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Neues Gesetz zur Investitionsförderung in Griechenland

Ein neues Gesetz zur Förderung von Investitionen in Griechenland sieht Verbesserungen der unternehmerischen Rahmenbedingungen sowie auch die Einführung der Ein-Euro-Gesellschaft vor.

Am 22.03.2012 wurde dem griechischen Parlament eine neue Gesetzesvorlage zur Abstimmung vorgelegt. Seinem Begründungsbericht zufolge sollen mit dem Gesetz die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Griechenland durch verschiedene strukturelle Maßnahmen verbessert werden. Unter anderem soll dieses Ziel durch die Vereinfachung und Beschleunigung von Investitionsvorhaben realisiert werden. Nachfolgend stellen wir einige grundlegende Regelungen des Gesetzesentwurf dar, der dieser Tage verabschiedet werden soll.

Eine der wichtigsten Neuerungen stellt die "Ein-Euro-Gesellschaft" dar. Damit wird erstmals im griechischen Recht eine neue Gesellschaftsform unter dem Begriff "Private Kapitalgesellschaft" (idiotiki kefaleouchiki eteria) vorgesehen. Sie ist eine vereinfachte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / griech. EPE), welche die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig geringeren Kosten vorsieht. So sind für die GmbH / EPE übliche Formalien wie z. B. die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages bei der "Ein-Euro-Gesellschaft" nicht notwendig, während die Gründung bereits mit einem Gesellschaftskapital von nur einem Euro möglich ist. Dies wirkt sich sodann auch auf die Folgekosten günstig aus.

Freihandelszonen, zollfreie Lager und Vereinfachung von Exporten

Ferner sieht das Gesetz die Möglichkeit für Genehmigungsverfahren zwecks Schaffung von Freihandelszonen und zollfreien Lagern in Industriegebieten durch Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Schaffung der rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen vor. Gleichzeitig sollen sich in diesen Freihandelszonen auch Weiterverarbeitungsbetriebe niederlassen können. Auf diese Weise soll in bestimmten Regionen Griechenlands die Ansiedlung von Wirtschaft unter vereinfachten steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen gefördert werden.

Weiter soll zur Vereinfachung des Exports ein vereinheitlichtes "Gesamtregister der Exporte" geschaffen werden, unter welchem sämtliche früheren Register und statistischen Erfassungen zusammengefasst werden sollen, so dass die Exporteure dieselben Unterlagen nunmehr einmal zentral und nicht mehr bei mehreren Verwaltungsstellen gesondert einreichen müssen. Ebenfalls wird eine zentrale IT-gestützte Plattform für die Exporteure, nämlich das Zentrale Handelsregister (GEMI) geschaffen, wodurch die Eintragungen in die jeweiligen Register der Handelskammern entbehrlich werden.

Der Gesetzesentwurf sieht ferner verschiedene Regelungen zur Erweiterung der Funktionen des zentrale Registers (GEMI) vor. So können z. B. die Bilanzen der Gesellschaften, soweit sie nicht über eine eigene Internetseite verfügen oder die Bilanz dem zentralen Register GEMI vorgelegt haben, die notwendige Veröffentlichung außer im Regierungsanzeiger auch in einer Wirtschaftszeitung veröffentlichen.

Nationale Handelsmarke und Aufhebung der Kabotage bei Kreuzfahrten

Zwecks Förderung der griechischen Produkte sieht der Gesetzesentwurf die Schaffung einer "nationalen Marke für griechische Produkte und Dienstleistungen" vor. Diese Marke kann auf freiwilliger Basis auf Produkten angebracht werden, welche in Griechenland unter Beachtung bestimmter Normen und Verfahren entweder produziert oder weiterverarbeitet werden. Ziel dieser Initiative ist die Schaffung und Verbesserung des Verbrauchervertrauens hinsichtlich der Herkunft von Produkten.

Auf dem Bereich der Schifffahrt soll schließlich die Branche der Kreuzfahrten durch Aufhebung der bisherigen Restriktionen für die Befahrung von nationalen Schifffahrtsrouten dereguliert werden. Hierdurch sollen nun auch Kreuzfahrtschiffen unter fremder Flagge möglich sein, auf griechischen Gewässern Kreuzfahrten durchzuführen.

Neue steuerrechtliche Regelungen

Außer den Normen, welche die Investitionsförderung betreffen, enthält der Gesetzesentwurf auch verschiedene steuerrechtliche Regelungen, welche teilweise den Inhalt des für Juni 2012 erwarteten neuen Steuergesetzes enthalten.

Nachfolgend einige der wichtigeren Regelungen:

  • Die Möglichkeit zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den Erwerb eines eigengenutzten Hauptwohnsitzes wird sowohl für die EU Bürger als auch nunmehr für Bürger aus dem "europäischen Wirtschaftsraum" vorgesehen. Hierdurch sollen Anreize für Investitionen auch aus weiteren Staaten geschaffen werden.
  • Reduzierung des Steuerfreibetrages auf nunmehr 5.000,- Euro, während kolportiert wird, dass mit dem neuen Steuergesetz Ende Juni 2012 der Steuerfreibetrag weiter reduziert werden soll.
  • Die Eintreibung von Steuerschulden und Sozialversicherungsbeiträgen wird gemeinsam betrieben.
  • Mietverträge müssen nicht mehr bei den bislang örtlich zuständigen Finanzämtern, sondern elektronisch eingereicht werden. Hierdurch soll eine deutliche Entlastung der Finanzämter und der Bürger erzielt werden.
  • Ab dem 01.01.2013 unterliegen Börsentransaktionen der Einkommensbesteuerung und nicht mehr der eigenständigen Besteuerung mit 2 ‰ beim Verkauf der Aktien.

Der Gesetzesentwurf sieht damit eine Vielzahl von Regelungen vor, welche Investitionen fördern, die Wirtschaft ankurbeln und die Verwaltungsgänge vereinfachen sollen.


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