Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

NEUES INVESTITIONSFÖRDERUNGEN IN GRIECHENLAND FÜR DEN TOURISMUS

MarketsENDE SEPTEMBER WIRD DIE AKTIVIERUNG VON VIER DER ACHT FÖRDERSEKTOREN ERWARTET

Insbesondere sollen folgende Sektoren aktiviert werden:

  1. Das allgemeine Unternehmertum
  2. Die Maschinenausrüstung
  3. Die Förderung der neuen, unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen
  4. Die großen Investitionen
Die Sektoren des Allgemeinen Unternehmertums und der Neuen, Unabhängigen Kleinen und Mittleren Unternehmen sollen Ende September aktiviert werden und Anträge bis zum Ende des Jahres eingereicht werden können, während die Sektoren der Maschinenausrüstung und der Großen Investitionen auch darüber hinaus zugänglich bleiben werden.

Förderanteil:

Wird gemäß der neuen Fördergebietskarte festgesetzt werden.

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Gründung oder Erweiterung von Hotelanlagen mit mindestens 3 – Sternen
  • Modernisierung von Hotelanlagen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Erweiterung und Modernisierung von geschlossenen Hotelanlagen, die auf der Kategorie von mindestens 3-Sternen heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung einer integrierten Form von organisierten Tourismuscampingplätzen, die mindestens der 3-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung und Modernisierung einer integrierten Form von Hotelanlagen in traditionellen oder denkmalgeschützten Gebäuden, die mindestens der 2-Sterne Kategorie unterliegen oder auf diese heraufgestuft werden sollen
  • Gründung, Erweiterung und Modernisierung von komplexen touristischen Beherbergungsbetrieben
  • Einrichtungen von spezieller, touristischen Infrastruktur (Konferenzzentren, Salzwasserbehandlungszentren, Themenparks, touristische Jachthäfen, Skizentren, Golfplätze, Gesundheitstourismuseinrichtungen, Einrichtungen zur Verwertung von Heilquellen, Trainings-und Sporttourismuszentren, Autobahnen usw.)
  • Einrichtungen für Agrar-und Weintourismus
  • Gründung von Jugendherbergen

Förderarten:

  1. Steuerbefreiung, die auf die Befreiung von der Entrichtung der Einkommenssteuer des Gewinns vor Steuern beruht
  2. Subvention, besteht in der kostenlosen Gewährung eines Geldbetrages vom Staat zur Deckung eines Teils der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens
  3. Zuschuss für Finanzierungsleasingverträge, welche auf die Deckung eines Teils der geleisteten Raten des Finanzierungsleasings durch den Staat beruht, und die zum Erwerb neuer, maschineller und anderer Ausrüstung erstellt werden
  4. Zuschuss für die Kosten der geschaffenen Beschäftigung
  5. Stabilisierung des Steuersatzes der Einkommensbesteuerung

BEKANNTMACHUNG DES PROGRAMMS ZUR FÖRDERUNG VON TOURISMUSUNTERNEHMEN

WIRD ENDE SEPTEMBER ERWARTET

Förderfähige Investitionsvorhaben:

  • Errichtung von neuen Tourismusanlagen
  • Erweiterung von bestehenden Tourismusanlagen

Gesamtbudget: 240 Mil. Euro

Umfasst:

  1. Die Gründung neuer Tourismusunternehmen
  2. Die Erweiterung und Modernisierung von bestehenden Anlagen
  3. Die funktionale Heraufstufung dieser
  4. Die Minderung ihrer Energiekosten

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