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China und Griechenland vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Publiziert am 21.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
greece-china-worries-fading Im Rahmen des offiziellen Besuchs des griechischen Regierungsstabs in China unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten, ist durch den Träger „Enterprise Greece“ des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus ein griechisch-chinesisches Unternehmensforum zur Förderung der Schifffahrt, der Anziehung von Investitionen und der Exportstärkung in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden chinesischen Träger in Peking organisiert worden.Der griechische Minister für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus, Giorgos Stathakis, betonte in seiner Rede unter anderem die potenziellen Möglichkeiten für die griechische Wirtschaft, welche sich durch die Zusammenarbeit mit China eröffnen lassen, unter besonderer Berücksichtigung der in den Bereichen der Infrastrukturen und des Tourismus entstehenden Aussichten.In diesem Rahmen ist auch eine Vereinbarung für ein gemeinsames Aktionsprogramm mit dreijähriger Laufzeit zwischen dem griechischen Minister und der Chinesischen Staatlichen Tourismusverwaltung unterschrieben worden.Diese Vereinbarung sieht unter anderem folgendes vor:
  1. Gegenseitige Tourismusförderung beider Länder
  2. Zusammenarbeit durch den Austausch von Know-How, im Bereich spezieller Tourismusarten, wie Kulturtourismus, Heiratstourismus, Gesundheit-und Wellness u.a.
  3. Kooperation im Bereich der gegenseitigen Förderung des Film-und Fernsehtourismus, zum Zweck der gegenseitigen Anlockung von Kino-und Fernsehproduktionen in beiden Ländern.
  4. Tourismusausbildung durch gegenseitige Intensivkurse der griechischen und chinesischen Sprache für Unternehmer und Mitarbeiter des entsprechenden Sektors.
  5. Gegenseitiger Informationsaustausch über aktuelle Förderprogramme und Anreize für neue Investitionsmöglichkeiten im Tourismussektor.
  6. Einführung von direkten Linien-und Charterflügen von Athen nach Peking.
  7. Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen, wie die Weltorganisation für Tourismus.
Die Teilnehmer der griechischen Mission des „Enterprise Greece“ – Trägers (mit ca. 45 Unternehmer hauptsächlich aus den Bereichen der Technologie, Schifffahrt, Energie, Tourismus, Gesundheitswesen, Kosmetik, Agrarlebensmittelwirtschaft und mechanischer Ausrüstung) hielten diverse Reden und Präsentationen und hatten die Gelegenheit zu zahlreichen Einzelkontakten mit chinesischen Unternehmern.In Anwesenheit des griechischen Ministers, G. Stathakis, des chinesischen Schifffahrtsministers, Wang Hong, und der Leiter der Organisationen zur Förderung der Außenorientierung beider Länder, Christos Staikos und Jing Zengwie, sind 8 Kooperationsvereinbarungen zwischen griechischen und chinesischen Unternehmen unterzeichnet worden, welche die Stärkung der chinesisch-griechischen Zusammenarbeit in den Bereichen der Investitionen, Immobilien, des Handels und der Technologie betreffen.Das Missionsprogramm ist mit mehreren Besuchen abgeschlossen worden, mit Investitionsseminaren und Unternehmenspräsentationen in den Bereichen des Tourismus, der Technologie, der Exporte, Informatik – Telekommunikationen und des Finanzsektors. Im Anschluss folgte ein weiteres Unternehmensforum in Shanghai mit weiteren, geschäftlichen Kontaktaufnahmen der griechischen Mission.
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Der Entwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
anaptinomosNachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Gesetzesentwurf des neuen griechischen Investitionsförderungsgesetzes „Institutioneller Rahmen zur Begründung von Förderprogrammen für Privatinvestitionen zur regionalen und finanziellen Entwicklung des Landes – Errichtung eines Entwicklungsrates und weitere Vorschriften“. Am 2.6.2016 ist der Gesetzesentwurf bei den zuständigen Ausschüssen des griechischen Parlaments eingereicht worden. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte zusammenfassend dargestellt.Berechtigte der eingeordneten Investitionsvorhaben
  • Einzelunternehmen
  • Handelsgesellschaften
  • Genossenschaften / Vereine
  • Soziale Gemeinschaftsunternehmen, Sportvereine, Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES)
  • Unternehmen in Gründung oder fusionierende Unternehmen
  • Eintragungsfähige Genossenschaften im Allgemeinen Handelsregister GEMI
  • Öffentliche und kommunale Unternehmen und Tochtergesellschaften dieser
Beteiligung des Investitionsträgers an den Kosten des InvestitionsplansDie Eigenbeteiligung kann auch eine Fremdfinanzierung enthalten. Alternative Deckungsmöglichkeiten von Eigenkapitalen 
Erhöhung des StammkapitalsBankdarlehenVerbrauch der vorhandenen RücklagenKapitalisierung von Rücklagen
 
  • Mindesthöhe des Investitionsvorhabens: 100.000 Euro
  • Gegenstand des Investitionsvorhabens
 
Errichtung einer neuen AnlageErweiterung einer bestehenden AnlageOptimierung des Produktionsprozesse
 

Grundlegende Änderung des

Produktionsprozesses

Erwerb von Vermögenswerten einer sich

nicht in Betrieb befindlichen Anlag

 Förderfähige Investitionskategorien Es werden Investitionsvorhaben sämtlicher Finanzbereiche eingeordnet, unter dem Vorbehalt der Absätze des Artikels Nr. 7 des Gesetzesentwurfs.Es folgt eine beispielhafte Aufzählung einiger förderfähiger Tätigkeiten. Der vollständige Text ist in Artikel Nr. 7 des Gesetzesentwurfs enthalten.Investitionen im Tourismussektor Förderfähig sind:
  • Errichtung – Erweiterung von Hotels mit mindestens 3-Sternen,
  • Modernisierungen von mindestens Hotels mit mindestens 3-Sternen (im Besitz oder zur Heraufstufung). Notwendige Voraussetzung ist eine 5-jährige Laufzeit ab der Inbetriebnahme der Anlage oder dem Abschlussdatum einer vorherigen Modernisierung,
  • Hotelanlagen, die ihren Betrieb eingestellt haben, ohne Änderung ihres Zwecks, und sofern diese der 3-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Campinganlagen mit mindestens 3-Sternen,
  • Errichtung und Modernisierung integrierter Form von traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die der 2-Sterne-Kategorie unterliegen oder zu dieser heraufgestuft werden,
  • Komplexe Beherbergungsbetriebe,
  • Besondere Tourismusformen (Konferenzzentren, Golfplätze, Tourismushäfen, Themenparks, Zentren für Trainings-und Sporttourismus (KEPAT) usw.
  • Agrotourismus- oder Weintourismusanlagen, sofern die Einreichungen der Anträge von einem Cluster erfolgen,
  • Errichtung von Jugendherbergen, unter bestimmten Voraussetzungen
 
Es wird ein gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, in dem von den vorstehenden Vorschriften ausgenommenen Bezirksgebiete festgesetzt werden – Ausführungsbeschluss
 Investitionen im Bereich der Landwirtschaft, Viehzucht, FischereiEs wird ein neuer, gemeinsamer Ministerialbeschluss erwartet, der spezielle Bedingungen, Voraussetzungen, Vorschriften und Einschränkungen hinsichtlich der Einordnung in den Förderprogrammen des Gesetzes festsetzen wird. Bis zum Erlass des gemeinsamen Ministerialbeschlusses gilt weiterhin der gemeinsame Ministerialbeschluss Nr. 6904/14-02-2014. Förderfähige Kosten Sachanlagen
  • Errichtung, Erweiterung, Modernisierung von Gebäudeanlagen und speziellen Hilfseinrichtungen von Gebäuden, und die Gestaltung der Umgebungsfläche. Additiv können sich diese nicht über 45% der gesamten förderfähigen Kosten belaufen. Für Investitionsvorhaben im Tourismusbereich gestaltet sich der Kostensatz auf 60% für Gebäudekosten, und für Investitionen im Logistikbereich auf 70% ebenfalls für Gebäudekosten der entsprechenden Investitionsvorhaben. Für denkmalgeschützte Gebäude beläuft sich der entsprechende Kostensatz auf 80%.
  • Erwerb des gesamten, vorhandenen Anlagevermögens, für KMU, unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Kauf und Einrichtung von neuen, modernen Geräten und anderer Ausstattung, technischen Einrichtungen und Transportmittel für Innenverkehr,
  • Mieten für Leasinggeschäfte für neue, moderne Geräte und anderer Ausrüstung,
  • Spezielle & Maschinenanlagen
 Immaterielle Vermögenswerte
  • Technologietransfer, Erwerb von Rechten des geistigen Eigentums, Nutzungslizenzen, Patente, Know-how und nicht patentiertes technisches Wissen,
  • Qualitätssicherungssysteme, Zertifizierungen, Beschaffung und Installation von Software und betrieblichen Organisationssystemen.
Für Großunternehmen können sich die förderfähigen Kosten für immaterielle Vermögenswerte nicht über 50% der gesamten, förderfähigen Kosten belaufen, und für KMU nicht höher als 75%. LohnkostenVoraussetzungen zur Förderung der Lohnkosten
  1. Erforderliche Nettozunahme der Anzahl der jährlichen Arbeitseinheiten (JAE) im Vergleich zu den JAE des vorherigen Jahres ab dem Einreichungsdatum des Einordnungsantrags
  2. Die Besetzung der Arbeitsstellen muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Abschlussdatum und der Inbetriebsetzung erfolgen
  3. Obligatorische Erhaltung der Arbeitsplätze für 3 Jahre ab deren Besetzung für KMU, und für 5 Jahre für Großunternehmen.
 Andere Kostenkategorien
  • Beratervergütungen für KMU, welche lediglich für neue kleine und mittlere Unternehmen und bis zu einem Betrag von 50.000 Euro gefördert werden (bis 5% der gesamten, förderfähigen Kosten).
  • Anlaufkosten nur für zugründete Klein-und Kleinstunternehmen und zu einem Anteil von bis zu 10% der förderfähigen Kosten, mit einer Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro. Für innovative Klein-und Kleinstunternehmen verdoppeln sich die Höchstgrenzen.
  • Innovationsausgaben für KMU in Bezug auf einen Kostenvoranschlag bis 1% der gesamten, förderfähigen Kosten und bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro.
  • Kosten für Prozess-und Betriebsinnovation für KMU mit einem Kostenvoranschlag bis zu 20% der gesamten, förderfähigen Kosten.
  • Kosten für zusammenhängende Innovationscluster.
  • Investitionskosten für Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Investitionskosten für hocheffiziente Kraft – Wärme – Kopplung aus erneuerbaren Energiequellen.
  • Kosten für Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zur Eigennutzung sowie für andere Fälle unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Kosten zur Einrichtung von effizienten Fernwärme-und Fernkältesystemen.
 Fördermöglichkeiten
  • Steuerbefreiung
  • Subvention
  • Leasingzuschuss
  • Kostenförderung für geschaffene Beschäftigung
  • Stabilisierung des Einkommenssteuersatzes
  • Finanzierung des Geschäftsrisikos durch Investitionsfonds
Beschränkung für den Subventionsanreiz: Die bereits bestehenden und vor 7 Jahren errichteten Unternehmen müssen für mindestens ein Geschäftsjahr Gewinn aufweisen, um eine Subvention oder einen Leasingzuschuss erhalten zu können!FörderanteileFür Investitionsvorhaben, die im Rahmen des neuen Gesetzes eingereicht werden, werden die gemäß der genehmigten Fördergebietskarte bis zum 31-12-2017 gültigen Förderanteile im nachstehenden Verzeichnis dargelegt. table-1 Zusätzliche Beschränkungen Nicht förderfähige GroßunternehmenIn den Regionen von Westmakedonien, Ionischen Inseln, Kreta, Mittelgriechenland, Attika und Südägäis können Großunternehmen lediglich für Erstinvestitionen hinsichtlich einer neuen finanziellen Tätigkeit gefördert werden. 

Der gesamte Förderbetrag für jedes eingereichte Investitionsvorhaben kann sich bis 5 Mil. Euro belaufen.

 Beschränkungen der Kumulierung von Förderungen  

Die für jeden Träger gewährten Förderungen können sich kumulativ nicht über 10 Mil. Euro für Einzelunternehmen belaufen, und über 20 Mil. Euro für die Gesamtheit der verbundenen und kooperierenden Unternehmen.

 Spezielle Förderungskategorien Sofern ein Unternehmen den nachstehenden Fällen zugeordnet werden kann, kann dieses höhere Zuschussbeträge beanspruchen oder auch Sonderleistungen gegenüber den restlichen Unternehmen.
  • Nach außen orientiert: KMU mit einem bestimmten Exportanteil in den letzten drei Jahren.
  • Innovativ: KMU mit einem Mindestanteil von 10% der gesamten Betriebskosten für Recherche-und Entwicklungskosten.
  • Unabhängige KMU, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein Fusionsverfahren vornehmen, entweder durch Aufnahme oder mit der Gründung einer neuen Gesellschaft – außer der Übernahme.
  • Zunahme der Beschäftigung in KMU mindestens um 10% innerhalb der letzten drei Jahre.
  • Genossenschaften, Soziale Gemeinschaftsunternehmen des Gesetzes 4019/2011, Landwirtschaftliche Genossenschaften (AS), Erzeugergemeinschaften (OP), Landwirtschaftliche Partnerschaften (AES) des Gesetzes 4384/2016.
  • Investitionsvorhaben, die im Bereich der IKT (Technologie, Informatik, Kommunikation) und der landwirtschaftlichen Ernährung umgesetzt werden.
  • Unternehmen, die einen erhöhten Mehrwert im Vergleich zum Durchschnittswert ihres Sektors erzielen.
  • Unternehmen, die ihr Investitionsvorhaben in Industriegebieten und Gewerbeparks umsetzen und diese sich nicht auf Modernisierungen oder Erweiterungen von bereits vorhandenen Bauten des geförderten Unternehmens beziehen.
  • Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben in speziellen Gebieten umsetzen, wie diese in einer diesbezüglichen Anlage des Gesetzesentwurfs bestimmt werden (Bergregionen, benachteiligte Gebiete, mit besonders hohen Migranten-und Flüchtlingsströmen, Bevölkerungsrückgang, Inseln, Grenzregionen).
FörderregelungenIm nachstehenden Verzeichnis werden die wesentlichen Merkmale der Förderregelungen beschrieben, welche mit einem gesonderten Verfahren durch die zuständige Behörde veröffentlicht werden. 
FörderregelungFörderanreizFörderungshöheBewertungs-und ÜberprüfungsverfahrenAnmerkungen
Förderung von MaschinenausrüstungSteuerbefreiungGemäß der FördergebietskarteUmgehendeBewertungDurchführung einer Verwaltungskontrolle
Allgemeine UnternehmerschaftSteuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, SubventionGemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben Vergleichende BewertungFür Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Neue unabhängige KMUSteuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, SubventionGemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten Investitionsvorhaben Vergleichende BewertungBerechtigte: nur neue oder sich unter Gründung befindliche unabhängige KMU. Für Subventionen in Bezug auf Investitionsvorhaben des Art. 12, beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte
Innovative Investitionen für KMUSteuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, SubventionGemäß der Fördergebietskarte, außer den durch Subvention geförderten InvestitionsvorhabenVergleichende BewertungBerechtigte: nur KMU für Investitionsvorhaben in Bezug auf Technologieentwicklung, innovative Produkte und unter Voraussetzungen. Für Subventionen beläuft sich der Förderungsanteil auf 70% des Höchstwerts der Fördergebietskarte, außer den dem Art. 12 zugeordneten Vorhaben, die 100% des Anteils erhalten werden.
Synergien &VernetzungenSteuerbefreiung, Leasingzuschuss, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, SubventionGemäß der Fördergebietskarte, außer den Investitionsvorhaben und den zusätzlichen Anteilen des Art. 11Vergleichende Bewertung Die Förderung wird ausschließlich den von Clusters verwalteten Trägern erteilt.
 
Zwischengeschaltete Finanzinstitute - BeteiligungsfondsFinanzierung des Geschäftsrisikos

In Erwartung einer Spezialisierung

Vollendete territoriale und sektorale PläneSteuerbefreiung, Zuschussleasing, Förderung der Kosten für geschaffene Arbeitsplätze, SubventionIn Erwartung einer SpezialisierungUmgehende und vergleichende Bewertung je nach VorhabenGroßunternehmen werden nicht mit dem Subventionsanreiz gefördert
GroßinvestitionenStabilisierung des zum Zeitpunkt der Antragseinordnung gültigen Steuersatzes oder Steuerbefreiung, zügige LizenzierungSteuerbefreiung bis zu 10% der geförderten KostenUmgehende BewertungFörderfähiger Kostenvoranschlag: über 20 Mil. Euro und Schaffung von mindestens 2 Arbeitsplätzen pro 1 Mil. Euro förderfähiger Investitionskosten
 Einreichung von InvestitionsvorhabenDie Einreichung der Einordnungsanträge erfolgt je nach Höhe des Kostenvoranschlags des jeweiligen Investitionsvorhabens:
  • Bei der Generaldirektion für Privatinvestitionen des Ministeriums für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus,
  • Bei der Direktion für regionale Entwicklungspolitik des Ministeriums für innere Angelegenheiten und produktiven Wiederaufbau,
  • Bei den Direktionen für Entwicklungsplanung der Regionen des Landes,
Zur Einreichung von jedem Investitionsvorhaben wird eine Gebühr entrichtet, deren Höhe gemäß dem förderfähigen Betrag von jedem Investitionsvorhaben berechnet wird, und der Höchstwert dieser beläuft sich auf 50.000 Euro. Verfahren zur Bewertung von InvestitionsvorhabenDie Bewertung der Investitionsvorhaben erfolgt durch einen Bewerter, mit der umgehenden oder vergleichenden Bewertung.Es besteht die Möglichkeit zum Einspruch gegen die Ergebnisse der vorläufigen Ergebnistabelle, und infolgedessen wird die endgültige Ergebnistabelle der Punktwertung der genehmigten Investitionsvorhaben veröffentlicht. Umsetzung und Abschluss der Investitionsvorhaben Eintritt der Tätigkeiten: nach Einreichung des Einordnungsantrags. Der Eintritt der Tätigkeiten des Investitionsvorhabens vor Einreichung des Einordnungsantrags führt zur Ablehnung der Gesamtheit des Investitionsvorhabens. Die Überprüfungen eines Investitionsvorhabens können folgende sein:
  • Ordentliche Überprüfung (auf Antrag des Investitionsträgers – Verwaltungsmäßig oder Vorort)
 Wird in den nachfolgenden Fällen durchgeführt:
50%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition100%-iger Abschluss des wirtschaftlichen und natürlichen Gegenstands der Investition und Eintritt des Produktionsbetriebs
 
  • Außerordentliche Überprüfung (jederzeit mit behördlichem Beschluss)
Es folgt eine Prüfung der Vollständigkeit des Berichts, der von den Mitgliedern des Prüfungsorgans erstellt wird, und daraufhin folgt die Ausstellung des Vollständigkeitsbeschlusses. Modifizierungen von Einordnungsbeschlüssen – Genehmigung von Änderungen nach dem Abschluss Anträge zur Modifizierung der Bestimmungen des Einordnungsbeschlusses können:
  • während der Dauer der Umsetzung des Vorhabens und bis zur Einreichung des Antrags der Endprüfung eingereicht werden,
  • die zuständige Behörde ist verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen ab der Antragseinreichung zu antworten,
  • der Antrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und wird aus bestimmten, unter Artikel Nr. 17 aufgeführten Gründen eingereicht,
  • Auf den Modifizierungsantrag fällt eine Gebühr an
Abschluss und Eintritt des Produktionsbetriebstable-2Voraussetzungen zur Verlängerung der Umsetzungszeit der Investition
  • Einreichung des Verlängerungsantrags auf elektronischem Weg vor dem Ablauf der Abschlussfrist
  • Umsetzung von 50% des natürlichen und wirtschaftlichen Gegenstands
 Sonstige Themen für die Umsetzung und Abschließung der Investitionsvorhaben anaptinomos_2 Zur Bestätigung des Abschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs der Investition wird die Einreichung eines diesbezüglichen Überprüfungsantrags mit den vorgesehenen Verfahren spätestens innerhalb von 60 Tagen ab dem voraussichtlichen Abschlussdatum der Investition benötigt, anderenfalls wird das Vorhaben als nicht vollendet erachtet und der Einordnungsbeschluss wird widerrufen.Mit Ausstellung des Abschlussbeschlusses wird unter anderem auch das Datum der tatsächlichen Fertigstellung der Investition spezifiziert, während die Zunahme der insgesamt förderfähigen Kosten ausdrücklich untersagt ist.Eine Anzahlungsentgegennahme ist nicht vorgesehen. Für die Auszahlung der Förderungen gelten unterschiedliche Praktiken je Förderungsart, wie dies im entsprechenden Einordnungsbeschluss bestimmt wird. Beispielhaft wird aufgeführt, dass für die Steuerbefreiung das Recht zur Inbetriebnahme mit einer 50%-igen Bestätigung der Investition angenommen wird und sich auf 15 Steuerjahre erstreckt, für die Subvention wird potenziell ein Betrag von 50% nach der 50%-igen Bestätigung der Investition ausgezahlt und der restliche 50%-ige Anteil oder die Summe dieser wird nach Ausstellung des Abschlussbeschlusses und des Eintritts des Produktionsbetriebs geleistet, für den Leasingzuschuss wird der zulässige Betrag in sechsmonatigen Raten unter der Voraussetzung der Bestätigung vom zuständigen Organ der gesamten, an die Anlage gemieteten Ausrüstung ausgezahlt.  
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Neue Umsatzsteuer-Sätze in Griechenland und verminderte Inselsteuersätze

Publiziert am 12.Juli.2016 von Abraam Kosmidis
 Ab dem 1.6.2016 gelten in Griechenland neue Umsatzsteuer-Sätze.Danach erhöht sich die Umsatzsteuer von 23% um 1% auf 24%.Es gelten folgende Sätze:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

24%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

13%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

6%
 Auf den griechischen Ägäis-Inseln gelten zwar die speziell für die Inseln verminderten Steuersätze weiterhin, sie wurden jedoch wie folgt angepasst:

Allgemeiner Umsatzsteuer-Satz

17%

Verminderter Umsatzsteuer-Satz

9%

Sehr stark verminderter Umsatzsteuer Satz für bestimmte Grundnahrungs - Mittel und Dienstleistungen

4%
 Ausgenommen von den verminderten Inselsteuersätzen sind die Inseln Syros, Thassos, Andros, Tinos, Karpathos, Milos, Skyros, Alonisos, Kea, Antiparos und Sifnos, für welche die gewöhnlichen Umsatzsteuersätze gelten. Auf den Inseln Santorin, Mykonos, Naxos, Paros, Rhodos und Skiathos gelten bereits seit dem 1.10.2015 die gewöhnlichen Steuersätze.
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Hohe Exportsteigerung für griechisches Obst und Gemüse in 2016

Publiziert am 3.Juni.2016 von Abraam Kosmidis
Exportsteigerung Obst und GemüseEinen beachtlichen Aufschwung verzeichnen die griechischen Exporte von frischem Obst und Gemüse im ersten Quartal 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch für den Rest des Jahres sind die Prognosen besonders günstig.Den letzten Kennzahlen des griechischen statistischen Amtes ELSTAT zufolge, verarbeitet vom Verband Griechischer Unternehmen für die Ausfuhr und den Transport von Obst, Gemüse und Säften „INCOFRUIT – HELLAS“, erhöhten sich die Exporte um 37,8%, und erreichte damit ein Volumen von 241,226 Mil. Euro.Einer diesbezüglichen Mitteilung des Verbandes zufolge ist ein erheblicher Anstieg der Exporte von frischem Obst und Gemüse bis Ende des Jahres zu erwarten, die schätzungsmäßig einen Umfang von mehr 1,5 Mio. Tonnen erreichen sollen.

Gemüseexport

In diesem Quartal ist das Ausfuhrvolumen von Gemüse im Vergleich zum letzten Jahr um 31,4% angestiegen, mit einem Gesamtumfang von 66.976 Tonnen, und der Wert beläuft sich durch eine Zunahme von 21,2 % auf über 54 Mio. Euro.

Obstexport

Beim Obstexport verzeichnete sich ein enormer Anstieg des Ausfuhrvolumens um 39%, welcher sich in einem Ausfuhrvolumen von über 187 Mio. Euro bzw. 383.568 Tonnen niederschlägt.

Einfuhren

Der Gemüseimport zeigt zugleich eine Abnahme des Einfuhrvolumens um 13% der Masse und 7,4% des Umsatzes, wobei jedoch eine Zunahme des Einfuhrvolumens für Obst entsprechend um 7,4% und 12,2% festzustellen ist.Wie auch der Sonderberater des Verbandes, Herr Polychronakis, anmerkte, wird seitens der EU die einjährige Verlängerung der Fördermaßnahmen (Ablauf am 30. Juni 2016) für Erzeuger von Obst und Gemüse, welche am stärksten vom russischen Einfuhrverbot betroffen sind, sowie eine umgehende Verbesserung des Rücknahmesystems gefordert.
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TTIP Abkommen und rechtliche Auswirkungen

Publiziert am 24.Mai.2016 von itrust

TTIP Griechenland: Das TTIP-Abkommen soll im Rahmen seiner Regelung und nach den bekannt gewordenen Informationen einen Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten durch private Schiedsgerichte vorsehen.

TTIP rechtliche Auswirkungen

Durch diese Schiedsgerichte sollen der Investitionsschutz optimiert und etwaige Rechtsstreitigkeiten unabhängig von staatlichen Gerichten schneller abgewickelt werden. Dass dieser Mechanismus jetzt aber mit Hochdruck im Rahmen der Verhandlungen für den Abschluss des TTIP-Abkommens geschaffen werden soll, hat viele Fragen aufgeworfen und auch Anlass zu Kritik gegeben.

TTIP gegen die Souveränität des Staates?

Ein erster Kritikpunkt hat mit einem möglichen Angriff auf die Souveränität der Staaten und auch mit der Vereinbarkeit der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu tun. Europäische Länder sind, insbesondere wegen ihrer langen Geschichte und dem Kampf um die Menschenrechte und den Rechtsstaat insoweit sehr sensibel. So wird z.B. befürchtet, dass die Rechtsetzungsbefugnis der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union stark eingeschränkt  werden würde.

Die Tatsache, dass bestimmte Streitfälle nicht im ordentlichen Rechtswesen eines Staates ausgetragen werden, sondern vor einem Schiedsgericht nach dem TTIP, könnte zu einseitigen und begünstigenden Urteilen für Investoren und gegen den Staat führen. Dies könnte zutreffen, da die Schiedsgerichte in der Regel aus 1-3 Schiedsrichtern bestehen, während der Schiedsspruch bindend ist, ohne dass die Möglichkeit einer Berufungs- bzw. Revisionsinstanz bestünde. Das Verfahren wäre somit einer staatlicher Prüfung entzogen, mithin die Sicherung der Rechte beider Parteien in einem unabhängigen Verfahren nicht mehr genügend gewährleistet.

Was zeigen andere Freihandelsabkommen?

Die bisherige Erfahrung des NAFTA-Abkommens zwischen USA, Kanada und Mexiko zeigt, dass die Chancen eines Investors in einem Rechtsstreit zu obsiegen, im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit deutlich höher sind.

Die Unabhängigkeit solcher Schiedsgerichte wird deshalb stark in Frage gestellt. Nach den bisherigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA wurde bislang noch nicht genügend geklärt, wie das Verfahren zur Ernennung der Schiedsrichter gestaltet werden soll, damit die Objektivität und unabhängige Besetzung solcher Schiedsgerichte gewährleistet ist.

USA drängen auf schnellen Abschluss

Von verschiedenen Seiten wird ferner kritisiert, dass insbesondere die USA auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen bzw. Abschluss des TTIP-Abkommens drängt.  Kritiker vermuten deshalb, dass im Rahmen der Regelungen über die Gerichtsbarkeit bzw. Streitbeilegung der Zweck verfolgt wird, Klagen gegen Investmentfunds insbesondere bezüglich der angebotenen Finanzprodukte vor den ordentlichen Gerichten auszuschließen. Solche Funds stammen insbesondere aus den USA, wobei es fraglich ist, wie europäische Gerichte ihre Produkte bzw. ihre Geschäftsmodelle bewerten würden, sollte es zu Streitigkeiten zwischen den Funds und europäische Staaten kommen.

Kritiker befürchten überdies, dass das Drängen der USA auf einen schnellen Abschluss des TTIP Abkommens, Schadenersatzklagen gegen US – Funds wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Finanzprodukten zuvorgekommen werden soll. Ein solches Beispiel stellt die Klage der Stadt Pforzheim gegen JP Morgan dar, mit welcher die Stadt Pforzheim Schadensersatz i.H.v. 57 Millionen Euro wegen Verletzung von Beratungs.- und Aufklärungspflichten forderte, die zu einem Schaden (Verluste aus Zinsderivatgeschäften) der Stadt Pforzheim geführt hatten. Zwar wurde zwischen den Parteien letztendlich ein Vergleich geschlossen, die Kritiker geben jedoch zu bedenken, was bei einem entsprechenden Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des TTIP-Abkommens herausgekommen wäre, wenn das Verfahren nicht vor den ordentlichen staatlichen Gerichten, sondern vor einem Schiedsgericht nach den Vorstellungen der Parteien im TTIP-Abkommen durchgeführt worden wäre.

Es bleibt deshalb abzuwarten wie das TTIP Abkommen im Hinblick auf Behandlung von und die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten ausgestaltet wird und mit welchen Auswirkungen dies dann verbunden sein wird.


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Zahlen, Fakten und Kosten der überladenen griechischen öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur Privatwirtschaft

Publiziert am 16.Mai.2016 von itrust
Der griechische Staat zahlt höhere Bruttogehälter als der Privatsektor. 20 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt lägen diese, unterstreicht der Griechische Industrieverband SEV in seinem wöchentlichen Bericht.Griechische Verwaltung KPAGDarüber hinaus beschäftigt der griechische Staat in seinem öffentlichen Sektor doppelt so viele Lohnarbeiter (16%), als im EU-Durchschnitt (8%). Für den privaten Sektor ist es daher ärgerlich, zur Deckung der Kosten des überbordenden und kostspieligen Personals des öffentlichen Sektors herangezogen zu werden.

Verwaltungsmodell nicht mehr tragfähig

Löhne öffensichtlicher Sektor GriechenlandDie Bezüge des Staats- und Regierungspersonals belaufen sich in Griechenland auf 12,2% des BIP, während diese in der EU-28 bei 10,2 % liegen, und das im Verhältnis zum Ausland für qualitativ geringwertigere Leistungen.Dieses Modell kann künftig nicht als funktionsfähig und nachhaltig gelten und bedarf einer umgehenden Anpassung. Der Staat muss seine Produktivität steigern und die Lohnkosten senken.Im Prinzip wirtschaftet der griechische Staat auch heute über seine Verhältnisse und der Produktivität der griechischen Privatwirtschaft. Eine Tatsache, die Mittel, Investitionen und Arbeitsplätze des Privatsektors in sinnloser Weise verbraucht und die griechische Wirtschaft mit niedrigen Wachstumsraten und hoher Arbeitslosigkeit geiselt.

Beschäftigung im öffentlichen Dienst

Der griechische öffentliche Sektor wuchs seit dem Beitritt des Landes zur Eurozone (2002) übermäßig und dehnte sich bis zum Anbruch der globalen Finanzkrise 2007-2009 konstant aus. Erst mit Beantragung der Hilfsmaßnahmen ab 2010 änderte sich zum Teil etwas an dieser Entwicklung, wobei sich die Modifikationen an der Haushaltsplanung im Zeitraum 2010-2015 überwiegend auf den kontinuierlichen Anstieg der Steuerbelastung beschränkten.Dies erfolgte sogar während einer extremen Rezessionsphase bzw. in der wirtschaftlichen Depression des Landes, welche insbesondere durch die steigende Steuerbelastung verursacht und beschleunigt worden ist. Dabei wurden die Steuerhöhungen wegen des Schwundes der Leistungsfähigkeit immer uneffizienter, was dazu führte, dass trotz immer höherer Steuern die Steuereinnahmen zurückgingen. Die Einnahmen der Regierung erreichten im Jahr 2015 einen Stand von 84,7 Mrd. Euro, mit einer Zunahme von 9,3% des BIP seit 2009, dem Jahr der Haushaltsentgleisung, der Auflösung des Steuereinzugsmechanismus und der Zuspitzung der globalen Finanzkrise.

Kein neues Problem

Es ist ferner anzumerken, dass der Niedergang der griechischen Haushaltspolitik mit den großzügigen „Sozialpaketen“ bereits im Zeitraum 2002-2003 mit den kreditfinanzierten gewaltigen Infrastrukturprojekten begonnen hatte. Dies geschah seinerzeit auch im Hinblick  auf die Olympischen Spiele von 2004. Ferner erwiesen sich die nachfolgenden Regierungen als unfähig, das durch die unkontrollierten Einstellungen im öffentlichen Sektor wachsende Defizit in den Griff zu bekommen.Das charakteristische Merkmal der Primärausgaben der öffentlichen Hand in der Zeit nach der Euroeinführung ist der Anstieg der Personalausgaben, der sich von 10,6% des BIP im Jahr 2003 auf 11,3% in 2004 und 13,1% in 2009 sprunghaft erhöht hat.Trotz der erfolgten Anpassung haben sich die Ausgaben im Jahr 2015 geringfügig auf 12,2% des BIP verringert, weit höher als im Jahr 2004.Zwischen 2000 und 2008 hat sich die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Sektor um 19,1% erhöht, während im Privatsektor eine Zunahme von lediglich 10,5% erzielt worden ist. Im Zeitraum 2003-2009 stieg die Beschäftigung im weiter gefassten öffentlichen Sektor um 1,3% pro Jahr an, während die Bezüge der Arbeitnehmer um 2,2% pro Jahr stiegen.In der Gesamtwirtschaft erhöhten sich die Bezüge der Beschäftigten um 1% pro Jahr, wodurch sich die Autonomie des öffentlichen Sektors über jedweder wirtschaftspolitischen Vernunft und Wirtschaftsverhältnissen hinaus deutlich kennzeichnet.

Ungleichgewicht im öffentlichen und privaten Sektor

Durch die Umsetzung der Finanzierungsvereinbarungen seit 2010 bis einschließlich heute hat sich die Anzahl des Personals im öffentlichen Sektor um 24% und der durchschnittliche Nettomonatsgehalt um ca. 14,6% verringert. Im gleichen Zeitraum beliefen sich die Neueinstellungen auf ca. 70.000, während ca. 200.000 Beamte aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden sind, vorwiegend wegen Versetzung in den Ruhestand.  Demgegenüber sank der durchschnittliche Nettomonatsgehalt in der Gesamtwirtschaft um 17,9% und die Anzahl der Beschäftigten um -20,9%, hier vorwiegend wegen Entlassungen.Niedrige Löhne privater Sektor GriechenlandInsbesondere verringerte sich die Zahl der Beschäftigten in Griechenland von 4.585.000 im Jahr 2009 auf 3.535.000 im Jahr 2013. Seither hat sich die Beschäftigtenzahl lediglich geringfügig auf 3.626.000 (2015) erhöht, während die Arbeitslosenzahlen von 456.000 im Jahr 2009 auf 1.328.000 im Jahr 2013 eine dramatische Erhöhung aufweisen.Die durchschnittlichen Nettomonatsbezüge im öffentlichen Sektor belaufen sich heute auf 1.050 €, während diese im Privatsektor kaum über 780,- € liegen. 2015 war das erste Jahr, in dem eine Erhöhung um 1,5% im öffentlichen Sektor verzeichnet wurde, während die Gehaltsentwicklung im Privatsektor Negativwerte erreichte (-1,1%) – so, wie dies auch im Jahr 2014 der Fall war (-1,3%).Aus den zur EU-28 vergleichbaren, volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nach Wirtschaftsbereichen ergibt sich, dass die Durchschnittsbezüge der Bediensteten im engen öffentlichen Sektor (Bereich der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung ohne das Erziehungs-und Gesundheitswesen) höher als die Bezüge des privaten Wirtschaftssektors liegen. In Griechenland ist dies auch der Fall, jedoch in einem viel größeren Ausmaß. Die Durchschnittsgehälter im griechischen öffentlichen Sektor überschreiten die Bezüge des Privatsektors um 19% und um 15% derjenigen in der EU-28, wenn die Arbeitgeberbeiträge nicht berücksichtigt werden (tatsächliche und unterstellte Beiträge, sodass die Sozialversicherungsdefizite gedeckt werden), d.h. bei den Bruttobezügen, und um 46% und 26% entsprechend, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge.

Immer noch zu viele Beamte?

In Bezug auf den Beschäftigungsbereich betätigt sich in Griechenland ein Anteil von 16% der Lohnarbeiter im engen öffentlichen Sektor, während sich der entsprechende Anteil in der EU-28 auf nur 8% beläuft. Im Rahmen der von den Institutionen vorgezogenen Ersatzmaßnahmen in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bis 2018 wird Bezug auf Ausgabenkürzungen für Personalbezüge im öffentlichen Dienst genommen.Eine rationale Lösung für dieses enorme Problem wäre eine innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgte Kürzung des Durchschnittsgehalts im öffentlichen Sektor, so dass die Gehälter-Beschäftigungs-Verhältnisse in Griechenland von den entsprechenden Verhältnissen in mitteleuropäischen Ländern nicht abweichen.Keine Ende der Krise mit Steuererhöhungen Wenn diese Lösung umgesetzt wäre, müsste eine jährliche Kürzung des durchschnittlichen Bruttogehalts um -3% oder 565 € und eine Verringerung der durchschnittlichen Beschäftigung um -50% oder eine Entlassung von 180.000 Bediensteten erfolgen.Anderenfalls könnte der Mittelwert durch eine Bereitstellung von 2 Mil. Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft erzielt werden, eine Möglichkeit, die offensichtlich undurchführbar ist und die erhebliche Belastung des Privatsektors aufgrund der übermäßigen Lohnzahlung des überteuerten Staates deutlich erkennen lässt.Jedenfalls gibt es für die Rettung der griechischen Wirtschaft einen anderen Weg als ständige Steuererhöhungen. Dieser liegt in der Senkung der Steuerlast für die Privatwirtschaft bei gleichzeitiger Verringerung des Beamtenapparates. Dies würde Investitionsanreize schaffen, was wiederum zu Arbeitsplätzen und zur Ankurbelung des Konsums etc. führen würde.
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Aktuelle Förderprogramme in Griechenland in der Übersicht

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust

Förderporgramm Griechenland 2016Der griechische Staat fördert unter bestimmten Umständen kleine und mittelständige Unternehmen, Selbständige, Startups und die Tourismusbranche. Wir haben für Sie zusammengefasst, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch hat.

Selbständige Arbeiten von Hochschulabsolventen

Programm zur Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Einreichung bis zum 10.05.2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist berechtigt?

Arbeitslose Hochschulabsolventen, die bei Antragseinreichung in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind. Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Typische / Förderfähige Bereiche Förderfähige Berufssektoren

Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Agronomen, Geologen, Designer, Journalisten, Dolmetscher, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Förderfähige Kosten

➢ Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom-Telefon-und Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 20% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Promotions-/Werbe- und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen bis zu 10% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten bis zu 30% des gesamten Investitionsbudgets, ➢ Anschaffung von Verbrauchsgütern bis zu 15% des gesamten Budgets des Vorhabens, ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE), ➢ Abschreibungen

Förderfähiges Budget

5.000 € - 25.000 €Förderfähigkeit der Ausgaben Als Zeitpunkt des Beginns der Förderfähigkeit der Kosten wird die Einreichung des Aufnahmeantrags festgesetzt. Zuschuss 100%

Kleine und mittelständische Unternehmen

Aufwertung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten

EINREICHUNGEN AB DEM 07/04/2016 bis zum 20/05/2016

ZUSCHUSS bis zu 50%

Förderungsberechtigte

Bereits bestehende und neue kleine und mittlere Unternehmen mit Tätigkeit im Bereich der Agrar-Nahrungsmittelwirtschaft, der Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), der Energie, des Gesundheitswesens, der Informatik und Kommunikation im Umweltwesen, der Materiale und Konstruktionen, sowie der Kultur-und Kreativindustrie.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Einrichtungen/Infrastruktur zum Umweltschutz und zur Energieeinsparung ➢ Mechanische Ausrüstung, Vereinfachung / Automatisierung von Betriebs-und Produktionstätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung ➢ Technologische Aufwertung / Verbesserung durch Einführung oder / und Erhöhung der Verwendung von IKT ➢ Zertifizierung von Systemen, Planung und Standardisierung ➢ Promotion/Werbung und Förderung der Unternehmen ➢ Know – How - Rechte ➢ Technische & beratungsmäßige Unterstützung zur Verbesserung der Organisation und Produktivität der Unternehmen, zur Förderung der Außenorientierung und der innovativen und technologischen Unternehmerschaft ➢ Volle Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neueingestellten Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 200.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Ausgaben

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
 

Förderung von Startup-Unternehmen

Förderprogramm für Startup-Unternehmen

EINREICHUNGEN bis zum 24/05/2016

ZUSCHUSS VON 100%

Wer ist förderungsberechtigt?

Potenzielle Berechtigte der Tätigkeit zur Gründung eines neuen Unternehmens sind natürliche Personen oder Verbände, die bei Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsanstalt OAED eingetragen sind oder eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnarbeitsverhältnis ausüben. Im Falle der Gründung einer Partnerschaft müssen sämtliche Gesellschafter diese Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus müssen sie in folgenden Bereichen tätig sein: Agrarernährungswesen, Industrie der Lebensmittelversorgungskette (Logistics), Energie, Gesundheitswesen, Informatik und Kommunikation im Bereich der Umwelt, Materiale und Konstruktionen sowie in der Kultur-und Kreativwirtschaft.

Förderfähige Kosten

➢ Die notwendige, geschäftliche Produktionsausrüstung bis zu 40% des gesamten Investitionsbudgets. ➢ Die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen, Versicherungsbeiträge, Kosten Dritter wie z.B. Strom, Telekommunikation, Wasserkosten, Erdgas, geschäftliches Mobiltelefon, Aufenthalt in Gründer-und Technologiezentren) bis zu 60% des gesamten Budgets des Vorhabens. ➢ Promotions/Werbe-und Vernetzungskosten sowie Ausgaben zur Teilnahme an Messen ➢ Abschreibungen von Assets ➢ Anschaffung von Verbrauchsmaterial ➢ Versicherungsbeiträge des Berechtigten (Unternehmer/ Gesellschafter) ➢ Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) ➢ Kosten und Vergütungen Dritter bis zu 8% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 60.000 €. Förderfähigkeit der Kosten Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird das Datum der Einreichung der Offerte festgesetzt.Zuschuss 100%

Förderung von Unternehmen im Bereich Tourismus

Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Aufwertung der zu erbringenden Dienstleistungen

EINREICHUNGEN bis zum 17/05/2016 ZUSCHUSS bis 50%

Wer ist förderberechtigt?

Bereits bestehende und neue sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich im strategischen Tourismussektor tätig sind (Hotels, Mietunterkünfte, Seetransport, Campingplätze, Zeltlager, Reiseagenturen, Buchungsagenturen, Organisation von Konferenzen und Handelsmessen, Autovermietungen.

Förderfähige Kosten

➢ Gebäude, Anlagen und Umgebungsfläche ➢ Geräte und Ausrüstung ➢ Ausstattung und Einrichtungen zur Energie-und Wassereinsparung ➢ Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produktes durch neue Dienstleistungen (Erweiterung auf alternative Tourismusarten, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.). ➢ Zertifizierungen von Qualitäts-und Umweltmanagementsystemen ➢ Tätigkeiten zur Promotion und Förderung der Unternehmen in Zielmärkten ➢ Software und Software-Dienstleistungen ➢ Transportmittel ➢ Studien, Marktrecherchen ➢ Beratervergütungen ➢ Lohnkosten des bereits vorhandenen oder neuen Personals

Förderfähiges Budget

Das förderfähige Budget beläuft sich auf 15.000 € - 150.000 € und kann nicht den Umsatz von 2015 überschreiten.

Förderfähigkeit der Kosten

Als Zeitpunkt des Eintritts der Förderfähigkeit der Kosten wird der 11. Februar 2016 festgesetzt. Zuschuss Bis 50%
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Freihandelsabkommen: Was ist dran an TTIP, CETA und TISA?

Publiziert am 11.Mai.2016 von itrust
Freihandelsabkommen TTIP CETA Die Europäischen Institutionen streben den Abschluss von diversen Freihandelsabkommen mit wichtigen Weltmärkten und Wachstumsregionen an. Beim Freihandelsabkommen handelt es sich um einen zwischen mehreren Ländern bzw. Länderorganisationen (wie die Europäische Union) abzuschließenden Vertrag, mit dem die Vertragspartner untereinander auf Handelsbarrieren verzichten.

Freihandelsabkommen für mehr Handel?

Handelsbarrieren sind z.B. Zölle, Exportbeschränkungen, Importquoten usw. Diese sollen durch ein Freihandelsabkommen aus dem Weg geschaffen werden. Ferner wird im Rahmen von Freihandelsabkommen beabsichtigt, mögliche staatliche Eingriffe im internationalen Handel einzuschränken, wie z.B. die Beteiligungen an Unternehmungen bzw. Subventionen.Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass ausgewogene und faire Freihandelsabkommen die Wirtschaft durch den Wegfall von Handelshemmnissen positiv beeinflussen können. Dies können z.B. Einschränkungen sein, welche die unterschiedlichen Standards zwischen den Ländern betreffen, während durch eine Zollunion die Handelskosten deutlich gesenkt werden können.Wie aber sieht es mit den derzeitigen Freihandelsabkommen aus, die von der Europäischen Union verfolgt werden? Im folgenden werden die Abkommen TTIP, CETA und TISA, vorgestellt, die aktuell von der Europäischen Union verhandelt werden:

Das TTIP Abkommen

Beim TTIP (Translatntic Trade and Investment Partnership) handelt es sich um die „Transantlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“, mithin um ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Die Vertragsbedingungen sind seit ca. Juni 2013 zwischen die Vertragsparteien ausgehandelt, während der Abschluss des Abkommens voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 abgeschlossen wird.Das Ziel des TTIP ist der Abbau von diversen Handelshemmnissen zwischen den USA und der EU. So soll das Wirtschaftswachstum in den beteiligten Ländern durch Kostensenkung für exportierende Unternehmen in der EU und den USA angekurbelt und das Außenhandelsvolumen vergrößert werden. Ferner sollen durch TTIP Einschränkungen für kommerzielle Dienstleistungen verringert, Investitionssicherheit verbessert und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen staatlichen Ebenen deutlich vereinfacht werden. Da es sich bei den USA und Europa um die zwei größten Handelsräume der Welt handelt, dürfte TTIP erhebliche wirtschaftliche und politische Auswirkungen auf den globalen Markt haben.

Was wird an TTIP kritisiert?

Die Verhandlungen dauern seit ca. 3 Jahren an, wobei an dem Abkommen heftige Kritik geübt wird. Globalisierungsgegner zweifeln insbesondere an, dass durch das Abkommen positive wirtschaftliche Effekte erzielt werden. Ferner werden negative Folgen für den Weltmarkt und Länder der Dritten Welt als mögliche befürchtet. Als weiteres Argument steht im Raum, dass das Abkommen nur den Großkonzernen und Kapitalinvestoren und nicht Arbeitnehmer bzw. Verbrauchern diene. Es sein ein Sozialabbau zu befürchten.Neben Zöllen, die sich bereits auf einem relativ niedrigen Niveau befinden, sind es insbesondere die sog. nicht-tarifären Handelshemmnisse wie beispielsweise unterschiedliche technische Anforderungen und Normen an die Beschaffenheit von Produkten, die zu hohen Kosten im transatlantischen Handel führen. Denn Unternehmen müssen in diesem Fall zwei unterschiedliche Produktvarianten produzieren: eine für den europäischen und eine für den amerikanischen Markt. Durch das Abkommen wird insoweit eine Rationalisierung und Vereinfachung angestrebt.

Das CETA-Abkommen

Beim Freihandelsabkommen CETA handelt es sich um das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen), das zwischen Europa und Kanada verhandelt wird. Die Verhandlungen über CETA wurden bereits 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen und das Abkommen im September 2014 zum Verhandlungsabschluss veröffentlicht. CETA bedarf nur noch der Legitimation durch das europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, sowie der Ratifizierung vom kanadischen Parlament.Zweck des CETA-Abkommens ist, ähnlich wie bei TTIP, der Abbau der Zölle zwischen Europa und Kanada. Normen und Vorschriften sollen gegenseitig anerkannt oder angeglichen werden, was auf verschiedene Sektoren der Wirtschaft eine positive Auswirkung haben soll. Durch CETA sollen u.a. Zölle für Industriegüter abgeschafft werden. Überdies soll für kanadische Unternehmen der Zugang zum europäischen Markt und für europäische Unternehmen zum kanadischen Markt deutlich erleichtert werden.Als weiterer positiver Effekt soll die Senkung der Kosten für Unternehmen bei Exporten ermöglicht werden. Ferner sollen Sektoren wie die Landwirtschaft und Fischerei, der Schutz geistigen Eigentums und Investitionen im Rahmen der CETA zwischen Europa und Kanada deutlich vereinfacht bzw. gestärkt werden. Wie bei TTIP, wird gegen CETA heftige Kritik geübt, da negative Effekte und die Ausnutzung des Abkommens im Rahmen der Globalisierung durch Großkonzerne befürchtet werden. Befürworter sehen andererseits überwiegend die positiven Auswirkungen.

Das TISA- Abkommen

Das „Trade in Services Agreement“ – TISA (Abkommen über den Handel in Dienstleistungen) ist eine Sammlung von Vereinbarungen zwischen 23 Parteien (Europäische Union, USA, Kanada, Japan, Mexiko, Taiwan, Chile, Hong Kong, China, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Israel, Island, Südkorea, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz und der Türkei), mit dem Zweck, Dienstleistungen weltweit zu liberalisieren. Die Verhandlungen zwischen den Parteien sind angelaufen und werden noch einige Zeit dauern. Der Ratifizierungsprozess würde erst nach Paraphierung und Unterzeichnung des Abkommens beginnen.Das TISA-Abkommen betrifft beinahe 160 Dienstleistungssektoren. Darunter fallen z.B. juristische Dienstleistungen durch Anwälte bzw. Notare, technische Dienste, Steuerberatung, Bildungsleistungen u.a. Ziel des TISA-Abkommens ist es, Handelshemmnisse im Dienstleistungssektor zu beseitigen. Mit TISA wird die Öffnung des Arbeitsmarktes für ausländische Dienstleister angestrebt. Wie bei TTIP und CETA wird auch hinsichtlich dieses Abkommens Kritik von de Gegnern des Abkommens ausgeübt, z.B. weil eine Reihe an bislang staatlich erbrachten Leistungen privatisiert werden könnten, bzw. eine Globalisierung der Leiharbeit oder die Aushebelung des Datenschutzes befürchtet wird.
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Griechenland: Rekordhoch bei Betriebsschließungen und weitere Steuererhöhungen

Publiziert am 21.April.2016 von itrust
Zum ersten Mal seit Ausbruch der Finanzkrise sieht Griechenland sich mit mehr Betriebsschließungen als Betriebseröffnungen konfrontiert. Zusätzlich schließen viele Betriebe unregistriert. Trotz der hohen Schuldenlast plant der Staat weitere Steuererhöhungen.Betriebsschließung Griechenland Die ersten Wirtschaftsdaten für 2016 malen ein düsteres Bild. Der Grund dafür ist, dass die Steuerzahler heute alle angehäuften Lasten der mehrjährigen Rezession zu schultern haben und dies unter widrigsten Bedingungen, wie u.a. der Kapitalverkehrskontrollen, fehlende Darlehensgewährungen durch die Banken usw.Gemäß den Angaben des Allgemeinen Handelsregisters GE.MI. sind seit Beginn des Jahres bis heute 10.169 Betriebsschließungen erfolgt, während sich diese im ersten Vierteljahr in 2012 auf 8.731 beliefen. Die Betriebsschließungen in den letzten 14 Monaten summieren sich damit auf insgesamt 36.872.

Mehr Betriebsschließungen als Neueröffnungen

Auf der anderes Seite sind innerhalb des ersten Quartals 2012 auch 11.700 neue Unternehmen gegründet worden. Dennoch ist in diesem Jahr -und zum ersten Mal seit der Finanzkrise- die Anzahl Betriebsschließungen höher als die der Betriebsgründungen, zumal im ersten Quartal lediglich 6.367 Gründungen erfolgt sind, also 3.800 Unternehmen weniger, als die gleichzeitig aufgelösten und gelöschten Betriebe. Im Vergleich zum ersten Quartal des vorherigen Jahres, liegen damit die Quote Firmenlöschungen heute um 63% höher.Den Daten des GE.MI zufolge, stellen die Unternehmen entweder ihre Tätigkeit vollständig ein, oder schließen ihre Bücher und legen ihre Betriebe still. Darüber hinaus existieren auch viele unregistrierte Betriebsschließungen, zumal zahlreiche Unternehmen mit enormen Schulden an den Staat, an Versicherungsträger, Banken und Lieferanten ihre Betriebe ohne Auflösung und Löschung, also ungeordnet schließen.

Abwanderung in Länder mit geringerer Steuerlast

Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, das Land zu verlassen und ihren Sitz in Nachbarländer wie z.B. Bulgarien zu verlegen, wo die Besteuerung niedriger ist und andere finanzielle Vorteile warten. Nach Einschätzungen des Institutes für Kleinunternehmen sollen in den kommenden sechs Monaten ca. 21.000 weitere Betriebsschließungen erfolgen, während 4 von 10 Unternehmen nicht in der Lage sein werden, ihren Pflichten gegenüber Versicherungen und Banken nachzukommen.Gemäß der letzten Recherche des GSEBEE (Allgemeiner Griechischer Verband für Fachleute, Händler und Gewerbetreibende) befürchten 52,2 % der Unternehmen eine möglichen Betriebsschließung innerhalb des kommenden Halbjahrs. Dies ist die höchste Quote seit Juli 2012 (53,3%).

Privathaushalte ohne Ersparnisse

Auch einer neuesten Recherche des Griechischen Industrieverbands (SEV) bezüglich der Vernichtung der Mittelschicht aufgrund der Überbesteuerung zufolge, erreichten die Ersparnisse der privaten Haushalte im Jahr 2012 den Nullstand und belaufen sich weiterhin im Negativbereich.Die starke Abnahme der periodischen Einlagen, die Veräußerung von Vermögenswerten und die Anhäufung von Zahlungsrückständen bei Finanzämtern sind einige Methoden, die von den Privathaushalten zur Stützung ihres rückläufigen Verbrauchs genutzt worden sind. Und als wäre das nicht genug, sind weitere Steuern und Steuererhöhungen im Anmarsch, so z.B. die ENFIA-Steuer (Immobiliensteuer), die Erhöhung der Besteuerung von Kraftstoffen, die erneute Erhöhung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produkte, die Erhöhung der Besteuerung der Mobiltelefonie und der Rundfunkgebühren. Ferner die Einkommensteuersätze, die Kassenbeiträge, der Solidaritätszuschlag, die Steuervorauszahlungen usw.Weitergehende Informationen zum Ablauf einer Betriebsschließung in Griechenland, zum Ablauf der Auflösung und Liquidation und Insolvenz verschiedener Gesellschaftsformen erhalten Sie unter diesem Link.Bei weiteren juristischen Frage, rufen Sie uns gern an unter+30 23920 57167 oder schreiben Sie uns eine Email!
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Vielversprechende Erwartungen an griechische Ferienimmobilien für 2016

Publiziert am 28.März.2016 von itrust
Ferienimmobilien_GriechenlandDie Aussichten für Ferienimmobilien in Griechenland sind trotz des vorjährigen Rückgangs, der hauptsächlich auf die Auswirkungen der Innenpolitik und der finanziellen Unsicherheit zurückzuführen ist, für das laufende Jahr positiv.  Nach Einschätzungen von Marktteilnehmern könnte die positive Bewertung des griechischen Reformprogramms der Auslöser für ausländische Kaufinteressenten sein, um sich wieder am chancenreichen inländischen Immobilienmarkt zu betätigen.Angaben der Griechischen Nationalbank zufolge verzeichnete der ausländische Kapitalzufluss für den Immobilienerwerb im letzten Jahr einen Rückgang von 25,6 %, auf 185,8 Mil. Euro im Vergleich zu 250 Mil. Euro im Jahr 2014.Seit August des letzten Jahres und konkret seit dem zugesicherten Verbleib des Landes in der Eurozone durch Unterzeichnung des neuen Hilfspakets, ist eine kontinuierliche Zunahme der ausländischen Kapitalzuflüsse auf monatlicher Basis für den Erwerb von Wohnimmobilien festzustellen. Während im August lediglich 5 Mil. Euro zuflossen, belief sich der entsprechende Betrag im Dezember auf 20,5 Mil. Euro, was eine erhöhte Nachfrage erkennen lässt.Ferienimmbilie_Griechenland_kaufenGemäß den vorgelegten Daten im letzten Jahreskongress des Griechischen Schätzungsinstituts zeigt sich seit 2008 bis heute ein Preisnachlass im Ferienimmobilienmarkt von 40 – 60%. Der Rückgang in Bezug auf Luxusimmobilien und älteren, unrenovierten Immobilien liegt höher. Bei griechischen Kaufinteressenten zeigt sich dagegen nur für Immobilien im Preissegment zwischen 50.000 – 100.000 Euro eine nennenswerte Nachfrage.Der durchschnittliche Preisrückgang bei den Feriendomizilen beläuft sich seit 2008 bis heute auf 7-8%, wobei Berechnungen zufolge ca. 50.000 Ferienhäuser im Lande weiterhin unverkauft bleiben.

Ferienimmobilien Kykladen

Der Immobilienmarkt der Kykladen verzeichnet das größte Interesse ausländischer Kaufinteressenten. 2015 und 2014 verliefen nahezu gleich. Aufgrund des Überangebots an Ferienwohnungen und in Erwartung auf einen weiteren Preisrückgang seitens der Käufer, hält die Marktrezession weiterhin an. Das größte Interesse besteht durch ausländische Erwerber, welche vorwiegend gut konstruierte, preisgünstige Immobilien in besseren Gegenden mit schönem Ausblick und in kurzer Entfernung zum Strand bevorzugen. Der Preisrückgang auf den Kykladen erreicht teilweise 50% im Verhältnis zu den Jahren 2008 – 2009.

Ferienimmobilien Ionische Inseln

Der Ferienimmobilienmarkt auf den Ionischen Inseln verzeichnet eine anhaltende Nachfrage, hauptsächlich von ausländischen Investoren mit Interesse für touristische Vorhaben. In 2015 erfolgten mehrere Veräußerungen von Hotelanlagen auf Korfu an russischen Unternehmen, während derzeit eine Tourismusunternehmensgruppe auf der Suche nach einer großen Küstenfläche auf der Insel ist.

Ferienimmobilien Kreta

Ferienimmobilie_Griechenland_SicherheitFerienimmobilien auf Kreta werden heute im Durchschnitt 40% niedriger als im Jahre 2009 verkauft, wobei nach wie vor die Nachfrage schwach ist. Ein höheres Kaufinteresse besteht in der Umgebung von Heraklion, an Strandorten mit Ausblick auf die Stadt von Heraklion wie Malia, Gouves und Stalida.Im Visier ausländischer Interessenten liegen des Weiteren auch die Umgebung von Agios Nikolaos bei Lasithi, sowie Sitia und die berühmte Ortschaft Elounda, welche nach Mykonos den zweiten Platz der teuersten Tourismusdestinationen einnimmt und die höchsten Miet- und Kaufpreise von Feriendomizilen (5.500 Euro / m2 für Strandvillen) aufweist. In der Umgebung von Rethymno belaufen sich die Preise von Neubauten auf 1.350 Euro / m2 bis 1.600 Euro / m2, und in der Hafenstadt Chania liegt ein Überangebot an Ferienhäusern vor, mit einem Preisrückgang von 45% im Vergleich zu 2009. Sie haben Interesse am Kauf einer griechischen Immobilie? Sie brauchen rechtlichen Beistand oder Beratung vor Ort?  Sie finden weitere Informationen zur Rechtsgrundlage für den Erwerb einer Immobilie in Griechenland unter diesem Link. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für eine Beratung zur Verfügung.Nutzen Sie unsere Kontaktform oder rufen Sie uns an unter +30 2310 525 525.
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