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Neue Regelungen für Investitionen in Griechenland

Ein dem griechischen Parlament vorgelegter Gesetzentwurf des Entwicklungsministeriums sieht eine Reihe neuer Regelungen zur Erleichterung von Investitionen in Griechenland vor.

Der Multi-Gesetzentwurf des griechischen Entwicklungsministers sieht unter anderem die zügigere Genehmigung von Investitionen, die Einführung des neuen Gesellschaftstyps der Personen-Kapitalgesellschaft, die Senkung der quantitativen Mindestvoraussetzungen für sogenannte strategische Investitionen sowie nicht zuletzt die völlige Aufhebung der Kabotage auf dem Sektor der Kreuzfahrten vor.

Speziell soll fast die Gesamtheit aller Investitionen und unternehmerischen Aktivitäten einem erweiterten "Fast Track-System" unterstellt und die Anzahl erforderlicher Genehmigungen reduziert werden. In diesem Rahmen werden auch die Untergrenzen des Investitionsvolumens als strategisch eingestufter Investitionen angeglichen und der Bereich der Investitionen ausgeweitet. Die Mindestanforderungen an strategische Investitionen gestalten sich demnach fortan auf ein Investitionsvolumen von 100 Mio. € anstatt bisher 200 Mio. € bzw. von 40 Mio. € bei paralleler Schaffung von wenigstens 120 Arbeitsplätzen, anstatt wie bisher auf 75 Mio. € bei Schaffung von 200 Arbeitsplätzen.

Parallel werden nunmehr auch Investitionen als strategisch eingestuft, die mehr als 150 (anstatt wie bisher vorgesehen 250) Arbeitsplätze schaffen, während eine spezielle Kategorie von Industrie-Investitionen mit Investitionskosten ab 15 Mio. € und neue Kriterien für Investitionen von über 3 Mio. € mittels des Programms "Jessica" vorgesehen ist.

Zügigere Genehmigung und neue Personen-Kapitalgesellschaft

Weiter wird der Zeitraum für die Erteilung der Genehmigung von 60 auf 45 Tage gekürzt, während ein System zur Forcierung der Genehmigung privater Investitionen in Zusammenhang mit der Invest in Greece Agency SA eingeführt wird, welche die Funktion eines One-Stop-Shops zur Mitwirkung bei der Genehmigung jeder nicht strategischen, jedoch über 2 Mio. € betragenden Investition übernimmt.

Der Gesetzentwurf forciert ebenfalls die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, nämlich der Personen-Kapitalgesellschaft, die ein minimales Aktienkapital von nur einem Euro haben wird, während die Aktionäre sich nicht nur mit Geld, sondern auch mit Sachleistungen oder Erbringung persönlicher Arbeitsleistung an der Gesellschaft beteiligen können.

Zusätzlich wird dem ministerienübergreifenden Ausschuss für strategische Investitionen die Möglichkeit gegeben, endgültige Investitionsvorschläge mit minimalen Vorschriften in die Verfahren strategischer Investitionen einzugliedern, während fortan zwei Typen von Bankgarantien vorgesehen sind - nämlich die Bankgarantie bezüglich der Beteiligung über 0,5% des Investitionsvolumens, die dem Investor mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens zurückgegeben wird, und die Bankgarantie bezüglich der ordentlichen Ausführung, über 0,75% des Gesamtinvestitionsvolumens, die bei Vollendung der Investition zurückgegeben wird, anstatt der derzeit geltenden Bankgarantie für bis zu 2% des Investitionsvolumens.

Insolvenzverfahren- Unterbindung missbräuchlicher Insolvenzanträge

Um dem in letzter Zeit beobachteten zunehmenden Missbrauch zu begegnen, wird gemäß dem in Rede stehenden Gesetzentwurf eine erneute Beantragung der Unterstellung unter den Status des Artikels 99 der griechischen Insolvenzordnung erst in fünf Jahren ab der vorherigen Beantragung erfolgen können. Die Frist für den Abschluss einer Vereinbarung wird auf 2 Monate reduziert, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Monat (anstatt wie bisher 4 Monate mit 1 - 3 Monaten Verlängerung).

Die Anwesenheit eines Vertreters der Arbeitnehmer des Unternehmens ist auch bei der Verhandlung des Antrags auf Eröffnung des Sanierungsverfahrens gestattet, während das Gericht die Erhaltung "der notwendigen" Arbeitsplätze bis zur Genehmigung oder Abweisung des Sanierungsplans und analog zu dem Lage des Unternehmens verfügen kann.

Bilanzen - Lockerung der Publizitätspflicht

Im Rahmen der Lockerung der Publizitätspflicht wird die allgemeine Verpflichtung zur Veröffentlichung der Unternehmens-Bilanzen in der Presse aufgehoben und stattdessen die Möglichkeit eröffnet, Bilanzen auf der unternehmenseigenen Homepage zu veröffentlichen. Falls das verpflichtete Unternehmen keine Internet-Präsenz betreibt oder diese dem zentralen Handelsregister nicht gemeldet hat, erfolgt die Veröffentlichung außer im Regierungsanzeiger auch in einer (1) wirtschaftlichen Tageszeitung.

Kabotage

Mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs werden ebenfalls Themen in Zusammenhang mit dem maritimen Tourismus geregelt, wie speziell die völlige Aufhebung der Kabotage auf dem Kreuzfahrt-Sektor, unter Abschaffung der Einschränkungen, welche das vorherige System vorsah. Ziel ist die Anziehung von Schiffen mit ausländischen Flaggen in die griechischen Gewässer. Es handelt sich um ein globales Verlangen der Tourismusbranche.


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