zerstört anstatt sie zu stützen? Es ist deshalb abwegig, sich nun darüber zu wundern, weshalb Griechenland es nicht aus der Krise schafft, nachdem konsequent die griechische Privatwirtschaft zerstört wurde. Selbst der amerikanische Präsident Barack Obama konnte sich hierzu die Bemerkung nicht verkneifen, dass es keinen Sinn mache,  „Länder, die sich inmitten einer Depression befinden, immer weiter auszuquetschen“ und dass „Eine Wirtschaft, die sich im freien Fall befindet, vor allem eine Wachstumsstrategie braucht“. Hilfe zur Selbsthilfe war hier einmal das Schlagwort. Was ist daraus geworden? Griechenland benötigt Investitionen UND Strukturreformen, aber keine weitere reine Austeritäts.- bzw. reine Sparpolitik die das Land immer weiter in den Abgrund reißt und zwar ohne jegliche Aussicht auf Besserung. Weitere Hilfszahlungen im Sinne des bisherigen Spardiktats sind jedenfalls zum Fenster hinausgeworfen und deshalb viel zu schade dafür. Das erklärte jüngst auch der neue Finanzminister G. Varoufakis. Das Geld sollte vielmehr sinnvoll in den Aufbau der griechischen Wirtschaft investiert werden, wenn man je etwas davon wieder zurück haben möchte.
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Das Wahlergebnis in Griechenland als konsequente Folge des Scheiterns der Verhandlungen zwischen der griechischen Regierung und der Troika im November 2014

Publiziert am 26.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
imageEine Darstellung der dramatischen Abläufe und Hintergründe zwischen der griechischen Regierung und der Troika, welche das Land zur vorzeitigen Einberufung von Neuwahlen führte. Im November letzten Jahres drängte der griechische Premierminister Antonis Samaras nach ca. vierjährigen, hohen finanziellen Opfern auf ein vereinbartes, vorzeitiges Ende des Rettungsplans für Griechenland. Stattdessen führten Unstimmigkeiten mit den Gläubigern zu neuen politischen Unsicherheiten im Lande und verursachten einen Sturm in der Eurozone. Das Scheitern der Verhandlungen am 26. November in Paris löste eine Abfolge von Ereignissen aus, die sich über einen Monat erstreckten und schließlich in vorzeitigen Wahlen mündeten. Das Treffen mit dem griechischen Premierminister und den Mitgliedern des Ministerrates zur Verhandlung eines Austritts aus dem vierjährigen Hilfspaket in Höhe von 240 Mrd. Euro im November/Dezember 2014 war von besonderer Anspannung geprägt. Der IWF bestand noch im Dezember auf weitere Kürzungen und Sparmaßnahmen im Land. Die damalige griechische Regierung lehnte weitere Verhandlungen hierüber ab, nachdem Premierminister Samaras das Einfrieren von Gehältern und Massenentlassungen bereits angeordnet und Sondersteuern auferlegt hatte. Die Durchsetzung weiterer Sparmaßnahmen hätte den politischen Selbstmord von Samaras bedeutet. „Es entstand der Eindruck, als wäre unsere Seite bedeutungslos; Sie werden die Nachprüfung nicht abschließen“, sagte ein griechischer Regierungsvertreter und fügte hinzu, dass nach den Verhandlungen in Paris nun feststand, wer die Entscheidungen trifft. Vertreter des IWF und der E.U. weigerten sich, diesbezügliche Aussagen zu machen. Harte Auseinandersetzungen zwischen Athen und der Troika sind zwar nicht ungewöhnlich, doch die kompromisslose Haltung der Gläubiger im November 2014 war auf eine Tatsache zurückzuführen, die nicht offen zugegeben wird: Es war die Unsicherheit darüber, ob die Regierung von Samaras die für Februar 2015 anstehenden Präsidentenwahl überstehen würde. Hintergrund ist eine Besonderheit des griechischen Wahlsystems, wonach das dreimalige Scheitern der Wahl des Präsidenten automatisch zu Parlamentswahlen führt. Die Gläubiger wollten das Förderprogramm nicht mit der Auszahlung der letzten Tranche in Höhe von 7 Mrd. Euro in Anbetracht eines möglichen Scheiterns der Präsidentenwahl im Februar 2015 und damit einer möglichen Wahlniederlage der Nea Dimokratia bei anschließenden Parlamentswahlen belohnen. Denn es konkretisierte sich immer mehr die Wahrscheinlichkeit, dass hierdurch eine “feindliche” Regierung an die Macht kommen, welche die bislang von Griechenland übernommenen Verpflichtungen aufkündigen würde. Antonis Samaras hatte das Ende der Sparmaßnahmen kaum verkündet, als sich bereits das Unheil für ihn anbahnte. Das Scheitern und der Austritt aus den Verhandlungen der Troika mit der griechischen Regierung –im krassen Gegensatz zu seiner Ankündigung des Endes der Sparmaßnahmen- stellte den griechischen Premierminister Antonis Samaras vor dem griechischen Volk bloß und schwächte ihn vor seinen Wählern, welche in Scharen das Lager wechselten. Bei einem letzten Versuch, sein verbliebenes politisches Kapital noch möglichst optimal zu nutzen, ordnete Samaras im Dezember vorzeitige Präsidentschaftswahlen an, konnte aber ihren Kandidaten nicht durchsetzen, weil sich die erforderliche Mehrheit im Parlament auch nach drei Wahlgängen nicht ergab. Die im Parlament vertretenen Parteien verweigerten dabei die Zustimmung zur Wahl des Präsidenten größtenteils bewusst, um vorzeitige Parlamentswahlen zu ermöglichen. Bei den vorzeitigen Parlamentswahlen vom 25.1.2015 kam es dann auch wie allgemein erwartet. SYRIZA errang mit Antonis Tsipras einen historischen Wahlsieg der Linken mit ca. 36,5%, während die Regierungspartei Nea Dimokratia für den harten Reformkurs mit ca. 28,2% abgestraft wurde. Investoren und Gläubiger befürchten nun eine Rücknahme der in den letzten Jahren eingeführten Reformen durch die Linkspartei SYRIZA, wodurch die Position des Landes geschwächt wird und eventuell sogar ein Austritt aus der Eurozone auf dem Spiel steht. Trotz der plötzlichen Rückkehr Griechenlands ins Rampenlicht, gab es bereits seit Mai deutliche Anzeichen einer Erholung des Landes: das Land war nach vier Jahren der Abstinenz erstmals wieder in den Anleihenmarkt zurückgekehrt, der Haushaltsplan wies nach mehreren Jahrzenten einen Primärüberschuss auf und ein leichter wirtschaftlicher Aufschwung war erkennbar. Dies alles steht nun wieder auf der Kippe, möchte man den Ankündigungen der Syriza Partei Glauben schenken. Wie der Spagat zwischen Verbleib in der Eurozone und Nichteinhaltung bzw. Abschaffung der getroffenen Vereinbarungen mit den Gläubigern geschafft werden soll, ist bislang noch unklar. Es sollen entsprechende Verhandlungen mit den Gläubigern geführt und ein Schuldenschnitt erreicht werden. Ob und ggfls. aufgrund welcher Argumente sich die Gläubiger auf solche Verhandlungen einlassen sollen ist unklar. Zumal es für die Gläubiger viel einfacher gewesen wäre, Antonis Samaras einige Zugeständnisse zu machen und ihm damit bei der Beibehaltung des Reformkurses und den Wahlen den Rücken zu stärken.
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Die tragische Realität

Publiziert am 12.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandDas Dilemma der bevorstehenden Parlamentswahl in Griechenland lässt die Bevölkerung zwischen Wut und Angst schwanken: Wut aufgrund der Wirtschaftspolitik der Regierungskoalition aus Konservativen (Nea Dimokratia) und Sozialisten (PASOK), und Angst vor der Wirtschaftspolitik der radikalen Linkspartei SYRIZA. Mittlerweile ist es offensichtlich, dass ein gut informierter Bürger anders als ein unzureichend Informierter wählt. Es ist in der Tat höchste Zeit, dass jemand die Verantwortung übernimmt und dem griechischen Volk die Wahrheit mitteilt, sodass tiefgreifende Veränderungen zur Normalisierung des Landes durchgeführt werden können. Ein kürzlich erschienener Artikel des Professors an der Universität von Piräus, Herrn Theodoropoulos, enthält eine detaillierte Aufstellung der Fakten, welchen das griechische Volk ausgesetzt ist. Im Jahr 2008, d.h. ein Jahr vor dem Eintritt der Finanzkrise, belief sich die Gesamtanzahl der Beschäftigten in den produzierenden Branchen auf 3,74 Mil. Im Jahr 2013 fiel diese Zahl um 25,5 % auf 2,78 Mil. Der Sektor ist von wesentlicher Bedeutung, weil die dort beschäftigten Arbeitnehmer ihre Steuern und Abgaben ordnungsgemäß entrichten und somit zur Lohnzahlung der Staatsbeamten sowie zur Förderung der Rentenkassen maßgeblich beitragen. Innerhalb der fünfjährigen Rezession ist in der Anzahl der unproduktiven Konsumenten (Staatsbeamte und Rentner) hingegen prinzipiell keine Veränderung festgestellt worden. Die Anzahl der staatlichen Beamten ist zwar gesenkt worden, dafür nahm aber die Anzahl der Rentner deutlich zu. Eine Fortsetzung dieser Verfahrensweise ist unbestreitbar ausweglos. Immer weniger produktive Arbeitnehmer haben die Kosten für Rentner und Staatsbeamte zu tragen. Da aber die Anzahl der unproduktiven Konsumenten konstant geblieben ist, hat sich die Kostenlast für jeden einzelnen produktiv Beschäftigten dementsprechend erhöht. Die Zunahme der Staatsbeamten oder die Rentengewährung an Fünfzigjährige oder gar an jüngere Personen war definitiv keine verantwortungsvolle Vorgehensweise. In den Rezessionsjahren hat die Anzahl der pensionierten Staatsbeamten um 234.000 zugenommen, bei einem Durchschnittsalter von 56,7 Jahren. Die Staatsverschuldung belief sich im Jahre 1999 auf 122 Mrd. Euro. Heute, und trotz des PSI, beträgt diese 322 Mrd. Euro. Während desselben fünfzehnjährigen Zeitraums finanzierte der Staat die Sozialversicherungen mit 200 Mrd. Euro. Die gesamte Verschuldungszunahme ist damit auf das Versicherungssystem zurückzuführen. Griechenlands früherer Wirtschaftsminister, Stefanos Manos, hatte einen innovativen Vorschlag für das Versicherungssystem vorgelegt: eine monatliche Garantierente in Höhe von 700 Euro mit 67 Jahren bei Abschaffung sämtlicher Rentenbeiträge und Zusatzrente mit individuellen Rentenverträgen. Die Abschaffung sämtlicher Rentenbeiträge würde eine enorme Schockwirkung des Wachstums hervorrufen. Während den Wahlkampfzeiten hört man oft, dass die Lösung in der Steigerung der Beschäftigungsquote liegt, was im Prinzip nicht falsch ist; dafür werden jedoch Investitionen benötigt, oder eine Art Abschaffung der permanenten Beiträge. Investitionen benötigen wiederrum Geldmittel. Geld wird jedoch für Beiträge und Steuern ausgegeben, sodass die unproduktiven Konsumenten gefördert werden können. Somit bleiben keine Mittel für Investitionen übrig. Beide Regierungen, sowohl PASOK als auch Nea Dimokratia haben sich in den fünf Jahren weder getraut, den aufgeblähten und unproduktiven Verwaltungsapparat anzutasten, noch mit dem Versicherungssystem in Konfrontation zu treten, sodass der produktive Bereich der Wirtschaft vernichtet worden ist. Es gibt bisher kein Anzeichen dafür, dass Nea Dimokratia nach einem Wahlsieg ihre Politik ändern wird. Die radikale Linkspartei SYRIZA verspricht wiederrum eine Förderung der unproduktiven Konsumenten, indem sie die Einstellung neuer Staatsbeamte fortsetzt, Gehälter und Renten erhöht und Vorruhestandsrenten sichert. Hieraus ergibt sich leider eine zwingende politische Logik: die Anzahl der unproduktiven Konsumenten überschreitet die Anzahl der produktiv Beschäftigten.

Der produktive Sektor sollte deshalb folgende Maßnahmen verlangen:

  1. Die unmittelbare Aufhebung sämtlicher, unnötiger Staatsausgaben.
  2. Die Abschaffung der unentgeltlichen Frührenten.
  3. Die Abschaffung sämtlicher Steuern zu Gunsten Dritter, welche Investitionen verhindern (die Steuern zu Gunsten Dritter begünstigen hauptsächlich die Rentenzahlungen der privilegierten Klassen).
  4. Die tiefgreifende Analyse des Versicherungssystems.
Darüber hinaus können auch weitere Maßnahmen von einer Regierung getroffen werden, die auf das wirtschaftliche Wachstum und die produktive Beschäftigung abzielen. In der vorstehenden Argumentation ist der Schwerpunkt der Verhandlungen über die Höhe der Verschuldung nicht einbezogen worden, zumal diese und ihre Tragfähigkeit in Bezug auf die in der Aufstellung abgebildeten, tragischen Realität nebensächlich sind. Das Problem der Staatsverschuldung kann nur bewältigt werden, wenn ein neuer Weg eingeschlagen wird. Die Verhandlungen mit den Gläubigern, von denen hier immerzu die Rede ist, erfolgen lediglich zur Schonung der unproduktiven Konsumenten, oder anders ausgedrückt: der Kunden sämtlicher Parteien. Die Bestrebungen sowohl der Regierung als auch der Opposition sind diesbezüglich identisch. Notwendig ist eine innere Auseinandersetzung der Bürger mit sich selbst, um die Realität zu akzeptieren und dementsprechend handeln zu können.
Entwicklung der Beschäftigtenzahl des Produktionssektors, der Zentralregierung und Pensionäre
(in Mil.)
Gesamt- beschäftigung Arbeitnehmer des Produktions- sektors Selbstständige Gesamt-beschäftigte des Produk-tionssektors Zentralregierung Pensionäre Unproduktive Konsumenten
2005 4.443,5 2.017,0 1.609,7 3.626,7 826,8 2.503,8 3.330,6
2006 4.527,5 2.037,0 1.631,6 3.668,6 858,8 2.526,8 3.384,6
2007 4.564,0 2.077,8 1.612,9 3.690,7 873,3 2.568,2 3.441,5
2008 4.610,5 2.126,3 1.614,3 3.740,6 869,9 2.601,0 3.470,9
2009 4.556,0 2.080,1 1.607,1 3.687,2 868,8 2.638,4 3.507,2
2010 4.389,7 1.970,1 1.562,8 3.532,9 856,0 2.649,4 3.505,2
2011 4.054,3 1.772,9 1.477,9 3.250,8 813,5 2.686,0 3.499,5
2012 3.694,9 1.589,6 1.353,9 2.943,5 751,4 2.700,0 3.451,4
2013 3.513,2 1.490,6 1.293,5 2.784,1 723,1 2.757,8 3.480,9
 
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