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Kapitalertragsteuer in Griechenland wird von 10% auf 15% erhöht

Mit dem am 23.1. veröffentlichten Rundschreiben des Finanzministeriums, welches Auslegung der Bestimmungen des aktuellen Steuergesetzes enthält, wurde die Erhöhung des Steuersatzes auf Zinserträge von 10% auf 15% eingeführt.

Die Zinsbeträge für Termineinlagen, welche im Zeitraum vom 1. bis zum 23. Januar angefallen sind und auf welche noch der bis dato geltende Steuereinbehalt von 10% angefallen ist, sollen gemäß den verkündeten Bestimmungen zusätzlich noch mit der Differenz von 5% besteuert werden.

Den einbehaltenen Steuerbetrag mit dem niedrigeren Steuersatz von 10% werden die Bankinstitute mit einer speziellen Erklärung innerhalb der vorgesehenen Frist abführen. Ansonsten ist der Kontoinhaber verpflichtet, die zusätzliche Steuer von  pauschal 5% mit Einreichung einer Erklärung beim zuständigen Finanzamt innerhalb der festgelegten Frist zu begleichen.

Hinsichtlich der bereits erhaltenen Zinserträgen aus Termineinlagen sowie der Zinsen mit monatlicher Auszahlung und Berechnung bis zum 31. Dezember 2012, gilt weiterhin eine Besteuerung von 10%. Dies gilt auch für Einlagen mit einer Ablauffrist nach dem 1. Januar 2013.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Meldung des Finanzministeriums auch entsprechende Bestimmungen bezüglich der Zinsbesteuerung von Schuldversschreibungen beinhaltet. Der Steuereinbehalt wird auch auf Zinserträge von Anleihen und Wertpapieren inländischer, juristischer Personen, öffentlichen oder privaten Rechts während der Einlösung von Dividendenscheinen erfolgen.


2 Antworten zu “Kapitalertragsteuer in Griechenland wird von 10% auf 15% erhöht”

  1. Kay Westphalen sagt:

    Wir möchten die neue Rentner-Flatrate mit 7 % in Gr nutzen und planen die VErlegung des Wohnsitzes (>183 Tage).

    Welche konkreten Steuervorteile ergeben sich für Mieteinnahmen und Kapitalerträge in Deutschland?

    Tel. 040 456 341

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Westphalen,
      wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Die konkreten Steuervorteile hängen von der Art des Einkommens ab. Es ist zunächst zu prüfen ob das jeweilige Einkommen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland oder Griechenland zu versteuern ist und ob für dieses Einkommen der Wohnsitz von Bedeutung ist oder nicht. z.B. bei Mieteinnahmen in Deutschland ist die Einkommensteuer in Deutschland zu zahlen selbst wenn der Wohnsitz des Eigentümers in einem anderen Land ist. Die gesetzliche Regelung betrifft also das Einkommen, welche der griechische Staat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen versteuern darf. Wir können gerne nähere Informationen für Ihren Fall zur Verfügung stellen, Sie können Ihre Anfrage an info@kpag.com schicken.

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