Das fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden.
Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen.
Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.
Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
Sehr geehrte Herren,
wir haben ein Haus in Asprovalta zu legalisieren.Bj. ca 1988 und ca. 50 qm.. Was müssen wir tun bzw. wieviel Kosten kommen ca. auf uns zu?
Im voraus besten Dank für Ihre Antwort.
LG.
Hristos Giapitzoglou
N.S. Wen wir es an eine gem. Institution verschenken würden, kämen hier auch Kosten auf uns zu?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben durch einen Architekten unser Haus vermessen lassen, der einen Antrag für uns stellt. Die Strafe für die Legalisierung soll bei ca. 3600 € liegen, zusätzlich verlangt er noch für die Statik 500 € extra. Ist dies so richtig.
Danke für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Evamaria Neelsen