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Gründung einer GmbH in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Griechenland zu gründen, ist mit etwa gleichem Aufwand wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in Griechenland verbunden. Die GmbH ist jedoch in der späteren operativen Tätigkeit einfacher zu führen, als eine Aktiengesellschaft. Im Folgenden gibt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft einen ersten Überblick über die Schritte zur Gründung einer GmbH in Griechenland.

Gründung der GmbH in Griechenland beginnt mit dem Entwurf einer Satzung

Für die Gründung einer GmbH in Griechenland benötigen zunächst alle Gesellschafter eine griechische Steuernummer. Danach kann erst die notariell zu beurkundende Satzung der Gesellschaft verfasst werden. In die Satzung gehören, neben den persönlichen Daten der Gesellschafter und dem Firmennamen, vor allem der Sitz und Zweck der Gesellschaft. Weiterhin eingetragen werden muss das Gesellschaftskapital. Dazu zählen die einzelnen Gesellschaftsanteile und eventuelle größere Anteile einzelner Gründer. Auch die Bestandsdauer der Gesellschaft muss nach dem griechischen GmbH-Gesetz in der Satzung schriftlich festgehalten werden. Ferner muss die Frage der Geschäftsführung geregelt werden. Für die Unterzeichnung der Satzung gilt – ebenso wie bei der Gründung einer Aktiengesellschaft – Anwaltszwang.Vor der notariellen Beurkundung der Satzung muss der Entwurf zwecks vorläufiger Genehmigung des Firmennamens bei der lokalen Wirtschafts- und Handelskammer vorgelegt werden. Das ist wichtig, damit keine Probleme mit doppelten Firmennamen auftauchen. Anschließend kann – wenn keine Komplikationen aufgetaucht sind – die Gründungssatzung vor einem Notar unterzeichnet werden. Die Satzung wird dabei von den gründenden Teilhabern und dem mitwirkenden Rechtsanwalt unterschrieben.

Nach Gründung einer griechischen GmbH sind weitere Behördengänge nötig

Mit der Gründung einer GmbH ist es aber nach der Unterschrift beim Notar in Griechenland nicht getan. Bei der Industrie- und Handelskammer müssen Sie Ihren Firmennamen und zwei Ausfertigungen der unterzeichneten Satzung einreichen. Nach der Genehmigung von Name und Bezeichnung versieht die Industrie- und Handelskammer die Satzung mit einem Stempelvermerk in Bezug auf die Prüfung des Rechts zum Gebrauch von Name und Titel. Weiterhin folgen noch Besuche bei der Finanzbehörde und dem Landgericht jeweils am Sitz der Gesellschaft. Darüber hinaus wird im Regierungsanzeiger eine Bekanntmachung über die Gründung einer Gesellschaft veröffentlicht. Welche Aspekte Sie weiterhin bei der Gründung einer GmbH in Griechenland bedenken müssen, erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
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Gründung einer AG in Griechenland

Publiziert am 30.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Sie wollen in Griechenland eine selbständige Aktiengesellschaft (AG) oder eine Tochtergesellschaft der bereits bestehenden deutschen AG in Griechenland gründen? Dann müssen Sie bei der Gründung einer griechischen AG einiges beachten. Die Vorzüge der griechischen Aktiengesellschaft stellt Ihnen die Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft hier vor.

Unternehmensform Aktiengesellschaft hat in Griechenland weite Verbreitung

Die Aktiengesellschaft ist in Griechenland recht beliebt, da sie für die Aktionäre eine Vielzahl von Vorteilen bietet. Zu den größten Vorteilen gehören die hohe Flexibilität beim Ein- und Austritt von Aktionären und die Übertragung von Aktien. Einige griechische Fördergesetze setzen darüber hinaus die griechische Aktiengesellschaft auch als Rechtsform voraus, um überhaupt Fördergelder erhalten zu können. Für Aktionäre bietet sich darüber hinaus der große Vorteil, dass die Aktionäre weitestgehend nur Rechte, aber kaum Pflichten haben – mit Ausnahme der Leistung der übernommenen Kapitaleinlage.Für die Gründung einer griechischen Aktiengesellschaft ist seit 2007 mittlerweile nur noch ein Gründungsaktionär erforderlich. Die Aktionäre müssen das Gesellschaftskapital einbringen. Zweitrangig ist bei der Gründung, ob die Aktiengesellschaft durch natürliche oder juristische Personen ins Leben gerufen wird. Das Mindestkapital zum Gründen einer griechischen Aktiengesellschaft beträgt 60.000 Euro. Bei der Festsetzung des Aktienkapitals ist darauf zu achten, dass das Aktienkapital für die Anlaufkosten des Unternehmens ausreicht. Aktiengesellschaft in Griechenland heißt Ανώνυμη Εταιρεία (Anonumae Hetaireia) (AE).Selbstverständlich heißt die Aktiengesellschaft in Griechenland nicht genauso wie in Deutschland. Der griechische Name lautet Ανώνυμη Εταιρεία, was so viel bedeutet wie „anonyme Gesellschaft“. Dies bezieht sich darauf, dass im Falle der Verausgabung von Inhaberaktien die Aktionäre nach außen nicht bekannt sind. Die meisten griechischen Aktiengesellschaften (A.E.) werden für einen Zeitraum von ca. 50 Jahren gegründet. Wichtig zu beachten ist weiterhin, dass die Gründung der Aktiengesellschaft einer notariellen Beurkundung mit Anwaltszwang und behördlicher Genehmigung durch die Präfektur bedarf. Ferner sind - je nach Geschäftsbereich - unter Umständen noch weitere Genehmigungen erforderlich. Welche Genehmigungen das im Detail sind und was Sie sonst noch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft Griechenland beachten müssen, erklären wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Erbrecht kurios

Publiziert am 13.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Das Erbrecht kann teilweise sehr kuriose Formen annehmen. Geht das auch in Griechenland? Folgender Beitrag im Deutschen Fernsehen des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) erregte mein Aufsehen und ließ mich anschließend schmunzeln. Kann der Familienhund das Vermögen des verstorbenen Herrchens erben? Und kann ein Testament auf einem Bierdeckel verfasst werden? Die Antworten auf diese Fragen gibt es im MDR-Beitrag.

Erbrecht in Griechenland genauso verrückt wie in Deutschland?

Das Erbrecht ist in Griechenland und natürlich auch in Deutschland nicht verrückt, sondern folgt gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Erst der konkrete Einzelfall kann das Erbrecht bis ins Absurde treiben. Der bereits erwähnte Beitrag des MDR-Fernsehens ist so ein Fall. Der Familienvater stirbt und hinterlässt im zuerst gefundenen Testament seiner Sekretärin das gesamte Vermögen. Daraufhin taucht eine Videobotschaft auf dem Laptop des Verstorbenen auf, die wiederum seine Familie als Erben einsetzt.Doch es geht noch verrückter: Die jüngste Tochter findet im Bücherregal ein Testament auf einem Bierdeckel verfasst. Und zu allem Überfluss kommt am nächsten Tag auch noch die Schwägerin mit einem Schreiben, das den Familienhund als Alleinerben einsetzt, da der Verstorbene „mit Bello immer so viel erlebt“ hat. Und jetzt stellen Sie sich noch vor, in dem ganzen Fall ginge es um Erbrecht in Griechenland und nicht um die Vererbung eines Familienvermögens.httpv://www.youtube.com/watch?v=ulbUWpibd-I

Erbrecht in Griechenland mit hoher Seriosität

Wenn es um das Erbrecht in Griechenland geht, müssen Sie natürlich deutlich mehr Hinweise beachten, zumal in diesem Fall das Erbrecht von zwei Ländern zur Geltung kommt. Um das Dilemma aus dem Fernsehbeitrag aufzuklären: Ein Testament muss handschriftlich vorliegen und darf nicht nur aus einer Videobotschaft bestehen. Der Bierdeckel ist in der Tat gültig, wenn der Inhalt mit einer Unterschrift des Testamentsinhabers versehen ist. Hunde und alle anderen Tiere sind keine natürlichen oder juristischen Personen (Stiftungen, Vereine, Firmen) und können somit niemals erben. Welche Überraschung das Video am Ende beinhaltet, soll an dieser Stelle natürlich nicht verraten werden. Wenn Sie mehr Fragen zum Erbrecht in Griechenland haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Immobilie in Griechenland mit Youtube finden

Publiziert am 12.Oktober.2009 von Abraam Kosmidis
Eine Immobilie in Griechenland zu besitzen ist schon lange Ihr Traum? Warum verwirklichen Sie Ihn dann nicht? Sie sagen, der Weg von Deutschland nach Griechenland ist zu weit, um sich ein Haus anzusehen? Dann habe ich heute eine interessante neue Möglichkeit für Sie. Warum verbinden Sie Ihre Immobiliensuche in Griechenland nicht mit den Möglichkeiten des Web 2.0.?

Immobilie in Griechenland von zuhause aus „begehen“

Eine Immobilie in Griechenland können Sie inzwischen – dem Internet sei Dank – in wenigen Minuten finden. Größere und kleine Immobilienportale aus Deutschland bieten inzwischen auch internationale Immobilien an, darunter natürlich auch jede Menge Wohnungen, Häuser und Ferienhäuser in Griechenland. So bietet das Immobilienportal www.immowelt.de rund 40 Wohnungen, über 300 Häuser und mehr als 100 Grundstücke in Griechenland an. Natürlich variieren dabei die Preise und auch die Qualität der Häuser, angefangen beim kleinen griechischen Strandhaus bis zur griechischen Villa in Top-Lage für mehrere hunderttausend Euro.Doch ganz gleich für welche Immobilie Sie (und Ihr Geldbeutel) sich entscheiden, direkt nur über das Internet würde mit Sicherheit keiner die Immobilie käuflich erwerben. Daher hat sich der Nutzer der Videoplattform Youtube MeisterB96 etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Er nutzt die Möglichkeiten des Web 2.0 und lädt alle interessierten Wohnungssucher auf eine virtuelle Führung durch die Immobilie in Griechenland ein. Mit der Videokamera wandert der User durch den Garten des Hauses und präsentiert das Haus dadurch von allen Seiten. Als zusätzlichen Service untertitelt er, das gerade im Focus der Kamera stehende Objekt auf Deutsch und Englisch.httpv://www.youtube.com/watch?v=T56j9_QZjkE

Immobilie in Griechenland vor dem Kauf persönlich besuchen?

Eine Immobilie in Griechenland können Sie sich als Ruhesitz im Alter vorstellen? Dann sind Sie nicht alleine. Viele Deutsche träumen davon, ihre Lebensherbst im warmen Süden verbringen. Und auch wenn die Möglichkeiten des Internets bereits soweit sind, dass Sie sich Ihre Immobilie in Griechenland bereits im Internet angucken können, sollten Sie sich bei Gefallen auf jeden Fall auch einen persönlichen Besichtigungstermin geben lassen, damit Sie bei Ihrer Immobilie in Griechenland nicht die Katze im Sack kaufen.
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Der Aufenthalt in Griechenland

Publiziert am 25.September.2009 von Abraam Kosmidis

1. Aufenthaltsrecht allgemein

Angehörige der Staaten der EU können mit ihrem Reisepass oder Personalausweis visumfrei einreisen und sich bis zu drei Monaten in Griechenland aufhalten. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss beim zuständigen Ausländeramt einen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

1.1. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

Seit dem 01.01.1988 besteht Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die sich zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Griechenland aufhalten. -Seit dem EU-Beitritt Griechenlands (01. Januar 1981) besteht Freizügigkeit für Personen aus EU-Staaten, die sich in Griechenland als selbständig Tätige niederlassen. - Im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft besteht Freizügigkeit für Anbieter/Erbringer von Dienstleistungen für den Zeitraum ihres Auftrags und für Empfänger von Dienstleistungen.

1.2. Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit

Durch EU-Verordnung Nr. 90/365/EWG vom 28.06.1990 genießen EU-Staatsangehörige, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und Rente/Pension beziehen, ebenfalls Aufenthaltsrecht, sie müssen neben ausreichenden Einkünften auch eine Krankenversicherung nachweisen.

1.3. Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige

Familienmitglieder eines EU Aufenthaltsberechtigten sind, ungeachtet ihrer eigenen Staatsangehörigkeit, ebenfalls aufenthaltsberechtigt. Sie erhalten die gleiche Aufenthaltserlaubnis wie der Berechtigte. Familienmitglieder sind der Ehegatte sowie Verwandte in auf- und absteigender Linie.Gültigkeit Die Aufenthaltserlaubnisse zu den Punkten 1.2 und 1.4 werden zur Zeit noch höchstens bis zu fünf Jahren erteilt. Sie sind nach Ablauf jeweils neu zu beantragen. Griechenland konnte sich bisher nicht dazu entschließen, die Aufenthaltserlaubnis unbefristet zu erteilen, wie es z.B. in Deutschland für griechische Staatsbürger in der Regel geschieht.

1.4 Definition Arbeitnehmer/Dienstleistungserbringer

Arbeitnehmer sind die nicht selbständigen Erwerbstätigen (mit Arbeitsvertrag). Nach EU-Recht ist jeder deutsche Arbeitnehmer berechtigt, sich eine Tätigkeit in Griechenland zu suchen und auszuüben. Er kann sich dabei über die deutschen Arbeitsämter vermitteln lassen, die Vermittlung der griechischen Arbeitsverwaltung in Anspruch nehmen oder sich eine Arbeit frei suchen.Ihm dürfen gegenüber seinen griechischen Mitbewerbern oder anderen Staatsangehörigen der EU keine Nachteile erwachsen. Auch Berufe, die nach noch nicht geänderten Gesetzen ursprünglich die griechische Staatsangehörigkeit erfordern, stehen in der Regel auch EU-Angehörigen offen, es sei denn, es handelt sich um den engeren Bereich der hoheitlichen oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst.Erbringer und Empfänger von Dienstleistungen sind ebenfalls von der Einholung einer speziellen Erlaubnis befreit, müssen jedoch in einigen Berufssparten Sondervorschriften beachten (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Fremdenführer und Sprachlehrer).Erbringer von Dienstleistungen sind Personen, die sich entweder als selbständig Tätige oder im Auftrag eines Unternehmens außerhalb Griechenlands zu einem speziellen Auftrag oder einer befristeten Tätigkeit in Griechenland niederlassen. Empfänger von Dienstleistungen sind Personen, die ohne Daueraufenthalt zu begründen, eine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen (z.B. Studenten, Patienten bei ärztlichen Leistungen).

1.5 Verfahren

Für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis sind vorzulegen:
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder Dienstleistungsunternehmen oder
  • Nachweis der Selbständigkeit (z.B. als selbständiger Unternehmer) oder
  • Renten- oder Pensionsbescheid oder
  • Studienbescheid oder - Heirats- , Geburtsurkunde (bei Verwandtschaft ersten Grades oder bei Ehegatten)
  • ärztliches Attest des zuständigen griechischen Gesundheitsamtes (wird nicht immer verlangt)
  • drei (oder mehr) Passbilder
  • Nachweis über Wohnraum
Anmerkung: Arbeitnehmer, die weniger als 3 Monate eine Tätigkeit in Griechenland aufnehmen wollen (auch Dienstleistungserbringer) benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, müssen sich jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Einreise bei der Ausländerpolizei unter Vorlage ihres Reisedokuments und einer Bescheinigung ihres Arbeit- oder Auftraggebers melden.

1.6 Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis

Auch für Angehörige der Staaten der EU wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch erteilt. Die Erteilung oder Versagung bleibt Hoheitsrecht jedes der Partnerstaaten. Der Entscheidungsspielraum ist jedoch durch die vorgegebene EU-Rahmengesetzgebung weitgehend eingegrenzt. Gründe für Versagung einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland können z.B. sein:
  • Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
  • gesundheitlich bedingte Gründe
  • Straftatbestände
  • Gefahr der Belastung des öffentlichen, insbesondere des Sozialhaushalts
Liegen Versagungsgründe nicht vor, besteht ein Anspruch auf Aufenthalt in Griechenland (Freizügigkeit).

1.7 Einwohnermeldewesen

In Griechenland gibt es keine Einwohnermeldeämter wie z.B. in Deutschland. Eine Anmeldung zusätzlich zur Aufenthaltserlaubnis ist daher nicht vorgesehen und möglich. Bei einem längeren Aufenthalt in Griechenland, wie er bei einem Antrag auf die griechische Aufenthaltserlaubnis vorliegt, wird nach deutschen Meldevorschriften in der Regel die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes notwendig.

2. Führerscheine

Inhaber gültiger deutscher Fahrerlaubnisse sind in Griechenland seit 01.07.1996 nicht mehr zum Umtausch verpflichtet. Dies gilt auch bei Daueraufenthalt d.h. Wohnsitz in Griechenland. Seit 01.01.1999 gilt für bestimmte Bereiche ein neues Führerscheinrecht. So können bei Verlust einer deutschen Fahrerlaubnis im Ausland keine deutschen Ersatzführerscheine mehr ausgestellt werden, wenn der Inhaber Aufenthalt im Ausland hat. In diesem Fall ist bei der deutschen Führerscheinstelle eine sog. Karteikartenabschrift oder Registerauskunft anzufordern. Mit dieser Unterlage ist dann bei der zuständigen griechischen Stelle ein Führerschein als Ersatz zu beantragen.

3. Sozialversicherungsfragen

Arbeitnehmer aus EU-Staaten in Griechenland unterliegen der griechischen Versicherungspflicht hinsichtlich Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung, Selbständige sind in der Renten-und Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die zuständige Stelle ist das Idrima Koinonikon Asfaliseon (IKA), Agisillaou 48, 104 36 Athen, Tel. 210-5279847 oder eine der zahlreichen Zweigstellen bzw. eine der Sonderkassen wie T.E.B.E. Empfänger einer deutschen Rente erhalten ihre Rentenbezüge weiterhin vom deutschen Rententräger. Rentenversicherungszeiten in verschiedenen EU-Ländern werden im Rentenfall zusammengezählt. Antragsannahmestelle ist die zuständige Rentenstelle des Aufenthaltslandes (Griechenland: IKA). Jedes Land zahlt die unter Anwendung des gemeinsamen Rechts ermittelte jeweilige Rente getrennt.

Empfehlung:

Einzelheiten in Sozialversicherungsfragen im Verhältnis zwischen Deutschland und Griechenland sollten bereits vor der Abreise bzw. Übersiedlung bei den jeweils zuständigen deutschen Trägern der Renten-, Kranken-und Arbeitslosenversicherung, z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA Berlin), Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA Baden-Württemberg), Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse), gesetzliche Krankenkassen, Arbeitsämter, geklärt werden.
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Steuern und Kosten bei Kauf und Verkauf in Griechenland

Publiziert am 24.September.2009 von Abraam Kosmidis

Allgemeines

Der Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie ist im europäischen Raum immer noch von Land zu Land mit unterschiedlichen Kosten verbunden.So fallen unter anderen Kosten für Notar, Umsatz- oder Grunderwerbsteuer, Versteuerung eines möglichen Veräußerungsgewinns oder Folgebelastungen wie Grund- Vermögen- und Einkommensteuer an.

Steuern und Gebühren beim Kauf

Käufer von griechischen Immobilien werden entweder mit der Grunderwerbsteuer Foros Metavivasis Akiniton oder mit der Umsatzsteuer FPA Foros Prostithemenis Aksias besteuert.Steuerpflichtig ist dabei jede Übertragung, Veräußerung oder die Gewährung von Rechten. Die einmalige Grunderwebsteuer beträgt bei Immobilien in Gemeinden mit Feuerwehr zwischen 11% und 13% und in Gemeinden ohne 9 % (für den Kaufpreis von 1,– bis 15.000 €) bis 11% (für den Kaufpreis ab 15.001,– € und darüber erfasst insbesondere alle entgeltlichen Übertragungen von Immobilien. Sie wird auf der Grundlage des notariell beurkundeten Kaufpreises berechnet, soweit dieser nicht niedriger als der vom Finanzamt veranschlagte Einheitswert ist.Der Steuerbetrag ist vor der notariellen Protokollierung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig. Umsatzsteuerpflichtig ist nur der Erwerb von neuen Immobilien, die nach dem 1.1.2006 gebaut worden sind. Die Mehrwertsteuer beträgt dann 19%.Die Mehrwertsteuer für Immobilien wurde erst im Jahre 2006 eingeführt, so dass aus der Praxis noch keine umfassenden Informationen über weitere Details bestehen. Der in einer Immobilienkaufsache amtierende Notar erstellt für seine Tätigkeit eine Gebührennote auf der Basis des beurkundeten Kaufpreises. Hier ist mit ca. 1,2% - 2% zu kalkulieren. Der Einfachheit halber kann das Notariat gleichzeitig auch gegen eine geringfügige Gebührenerhöhung mit der Grundbucheintragung beauftragt werden. Für die Eintragung beim Grundbuchamt muss der Käufer einer Gebühr in Höhe von ca. 0,5% rechnen.

Der Veräußerungsgewinn - Kommunale Steuer

Anders als in Deutschland unterliegt der Mehrerlös bei einem Verkauf in Griechenland gegenüber dem seinerzeitigen Kaufpreis (Spekulationsgewinn) nicht der Steuerpflicht. Εine Wertzuwachssteuer gibt es in Griechenland nicht.

Einkommensteuer und Immobilien

Die Einkommenssteuer im Zusammenhang mit Immobilien spielt in Griechenland keine wesentliche Rolle. Es werden die Einkünfte aus Vermietung besteuert und im Falle, dass die Wohnung nicht vermietet wird, existiert eine fiktive Besteuerung auf der Grundlage der erzielbaren Mieteinnahmen. Eine Besteuerung findet auch beim Erwerb von Immobilien mit einer größeren Fläche als 120 qm statt. Resident im steuerlichen Sinne ist derjenige, der seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechts hat.Folglich ist das gesamte Einkommen grundsätzlich in Griechenland zu versteuern. Das bedeutet aber auch gleichzeitig, umfangreiche steuerliche Abschreibungen in Anspruch nehmen zu können.

Jährlich wiederkehrende Steuern - Die Einkommensteuer

Jeder “nicht residente Eigentümer” einer Griechenlandimmobilie unterliegt der Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Es wird diejenige selbstgenutzte Immobilie besteuert, die nicht als Erstwohnsitz dient. Die Eigennutzung wird als fiktive Mieteinnahme gewertet. Für den ersten Wohnsitz entfällt diese Besteuerung für Immobilien bis 70 qm für Ledige und bis 120 qm für Verheiratete mit einem Kind.

Die Vermögensteuer - Grundsteuer

Natürliche Personen mit Vermögens- und Immobilienwerten unterliegen in Griechenland der (Gross-) Vermögenssteuer (foros megalis akinitis periousias), welche bis zu 0,8% des Vermögenswertes betragen kann. Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Sitz, soweit sie in Griechenland Immobilienvermögen besitzen. Steuerpflichtig sind Immobilienvermögen ab einem Wert von über 243.600,– € für Ledige und über 487.200,– € für Verheiratete mit einem Kind.Als Grundlage für die Berechnung des Immobilienwertes dient der vom Finanzamt zugrunde gelegte Einheitswert. Dieser entspricht in der Regel nicht dem Verkehrswert, da der Einheitswert in der Regel sehr deutlich unter dem Verkehrswert liegt.Die Einheitswerte werden vom Wirtschaftsministerium festgesetzt und werden regelmäßig veröffentlicht. Die Festsetzung erfolgt nach einem System von Vergleichsdaten (Fläche, Lage etc.).

Die kommunale Grundsteuer – Gemeindevermögenssteuer

Diese wird von Gemeinden, Stadtgemeinden und Landkreisen erhoben. Sie wird auf der Grundlage der Wohnfläche berechnet und üblicherweise mit den Stromabgaben abgerechnet.
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Wissenswertes über griechisches Immobilienrecht

Publiziert am 23.September.2009 von Abraam Kosmidis

Eigentumsregister

Das Grundbuchamt, Ipothikofilakio oder Ktimatologio genannt, wird ähnlich wie in Deutschland geführt und ist für bestimmte Gemeinden zuständig. Allerdings werden die griechischen Grundbücher nicht nach Flurstücken sondern nach Personen geführt. Bei der Grundbuchrecherche wird deshalb unter dem Namen des potentiellen Eigentümers geprüft, ob und gegebenenfalls wann und durch welchen Rechtsakt er Eigentümer geworden ist, ob Belastungen, Grunddienstbarkeiten, Rechtsstreitigkeiten etc. eingetragen sind etc.Das seit einiger Zeit im Aufbau befindliche Grundbuch nach deutschem Verständnis, also Führung nach Flurstücken, öffentlicher Glaube des unter dem Flurstück eingetragenen etc., ist bereits in zahlreichen Regionen Griechenlands abgeschlossen und in Kraft getreten.

Anwaltszwang

In Griechenland besteht bei der notariellen Protokollierung der meisten Kaufverträge Anwaltszwang.Der Rechtsanwalt führt die Grundbuchrecherche durch, bereitet den Vertrag vor und unterzeichnet ebenfalls auf dem Kaufvertrag. Für die Mitwirkung des Anwaltes bei dem notariellen Kaufvertrag sind Zwangsabgaben an die örtliche Anwaltskammer abzuführen.
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Wissenswertes über griechisches Immobilienrecht

Publiziert am 23.September.2009 von Abraam Kosmidis

Eigentumserwerb in Griechenland

Rechtsgrundlagen

Griechenland ist wie Deutschland ein Rechtsstaat; der Erwerb an griechischen Immobilien richtet sich nach dem Astikos Kodikas (ZGB - Zivilgesetzbuch); dieses Gesetzbuch ist vergleichbar mit unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wie auch nach deutschem Recht, ist der Eigentumserwerb an einer Immobilie auch im griechischem Recht erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen.Eine grundbuchliche Eintragung ins Ipothikofilakio oder Ktimatologio ist zur Erlangung von Rechtssicherheit erforderlich, da der gute Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs auch im griechischen Recht geschützt ist. Der Kaufvertrag über griechische Immobiliengeschäfte wird durch den Abschluss eines notariellen, präzise gefassten Kaufvertrages abgewickelt.Der Kaufgegenstand wird exakt beschrieben, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit genannt, Stornierungsrechte und Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug und/oder Rücktritt vom Kaufvertrag festgelegt; ebenso die Vertragsabwicklung zur Erlangung der Eigentumsübertragung im Grundbuch.Wie auch beim deutschen Recht, ist auch nach dem griechischen ZGB der Eigentumswechsel mit der Eintragung beim - für die Immobilie - zuständigen Grundbuchamt vollzogen. Die Zahlung des Kaufpreises oder Restkaufpreises erfolgt unmittelbar mit der notariellen Niederschrift und wird im besagten Notarprotokoll festgehalten.Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung, mit der man das amtierende Notariat beauftragen kann.
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Die PKW-Einfuhr nach Griechenland

Publiziert am 21.September.2009 von Abraam Kosmidis
Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den EU-Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür ist bei Gebrauchtwagen eine technische Abnahme beim griechischen TÜV (KTEO) notwendig.Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten. Für die Taxierung eines Fahrzeugs im Zollamt werden Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.
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Allgemeines griechisches Steuerrecht

Publiziert am 17.September.2009 von Abraam Kosmidis
Nach welchen Maßgaben und Kriterien eine Person oder Gesellschaft in Griechenland der Besteuerung unterliegt, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Griechenland und dem Einkommensteuergesetz (Foros isodimatos). Also ist die Frage nach der Ansässigkeit zu klären.Nach griechischem Steuerrecht erfolgt die Einkommensbesteuerung bei natürlichen Personen nach dem Wohnortsprinzip und dem Grundsatz der Quellenbesteuerung. Als Wohnort gilt dabei der Ort des Wohnsitzes oder ständigen Aufenthalts.Bei Gesellschaften gilt als Wohnort der Firmensitz der Verwaltungszentrale. Zusätzlich sind Personen in Griechenland steuerpflichtig, die ein Einkommen aus einer Tätigkeit in Griechenland beziehen und zwar unabhängig von Wohn- und Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit.Existieren im Heimatland und Gastland verschiedenartige Steuerkriterien, die in den zwei Staaten ein und dieselbe Person als unbeschränkt steuerpflichtig ansehen, vermeidet eine zweifache Besteuerung das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland. Gehen Sie einer gewerblichen Tätigkeit nach, haben einen festen Wohnsitz oder kaufen ein Ferienheim, immer ist eine Steuernummer von Nöten (AFM / Α.Φ.Μ.: Arithmos forologikou mitrou). Dieses ist die generelle Steuernummer für Ausländer. Sie ist die Voraussetzung für jegliche geschäftliche Vorhaben.Die AFΜ ist beim für Ausländer zuständigen Finanzamt zu beantragen und ist bei der Beantragung und der Bestellung eines Steuerbevollmächtigten (antiklitos) obligatorisch. Sowohl beim Immobilienerwerb, als auch bei allen Notar- und rechtlichen Angelegenheiten und Steuerzahlungen ist diese Identifikationsnummer unerlässlich. Sie löst nicht automatisch eine Steuerpflicht aus, sondern dient lediglich der Identifikation.
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