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Endlich Neues Förderprogramm ESPA 2015 in Griechenland

Europa GriechenlandAm 1. November wird nach einer 11-monatigen Verzögerung die Umsetzung der vier ESPA-Programme 2014 – 2020 erwartet. Wie auch der für das ESPA-Programm zuständige Staatssekretär, Alexis Charitsis bestätigt, hat die Umsetzung des Förderprogramms bereits begonnen. Nach der Vorveröffentlichung erfolgen die öffentliche Konsultation dieser sowie die ordnungsmäßige Ladung für die vier Unternehmensprogramme, welche in den kommenden Tagen angekündigt werden, sodass die Interessenten am 1. November ihre Anträge einreichen können.

1.Höhe der verfügbaren Fördermittel des neuen ESPA-Programms

Die Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 19,7 Mrd. Euro, mit Möglichkeit zu einer Erhöhung um 2 Mrd. Euro. Derzeit diskutiert zudem die EU-Kommission eine eventuelle Änderung der Konditionen, sodass keine nationale Beteiligung für die Projekte benötigt wird.

2. Förderfähige Bereiche

  • Unternehmertum – Innovation – Wettbewerbsfähigkeit
  • Neuregelung der Staatsverwaltung
  • Umwelt – Beförderungen
  • Schulung – Ausbildung – Beschäftigung
  • Entwicklungsprogramm für Landwirtschaft
  • Förderung der Fischereiindustrie
Zur Förderung des Unternehmertums zielt das Programm auf die Privatinitiative ab, während auch alle 13 Regionalprogramme beitragen werden.

3. Förderfähige Bereiche durch das Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ in Bezug auf Privatinitiativen

Der Forschungs-und Innovationsbereich, Informations-und Kommunikationstechnologien, Landwirtschafts-und Ernährungsbereich, Energieerzeugung und Einsparung, Logistikkette und Materiale, Umweltindustrie und Kreativwirtschaft (z.B. das griechische Design) sowie der Umwelt-Tourismus und Gesundheitssektor gehören zu den zuschussfähigen Bereichen.

Ausführlicher:

  • Tourismus
  • Landwirtschaftlicher Ernährungsbereich
  • Logistik
  • Umweltindustrie
  • Materiale – Konstruktionen
  • Arzneimittel – Gesundheit
  • Energieerzeugung-und Einsparung
  • Informations-und Kommunikationstechnologien
  • Kreativwirtschaft – Kultur
  • Exportunternehmen
  • Zertifizierung von Agrarerzeugnissen
  • Jung-und Frauenunternehmen
  • Förderung und Promotion des Tourismus
  • Energieeinsparung
  • Recycling – Abfallverwertung
  • Innovation

4. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums beläuft sich insgesamt auf 5,2 Mrd. Euro. Es zielt auf die Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit komparativem Vorteil und exportorientierte Investitionen zur Besserung der Effizienz und Produktivität des Agrarnahrungsmittelsystems und der landwirtschaftlichen Betriebe. Das entsprechende Programm sieht zudem auch die Förderung von Verarbeitungs-und Handelsunternehmen.

5. Eröffnungsprogramme des neuen ESPA

Heraufstufung von Kleinstunternehmen sowie von bereits bestehenden Kleinunternehmen durch Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten. Das Programm zielt auf die Förderung bereits bestehender Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, die sich in den acht (8) strategischen Schwerpunktbereichen des neuen ESPA-Programms 2014-2020 betätigen: Logistikkette, landwirtschaftlicher Ernährungsbereich / Lebensmittelindustrie, Kultur-und Kreativwirtschaft, Materiale / Konstruktionen, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologie und Gesundheitssektor. Das Gesamtbudget des Förderprogramms für Unternehmen beläuft sich auf 130 Mil. Euro.
  • Zwei Ausschreibungsabläufe mit einem Budget in Höhe von 65 Mil. Euro
  • Förderung von Investitionsplänen eines Gesamtbudgets von 20.000 € bis 300.000 €.
  • Festsetzung des Förderanteils der Investitionspläne auf 50% des gesamten Investitionsbudgets
  • 18 – oder 24monatige Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses.
  • Möglichkeit zur 40%-iger Anzahlung des gewährten Zuschusses gegen einem gleichwertigen Garantieschreiben.

Förderfähige Bereiche:

Gebäudeeinrichtungen

Modernisierung des Maschinenbaus, Beschaffung – Beförderung und Einrichtung von Maschinenanlagen: Kauf von mechanischer Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmensbetriebs, Erwerb sonstiger Ausrüstung (z.B. Regale, Möbel, Kopiergeräte) sowie elektronischer Ausstattung und Hardware (Computer, Drucker usw.).

Know-How Rechte

Zertifizierung von Verwaltungssystemen, Umplanung und Zertifizierung von Betrieben und Produkten durch organisationstechnische Innovation, Umstrukturierungsmaßnahmen, Neufestlegung des Produkts / Dienstleistung mit Bewertung von Designmethoden, Planung, Entwicklung und Anwendung von Verwaltungssystemen.

Kosten zum technologischen Update

Kosten zur Softwareeinrichtung und Ausbildung des Personals in Bezug auf die vom Unternehmen eingesetzten Systeme, Promotion – Förderung und Untersuchung von Ausweitungsmöglichkeiten in neuen Märkten oder Auslandsmärkten. Maßnahmen zur Promotion – Förderung in Zielmärkte, Werbekosten, Messebeteiligungen usw. Beratungsvergütungen, technische Unterstützung und Beratungsdienstleistungen, Orientierungshilfe für Unternehmen zur Besserung der Organisation und Produktivität dieser, zur Unterstützung der innovativen und technologischen Unternehmerschaft sowie einer verbesserten Marktorientierung.

Personaleinstellung Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Ziel der Maßnahmen:

  • Unterstützung der Hochschulabsolventen über 25 Jahre, der Arbeitslosen oder Freiberufler zur Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets.
  • Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Berechtigte Personen: Hochschulabsolventen über 25 Jahre, die während der Antragseinreichung:

  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • natürliche Personen sind, die eine Berufstätigkeit ausüben, ohne ein Lohnarbeitsverhältnis zu haben, und sich beruflich als Einzelunternehmen im Rahmen ihres Fachgebiets betätigen oder betätigen werden.
Förderungsbudget: Von 5.000 bis 25.000 Euro (100% Förderung)Förderfähige Berufstätigkeiten & Kosten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Insbesondere betreffen die förderfähigen Kosten:

  • Berufliche Ausrüstung
  • Betriebskosten (Mietzinsen der Gewerbeflächen, Versicherungsbeiträge, Versorgungskosten).
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters)
  • Vergütungen Dritter, allgemeine Ausstattung
Tätigkeitsbudget: 50 Mil. Euro in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro.

Förderung zur Modernisierung von Tourismusunternehmen und zur qualitativen Herausstufung der zu erbringenden Dienstleistungen

Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Anreicherung der erzeugenden Produkte und Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, des strategischen Schwerpunktbereichs des Tourismus, sodass ihre Position sowohl im inländischen als auch im ausländischen Tourismusmarkt verbessert wird. Berechtigte: Bereits bestehende Kleinstunternehmen und mittelgroße Unternehmen, die sich ausschließlich im strategischen Tourismusbereich betätigen. Förderungsbudget: 30.000 bis 300.000 Euro. Förderungsanteil: 50% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähige Tätigkeiten:

  • Modernisierung und qualitative Weiterentwicklung der Gebäudeeinrichtungen und anderer Infrastrukturen
  • Energie-und Wassersparmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produkts mit neuen Dienstleistungen (Erweiterung in alternativen Formen, Maßnahmen für Behinderte usw.)
  • Infrastruktur-und Dienstleistungszertifizierungen
  • Beratervergütungen
  • Lohnkosten des bereits bestehenden oder neueingestellten Personals
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 50 Mil. Euro (in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro).

4 Antworten zu “Endlich Neues Förderprogramm ESPA 2015 in Griechenland”

  1. […] Handlungsfähigkeit nicht nur durch eine Kürzung der Ausgaben bewahren kann, sondern durch Förderung der Investitionen und Finanzierung des sozialen Zusammenhalts, was jedoch mithilfe von Staatseinnahmen erzielt werden kann. Ein Antrag […]

  2. wolfgang schumann sagt:

    ich habe auf der insel tinos in griechenland ein grundstück und möchte bi zu 6 ferienwohnungen bauen.bekomme ich hierfür fördermittel und wie und wo kann ich diese beantragen.hierwerden auch arbeitsplätze geschaffen

  3. wolfgang schumann sagt:

    ich habe auf der insel tinos in griechenland ein grundstück und möchte 6ferienwohnungen bauen.bekomme ich dafür fördermittel ,wo und wie beantrage ich diese

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Schumann,

      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Fördermittel werden grundsätzlich für Hotelunternehmen und nicht für den Aufbau von Ferienwohnungen vorgesehen. Sollte dies für Sie ebenfalls interessant sein, können Sie uns gerne eine Email an tosounidis@rechtsanwalt.gr zukommen lassen, damit wir nähere Information zur Verfügung stellen können.

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