Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Biggest M&A deals of Kosmidis & Partners

Publiziert am 20.März.2014 von Abraam Kosmidis

TENGELMANN GROUP

In 2008, Kosmidis & Partners advised TENGELMANN GROUP on the sale of group subsidiary “Plus Super-markets” in Greece to AB (Delhaize group). The Tengelmann group is active in 16 countries and had a combined annual turnover of more than € 11 million in 2009 (source: tengelmann.de). “Plus” subsidiary had ownership and lease rights on approx. 40 stores in Greece and several ongoing contracts with employees, suppliers and other third parties. Kosmidis & Partners’ consulting services focused on the all aspects of said acquisition by AB, i.e. preparation of the contracts, competition law issues, due diligence, preliminary checks, execution of the acquisition transaction. The transaction amounted to € 69,5 million Euros. (mehr …)
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Die neuen Steuertabellen, Abgaben und Bußgelder für Immobilien in Griechenland

Publiziert am 30.Januar.2014 von Abraam Kosmidis
1.  STEUERN - ABGABEN – BELASTUNGEN  AUF IMMOBILIENBESITZ
Α. Steuern – Abgaben / Gebühren – Einbehalte der Einnahmen aus Immobilien
1. Einkommensteuer aus  Mieteinnahmen 11-33 %
 2. Stempelgebühr + OGA (ΟΓΑ) (abzgl. der Mietzinsen)  3,6 %
3.  Sondersolidaritätszuschlag natürlicher Personen 1-4%
4. Angenommene Einkünfte aus dem Hauptwohnsitz zur Eigennutzung (nicht steuerbefreit gemäß dem neuen Einkommensteuergesetz), unentgeltliche Überlassung von einem Wohnsitz an einem  Dritten und an Kindern oder  Eltern für eine Fläche von über 200 m2 3% des Einheitswertes
5. Objektive Lebenshaltungskosten des Eigentümers oder des gemieteten ersten + zweiten Wohnsitzes Je nach Fläche & Preiszone
 6. Angenommene Einkünfte aus selbstgenutzten Gewerbeflächen  11-33 %
 7. Einbehalte der Mietzinsen vom  Staat zugunsten der Beamtenpensionskasse  MTPY  (ΜΤΠΥ)  3 %
 8. Einbehalte der Mietzinsen  von kommunalen Gebietskörperschaften (OTA)  zugunsten  des Versicherungsfonds für kommunale Beamten und Gemeindebeamten (ΤΑΔΚΥ)  2 %
Β. Jährliche Steuern auf  Immobilienbesitz
9. Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ΕΝΦΙΑ) je nach Vermögenswerten  natürlicher & juristischer Personen Gebäude: 2,50-16,25 €/m2 Grundstücke: 0,003-9,00 €/ m2
 10. Zusatzsteuer auf das gesamte Vermögen mit einem Steuerfreibetrag i.H.v. 300.000 Euro für natürliche Personen Natürliche Personen: 1‰-1% Juristische Personen : 2,5-5‰
11. Jährliche kommunale Abgabe auf Immobilienbesitz TAP (ΤΑΠ), (Gebäude + Grundstücke) 0,25-0,35‰ (bis zu 10-facher Höhe für hoch Verschuldete an ΟΤΑ)
12. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz von Offshore-Gesellschaften 15 % (außer unrentablen Immobilien)
13. Anpassungssteuer  über den Wert von Gewerbeimmobilien (periodisch) Land 5 %, Gebäude 8 %
Γ. Steuern - Abgaben bei der Übertragung von Immobilien
14.Anfallende  MwSt. beim Kauf von Neubauten und  der Überlassung von Immobilien zu Bebauungszwecken 23 %
15. Wertzuwachssteuer  von  Immobilienverkäufen 15 %
16 Grunderwerbssteuer 3 %
17. Transaktionssteuer (- Vereinigung von Grundstücken) 1,5%
18. Steuer zur Verteilung von Immobilien 0,75%
19. Steuer zur Ersitzung von Immobilien 3 %
20. Mit der Grunderwerbssteuer: Kommunale Steuer und neue Steuer  zugunsten der  Präfekturkassen  für den Straßenbau  (Gesetz Nr. 4110/13)   3 % der Grunderwerbssteuer 7% επί του ΦΜΑ
21. Abgabe zugunsten der Anwaltskasse während der Erstellung von Verträgen und der Transkription 7,75‰
22. Zusätzliche Abgabe zur Transkription von Verträgen 4,5-7,5‰
Δ. Erbschaftssteuer/elterliche Schenkung & Schenkungen von  Immobilien
23. Erbschaftssteuer oder Steuer  der elterlichen Schenkung von Immobilien  
1. Kategorie : an Kinder (elterliche Schenkung), Enkelkinder, Ehepartner, Eltern 1-10 %
2. Kategorie:  an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. 5-20 %
3. Kategorie: an anderen Verwandten und dritten Personen 20-40 %
  24. Schenkungssteuer von Immobilien  
1. Kategorie: an Enkelkinder, Ehepartnern, Eltern 1-10 %
2. Kategorie: an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. 5-20 %
3. Kategorie: an anderen Verwandten und dritten Personen 20-40 %
Ε. Andere Steuern, Abgaben und Beiträge zugunsten von kommunalen Gebietskörperschaften (Ο.)  und Dritten
25. Kommunale Reinigungs-und Beleuchtungsgebühren frei  von ΟΤΑ
26. Kommunale Steuer von elektrifizierten Flächen frei  von ΟΤΑ
27. Kommunale potenzielle Abgaben (mit diversen Begründungen) frei  von ΟΤΑ
 28. Sonderabgabe für erneuerbare Energiequellen   Kwh x  Tarif €/Kwh
 29. Abgabe zugunsten des neuen griechischen Rundfunks  (ΝΕΡΙΤ)  3 Euro/Monat
30. Abwassergebühren von Immobilien (Anschluss-Nutzung). Von DEKO (ΔΕΚΟ) - ΟΤΑ
31. Beiträge für Land & Geldbeiträge  für die Einordnung in Stadtplänen (Gesetz Nr. 1337/83) Für Land bis 60 %,  Geldbeiträge bis 25 %
32. Gebühr zur Eintragung von Immobilien in das Nationale Katasteramt 35 Euro/Recht  + 1‰ des Einheitswertes über 20.000€ und max. 900 Euro
Mehrwertbeitrag –  Erneuerungsgebühr zugunsten des öffentlichen Unternehmens zum Wohnungs-und Städtebau  (ΔΕΠΟΣ) Mit dem Gesetz Nr.2508/97
Ζ. Steuern, Abgaben & Beiträge einer Baugenehmigung- Gebäudeerrichtung - Schwarzbauten usw.
33. Abgabe zur Ausstellung einer Baugenehmigung 1 % des Voranschlags
34. Abgabe für Bauarbeiten Entschließung ΚΗ΄/1947
35. Einbehalt zugunsten der Gemeinde, ΤΕΕ und TSMEDE (Rentenkasse für Ingenieure & Unternehmern für öffentliche Arbeiten Zum Haushaltsplan
36. Arbeitsgeberbeiträge an die Sozialversicherungsträger  ΙΚΑ & ΤΕΑΕΔΞΕ 90 % des Belegdatums
37. Mehrwertsteuer  der Baumaterialen und Tätigkeiten 23 %
38. Kommunale Abgaben für die Nutzung des Bürgersteigs Frei von ΟΤΑ
39. Elektrizitätsabgabe für Immobilien (zugunsten der DEI und des Staates) Gesetz Nr. 4483/65 (§ 8)
40. Bußgelder wegen Schwarzbauten usw. Gesetz Nr. 4178/13
 
  2. FESTSETZUNG VON 20 STEUERN AUS DEN EINHEITSWERTEN  
Α. Angenommene Einkünfte aus Immobilien
 1. Angenommene Einkünfte aus einem Wohnsitz zur Eigennutzung –Gewerberaum  11-33 %
2. Objektive Lebenshaltungskosten  des Eigentümers oder  des gemieteten ersten + zweiten Wohnsitzes Je nach Fläche & Preiszone
Β. Jährliche Steuern auf  Immobilienbesitz
 3. Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ΕΝΦΙΑ) je nach Vermögenswerten  natürlicher & juristischer Personen Gebäude:2,50-16,25€/τμ Grundstücke:0,003-9€/τμ
4. Zusatzsteuer auf das gesamte Vermögen mit einem Steuerfreibetrag i.H.v. 300.000 Euro für natürliche Personen Natürliche Personen: 1‰-1% Juristische Personen : 2,5-5‰
5. Jährliche kommunale Abgabe auf Immobilienbesitz TAP (ΤΑΠ), (Gebäude + Grundstücke) 0,25-0,35‰
6. Jährliche Steuern auf Immobilienbesitz von Offshore-Gesellschaften 15%
Γ. Steuern - Abgaben bei der Übertragung von Immobilien aus einem Belastungsgrund
7. .Anfallende  MwSt. beim Kauf von Neubauten und  der Überlassung von Immobilien zu Bebauungszwecken 23 %
8. Grunderwerbssteuer 3 %
9. Steuer der Ersitzung von Immobilien 3 %
10. Transaktionssteuer (- Vereinigung von Grundstücken) 1,5 %
11. Steuer zur Verteilung von Immobilien 0,75%
12. Kommunale Grunderwerbssteuer 3 % der Grunderwerbssteuer
13. Abgaben zugunsten der Anwaltskasse (Erstellung –Transkription von Verträgen) 6,50+1,25‰
14. Zusätzliche Abgabe für die Transkription von Verträgen 4,5-7,5‰
Δ. Steuern bei der Übertragung aus Überlassungsgründen (Erbschaft- elterliche Schenkung-Schenkung)
15. Erbschaftssteuer  oder elterliche  Schenkung von Immobilien  
1. Kategorie:  an Kinder (elterliche Schenkung), Enkelkinder, Ehepartner, Eltern 1-10%
2. Kategorie:  an Verwandten, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. 5-20%
3. Kategorie : an anderen Verwandten oder dritten Personen 20-40%
16. Schenkungssteuer von Immobilien  
1. Kategorie:  an Enkelkinder, Ehepartner, Eltern 1-10%
2. Kategorie:  an Verwandte, Geschwister, Onkeln und Tanten, Großeltern usw. 5-20%
3. Kategorie : an anderen Verwandten oder dritten Personen 20-40%
    Ε. Katasteramt – Bußgelder des Städtebauamtes & Beiträge
17. Gebühr zur Eintragung von Immobilien in das Nationale Katasteramt 1‰ des Einheitswerts
18. Bußgelder für die Erhaltung von Schwarzbauten S. Gesetz Nr. 4178/2013
19. Bußgelder  für die Errichtung von neuen Schwarzbauten usw. S. Gesetz Nr. 4178/2013
20. Beiträge für Land & Geldbeiträge zur  Einordnung in Stadtplänen (Gesetz Nr. 1337/83) Für Land bis 60%, Geldbeiträge bis 25%
 

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Aktuelle Maßnahmen der griechischen Steuerbehörden zur Erhöhung der Steuereinnahmen

Publiziert am 3.Januar.2014 von Abraam Kosmidis
Im Neuen Jahr ist mit verstärkten Aktivitäten der griechischen Steuerbehörden zu rechnen, nachdem ein Rückgang der Steuereinnahmen, insbesondere bei der Erhebung der Mehrwertsteuer und den speziellen Verbrauchsteuern, festzustellen ist. Zugleich haben sich die überfälligen Steuerschulden an den Staat um ca. eine Milliarde Euro erhöht, während das Finanzministerium davon ausgeht, dass ein Teil der Aussenstände durch die gestiegenen Einnahmen bis zum Jahresende kompensiert werden kann (letzte Rate der Einkommenssteuer, Kfz-Steuer, Raten aus früheren Stundungen, Rückerstattung der MwSt. usw.) Unmittelbar nach Weihnachten wird die Inkraftsetzung der neuen Vorschriften erwartet. Eine besonders einschneidende Maßnahme ist die Beschlagnahme von Besitz durch die Behörden ohne vorherige Ankündigung (Teilpfändung von Hinterlegungen und  Löhnen). Zudem sieht der neue Gesetzentwurf auch neue Bußgelder für Steuerhinterzieher und Steuerschuldner vor. Das Finanzministerium setzt den Wettlauf gegen die Zeit fort, um in den kommenden Tagen und Wochen mehr als 1,5 Milliarden Euro aus der Kfz-Steuer, der Rate der Sondersteuer auf Immobilien und der letzten Teilzahlung der Einkommenssteuer einnehmen zu können. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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GRUNDLEGENDE ÄNDERUNGEN BEI DER ERTEILUNG VON BAUGENEHMIGUNGEN UND DES GRIECHISCHEN BAURECHTS

Publiziert am 4.Dezember.2013 von Abraam Kosmidis

GRUNDLEGENDE ÄNDERUNGEN BEI DER ERTEILUNG VON BAUGENEHMIGUNGEN UND DES GRIECHISCHEN BAURECHTS

 

Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) plant grundlegende Änderungen in der Raumordnungs-und Stadtplanung, mit dem Ziel, Investoren ein attraktiveres Investitionsumfeld zu bieten. Nach den Plänen des Ministeriums sollen fortan regionale Raumordnungsstrategien und kommunale Raumordnungsentwicklungspläne (frühere  allgemeine Bebauungspläne) jederzeit modifiziert und neue Projekte aufgenommen werden können. In einem Bereich von 200 Metern um Autobahnen, Fern- und Landstraßen soll selbst in Schutzgebieten in Ausnahmefällen die Bebauung erlaubt werden. Fundamentale Änderungen sind auch bei der Festlegung der Baufaktoren festzustellen. Dabei sollen die mit einem Baufaktor zu bestimmenden Zonen gemäß den kommunalen Raumordnungsplänen festgelegt werden. Diese Zonen sollen in verschiedene Kategorien wie zB Ansiedlungen mit mehrals 200 Einwohnern und 300 Häusern und in Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern eingeteilt werden. In Gebieten mit hoher, städtebaulicher Belastung aufgrund der Legalisierung von Schwarzbauten, wie zB im Raum Attika, Thessaloniki oder Iraklion auf Kreta, können keine Zonen zur Bestimmung eines Baufaktors festgelegt werden. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Jetzt in Griechenland investieren Veranstaltung für Investoren am 25.10.2013 in Stuttgart

Publiziert am 24.September.2013 von Abraam Kosmidis
WIG Einladung 1 Am 25.10.2013 findet eine Informationsveranstaltung der Wirtschaftstreuhand Investment Greece (WIG) GmbH in der Filderhalle in Stuttgart statt. Trotz der aktuellen Diskussion über die Situation in Griechenland gibt es aus Sicht der Veranstalter durchaus sehr gute Argumente, sich zeitnah mit dem Thema der Informationsveranstaltung näher zu befassen, denn  "Nach der Krise ist vor dem Aufschwung". Durch die stark gefallenen Arbeitskosten, Immobilienpreise usw. ergeben sich zahlreiche Chancen für Anleger, Investoren und Unternehmen. Aufgrund des sich abzeichnenden Endes der Krise in Griechenland ist es absehbar, dass in einem überschaubaren Zeitraum auch Maßnahmen der EU zur Stabilisierung des wirtschaftlichen Umfeldes eingeleitet werden. Im Rahmen der Veranstaltung werden solche Maßnahmen (Subventionen, Steuererleichterungen, etc.) dargestellt werden. Die Situation auf dem griechischen Arbeitsmarkt und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in Griechenland bietet für deutsche Unternehmen Chancen vor Ort aber auch in Deutschland. Im Rahmen der Veranstaltung wird daher auch auf das Thema Arbeitnehmerüberlassung eingegangen werden. Neben den vorgenannten Themen werden im Rahmen der Veranstaltung auch folgenden Punkte thematisiert: -          Kompakte Darstellung von Recht, Steuern, Subventionen, Forschung und Entwicklung etc. in Griechenland -          Erläuterung konkreter Investitionsalternativen aus den klassischen Bereichen Energie und Umwelt, Immobilien sowie Handel Referenten der Veranstaltung sind ausschließlich erfahrene Praktiker aus Griechenland mit umfangreicher Erfahrung in deutsch-griechischen Wirtschaftsbeziehungen und einem entsprechenden Netzwerk in Griechenland. Potenzielle Investoren, Anleger und interessierte Unternehmen / Unternehmer sind zu dieser kostenlosen Veranstaltung herzlich eingeladen, damit sie sich ein eigenes Bild über die derzeitige Situation in Griechenland und über etwaige Chancen und Möglichkeiten eines Investments in Griechenland informieren können. Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung  ist die Rücksendung der in der beigefügten Einladung enthaltene Anmeldung möglichst bis zum 15.10.2013 erforderlich. Die Einladung steht auch auf der Seite der WIG GmbH zum download bereit unter: https://www.wirtschaftstreuhand-ig.de WIG Einladung 2
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Was beim Kauf einer Immobilie in Griechenland beachtet werden sollte

Publiziert am 4.Juli.2013 von Abraam Kosmidis

Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland, sei es als Feriendomizil oder als Altersruhesitz, aber auch als Investition erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit, insbesondere seit die Immobilienpreise in Griechenland aufgrund der Krise im Lande dramatisch gefallen sind. Darüber hinaus kann Griechenland mit atemberaubenden Landschaften und Lagen, sowohl am Meer als auch in den Bergregionen als Standort überzeugen. Bei Erwerb einer Immobilie in Griechenland sollten jedoch einige Punkte, wie nachfolgend dargestellt, beachtet werden.

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Zwischen dem griechischen Immobilienrecht und dem Immobilienrecht in Deutschland bestehen einige Parallelen. Wie auch in Deutschland gilt für den Immobilienkaufvertrag in Griechenland ebenfalls die notarielle Beurkundungspflicht. Anschließend erfolgt die die Eintragung in das bisherige Immobilienregister ("Ipothikofilakio") oder in das sich im Aufbau befindende Grundbuch ("ktimatologio").  Wie nach deutschem Recht ist auch nach griechischem Recht der Eigentumserwerb an einer Immobilie erst mit der Eintragung im griechischen Grundbuch vollzogen. Das Prozedere und die erforderlichen Unterlagen weichen jedoch stark vo dem in Deutschland üblichen Verfahren ab. Ferner existieren diverse lokale Gepflogenheiten, die besonders beachtet werden sollten.

Vertragsunterzeichnung

In Griechenland  ist die Bebauung mit WohniImmobilien auch außerhalb der Stadtplanung oder eines Beubaungsplans (zB auf Agrarflächen) erlaubt. Ies eröffnet die Möglichkeit des Erwerbs von Baufläche auch ausserhalb geschlossener Ortschaften, z.B. in der Meeresnähe. Bauwidrigkeiten bzw. Bauverstösse sind aus diesem Grund in Griechenland häufig. Mit verschiedenen Gesetzen wurde deshalb auch die Möglichkeit der (befristeten) Legalisierung von Schwarzbauten und Baurechtswidrigkeiten geschaffen, so dass eine solche Immobilie auch in legalisiertem Zustand nunmehr möglich ist. Kaufinteressenten sollten jedoch zunächst direkt bei den Kaufverhandlungen mit dem Verkäufer bzw. dem Makler nachfragen, inwieweit Bauwidrigkeiten existieren bzw. inwieweit solche bereits legalisiert worden sind. Im allgemeinen ist jedoch stets die Hinzuziehung und Beauftragung eines Bauingenieurs zu empfehlen, welcher die Immobilie besichtigt und überprüft.

Sobald sich der Kaufinteressent für eine bestimmte Immobilie entschieden und den Kaufpreis mit dem Verkäufer ausgehandelt hat, ist als nächstes einen Anwalt zu beauftragen. Dieser führt zunächst eine Grundbuchrecherche durch und beschafft  die Unterlagen für den Kaufvertragsabschluss. Die Grundbuchrecherche ermöglicht die Feststellung, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums an den Käufer gegebenenfalls lastenfrei ist und dass die Erwerbstitel des Verkäufers rechtmäßig und in Ordnung sind.

Zum Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages benötigen Käufer aus den EU Mitgliedsstaaten lediglich noch eine griechische Steuernummer. Diese kann von einem Steuerberater oder ebenfalls von dem bereits beauftragten Anwalt beantragt und eingeholt werden. Ist der Käufer nicht persönlich anwesend, ist hierfür eine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Gemeinsam mit einer Kopie des aktuellen Reisepasses oder des  Personalausweises kann dann beim Finanzamt die Steuernummer beantragt werden. Außer der Steuernummer und des Reisepasses bzw. Personalausweises sind für EU-Bürger in der Regel keine weiteren Unterlagen erforderlich. Besonderheiten ergeben sich, falls der Käufer über weitere Vermögenswerte oder Einkommen in Griechenland verfügt, bzw. hier seinen ständigen Wohnsitz hat oder hatte.

Dem Notar sind dann u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:

-          Erwerbstitel des Verkäufers

-          topografischen Plan

-          Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt (in einigen Fällen auch vom Sozialversicherungsträger des Verkäufers),

-          Grundbuchauszug

-          Baugenehmigung (bei bebauten Immobilien)

-          Bescheinigung von der Gemeinde über die Schuldenfreiheit der Immobilie ("TAP"  Bescheinigung),

-          Bescheinigung eines Ingenieurs, dass die Immobilie besichtigt worden ist und keine Bauwidrigkeiten festgestellt wurden, bzw. dass solche vor dem Verkauf gegebenenfalls legalisiert worden sind. Der Ingenieur der diese Bescheinigung ausstellt wird vom Verkäufer beauftragt bzw. bezahlt, während der eingangs empfohlene Bauingenieur auf Wunsch des Kaufinteressenten und zur Sicherung dessen Interessen beauftragt werden kann und dann auch von diesem zu bezahlen ist.

Wird der Kaufpreis aus dem Ausland überwiesen, muß zusätzlich ein griechisches Bankkonto des Käufers eingerichtet werden, auf welches der Kaufpreis überwiesen wird. Es empfiehlt sich, dass der Käufer bzw. sein Anwalt von der Bank einen Nachwweis über die Geldeinfuhr anfordert, damit in der Einkommensteuererklärung des Käufers die Einführung der Geldsumme aus dem Ausland nachgewiesen werden kann. Dieser Schritt ist äußerst wichtig, da ohne diese Bescheinigung die Gefahr der Auferlegung einer zusätzlichen Besteuerung besteht.

Nach dem notariellen Vertragsabschluss ist der beurkundete Vertrag schnellstmöglich beim Grundbuch- bzw. Katasteramt eintragen zu lassen, da der Käufer vor der Eintragung sachenrechtlich noch nicht geschützt ist und theoretisch eine bösgläubige Übertragung oder Belastung der Immobilie durch den Verkäufer an Dritte erfolgen kann.


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weitere Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsbehörde TAYPED

Publiziert am 26.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Afantou, Rhodos

Auf der kosmopolitischen Insel Rhodos, in der Kleinstadt „Afantou“ wird eine einmalige Immobilie direkt am Meer verkauft.  Diese Immobilie besteht aus zwei nebeneinander liegenden Küstengrundstücken mit einer Gesamtfläche von ca. 1.858.000 m² und einer Küstenlinie von ca. 7 Kilometern. Auf einer Fläche von 450.000 m² ist zudem eine 18- Loch - Golfanlage vorzufinden, welche vom Golfplatzarchitekten Donald Herradine geplant worden und seit 1973 in Betrieb ist.

In der naheliegenden Umgebung sind bis heute lediglich 2 Hotels vorzufinden, währende die Mehrzahl der Touristen  Apartments oder Zimmer mieten muss.

Auf dieser aussichtsreichen Immobilie können moderne Ferienhäuser und  Hotelanlagen errichtet werden, und die bereits vorhandene Golfanlage wird hierfür von großem Vorteil sein.

Die Privatisierungsanstalt „TAIPED“ wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, um die Nutzbarmachung und Entwicklung der Immobilie zu erleichtern.

Agios Ioannis, Sithonia – Chalkidiki

Eine weitere Immobilie auf der traumhaften Halbinsel  Chalkidiki wird im Rahmen der aktuellen Privatisierungen zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um das Grundstück „Agios Ioannis“ direkt an einem der schönsten Strände von Sithonia, den zweiten und grünsten „Fuß“ von Chalkidiki.

Das Grundstück „Agios Ioannis“ weist eine Gesamtfläche von 261.000 m² auf, wovon 200.000 m²  genutzt werden können.  Die Küstenlinie von Agios Ioannis beträgt 610 m.

Gemäß dem Gesetz 3986/2011 können auf diese Nutzungsfläche Tourismusanlagen und Hotelresorts errichtet werden, die zudem über Spa-und Sportanlagen sowie Kaufläden verfügen werden. Darüber hinaus können auch in dieser schönen Landschaft  Ferienhäuserkomplexe erbaut werden.

Diese Immobilie kann sich in ein integriertes Projekt mit Tourismusanlagen und Neubauten entwickeln,  umgeben von traumhaften Stränden und der grünen Landschaft der gut organisierten Halbinsel Chalkidiki. 


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Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED griechischer Staat verkauft Hotels, Häfen, Mall

Publiziert am 4.Juni.2013 von Abraam Kosmidis

Immobilienverkäufe der griechischen Privatisierungsanstalt TAYPED

Im Rahmen der laufenden Privatisierungsverfahren in Griechenland veräußert die griechische Privatisierungsanstalt ΤΑΥΠΕΔ https://www.hradf.com/el aktuell u.a. verschiedene touristisch nutzbare Immobilien. Dabei sind Hotels, Naturhäfen, Campingplätze usw. Verkauf des luxuriösen  Hotelkomplexes „Asteras Vouliagmenis“ Εine weitere Immobilie mit ausgezeichneten Nutzungsaussichten wird zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um den berühmten Hotelkomplex „Asteras Vouliagmenis“, der sich in der wunderschönen Lage „Mikro Kavouri“ am edlen Küstenort „Vouliagmeni“ befindet.

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Die Immobilie weist eine Gesamtfläche von 119.800 qm auf, wovon 111.942 qm der ausschließlichen Nutzfläche entsprechen.  Die Entfernung bis zur Innenstadt von Athen beträgt nur 20 Kilometer, und 25 Kilometer bis zum Internationalen Flughafen von Athen.  Angrenzend zum „Asteras Vouliagmenis“ befinden sich ein weiterer Hotelkomplex, der „Astir Palace“, sowie der Yachthafen von Vouliagmeni. Diese Umgebung gehört zu einem der teuersten Wohngebiete Athens.

Die Immobilie ist zur Errichtung von Ferienhäusern, Hotelanlagen und Tourismuseinrichtungen auf der gesamten Immobilienfläche von „Asteras“ geeignet, und verfügt über traumhafte Strände und viele Grünflächen. TAYPED wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, sodass die Nutzung und der Aufstieg der betreffenden Immobilie soweit wie möglich vereinfacht werden.

 Projekt „Ermioni“

Der kleine, wunderschöne Naturhafen „Ermioni“ befindet sich in der vorteilhaften Lage „Sabarisa“ des Küstendorfes „Thermisia“ in Argolida, Peloponnes. Diese wertvolle  Immobilie bietet eine einmalige Möglichkeit zur Errichtung eines erstklassigen Resorts und zum Bau von Ferienhäusern  in einem traumhaften Gebiet.  Die Immobilie „Ermioni“, ein kleiner, wunderschöner Naturhafen, liegt  direkt  am Meer,  in der nutzbaren Lage „Sabarisa“ des Küstendorfs Thermisia in Argolida bei Peloponnes, weist eine unbebaute Gesamtfläche von 165.639 qm auf und wird durch eine Landstraße geteilt.  In unmittelbarer Nähe befinden sich die bedeutendste, antike Kultstätte „Epidauros“ , sowie  die luxuriösen Resorts  „Porto Hydra“ und „Hydra Beach“, und es besteht eine gute Verbindung mit regelmäßigen Schiffsrouten zu der kosmopolitischen  Insel Hydra. Campingplatz & Hotel Xenia Paliouri, Chalkidiki Auch auf der einmaligen Halbinsel Chalkidiki wird eine Immobilie angeboten.

Xenia

Im Dorf Paliouri, auf Kassandra – den ersten „Fuß“ von Chalkidiki , mit einigen der schönsten Strände Griechenlands, befindet sich direkt am Meer eine der größten Hotelanlagen von Chalkidiki: die Campinganlage und das Hotel „XENIA“ Paliouri. Die Entfernung bis zum Dorf beträgt nur 3 Kilometer.

Diese Immobilie ist von einer traumhaften, grünen Landschaft umgeben, weist über eine Gesamtfläche von 210.742 qm auf und umfasst die Hotelanlagen von „XENIA“  (3.658 qm) sowie die Einrichtungen vom Camping in Paliouri (1.128 qm). Die Küstenlinie der gesamten Immobilie beträgt ca. 1.300m. 

Die Immobilie eignet sich für die Errichtung von erstklassigen Ferienhäusern und Unterkunftseinrichtungen auf einer Nutzungsfläche von insgesamt 19.954 qm. Zudem kann auch die Errichtung einer luxuriösen Hotelanlage von ca. 3.658 qm geplant werden.

Golden Hall – Mall in Athen

Die anstehenden Privatisierungen in Griechenland umfassen auch das große, moderne Einkaufszentrum GOLDEN HALL, das sich auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von 64.000 qm befindet und unmittelbaren Zugang zum Sportzentrum „Olympic Complex“ hat. Diese Anlage wurde für die Olympischen Sommerspiele errichtet und umschließt zudem auch das Olympische Fußballstadium. Die Immobilie wurde ursprünglich zum Zweck der Unterbringung des Internationalen Rundfunkzentrums (IBC) errichtet, um die Olympischen Spiele vor Ort zu übertragen. Nach den Olympischen Spielen, erfolgte ihr Umbau in ein Einkaufszentrum.

Die Immobilie des Einkaufzentrums „GOLDEN HALL“ weist eine Gesamtfläche von ca. 132.200 qm, mit einem Aufbau von ca. 73.000 qm und sie verfügt über unterirdischen Hilfsräumen und Parkplätzen mit einer Fläche von ca. 59.200 qm.

Darüber hinaus sind am Gebäude eine zusätzliche, freistehende Fläche von 14.300 qm vorzufinden, und eine Tiefgarage mit einer Gesamtfläche von 7.300 qm.

Der freistehende Bereich des Gebäudes kann hauptsächlich zu kulturellen, freizeitlichen  oder pädagogischen Zwecken genutzt werden. 


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Geplante Steuersenkung der Grunderwerbsteuer, Kaufnebenkosten und Immobilien-Sonderabgabe in Griechenland Veränderungen bei den Einheitswerten

Publiziert am 9.Mai.2013 von Abraam Kosmidis

Nach Aussagen des griechischen Finanzministers prüft die Regierung die Möglichkeit einer deutlichen Senkung der Kosten bei der Übertragung von Immobilien. Hierdurch soll der Immobilienmarktes gestärkt werden.

Die neue Regelung, welche offenbar von der Troika bereits genehmigt worden ist, sieht Erleichterungen bezüglich der Kosten beim Immobilienerwerb vor. Vorgesehen ist die Senkung der Immobilientransaktionssteuer (Grundwerbsteuer) von ca. 50% , sowie die vollständige Aufhebung der Pflichtvergütung der Anwälte für die Mitwirkung bei der Abfassung von Verträgen und deren notariellen Beurkundung.

Der Entwurf soll in Verbindung mit den bevorstehenden Anpassungen der Immobilien- Einheitswerte im Sommer beim Parlament eingereicht werden.

Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 8% auf 4 % für Immobilienwerte bis zu 20.000 Euro;

-          Senkung der Grunderwerbsteuer von 10% auf 5% für Immobilienwerte von über 20.000 Euro.

Beispiel: Die Grunderwerbsteuer bei einem Immobilienkauf mit einem Transaktionswert von 150.000,- Euro würde sich nach der neuen Regelung auf insgesamt 7.300,- Euro belaufen (4% aus 20.000,- = 800,- + 5% aus 130.000,- = 6.500,-), während sie heute 14.600,- Euro beträgt.

Darüber hinaus hat die griechische Regierung mit der Troika die Senkung der Sondergebühr für stromversorgte Flächen um 10% , möglicherweise sogar um 15% vereinbart. Danach sollen im Sommer die Einheitswerte in Gegenden mit besonders hohen Werten herabsgesetzt werden. Dies hätte steuerliche Entlastungen der Immobilieneigentümer zur Folge. Andererseits können sich aber in Gegenden mit niedrigen Einheitswerten Erhöhungen ergeben.

Beispielsweise belief sich die Sondergebühr für stromversorgte Flächen für eine Immobilie mit einer Wohnfläche von 100 m2 , einem Alter von 27 Jahren und einem Zonenpreis von 1.000 Euro /qm auf 400 Euro. Nach dem diesjährigen Nachlass von 10% soll die steuerliche Belastung auf 360 Euro sinken.

In Gebieten mit einem relativ hohen Zonenpreis, z.B. über 2.500 oder 3.000 Euro / qm, wird die Senkung der Einheitswerte zu Steuerentlastungen führen.

Die neue Regelegung der Einheitswerte soll gemäß den heutigen Angaben folgende Änderungen bewirken:

  • Senkungen der Zonenpreise in vielen Stadtgebieten. Insbesondere in den teuren Vororten Athens, in denen noch heute hohe Einheitswerte gelten, welche nicht mehr den Marktbedingungen entsprechen.
  • Preissenkungen bei Gewerbeimmobilien, deren Marktpreise sich aufgrund der mangelnden Nachfrage reduziert haben.
  • Erhöhungen von 20% bis 40%, in Gebieten mit niedrigen Einheitswerten im Vergleich zu den tatsächlichen Marktwerten.

Gleichzeitig werden viele Immobilieneigentümer mit enormen Belastungen aufgrund der Ausweitung des Systems der Einheitswerte auf das ganze konfrontiert werden. Hiervon betroffen sind viele Wohnorte wie zB auf Mykonos, Santorini, Kreta, Rhodos sowie in der Region Attika.


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Neues Gesetz für die endgültige Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland wird für Mai 2013 erwartet

Publiziert am 24.April.2013 von Abraam Kosmidis

In  den vergangenen Monaten  bzw. in den letzten drei Jahren  kam in Griechenland immer wieder das Thema über die „Legalisierung von Schwarzbauten“ auf. Durch das bereits im Jahr 2011 in Kraft getretene Gesetz Nr. 4014/2011 wurde die Möglichkeit eines Verfahrens zur Legalisierung von  Schwarzbauten eingeführt, dessen Verfahrensfristen inzwischen mehrmals verlängert  worden sind.  Siehe hierzu auch unseren Beitrag unter

https://www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/legalisierung-von-schwarzbauten-in-griechenland/

Dies insbesondere deshalb, weil das Legalisierungsverfahren bislang wenig Resonanz in der Gesellschaft gefunden hat und  die hiervon erwarteten Staatseinnahmen aus den Legalisierungsanträgen bis zum Ablauf der jeweils gesetzten Frist ausblieben, bzw. die gesteckten Ziele nicht erreicht wurden.

Ein Grund hierfür mag neben der fehlenden Liquidität bei den Haushalten auch der Umstand gewesen sein, dass das bisherige Regulierungsverfahren lediglich eine  "vorläufige" Legalisierung der existierenden Schwarzbauten vorsieht, die zeitlich auf 30 Jahre begrenzt ist. Dadurch wird  nur vorübergehend Rechtssicherheit geschaffen, wobei etwaige künftige rechtliche  Konsequenzen nach Ablauf der Legalisierungsdauer nach wie vor unklar blieben.

Unter diesem Hintergrund versucht nunmehr das zuständige  griechische Ministerium  die Frage der Legalisierung von Baurechtswidrigkeiten durch ein neues Gesetz "endgültig" zu regeln. Das Gesetz soll voraussichtlich bereits im Mai 2013 in Kraft treten.

Der diesbezügliche Gesetzesentwurf, über welchen im Eilverfahren entschieden werden soll,  zielt darauf ab, dauerhafte Lösungen -insbesondere bei Altbauten und geringfügigen Baurechtswidrigkeiten zu ermöglichen und damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Dabei soll folgende Einteilung vorgenommen werden:

1. Schwarzbauten vor dem Jahr 1975

Unter die erste Kategorie sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf die baurechtswidrig vor dem Jahr 1975  errichteten  Immobilien fallen. Hierfür wird vorgesehen, dass diese endgültig  von einem etwaigen  Abriss freigestellt und legalisiert werden sollen, und zwar unabhängig davon, ob  eine rechtsgültige  Baugenehmigung  existiert oder nicht.  Der Eigentümer soll  dabei u.a.  gegenüber dem  Bauamt nachweisen,  dass das fragliche Gebäude  tatsächlich  vor dem Jahr 1975  errichtet worden war. Dies kann entweder anhand von bestimmten Dokumenten (z.B. Stromrechnungen der vorherigen Jahre, eidesstattliche Erklärungen, Steuererklärungen   etc.) erfolgen oder  ggfls. sich auch aus Luftbildern ergeben.

2. Bereits legalisierte Bauten nach den bislang geltenden Gesetzen

Für diejenigen, welche ihre Immobilien bereits nach den bislang geltenden Verfahren legalisiert haben (G. 3843/2010 und 4014/2011) und hierdurch  lediglich eine "vorläufige" Legalisierung erreicht  haben (entsprechend 40  bzw. 30 Jahre),  sieht der neue Gesetzesentwurf  erhebliche Erleichterungen für die endgültige Legalisierung vor.  Die „vorläufigen“ Legalisierungen sollen gegen  Zahlung einer geringen Gebühr  in Höhe von ca. 500 € zu engültigen Legalisierungen umgewandelt werden können.

3. Geringwertige Baurechtswidrigkeiten

Eine weitere Kategorie von Schwarzbauten  die  nach dem neuen Gesetzesentwurf ebenfalls  dauerhaft legalisiert werden können sind die Fälle, in denen lediglich geringfügige baurechtliche Verstöße vorliegen (zB Abweichung der tatsächlichen von der rechtlich vorgesehenen Nutzung von Räumen,also beispielsweise Nutzung von  Lagerräumen zu Wohnzwecken).

Als geringfügige baurechtliche Verstöße werden dabei aller Voraussicht nach die Fälle qualifiziert, bei denen eine  Baugenehmigung vorliegt,  und der darin  vorgesehene Baufaktor nicht überschritten wurde.

4. sonstige Fälle von Schwarzbauten

Ferner ist auch im Rahmen des Gesetzes damit zu rechnen, dass eine weitere Kategorie  von regulierungsfähigen Schwarzbauten weiterhin nach den Grundsätzen der bisherigen Gesetze nur vorläufig  für die Dauer von 30 Jahren legalisiert werden können.  Hierunter werden aller Voraussicht nach zB Gebäude fallen, bei welchen wesentliche Überschreitungen der baurechtlichen Vorgaben der Baugenehmigung ( z.B. hinsichtlich der vorgesehenen Stockwerke)  vorliegen. Da hinsichtlich dieser Kategorie die Regelungen des Gesetzesentwurfes noch intensiv verhandelt werden, sind die  diesbezüglichen Grundsätze und Regelungen noch offen.

5. Ausnahmen

Wie bereits in den früheren Gesetzen vorgesehen, sollen auch nach dem neuen Gesetz einige Fälle von der Legalisierungsmöglichkeit ausgeschlossen bleiben:

Hierunter fallen unter anderem:

-          die nach dem 28.07.2011 errichteten Schwarzbauten. Diese Ausschlußfrist soll dazu dienen, dass während der Gültigkeitsdauer des Legalisierungsgesetzes keine neuen Schwarzbauten errichtet werden, um dann von den gesetzlichen Legalisierungsmöglichkeiten zu profitieren.

-          Schwarzbauten in Waldgebieten, Wäldern, an Stränden, an öffentlichen und archäologischen Plätzen sind von einer Legalisierungsmöglichkeit ebenfalls ausgeschlossen.


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