Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Update des elektronischen Steuerportals TAXIS und Fusionen der Finanzämter

Publiziert am 23.November.2017 von Abraam Kosmidis
Steuereinnahmen und SteuerbescheideDie längst fällige Modernisierung der Organisation der Finanzämter in Griechenland soll in Angriff genommen werden. Das veraltete elektronische Besteuerungssystem „TAXIS“ soll dabei modernisiert und verbessert werden, um vorwiegend die durch die Rettungspakete übernommenen Verpflichtungen unterstützen und erfüllen zu können, welche unter anderem die Vernetzung des Systems mit der Börse, dem Katasteramt und dem Informationssystem „Ergani“ des Arbeitsministeriums vorsehen. Zugleich wird auch eine Änderung im Bereich der Steuererklärungen, sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen mit dem Ziel einer zügigeren und einfacheren Abrechnung und Datenabgleichung der Steuerpflichtigen erfolgen. Der Plan des Unabhängigen Amts für Öffentliche Einnahmen umfasst im Einzelnen die Fusion zahlreicher Finanzämter, während sämtliche Transaktionen der Bürger als auch der Unternehmen ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen werden. Aus der Vereinheitlichung des Systems TAXIS mit dem TAXIS-Net werden sich erwartungsgemäß folgende Änderungen ergeben:

Steuererklärungen:

  • Formänderung der sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen einzureichenden Steuererklärungen,
  • Abschaffung und Vereinigung von alten und Erstellung von neuen Formularen.
  • Entwicklung von Anwendungen zum Empfang und zur Abrechnung der Erklärungen zur Beantragung von Rückvergütungen durch das TAXIS – Net,
  • Applikationen für Miet-und sonstige Verträge,
  • Neugestaltung des Verfahrens zu MwSt. – Rückerstattungen,
  • Anwendung der neuen Steuerverfahrensordnung, unter anderem mit elektronischer Anmeldung und Berechnung der Tageszinsen, Verfahrensautomatisierungen wie Steuerrückzahlungen, Umgestaltung der Zertifizierung und der Bevollmächtigungen im TAXIS-Net.

In Bezug auf die Beschaffung von steuerlichen Informationen, sollen Vernetzungen umgesetzt werden, unter anderem für folgendes:

  • Beschaffung von steuerrechtlichen Informationen direkt aus der Quelle (Banken, Börsen, Katasterämter, Informationssystem „Ergani“, Versicherungsträger usw.), um Datenabgleichungen vornehmen zu können, aber auch um die veraltete, bürokratische Verpflichtung der Besteuerten zur Vorlage von diesbezüglichen Bescheinigungen und Nachweisen abzuschaffen.
  • Informationsbeschaffung zur Fertigstellung der bereits bestehenden Informationssysteme mit dem Steuerzahlerregister, wie z.B. Interoperabilität mit dem Innenministerium während der Erteilung einer Steuernummer, der Änderung der Personenidentifizierungsdaten oder der Errichtung von neuen Registern, wie z.B. Schiffsregister.
  • Amtliche Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifizierungen: Umsetzung von neuen E-Services für eine dienstliche Ausstellung von Bescheinigungen und Bestätigungen durch andere, öffentliche Träger und den umfassenden, öffentlichen Sektor, sodass der Bürger von der obligatorischen Einreichung von Bescheinigungen und Zertifizierungen in Papierform befreit und die langjährige Bürokratie gemindert wird. Die entsprechenden Bedürfnisse werden noch dringlicher, zumal sämtliche steuerlichen und finanziellen Transaktionen aufgrund der Fusion der Finanzämter nunmehr elektronisch ausgeführt werden.

Gesamten Artikel lesen »


Griechenland verdient Respekt für seine Leistung der letzten Jahre

Publiziert am 9.November.2017 von Abraam Kosmidis
GreeceDas Vertrauen in Griechenland ist aufgrund der Entwicklung der griechischen Wirtschaft an den Finanzmärkten wieder zurückgekehrt. Die Märkte sehen die Aussichten langfristig positiv, wie seit der Zeit vor der ersten Eskalation der Staatsschuldenkrise nicht mehr. Beobachter bewerten die innenpolitische Lage des Landes als stabil und ohne nennenswerte Schwierigkeiten, zumal die nächsten Parlamentswahlen für 2019 geplant sind. Die bereits in diesem Jahr deutlich herabgesetzten Spreads der Staatsanleihen verzeichneten einen neuen Tiefstand, als bekannt wurde, dass die Regierung einen längeren Bondsumtausch plant. Dies wird Griechenland nach Jahren der Abstinenz die Rückkehr an die Märkte und wieder die Emission von Anleihen ermöglichen. Dies wird einen Schlussstrich unter die Abhängigkeit des Landes von den Kreditgebern ziehen. Die südeuropäischen Anleihen verzeichnen in den letzten Monaten darüber hinaus beeindruckende Gewinne, mit einer Stabilisierung der Spreads der spanischen, italienischen und portugiesischen Bonds im Vergleich zu den jeweils deutschen Anleihen. Dabei verzeichnen die griechischen Bonds eine bessere Rendite als die italienischen oder portugiesischen Bonds, obwohl sie nicht im Ankaufsprogramm der EZB beinhaltet sind. Eine Aufnahme ist möglich, soweit der Vorstand über die Nachhaltigkeit der griechischen Staatsverschuldung positiv entscheidet. Die moderate Einschränkung des Ankaufsprogramms der EZB hat den Anlegern zudem Sicherheit vermittelt. Sobald Griechenland im EZB-Programm aufgenommen wird, kann dann von der Wiederherstellung des „Normalzustandes“ des Landes innerhalb der Eurozone gesprochen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Bewertung zu Beginn des neuen Jahres wird ggfls. die erforderlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der IWF dürfte kein Hindernis mehr darstellen, zumal er sein Drängen auf vorzeitige Stress-Tests und Kontrollen der griechischen Banken gelockert hat. Um den Investoren den Zugang zum griechischen Anleihemarkt erleichtern zu können, sollen die Renditen attraktiv gestaltet werden, was nicht nur für die EZB, sondern auch für die Refinanzierung der Staatsverschuldung des Landes von Bedeutung ist. Griechenland hofft dadurch, mindestens sechs Mrd. Euro an den Märkten beschaffen zu können, um ein sogenanntes „Polster“ nach dem Abschluss des Programms abzusichern. Falls sich der Bondsumtausch als erfolgreich erweist, wird ein weiterer Markteintritt mit Zustimmung der Kreditgeber folgen. Die griechische Wirtschaft erholt sich zusehends und im kommenden Jahr soll Griechenland als stabiler europäischer Mitgliedsstaat erwartungsgemäß wieder auf eigenen Beinen stehen um sich selbst Geld auf den internationalen Kapitalmärkten besorgen zu können.
Gesamten Artikel lesen »


Wachstumsrückkehr in Griechenland nach enormen Sparanstrengungen

Publiziert am 23.Oktober.2017 von Abraam Kosmidis
Wachstumsrückkehr in GriechenlandDer EU- Wirtschafts- und Währungskommissar, Pierre Moscovici, begrüßte in seinem letzten Interview in der Athener-Makedonischen Nachrichtenagentur die Anstrengungen des griechischen Volkes und der griechischen Regierung hinsichtlich der Förderung der Reformen. Er betonte, dass sich das Land wieder in Richtung Wachstum bewege. Ein Grexit sei außerhalb jeglicher Diskussion und der Kommissar rechnet schon im kommenden Jahr mit einer Rückkehr Griechenlands an die Kapitalmärkte. Der EU-Kommissar erklärte weiter, dass nach all dieser Zeit nun eine Rückkehr des Wachstums festzustellen ist, mit einer entsprechenden Zunahme der Arbeitsplätze und einem erhöhten Interesse der Investoren an Griechenland. Die langjährigen Bemühungen und Sparanstrengungen mussten erfolgen und können nun mit einem erstarkten Land in einer der Eurozone belohnt werden. Ein weiterer Hoffnungsschimmer zeichnet sich zudem auch im Finanzbereich, mit einem deutlichen Zuwachs an Seriosität ab, die zur Wiederherstellung der Vertrauenswürdigkeit seitens der rückkehrenden Investoren beiträgt. Herrn Moscovisi zufolge könnte das Finanzhilfeprogramm für Griechenland unter günstigen Voraussetzungen bereits im kommenden Sommer (2018) abgeschlossen werden, sofern das Vertrauen in die Märkte und die Zuversicht der Partner hinsichtlich der Reformfähigkeit des Landes neu aufgebaut wird. In Erwartung der dritten Bewertung des griechischen Hilfsprogramms im letzten Quartal 2017 und dessen nachfolgenden Abschluss, äußerte der EU-Kommissar den Wunsch, dass auch die europäischen Partner im kommenden Jahr ihrer eigenen Verantwortungen gerecht werden müssen, sodass Griechenland wieder in einen normalen Zustand als Mitglied der Eurozone zurückkehren kann. Die Unterstützung der Europartner muss weiterhin erfolgen, um eine Stabilisierung des Wachstums und der sozialen Gerechtigkeit erreichen zu können, zumal Griechenland seinen Pflichten nachgekommen sei. Zum Schluss fügte Herr Moscovisi hinzu, dass sämtliche Europartner nunmehr durch Eröffnung der Dialoge zu einer geistigen Erneuerung beitragen müssen. Demokratische Gespräche zwischen allen EU – Ländern können zur Ideen und Gedanken in länderübergreifenden Fragen und zu einer Reformierung der Eurozone und auch ihrer demokratischeren Führung führen.
Gesamten Artikel lesen »


Rasanter Aufschwung der Immobilientransaktionen in Griechenland

Publiziert am 29.September.2017 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDie auswärtigen Kapitalströme zum Erwerb von griechischen Immobilien verzeichneten einen steilen Anstieg von 63,4% im ersten Halbjahr 2017. Die Käufer sind vorwiegend an Feriendomizilen und auch an Immobilien im Zentrum der beiden griechischen Großstädte interessiert. Dabei spielt die Möglichkeit der Kurzzeitvermietung durch einschlägige Internetportale eine tragende Rolle. Gemäß den letzten Daten der Griechischen Nationalbank entspricht der im ersten Halbjahr verzeichnete Aufschwung einem Kapitalzufluss von insgesamt 220 Mil. Euro. Dem entsprechend verzeichneten die ausländischen Investitionen im letzten Jahr eine Zunahme von 45,3 % -sprich 270 Mil. Euro-, während im vorletzten Jahr (2015) ein Rückgang von 36% festzustellen war. Demzufolge kann nun die Ansicht vieler Immobilienmarktbeteiligten, dass sich 2017 als das beste Jahr für den Sektor der Ferienimmobilien seit Beginn der Krise erweisen wird, bestätigt werden. Darüber hinaus erfolgt der hohe Kapitalzufluss auch aufgrund des Programms „Greek Golden Visa“ zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnis an aus Drittländern stammenden Investoren, sofern sich der Wert ihrer Immobilienerwerbe mindestens auf 250.000 Euro beläuft. Luxusferienhäuser mit hohen Standards befinden sich derzeit im Mittelpunkt der auswärtigen Nachfrage, vorwiegend auf berühmten Ferieninseln wie Mykonos oder Santorini. Der kontinuierliche Anstieg der Tourismusströme nach Griechenland soll zudem erwartungsgemäß für eine weitere Zunahme der Nachfrage für Feriendomizile sorgen. Ferner sollte unterstrichen werden, dass das tatsächliche Volumen der ausländischen Kapitalzuflüsse in dem griechischen Immobilienmarkt im Prinzip unbekannt ist, zumal der größte Teil der entsprechenden Transaktionen außerhalb des griechischen Bankensystems erfolgt. Wie auch zahlreiche Makler mit ausländischen Kunden mitteilen, bevorzugt die Mehrheit der Verkäufer die Anweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein im Ausland geführtes Konto. Diese Zahlungstendenz hat nach der Auferlegung der Kapitalkontrollen rasant zugenommen und betrifft die Gesamtheit der Bauunternehmer, wie auch viele Privatverkäufer mit hochwertigen Immobilien.
Gesamten Artikel lesen »


Lockerung der Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland

Publiziert am 8.September.2017 von Abraam Kosmidis
GreeceDie Lockerungsmaßnahmen in Bezug auf die Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland treten sind am 1. September in Kraft getreten. Sie betreffen sowohl Privatkunden als auch Freiberufler. Laut der neuen Ministerialentscheidung wird für Privatkunden nunmehr die Geldabhebung in Höhe von 1.800,- Euro insgesamt pro Kalendermonat erlaubt. Eine zusätzliche Abhebung über den Betrag der 1.800,- Euro hinaus ist lediglich für Bargeldeinzahler erlaubt (Geldabhebung von bis zu 100% der eingelegten Beträge), sowie für Überweisungen aus dem Ausland (Abhebung von 50% des Überweisungsbetrags). Darüber hinaus ist ab sofort auch die Eröffnung eines Gehaltskontos von Arbeitnehmern an einem anderen Kreditinstitut erlaubt, sofern der neue Arbeitgeber das Gehalt auf ein Konto bei einer anderen Bank anweist. Außerdem können nunmehr auch Berufslandwirte ein Konto eröffnen, sofern sie nicht bereits über ein Bankkonto verfügen. Ferner besteht die Möglichkeit von Geldabhebungen von bis zu 50% von Geldsummen, die ab dem 1. September 2017 aus dem Ausland auf bereits existierende Konten griechischer Kreditinstitute überwiesen werden. Die Einzelheiten des Verfahrens werden vom Genehmigungsausschuss für Banktransaktionen bestimmt.
Gesamten Artikel lesen »


Letzte Preisrückgange und die sich abzeichnende Stabilisierung des griechischen Immobilienmarktes

Publiziert am 28.August.2017 von Abraam Kosmidis

Immobilie GriechenlandLetzte Preisrückgange und die sich abzeichnende Stabilisierung des griechischen Immobilienmarktes

Die beiden Hauptballungsgebiete Griechenlands, Athen und Thessaloniki, befinden sich derzeit im Hinblick auf die Preisentwicklung der Immobilien auf einem der hintersten Ränge des internationalen Immobilienmarktes. Dies liegt zum einen an der andauernden Immobilienkrise und zum anderen aber auch an der Erholung des internationalen Immobilienmarktes. Von insgesamt 150 Städten liegt die griechische Hauptstadt auf Platz 129, nachdem sich der jährliche Preisrückgang im ersten Quartal 2017 auf 1,4% belief. Die Rangordnung der zweitgrößten Stadt, Thessaloniki, fällt noch schlechter aus, mit einem Preisrückgang von 2,7% liegt Thessaloniki auf der 138.en Position. Auch auf Zypern sind in mehreren Städten hohe Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt zu verzeichnen: Platz 124 für Limassol mit einem Rückgang von 0,5%, Nikosia auf Platz 128 mit einem Minus von 1,1% und Larnaka auf Platz 130 mit einem Preisrückgang von 1,5%. Der entscheidende Unterschied zu Griechenland besteht jedoch darin, dass der zypriotische Immobilienmarkt einen deutlichen Aufschwung im Hinblick auf Käufe und eine konstante Erhöhung der Nachfrage verzeichnet, so dass in Kürze auch eine Besserung der Preisentwicklung zu erwarten ist. Auf dem griechischen Immobilienmarkt besteht hingegen weiterhin eine Kluft zwischen Angebot und Nachfrage, mit über 150.000 zum Verkauf stehenden Immobilien. Wie auch der letzten Zwischenbilanz der Währungspolitik der Griechischen Nationalbank zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Merkmale des Marktes die geringe Nachfrage und das Überangebot an Immobilien, die hauptsächlich auf das ungünstige Wirtschaftsklima zurückzuführen sind. Erwähnenswert ist, dass der durchschnittliche Rückgang der Immobilienpreise in ganz Griechenland während des neunjährigen Krisenzeitraums zwischen 2008 bis 2017 ca. 42% erreicht hat, während dieser Wert in den beiden Großstädten noch höher liegt (44,1% in Athen und 46,3% in Thessaloniki). Gemäß den Kurzzeitindikatoren der Griechischen Nationalbank bezüglich des Immobilienmarkts, ist die Bauunternehmertätigkeit weiter stark eingeschränkt und weist einen diesjährigen Rückgang von 11,1% im Bereich der Bauinvestitionen auf. Insgesamt belief sich der Rückgang in 2016 auf 12,6%, im Vergleich zu 25,8% in 2015 und 53,3% in 2014. Dabei ist es bezeichnend, dass der letzte Anstieg zehn Jahren mit einer damaligen Zunahme des entsprechenden Indikators um 14,4% zurückliegt. Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP ist damit von fast 10% in 2007 auf nur 0,7% in 2016 geschrumpft. Weiteren Daten der Griechischen Nationalbank zufolge sind 55,2% der branchenbezogenen Unternehmen (d.h. 39.000 von insgesamt 67.000 Unternehmen des Bausektors) erheblichen, finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt, zumal sie ihre Kredite infolge der Rezession nicht bedienen können. Nach dem letzten positiven Fortschrittsbericht der Eurogruppe und der Freigabe der Tranche aus dem 3. Hilfspaket ist ein weiterer Rückgang auf dem Immobiliensektor nicht zu erwarten, sondern es wird erwartet, dass die Immobilienpreise nach einer Phase der Stagnation wieder anziehen werden. Diese aktuelle Lage auf dem griechischen Immobilienmarkt eröffnet weiterhin große Gelegenheiten für den günstigen Erwerb von Immobilien in Griechenland, während auf der anderen Seite keine weiteren Preisrückgänge, sondern eher wieder anziehende Immobilienpreise erwarten lässt.
Gesamten Artikel lesen »


Ein neues Kapitel beginnt für Griechenland

Publiziert am 14.August.2017 von Abraam Kosmidis

Förderprogramm in GriechenlandEin neues Kapitel beginnt für Griechenland nach Abschluss der Bewertung und Zusage der Eurofinanzminister zur Auszahlung von 8,5 Mrd. Euro aus dem Hilfsprogramm

Internationale Unternehmensgruppen und Privatfonds haben bereits kurz nach Abschluss der Bewertung ein intensives Investitionsinteresse an Griechenland geäußert, zumal sie dadurch grünes Licht zur Umsetzung ihrer Vorhaben von den Institutionen bekommen haben. Der Athener Nachrichtenagentur zufolge, lässt sich dies auch durch mehrere Vertreter aus der Geschäftswelt bestätigen, die nun ein stabiles Umfeld zur Durchführung der Reformen von der Regierung verlangen. Bereits jetzt sind viele Investitionsfortschritte zu verzeichnen, wie unter anderem amerikanische Kapitalzuflüsse für das Versicherungsunternehmen Ethniki Asfalistiki, die Übernahme großer Hotelanlagen, die enormen Investitionsvorhaben der Großkonzerne Cosco und Fraport, sowie zahlreiche andere Anlagen in der Immobilienwirtschaft, im Bereich der Energie, der Nahrungsmittelindustrie, Technologie und Informatik sowie im Gesundheitswesen. In Zahlen ausgedrückt decken Energieprojekte und Infrastrukturprojekte (Straßen- und Eisenbahnbau) 88% des Gesamtbudgets der 69 großen, bereits angesetzten oder vorgeplanten Investitionen in Infrastrukturvorhaben. Die Bereiche des Tourismus und der Abfallwirtschaft decken die restlichen 12% der Investitionen ab, deren Gesamthöhe sich auf 21,4 Mrd. Euro beläuft. Die entsprechenden Daten ergeben sich aus neuesten Recherchen (März 2017). Der stellvertretende Minister für Wirtschaft und Entwicklung, Herr Pitsiorlas, erklärte, dass 2017 ein Wendejahr für Griechenland sein wird, zumal das Land eine Phase der Stabilität erreicht hat, mit einem nunmehr offenen Weg zur Verwertung des großen Investitionsinteresses seitens internationaler Unternehmensgruppen. Er betonte zudem, dass die geostrategische Lage Griechenlands und seine herausragende Rolle als Drehscheibe für den internationalen Warenverkehr. Die Präsidenten des Zentralverbands der griechischen Kammern und des Griechischen Bunds für Handel und Unternehmertum unterstreichen zugleich, dass die Umsetzung der Reformen weiterhin verfolgt werden muss, zumal es für alle Investoren wichtig ist, konkrete Maßnahmen zu sehen und Vertrauen in den griechischen Markt aufzubauen. Die jüngste Entscheidung der Eurogruppe, die Bewertung abzuschließen und die nächste Tranche auszuzahlen, gibt grünes Licht für die Märkte und zeigt, dass Griechenland bereit ist, seinen Verlauf in den Konsolidierungsprogrammen abzuschließen und seine Wirtschaftslage erheblich zu verbessern. Denn genau dieser Vertrauensmangel der Investoren war die letzten beiden Jahre ein ernstes Hemmnis für die Umsetzung ausländischer Investitionen im Land. Es wurde das jetzt gesendete positive Signal von den Institutionen erwarte. Der Ansicht des Präsidenten des griechischen Zentralverbands der Kammern nach, war ein großer Teil der öffentlichen Meinung davon überzeugt, dass die Rezession auf die unfähige Verhandlungsweise der griechischen Regierungen zurückzuführen war. Die Wahrheit sehe jedoch etwas anders aus: alle griechischen Regierungen haben die Programmbedingungen ausgehandelt, allerdings leider in die falsche Richtung. Nun kann endlich ein vollkommen neues Modell für die Funktion der griechischen Wirtschaft geschaffen werden, zumal die Grexit-Gefahr vollständig gebannt ist. Der neuartige Plan der Haushaltspolitik muss eine neue Mischung aus wenigeren Steuern und Beiträgen zu Lasten des Unternehmertums und der Beschäftigung beinhalten. Die Zunahme der öffentlichen Einnahmen kann durch Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Bekämpfung der erheblichen Steuerhinterziehung und der Erweiterung der Steuerbemessungsgrundlage erfolgen. Die Wiederherstellung des Vertrauens hinsichtlich der Förderung der für die griechische Wirtschaft notwendigen Strukturreformen ist ein weiterer, bedeutender Ansatzpunkt für ausländische Investoren. Regierungen, die Reformumsetzungen vermeiden oder diese durch zusätzliche finanzpolitische Maßnahmen ersetzen möchten schaffen kein Vertrauen. Verbale Äußerungen reichen zur Überzeugung ausländischer Investoren nicht mehr aus, es müssen nunmehr Taten und Pläne folgen. Die Entscheidung der letzten Euro-Gruppe war das erste Signal für Investoren, das endgültige Signal muss jedoch von Griechenland selbst erfolgen. Das Land bietet große Chancen für Investitionen in wichtigen Bereichen der Wirtschaft, wie Tourismus, Energie, Industrie, Nahrungsmittel, Bildung, Gesundheit u.v.m. Die nächste, große Herausforderung für die griechische Regierung ist der Zustrom ausländischer Investitionen, was sowohl im Treffen des griechischen Finanzministers mit Vertretern der Investmentgesellschaften in London festgeschrieben wird, als auch in der Begegnung des griechischen Wirtschaftsministers mit dem amerikanischen Handelsminister in Washington. Hierbei handelt es sich um eine äußerst politische Herausforderung, zumal es eines investitionsfreundlichen Umfelds bedarf. Die Qualität der Institutionen, die politische und wirtschaftliche Stabilität sind wesentliche Voraussetzungen für Investitionen; ausländische Investoren überprüfen vorwiegend die Leichtigkeit einer Unternehmensgründung, den Umfang der Bürokratie, die Haushaltseffizienz, die Stabilität des Besteuerungssystems, die Leistungsfähigkeit der Justiz, das Bestehen oder Nichtbestehen von Korruption, den Rechtsrahmen für Urheberrechte und weitere Faktoren, die den Verlauf der Investition für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren beeinflussen können. Alle vorstehenden Faktoren sind natürlich auch für griechischen Investoren relevant, die im selben Ausmaß von der Regierung berücksichtigt werden müssen. Das Vertrauen am politischen System und die Schaffung von Investitionsanreizen müssen dringend wiederhergestellt werden, sodass aus- und inländische Investoren den wirtschaftlichen Aufschwung durch ihre Anlagen fördern können. Am Hafen von Piräus, einem der größten europäischen Häfen, gibt es z.B. nach der Großinvestition des Cosco-Konzerns zahlreiche Investitionschancen in Infrastruktur des Transitverkehrs, wie Logistikzentren, Exportparks usw., in Tourismustätigkeiten (Hotelbetriebe, Konferenzzentren u.v.m.), in handelsbezogene Infrastrukturen und hauptsächlich in der gewerblichen Nutzung von Gebäuden und leerstehenden Einrichtungen, sowie modernen Finanzierungsinstrumenten in der Umgebung von Piräus (öffentlich-private Partnerschaften, Anlageinstrumente, Sicherheitsleistungs-und Mikrofinanzierungsinstrumente usw.). Darüber hinaus bieten sich zahlreiche Investitionschancen im Bereich der Agrarindustrie und des mittlerweile blühenden Neu-Unternehmertums in Spitzenbereichen wie Biotechnologie, Pharmakunde, neue Werkstoffe und allgemein neue, zukunftsorientierte Technologien an. Der Schwerpunkt muss demnach also auf die politische Willensbildung und auf einen nationalen, strategischen Investitionsplan innerhalb eines realistischen Zeitrahmens gesetzt werden. Die griechische Regierung muss die europäische Strategie verfolgen und neue Investitionen im Rahmen der Globalisierung zu Gunsten der örtlichen Gemeinschaft anstreben, sodass die Dynamik der „Globalisierung“ in „Lokalisierung“ umgewandelt wird.
Gesamten Artikel lesen »


Griechenland Steuereinnahmen und Steuerbescheide 2017

Publiziert am 7.Juli.2017 von Abraam Kosmidis

Steuereinnahmen und SteuerbescheideErwartete Gesamteinnahmen an Steuern für 2017: ca. 4,5 Mrd. Euro

Bislang verbuchte Steuereinnahmen: ca. 500 Mio. Euro 

Auch dieses Jahr ist die übliche Vorgehensweise der Steuerpflichtigen festzustellen: zuerst werden vorwiegend Nullerklärungen oder Anträge mit Steuerrückerstattungen eingereicht. Dies erklärt auch die niedrige durchschnittliche Steuerlast von nur 800 Euro der bislang ausgestellten Steuerbescheide. Fakt ist, dass die diesjährigen Steuerbescheide für zahlreiche Steuerpflichtige empfindlich höhere Steuern ausfallen werden, wobei die pro Bescheid anfallende Durchschnittssteuer den Betrag von 1.700 Euro übersteigen soll.

Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  1. Die Einkommenssteuer von Arbeitnehmern und Rentnern ist dieses Jahr nur zum Teil einbehalten worden, zumal die Herabsetzung der Steuerfreigrenze Mitte 2016 und nicht zum Jahresbeginn beschlossen wurde.
  2. Tausende Selbstständige sind zur Entrichtung der erhöhten Solidaritätsabgabe aufgefordert. Ein Differenzbetrag der Sonderabgabe muß sowohl von Arbeitnehmern als auch Rentnern bezahlt werden, nachdem für sie ebenfalls nicht der Gesamtbetrag einbehalten worden ist.  Der neue, deutlich höhere Satz der Solidaritätsabgabe wurde im letzten Mai festgesetzt und findet erstmals im zweiten Halbjahr von 2016 Anwendung.
  3. Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes für Mieteinnahmen (von 12% auf 15% für Einnahmen bis zu 15.000 Euro) werden Vermieter mit einer höheren Steuerzahlung und Solidaritätsabgabe belastet. Einkünfte aus Vermietung unterliegen der einzigen Kategorie, in der eine einkommensunabhängige prozentuale Erhöhung der Steuerlast erfolgen wird.

Was im Vergleich zum Vorjahr erwartet wird:

  1. Zunahme der Steuerbescheide mit Zahlungsnachforderung. Im Vorjahr beliefen sich diese Steuerbescheide auf insgesamt 2,319 Mil., mit einem verbuchten Gesamtbetrag in Höhe von 3,779 Mrd. Euro und einer durchschnittlichen Steuerlast von 1.629 Euro. Aufgrund der sich hauptsächlich für Arbeitnehmer und Rentner ergebenden Steuerdifferenz dürften sich dieses Jahr die belastenden Steuerbescheide auf ca. 3 Millionen belaufen.
  2. Die durchschnittliche Steuer soll erwartungsgemäß auf über 1.800 Euro ansteigen, wobei die gesamten Steuereinnahmen vom Finanzministerium auf ca. 4,5 Mrd. Euro geschätzt werden.
  3. Der entsprechende Anstieg wird auch im mittelfristigen Haushaltsplan vorgesehen, weshalb eine Korrektur der erwarteten Einnahmen aus der Direktbesteuerung erfolgt ist. An Einnahmen aus direkten Steuern wird ein Betrag in Höhe von 21,525 Mrd. Euro erwartet. Die Korrektur zur Erhöhung der erwarteten Einnahmen ist zudem auch auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen sowie auf die Solidaritätsabgabe zurückzuführen.
  4. Die Anzahl der Rückerstattungs-und Nullbescheide wird niedriger als im Vorjahr sein. Für zahlreiche Selbstständige und Freiberufler wird sich die Besteuerungslage etwas verbessern, nachdem der entsprechende Steuersatz von 26% auf 22% herabgesetzt worden ist. Darüber hinaus sollen Besteuerte, die dem Steuereinbehalt von 20% unterliegen, einen Rückerstattungsbescheid erhalten, nachdem sich ihr besteuertes Endeinkommen aufgrund der angegebenen Betriebsausgaben niedriger belaufen wird.
Positiv zu bemerken ist jedoch die Tatsache, dass die Unternehmen dieses Jahr  die erste Rate der Einkommenssteuer nicht schon mit Einreichung der Steuererklärung entrichten müssen. Die Zahlungsfrist für die erste Rate endet Ende Juli. Die Unternehmen können jedoch ihre Rückstände nicht mehr in acht, sondern nur in sechs Raten (bis Ende Dezember) abbezahlen. Aufgrund der enormen, vorjährigen Belastung der juristischen Personen infolge der Erhöhung der Vorauszahlungen auf 100% der Vorjahressteuer, wird dieses Jahr eine niedrigere Festsetzung für juristische Personen erwartet.
Gesamten Artikel lesen »


Immobilien: Neuregelungen für Einheitswerte und ENFIA-Steuer

Publiziert am 4.Juli.2017 von Abraam Kosmidis
Immobilie Griechenland Gemäß dem jüngsten Beschluss des Staatsrates ist nun das Finanzministerium aufgefordert, infolge der Anpassung der vom Finanzamt festgesetzten Preise, die Einheitswerte von 4 Gegenden zu modifizieren. Der entsprechende Beschluss soll erwartungsgemäß eine Steuersenkung bewirken. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem die jährlichen Einnahmen nicht niedriger als 2,65 Mrd. Euro sein dürfen. Demnach wird nebst der Neuanpassung der Einheitswerte auch eine Modifizierung der ENFIA-Steuersätze erfolgen, sodass sich die Staatseinnahmen weiterhin auf gleichem Niveau bewegen werden. Die fiktiven Einheitswerte für Immobilien sind derzeit teils bis zu 70% höher als die Handelspreise der Immobilien. Die größten Unterschiede sind vor allem in den teuren Gegenden von Attika zu verzeichnen: Im noblen Stadtteil Kolonaki gestaltet sich z.B. der Zonenpreis für eine Erdgeschosswohnung von 125 qm auf 2.900 Euro pro m2, sodass sich der Einheitswert auf 362.500 Euro beläuft, während der Handelswert hierfür bei nur ca. 220.000 Euro liegt. Die Differenz zwischen Einheitswert und Handelswert liegt somit bei 64,7%. Diese übermäßigen Abweichungen zeigen sich hauptsächlich an den teuren Vororten Athens, wie z.B. in Kifissia mit einer Differenz von 57,81% oder in Glyfada mit 62,5%. Obwohl die Führungskräfte des Wirtschaftsstabs laufend eine gerechte Aufteilung der Besteuerung befürworten, sind weiterhin derartige Ungerechtigkeiten vorzufinden. Um diese zu beschränken, muss im vorliegenden Fall eine Herabsetzung der Einheitswerte um mindestens 50% in den entsprechenden Gegenden beschlossen werden. Der neuen Planung zufolge, sollen die Einheitswerte bis zum Ende des Jahres durch ein neu eingeführtes System auf Basis der Handelswerte der Immobilie ersetzt werden. Demnach wird sich das entsprechende System nach dem Verlauf der Handelswerte richten und eine automatische Anpassung der Preise erlauben, auf deren Grundlage dann auch die Immobilien besteuert werden sollen. Eine Veränderung des Handelswerts der Immobilie wird somit automatisch auch zu einer Anpassung des zur Steuerfestsetzung benötigten Preises führen. Dennoch herrscht momentan noch Verwirrung hinsichtlich der Festlegung der aktuell geltenden Realwerte der Immobilien, was hauptsächlich auf den krisenbedingten Stillstand der Immobilienkäufe zurückzuführen ist, zumal durch die sehr geringen Ankäufe sich keine sicheren Festlegungen ergeben können. Mehreren Notariaten zufolge beruhen viele Verträge auf Notverkäufen aus Geldnot, sodass wertvolle Immobilien zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung der Einheitswerte wird vorwiegend folgende Steuern und Gebühren beeinflussen:

  • Die auf die veranschlagten Mindesteinkünfte anfallende Einkommenssteuer, welche gemäß den objektiven Ausgaben oder Lebensunterhaltnachweisen der besteuerten Wohnsitze festgelegt werden.
  • Die Immobiliensteuer, welche durch Stromrechnungen zu Gunsten der Gemeinden anfällt.
  • Die auf Übertragungen von Neubauten auferlegte 24%ige Mehrwertsteuer, welche keinen Hauptwohnsitz darstellen. Die Grunderwerbssteuer, welche mit 3% auf den Einheitswert berechnet. (Ist vom Käufer zu tragen).
  • Die Schenkungssteuer, sowie die, auf die elterliche Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie, anfallenden Steuern.
  • Die auf Offshore – Unternehmen anfallende Sonderimmobiliensteuer in Höhe von 15% .

Gesamten Artikel lesen »


Neues Förderprogramm in Griechenland

Publiziert am 29.Juni.2017 von Abraam Kosmidis

Förderprogramm in GriechenlandVerarbeitung, Handel oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Programm bezieht sich auf die Förderung der Unternehmen, die im Bereich der Verarbeitung, des Handels oder der Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen der AEUV tätig sind (Rohstoffe und Endprodukt innerhalb der Niederlassung) zur Gründung und Modernisierung, mit oder ohne Verlegung einer Anlage oder auch Tätigkeiten zur Fusion von Anlagen.

Potenzielle Begünstigte

Jedwede Gesellschaftsform der 2. oder 3. Kategorie der nachstehenden Sektoren ist förderfähig (ausgenommen werden Gesellschaften in Form von Sozialunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Genossenschaften):
  • Fleisch – Geflügel – Kaninchenfleisch
  • Milch
  • Eier
  • Seidenraupenzucht – Bienenzucht – Schneckenzucht – diverse Tierarten
  • Futtermittel
  • Getreide
  • Ölprodukte (ausgenommen sind die Errichtungen von Ölmühlen)
  • Wein
  • Obst und Gemüse, Nüsse, Nussmischungen
  • Pflanzen (beispielhaft: Verpackung und Vermarktung von Pflanzen /Blumen)
  • Arznei-und Duftpflanzen
  • Samen & Vermehrungsmaterial
  • Essig (beispielhaft: Erzeugung von Weinessig, Obstessig und andere, landwirtschaftliche Rohstoffe)

Umfang des Förderprogramms und förderfähige Vorhaben

Die staatliche Förderungsprogramm hat ein Volumen von 120.000.000 €. Förderfähig sind Projekte zwischen 600.000 € bis 5.000.000 Euro.

Förderhöhe:

Zwischen 40% und 50% je nach Region. Die Frist zur Einreichung der Vorhaben läuft am 18. August 2017 ab.
Gesamten Artikel lesen »