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Immobilien in Griechenland – Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015

Publiziert am 17.Februar.2015 von Abraam Kosmidis
Anleitung zum Ausfüllen des Steuerformulars E9 für 2015Steuerzahler, die im vorigen Jahr Immobilien erworben, verkauft oder durch elterliche Schenkung oder sonstige Schenkung übertragen haben, können bis zum 31. März 2015 das E9 – Formular elektronisch einreichen und darin sämtliche Änderungen ihres Vermögensstandes angeben. Änderungen, die ab dem 1. Januar 2015 erfolgen sind innerhalb von 30 Tagen ins E9 – Formular einzutragen. Ausgenommen werden vererbte Immobilien, für die der Erbberechtigte eine Steuererklärung (E9) innerhalb von 30 Tagen ab dem Fristablauf der Erbschaftsausschlagung abgeben muß. Nach der Aktivierung des Systems zur elektronischen Einreichung des E9 – Formulars 2015 veröffentlichte das sogenannte „E-Government“ des Finanzministeriums einen Informationsblatt mit den Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) der Steuerzahler:

1. Welche Leistungen werden für natürliche Personen durch die interaktive Steuerdatenbank bereitgestellt?

Das entsprechende System dient zur Einreichung von:

  • E9 – Bescheinigung für 2015 und fortan (kontinuierliche Aktualisierung).
  • Antrag zur Änderung der Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) 2014.
  • Ursprüngliche E9 – Steuererklärung für das Jahr 2014, sofern kein Verwaltungsakt zur Festsetzung der ENFIA – Steuer ausgestellt worden ist.
  • Die ursprüngliche und korrigierte E9 – Steuererklärung für die Jahre 2010 – 2013.
Zudem besteht die Möglichkeit zum Abruf eines Einzelbescheids zur Immobiliensteuer (FAP) für die Jahre 2010 bis 2013 sowie eines Verwaltungsaktes zur Festsetzung der ENFIA – Steuer für das Jahr 2014 – sofern diese bereits ausgestellt worden sind. Darüber hinaus können auch die ausgewiesenen Raten und die elektronische ENFIA – Bescheinigung abgerufen werden.

2. Welche natürlichen oder juristischen Personen sind zur Einreichung der E9 – Steuererklärung für das Jahr 2016 (kontinuierliche Aktualisierung)?

Jede natürliche oder juristische Person, deren Immobilienbesitz ab dem 1. Januar 2015 Änderungen aufweist, ist zur Einreichung der E9 – Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen ab dem Änderungsdatum verpflichtet. In Erbschaftsfällen ist der Erbberechtigte verpflichtet, die E9 – Steuererklärung innerhalb von 30 Tagen ab dem Fristablauf der Erbschaftsausschlagung einzureichen. Die ab dem 01/01/2015 erfolgten Änderungen werden nicht mehr von den Steuerpflichtigen im Folgejahr des Änderungsjahres angegeben, sondern unmittelbar noch im laufenden Jahr.

3. Welche Änderungen sind im E9 – Formular des Jahres 2016 einzutragen (kontinuierliche Aktualisierung)?

Jedwede Änderung wie z.B. ein Erwerb, Verkauf, Gründung usw., die ab dem 1. Januar 2015 und fortan erfolgt und zu einer Modifikation des Vermögenstands des Steuerzahlers führt, muss angegeben werden.

4. Kann im E9 – Formular für das Jahr 2016 auch eine im Jahr 2015 erfolgte Änderung eingetragen und zudem der Vermögensstand hinsichtlich der vor dem 1/1/2015 durchgeführten Änderungen korrigiert werden?

Nein, im E9- Formular für das Jahr 2016 werden Steuererklärungen lediglich für die laufenden, im Jahr 2015 erfolgten Änderungen eingereicht. Sollte jedoch zugleich festgestellt werden, dass nebst der im Jahr 2015 erfolgten Änderung auch weitere Berichtigungen des Vermögensstands vorzunehmen sind, die frühere Änderungen betreffen, sind folgende Schritte durchzuführen: Das gewünschte Jahr zur Einreichung der Steuererklärung (für ältere Änderungen) wird ausgewählt, und nachdem diese abgeschlossen ist kann sie auf die Folgejahre und bis aufs Jahr 2016 übertragen werden, sodass der Vermögensstand ordnungsgemäß aktualisiert wird. Falls gleichzeitig eine E9- Steuererklärung für das Jahr 2016 einzureichen ist, zumal Änderungen an den Immobilien auch im Jahr 2015 erfolgt sind, wird im entsprechenden Jahr eine gesonderte Steuererklärung eingereicht.

5. Wenn eine ursprüngliche oder korrigierte E9 – Steuererklärung für die Jahre 2010 – 2013 eingereicht wird, wann kann die Ausstellung des Festsetzungsaktes der Immobiliensteuer erfolgen?

Wenn sich aus dem Bescheid eine Steuerschuld ergibt, erfolgt die Abrechnung durch die Direktion des E- Goverment innerhalb von wenigen Tagen und der Steuerzahler wird durch eine elektronische Mitteilung in Kenntnis gesetzt.

6. Welche Schritte müssen vorgenommen werden, falls mehrere Jahre in Bezug auf den Vermögensstand korrigiert werden müssen?

Falls sich die durchzuführenden Änderungen auf mehrere Jahre beziehen, muss der Steuerpflichtige die E9 – Steuererklärung für das erste, im System verfügbarem Jahr einreichen, in dem die entsprechende Änderung erfolgt ist. Wenn die einzureichende E9 – Steuererklärung für ein bestimmtes Jahr abgeschlossen wird und einige der vorgenommenen Änderungen auch ein Folgejahr betreffen, so kann die entsprechende Steuererklärung auch auf das Folgejahr übertragen werden. Im Folgejahr erscheint dann die Steuererklärung als „vorläufig“ eingereicht, und der Steuerzahler muss folglich zur Bearbeitung dieser den Bereich „Einreichung der E9 – Erklärung“ auswählen.

7. Wie viele korrigierte E9 – Steuererklärungen können im selben Jahr eingereicht werden?

Sofern das System betriebsbereit ist, können alle erforderlichen E9 – Erklärungen zur fehlerlosen Zusammenstellung des Vermögensstands.

8. Wann kann die nächstmögliche korrigierte Erklärung eingereicht werden, wenn ein falscher Vermögensstand erscheint?

Falls nach der endgültigen Einreichung der korrigierten Steuererklärung Fehler oder Auslassungen festgestellt werden, sodass die richtige Darstellung des Vermögensstands für das jeweilige Jahr nicht ermöglicht wird, kann eine neue, korrigierte E9 – Steuererklärung nach Ausstellung des Festsetzungsaktes der voreingereichten, korrigierten Erklärung eingereicht werden. Wenn das Abrechnungsverfahren der vorherigen Steuererklärung nicht abgeschlossen ist, kann keine Neukorrigierte eingereicht werden.
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Neue Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten

Publiziert am 7.Januar.2015 von Abraam Kosmidis
ImmobilienDas griechische Umwelt – und Finanzministerium hat die erste Fristverlängerung zur Regelung von Schwarzbauten beschlossen. Für den gesamten Verlängerungszeitraum ab dem 8. Februar 2015 bis zum 8. Februar des nachfolgenden Jahres werden dieselben Abzahlungsmöglichkeiten gelten, und insbesondere die 60 Monatsraten, die auch für heutige Antragseinreichungen vorgesehen sind. Zudem wird die Frist zur Einreichung der notwendigen Unterlagen vom zuständigen Bauingenieur um 6 Monate verlängert. Demnach ist der Bauingenieur verpflichtet, die elektronische Einreichung der notwendigen Dokumente innerhalb von 2 Jahren ab dem gesetzmäßigen Stichtag abzuschließen. Das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel hat zur Erteilung der Verlängerung die entsprechende gesetzliche Regelung bereits vorgenommen, wobei das bislang wirksame Gesetz (Nr. 4014/11) durch das Gesetz 4178/13 ersetzt worden ist. Den Angaben des Umweltministeriums zufolge sind bis heute 805.682 Schwarzbauten unter Anwendung beider Gesetze bereits angemeldet worden.
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Änderung der Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer in Griechenland – Ermittlung nach dem Realwert der Immobilie

Publiziert am 3.Dezember.2014 von Abraam Kosmidis
Griechischen SteuerbehördenEinen wesentlichen Antrieb wird der Wirtschaftsstab der griechischen Regierung dem Immobilienmarkt verleihen, indem er im neuen Jahr die Besteuerung der Immobilienübertragungen senken wird. Ziel ist die Förderung ausländischer Investitionen durch die Herabsetzung der Immobiliensteuer während der Unterzeichnung der Verträge. Dem Regierungsplan zufolge soll der Einheitswert bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer nicht mehr zugrunde gelegt werden. Ab 2015 wird die Grunderwerbsteuer auf den im Vertrag aufgeführten reellen Kaufpreis der Immobilie anfallen. Nach den letzten Änderungen hinsichtlich der Abtrennung des fiktiven Einkommens (dem sog. „Tekmirio“) zum Erwerb der Immobilie vom Einheitswert, sodass sich keine zusätzlichen Belastungen für die Käufer ergeben aber auch keine Hindernisse in Bezug auf ihre Vermögensnachweise,  folgt eine weitere Vorschrift zur Stärkung des Immobilienmarkts. Auf dem Immobilienmarkt herrscht die Meinung, dass die Berechnung der Grunderwerbsteuer nach dem Einheitswert vollkommen unrealistisch ist, zumal die vom Verkäufer entrichtete Mehrwertsteuer gemäß dem tatsächlichen Kaufpreis errechnet wird. Zugleich stößt das Interesse der Investoren für Urlaubsdomizile auf beide vertraglichen Werte (Einheits-und Realwert), was ihnen als vollkommen widersinnig erscheint. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für ausländische Immobilienerwerber in Griechenland

Publiziert am 5.November.2014 von Abraam Kosmidis
Immobilien
Bis Ende des Jahres soll der Abschluss des überarbeitenden Rechtsrahmens erfolgen, gemäß dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Bürger aus Drittländern vorgesehen ist, die Immobilien zu einem Kaufwert von über 250.000 Euro in Griechenland erwerben möchten.

Alle neuen Änderungen, die auf eine Förderung der Investitionen in der griechischen Immobilienbranche abzielen, umfassen unter anderem... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de


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Bedeutende Zunahme ausländischer Investitionen in griechische Ferienimmobilien

Publiziert am 1.Oktober.2014 von Abraam Kosmidis
ausländischer Investitionen in griechische FerienimmobilienFerienimmobilien gehören mit den Hotelimmobilien zur Branche, die Griechenland in den kommenden Monaten aus der Rezession zu verhelfen scheint. Bei Experten herrscht Optimismus in Bezug auf die Nachfrage der zum Verkauf stehenden Ferienimmobilien, deren Zahl sich auf aktuell 30.000 – 40.000 beläuft. Gemäß den bisherigen Angaben, sowie Berichten diverser Maklerbüros zufolge, sind im laufenden Jahr erste Zeichen der Besserung am Immobilienmarkt für Ferienimmobilien erkennbar. Während der ersten fünf Monate (Januar – Mai 2014) belief sich dabei der Kapitalzufluss aus dem Ausland in Bezug auf Investitionen in griechischen Ferienimmobilien auf 92,1 Mil. Euro. Dies stellt eine Zunahme um über 100 % im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des vergangenen Jahres dar. Dieser bemerkenswerte ausländische Liquiditätszufluss ist unter dem Gesichtspunkt umso bedeutender, nachdem der griechische Immobilienmarkt im entsprechenden Zeitraum aufgrund der Konfusion hinsichtlich der Anwendungsweise der neuen Immobiliensteuer mehr oder weniger zum Erliegen gekommen war, was zur Folge hatte, dass sich die überwiegende Mehrheit der Interessenten vom Immobilienmarkt fernhielt. Ziel ist es deshalb, den Steuerrechtsrahmen zu stabilisieren, sodass die Preise gefestigt und die Immobilienkäufe gefördert werden können. Die kontinuierlichen Besteuerungseingriffe und die zweifellos enorme Steuerbelastung für Immobilienbesitzer schüren weiterhin die Unsicherheit in der Immobilienbranche, obwohl das Grundinteresse aufgrund der gefallenen Preise immens ist. Die Senkung der Ferienimmobilienpreise, die steigende Anzahl von Touristen in Verbindung mit den getroffenen Maßnahmen zur Förderung der Immobilienkäufe, sowie die Herabsetzung der Grunderwerbssteuer auf 3% als auch die Gewährung von Aufenthaltsgenehmigungen für Käufer aus Nicht-EU-Staaten haben zur größeren Nachfrage auf der... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Neue Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA): die neuen Steuerbescheide, Fristen und Rückstände

Publiziert am 24.September.2014 von Abraam Kosmidis
Griechischen SteuerbehördenImmobilienbesitzer in Griechenland können ab sofort ihre neuen Bescheide zur Einheitlichen Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) über das elektronische System „TAXISnet“ abrufen. Die korrigierten Steuerbescheide betreffen ca. 1,2 Mil. Eigentümer von Grundstücken, die sich außerhalb des Systems der objektbezogenen Einheitswertbestimmung befinden. Die Frist zur Entrichtung der ersten Rate läuft am 30. September ab und die letzte Rate kann bis zum 27. Februar 2015 entrichtet werden. Nach Mitteilung des Generalsekretariats für Öffentliche Einnahmen werden in den neuen Bescheiden sämtliche Korrekturen und Modifizierungen beinhaltet, die gemäß dem neugewählten Änderungsantrag vorgesehen werden. Insbesondere werden folgende Kategorien berücksichtigt:
(a) Fälle von Grundstücken, die in Gebieten liegen, in denen das System der objektbezogenen Einheitswertbestimmung nicht gilt und deswegen der herabgesetzte Steuerwert zwischen der im Jahr 2013 festgesetzten Immobiliensteuer (FAP) und der ENFIA 2014 berücksichtigt wird. (b) Befreiung der auf der Insel Kefalonia gelegenen Immobilien vom ENFIA. (c) Befreiung von der Hauptsteuer für das Restgrundstück denkmalgeschützter Gebäude oder Kunstwerke. (d) Senkung des Steuersatzes der Zusatzsteuer für nicht eigengenutzte Immobilien der juristischen Personen öffentlichen Rechts, die den Trägern der Zentralregierung nicht zugeordnet sind.
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Immobilienmarkt Griechenland: Gute Gelegenheiten bei Ferienhäusern und Grundstücken

Publiziert am 18.August.2014 von Abraam Kosmidis
OLYMPUS DIGITAL CAMERAPreissenkungen bis zu 70% bei Ferienhausern im Vergleich zu 2008 werden in Griechenland verzeichnet . Stabilere Preise bei Grundstucken auf den Inseln der Agais und der Ionischen Inseln. Mit detaillierten Tabellen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ist abzusehen, dass die Preise fur Ferienhauser bald wieder auf gleicher Hohe wie zu Beginn des letzten Jahrezehnts sinken werden. Die Experten aus dem Immobilienbereich betonen aber, dass auch das niedrige Preisniveau nicht gewahrleisten konne, dass das Kaufinteresse wiederbelebt werde. „Bei Luxusimmobilien, fur welche es viel schwieriger ist, einen Kaufinteressent zu findent, sind die Preise im Vergleich zum Jahr 2008 zwischen 50% - 70% gesunken„ Die Grundstuckspreise insbesondere auf den kosmopolitischen Inseln bleiben hingegen konstant. Ferner besteht Kaufinteresse aus Drittstaaten, die sich fur die funfjahrige Aufenthaltsgenehmigung interessieren, die Griechenland fur diejenigen anbietet, die ein Grundstuck im Werte von uber 250.000 € erwerben. Die Preise auf dem Immobilienmarkt fur neugebaute Ferienhauser in Attika belaufen sich auf mindestens 1.050 Euro / m2 in Loutsa und reichen bis zu 2.600 Euro / m2 in Rafina. In Saronida bewegen sich die Preise zwischen 1.700 und 2.500 Euro / m2, wobei sie sich in Porto Rafti auf 1.580 bis 2.050 Euro/ m2 belaufen. Eine preisgunstigere Ferienwohnung kann auf dem Peloponnes erworben werden, und zwar zu Preisen die ab 800 Euro /m“ in Aigio und ab 700 € /m“ in Kastro Killini beginnen. Ab 980 € starten die Preise in Korinthia und reichen bis zu 1.800 € /m² . Hinsichtlich der Immobilien au?erhalb des Bebauungsplanes starten die Preise auf Peloponnes ab 3.000 € das Hektar und reichen bis zu 35.000 €. Auf den Ionischen Inseln werden die niedrigste Preise fur Ferienhauser auf Lefkada verzeichnet, (1.100 € - m²) und die hoheren Preise auf Korfu ( ca 2.800 €/m²). Fur Grundstucke ausserhalb des Bebauungsplanes liegen die Preise bei mindestens 15.000 € pro Hektar ( Zakynthos). Auf Kreta starten die Preise fur ein Neubau- Ferienhaus ab 1.200 € /m2 auf Agios Nikolaos und Sitia. Die Preise fur ein Ferienhaus in Chania, Rethymno oder Herakleion belaufen sich hingegen auf mindestens 1.400 € / m². In Chalkidiki kann heute ein neugebautes Ferienhaus fur 800 €-/m2 erworben werden. In einigen Gebieten liegen die Preise aber etwas hoher d.h. um die 1.000 € /m2. Weiterfuhrende Informationen der benotigten Unterlagen fur einen Immobilienkauf in Griechenland finden Sie hier... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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BESTEUERUNG VON IMMOBILIENÜBERTRAGUNGEN, STEUERSÄTZE, STEUERBEFREIUNGEN, FRISTEN, VERJÄHRUNG

Publiziert am 11.August.2014 von Abraam Kosmidis
Immobilien Griechenland

1. Welche Vermögensgegenstände unterliegen der Grunderwerbssteuer und wer ist zur Entrichtung der anfallenden Steuer verpflichtet?

Jede Übertragung von Immobilien (gegenseitige Verträge) und Übertragungen von Schiffen unter griechischer Flagge. Steuerschuldner ist der Erwerber.

2. Welches Finanzamt ist für die Einreichung der Steuererklärung zuständig?

Vor jeder Immobilienübertragung müssen die Parteien gemeinsam eine Grunderwerbssteuererklärung beim Finanzamt einreichen, wo die Immobilie belegen ist.

3. Wie läuft das Verfahren zur Einreichung der Steuererklärung und Entrichtung der Grunderwerbssteuer ab?

Die Steuererklärung wird in doppelter Ausfertigung eingereicht, wovon ein Exemplar dem zuständigen Beamten des Finanzamtes übergeben wird; die zweite Abschrift erhält der Beteiligte nach Bestätigung der Richtigkeit. Die Entrichtung der Steuer erfolgt in Kreditinstituten oder bei der Post mittels eines Zahlungscodes. Der anschließend mit einem Zahlungsvermerk ausgestellte Zahlungsbeleg die als Zahlungsnachweis.

4. Wie erfolgt die Entrichtung der Grunderwerbssteuer?

Bei Einreichung der Grunderwerbssteuererklärung hat der Steuerpflichtige den Einheitswert der zu übertragenden Immobilie anzugeben. Hiernach berechnet sich dann die anfallende Steuer. Ist der Kaufpreis höher als der Einheitswert, wird die Steuer aus diesem höheren Kaufpreis berechnet. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Bevorstehende „Explosion“ bei der Gewährung von Baudarlehen in Griechenland

Publiziert am 15.Juli.2014 von Abraam Kosmidis
Baudarlehen in GriechenlandPositive Entwicklungen im Bereich der griechischen Baudarlehen sieht die Nachrichtenagentur „Bloomberg“ in ihrem Artikel mit dem Titel „Vervierfachung der Ausreichung von Baudarlehen ab 2015 von den griechischen Banken“. Der leitende Generaldirektor der „Alpha Bank“, Herr Theodoros Kalantonis erklärt, dass das Jahr 2015 einen Wendepunkt für die Gewährung von Baudarlehen in Griechenland darstellen wird. Die Gründe hierfür werden in der Tatsache gesehen, dass die Immobilienpreise in 2015 nicht weiter nachgeben werden und sich weiteres Zuwarten für Immobilienkäufer nicht lohnen wird. Dies wird zu einer verstärkten Nachfrage nach Baukrediten führen. Die Banken werden dieser erhöhten Nachfrage durch Erhöhung des Volumens von Baukrediten Rechnung tragen. Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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Die günstige Marktlage für den Erwerb griechischer Immobilien und ein Blick nach Deutschland

Publiziert am 26.Juni.2014 von Susanna Platzer

Schuldenkrise reißt griechischen Immobilienmarkt in den Abgrund

Die Finanzkrise sowie die hohe Überschuldung Griechenlands haben signifikante Folgen nicht nur auf die wirtschaftliche Entwicklung und auf dem Arbeitsmarkt. Denn gerade der heimische Immobilienmarkt ist in den vergangenen Jahren stark unter Druck geraten. Vielen Haushalten fehlen die finanziellen Mittel für den Erwerb von Wohneigentum, während sich andere angesichts der prekären finanziellen Lage zum Verkauf ihres Eigenheims gezwungen sehen - und dies weit unter Marktpreis. Vermögende Griechen legen ihr Geld derweil lieber in Schweizer und deutschen Immobilien an, da sie ihr Kapital dort sicher vor dem Zugriff der griechischen Steuerbehörden wähnen. Auf Druck der EU hat sich unlängst auch die Regierung zur Ausgabenkürzungverpflichtet und möchte sich von Grundstücken aus Staatsbesitz trennen, um auf diese Weise die leeren Staatskassen zu füllen. Hierdurch eröffnen sich für Privatleute, die am Erwerb eines Feriendomizils in dem südeuropäischen Land interessiert sind, attraktive Chancen. Denn angesichts des großen Angebots an griechischen Immobilien sind deren Preise zuletzt deutlich eingebrochen. Auch in den kommenden Monaten wird die Nachfrage mit dem Angebot kaum Schritt halten können, so dass mit einem weiteren Preisrückgang zu rechnen ist. Eine Trendwende ist auch nach Ansicht der Experten derzeit nicht in Sicht. Ganz im Gegenteil: So dürfte die geplante Steuerreform der griechischen Regierung das Überangebot an Häusern und Bauplätzen weitaus deutlicher ansteigen lassen. Denn um die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, liebäugelt die Regierung mit einer höheren Besteuerung für Grund und Besitz. Deshalb ist bereits jetzt absehbar, dass viele Einheimische rechtzeitig eigene Grundstücke und Immobilien veräußern werden - eine Entwicklung, die längst Einzug gehalten hat... Lesen Sie den ganzen Artikel auf www.griechenland-immobilie.de
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