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Griechenland beschließt Kapitalertragssteuer in Höhe von 45% als Sondersteuer „heimlicher“ Bankeinlagen griechischer Steuerpflichtiger im Ausland

Gemäß  eines aktuellen Berichtes der griechischen Tageszeitung „Ta Nea“, sollen ca. 15.000 Steuerzahler zur Zahlung einer Kapitalertragssteuer in Form einer Sondersteuer in Höhe von 45% herangezogen werden. Hintergrund dieser Steuer sind die vom Finanzministerium ermittelten und teils erheblich -zwischen dem angegebenen zu versteuernden Einkommen und den festgestellten Auslandsüberweisungen der letzten beiden Jahre- abweichenden Beträge griechischer Steuerpflichtiger.

Konkret wurde festgestellt, dass die ins Ausland transferierten Beträge durch das angegebene Einkommens nicht gerechtfertigt sein können. Die Gesamtsumme der Abweichungen zwischen gemeldetem Einkommen und  den Kapitalsummen, die ins Ausland überwiesen wurden, belaufen sich dabei auf bis zu 5 Milliarden Euro. Bei einer geplanten Besteuerung zu einem Steuersatz von 45% bedeutet dies Mehreinnahmen für das griechische Finanzministerium in Höhe von ca. 2,25 Milliarden Euro.

Die Steuerschuldner haben hierbei jedoch die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der transferierten Beträge nachzuweisen. In diesem Fall entfällt natürlich die Sondersteuer.

Es bleibt noch zu klären ob  im Steuerbescheid die Feststellungen der Ermittlungen angegeben werden, oder ob die  Steuerpflichtigen ohne nähere Hinweise zur Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung aufgefordert werden.


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