Das neue Investitionsgesetz betrifft den Anbau, die Produktion & Verarbeitung von neuen Arten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, dessen Anwendung zeitnah zu erwarten istZIEL: Stärkung der Produktionsfähigkeit von Griechenland
INVESTITIONSBUDGET: Ab 100.000 Euro
MINDESTEIGENKAPITAL: 25%
BETRIFFT: Gründung, Modernisierung & Erweiterung von Unternehmen, deren Gegenstand der Anbau und die Verarbeitung von neuen, alternativen und innovativen Bebauungen ist
ANBAUARTEN:
Obst und Gemüse
Aroma – und Heilpflanzen
Subtropische Pflanzen
Baumkulturen
Hülsenfrüchte
Futterpflanzen
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
die Konstruktion, Erweiterung, Modernisierung von Gebäude-Hilfs-und speziellen Einrichtungen; die Gestaltung der umgebenden Fläche
die Konstruktion von Gebäuden oder Einrichtungen, die zur Beherbergung, Erholung und zum Aufenthalt der Mitarbeiter des Unternehmens vorgesehen sind
der Kauf von neuen Fahrzeugen zum Transport von Materialen und Produkten
der Kauf von neuen Fahrzeugen zum Transport des Personals
selbstfahrende oder nicht selbstfahrende landwirtschaftliche Geräte
der Kauf von neuen Kühlfahrzeugen (für die Ionische Inseln & Inseln der Ägäis – für den Bereich der Fleischwaren und Obst & Gemüse)
der Kauf und die Einrichtung von neuen, modernen Geräten und sonstiger Ausrüstung
Leasingverträge für neue, moderne Geräte und sonstige Ausrüstung
der Erwerb von Sachanlagen, die zur Produktionsanlage unmittelbar in Verbindung stehen
die Ausstattung von Laboren, insoweit diese den Betrieb der Produktionsanlage von landwirtschaftlichen Produkten bedient
Einrichtungen zur Verarbeitung von Abfällen
Kosten, die sich auf die Förderung der Energienutzung aus erneuerbaren Energiequellen zur Deckung der Bedürfnisse der Anlage beziehen
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