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Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland

Die Gesetzvorlage des neuen Steuerpakets soll ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie bringt teils gravierende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern mit sich. Das neue Steuerpaket sieht  Änderungen in der Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen. Ferner soll sie auch Änderungen bei der Immobiliensteuer und bei der Erhebung der Einheitssteuer umfassen.

Gleichzeitig sollen ab sofort 150 neue Steuerprüfer eingesetzt und mit der Überprüfung größerer Steuerangelegenheiten betraut werden.

Der Entwurf des neuen Einkommenssteuergesetzes sieht unter anderem  folgende Änderungen vor:

-          Neue Steuersätze bei der Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern und Rentnern unter Streichung des pauschalen Steuerfreibetrages von bisher 5.000 Euro

sowie der Kinderfreibeträge.

-          Ferner ist die Einführung einer neuen Steuertabelle mit nur drei Steuersätzen wie folgt vorgesehen:

  • Für jährliche Einkommen bis zu 25.000 Euro beträgt der Steuersatz von 21%
  • Für jährliche Einkommen über 25.001 Euro bis 48.000 Euro beträgt der Steuersatz von 36%
  • Für jährliche Einkommen ab 48.001 € beträgt der Steuersatz 45% .
  • Klarzustellen ist, dass zB bei einem Einkommen von 60.000 Euro, die ersten 25.000 Euro mit 21% (5.250), der Betrag zwischen 25.001 bis 48.000 Euro mit 36% (gerundet 8.280) und nur der Betrag zwischen 48.001 Euro bis 60.000 Euro mit 45% (gerundet 5.400), also insgesamt mit 18.930 Euro besteuert wird. Dies entspricht also einem Gesamtsteuersatz von ca. 31,87% bei einem Einkommen von 60.000,- Euro.
  • An Stelle des getrichenen Grundfreibetrags in Höhe von 5.000 Euro wird eine  Steuersenkung in Höhe von 1.950 Euro für Einkommen bis zu 18.000 Euro festgesetzt. Diese Steuersenkung vermindert sich mit steigendem Einkommen und ist für Einkommen von 42.000 Euro gleich null.

-          Neue Steuersätze bei der Einkommensteuer von Personengesellschaften und Freiberuflern:

  • Für jährliche Einkommen bis  50.000 € beträgt der Steuersatz von 26%
  • Für jährliche Einkommen ab 50.001 € beträgt der Steuersatz 33%
  • Anerkennung von bisher nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Kosten, so dass sich der tatsächliche Steuerbetrag um diese Aufwendungen vermindert. (Nach den Berechnungen des Finanzministeriums soll sich der Steuersatz für Einkommen bis 50.000 Euro auf diese Weise auf bis zu 22% reduzieren.

      4 Antworten zu “Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern in Griechenland”

      1. Lili Buck 28329 Bremen sagt:

        Was passiert mit 50.000€ mit dem neuen Steuergesetz

        • Anwaltsgesellschaft sagt:

          Sehr geehrte Fragestellerin,

          Das neue Steuergesetz sieht für Freiberufler oder Einzelunternehmen eine Steuerskala vor, wonach Einkünfte bis zu 50.000 € , mit einem Steuersatz von 26% und die darüber hinaus gehenden ( d.h. über 50.000 € ) mit 33% besteuert werden. Sollte Ihre Frage auf eine andere Einkommensgruppe abzielen bitte ich Sie um entsprechende Konkretisierung.

      2. Ilse sagt:

        Und mit 100.ooo

      3. Ilse bauer sagt:

        Und mit 100.000?????????????ß

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