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INVESTITIONSGESETZ: ZUSCHÜSSE BIS ZU 50% FÜR 103 BEBAUUNGEN

invest in GreeceDas neue Investitionsgesetz betrifft den Anbau, die Produktion & Verarbeitung von neuen Arten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, dessen Anwendung zeitnah zu erwarten istZIEL: Stärkung der Produktionsfähigkeit von Griechenland INVESTITIONSBUDGET: Ab 100.000 Euro MINDESTEIGENKAPITAL: 25% BETRIFFT: Gründung, Modernisierung & Erweiterung von Unternehmen, deren Gegenstand der Anbau und die Verarbeitung von neuen, alternativen und innovativen Bebauungen ist

ANBAUARTEN:

  • Obst und Gemüse
  • Aroma – und Heilpflanzen
  • Subtropische Pflanzen
  • Baumkulturen
  • Hülsenfrüchte
  • Futterpflanzen

FÖRDERFÄHIGE KOSTEN

  • die Konstruktion, Erweiterung, Modernisierung von Gebäude-Hilfs-und speziellen Einrichtungen; die Gestaltung der umgebenden Fläche
  • die Konstruktion von Gebäuden oder Einrichtungen, die zur Beherbergung, Erholung und zum Aufenthalt der Mitarbeiter des Unternehmens vorgesehen sind
  • der Kauf von neuen Fahrzeugen zum Transport von Materialen und Produkten
  • der Kauf von neuen Fahrzeugen zum Transport des Personals
  • selbstfahrende oder nicht selbstfahrende landwirtschaftliche Geräte
  • der Kauf von neuen Kühlfahrzeugen (für die Ionische Inseln & Inseln der Ägäis – für den Bereich der Fleischwaren und Obst & Gemüse)
  • der Kauf und die Einrichtung von neuen, modernen Geräten und sonstiger Ausrüstung
  • Leasingverträge für neue, moderne Geräte und sonstige Ausrüstung
  • der Erwerb von Sachanlagen, die zur Produktionsanlage unmittelbar in Verbindung stehen
  • die Ausstattung von Laboren, insoweit diese den Betrieb der Produktionsanlage von landwirtschaftlichen Produkten bedient
  • Einrichtungen zur Verarbeitung von Abfällen
  • Kosten, die sich auf die Förderung der Energienutzung aus erneuerbaren Energiequellen zur Deckung der Bedürfnisse der Anlage beziehen

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