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Anstehende Gesetzesänderungen zum Steuerrecht, Baurecht, Energierecht und Verwaltungsrecht in Griechenland

 Auf Griechenland kommen zu Anfang 2010 diverse Veränderungen in verschiedenen Bereichen zu, Ziel ist eine flexiblere Gestaltung der griechischen Gesetzgebung und parallel die Sanierung der Finanzlage. Die wichtigsten Veränderungen können wie folgt zusammengefasst werden:

 Besteuerung von Erbschaften und elterlichem Vermögen:

Die Regelungen bezüglich der Erbschaftssteuer wurden vor kurzem entscheidend geändert, dies gilt insbesondere in Fällen der Besteuerung von Erbschaften mit besonders hohem Wert von nahe stehenden Angehörigen. Die Abänderung fand durch Einführung des Gesetzes Nr. 3815/2010 statt, welches ebenfalls das Gesetz Nr. 2961/2001 (Gesetzbuch zur Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen, elterlichen Leistungen und Gewinnen aus Lotterie) abändert. Es wirkt sich in erster Linie auf die Besteuerung von Erbschaften bei nahe stehenden Angehörigen (z.B. Ehepartnern, Kindern, Eltern usw.) aus. Bis Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes, wurde das an die Ehepartner oder nahe stehenden Angehörigen (z.B. Kinder) unbewegliche vererbte Vermögen mit einem Prozentsatz von 1% versteuert. Seit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 3815/2010 werden selbst die aus dem Vermögen gezogenen Gewinne gemäß entsprechenden Maßstabes bis zu einem Prozentsatz von 10% versteuert werden.

 Neue Vorschriften bezüglich der Einkommensteuer:

Die Wahl des Gesetzes durch das griechische Parlament, welches erhebliche Veränderungen bezüglich der Einkommensteuer mit sich bringt, ist zum 15.4.2010 geplant. Einige der vielen Änderungen, die der Gesetzesentwurf mit sich führt sind:

 -                      Abschaffung der meisten Fälle der eigenständigen Besteuerung (also ohne Addition der Gesamteinkünfte und Besteuerung nach der Progressionstabelle).

-                      Berechnung des Mindesteinkommens natürlicher Personen anhand von festgelegten Mindestsätzen (je nach Größe der Wohneinheit, Sachwert des PKW usw.)

-                      Buchführung über aller Einnahmen und Ausgaben für sämtliche Unternehmen

-                      Besteuerung von Dividenden aus AG und GmbH anhand von entsprechenden Maßstäben

-                      Einführung der Grund(eigentums)steuer, welche bei einem unbeweglichen Vermögen ab 400.000€ erhoben wird

 Neue Regelungen für den Kauf von Grundstücken:

Das oben genannte Gesetz sieht ebenfalls starke Veränderungen bezüglich der Grunderwerbssteuer vor. Seit dem Jahre 2005 wurden den Käufern, welche Grundstücke nach 2006 erworben und anschließend wieder verkauft haben mit  Vertragsgebühren und Wertzuwachssteuern (ähnlich der Spekulationssteuer in Deutschland) steuerlich belastet.

Diese speziellen Steuern werden komplett abgeschafft, dafür treten die Regelungen bezüglich der Grunderwerbsteuern des Gesetzes Nr. 1587/1950 in Kraft, wonach ein Erlös von bis zu 20.000 € mit einem Prozentsatz von 8%, der Erlös von über 20.000 € mit einem Prozentsatz von 10% besteuert wird.

 Möglichkeit der Legitimation von baurechtswidrigen Bauten:

Ein vom zuständigen Ministerium eingeführter Gesetzesentwurf gibt den Bürgern die Möglichkeit, welche in Besitz von Gebäuden sind, die gegen bestimmte Bauvorschriften verstoßen, gegen Entrichtung einer bestimmten Geldstrafe vom Abriss baurechtswidriger Bauten verschont zu bleiben und die Gebäude zu legitimieren. Die neuen Regelungen umfassen insbesondere Fälle, in denen Räumlichkeiten entgegen der baurechtlichen Vorschriften anders als vorgesehen genutzt werden (z.B. wird das Untergeschoss im Bauamt als Keller gemeldet, genutzt wird es allerdings als Geschäft) und in denen offen stehende Räumlichkeiten in geschlossenen Räume umfunktioniert werden (z.B. zweiseitig offene Balkons).

 Gesetzesentwurf für die erneuerbaren Energiequellen:

Die Wahl des Gesetzes zur Regelung von erneuerbaren Energiequellen wird im Frühjahr des Jahres 2010 erwartet und soll das vorherige Gesetz Nr. 3468/2006 reformieren. Der Gesetzesentwurf sieht das Erreichen der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien auf 20% (entgegen der in der Richtlinie 28/2009 vorhergesehenen 18%) bis zum Jahre 2020 vor, zudem soll die gewonnene Energie 40% des Strombedarfs für das Jahr 2020 decken.

 Weiter, werden Änderungen bezüglich des Genehmigungsverfahrens vorgesehen, darunter fällt unter anderem die Trennung des Genehmigungsverfahren zur Erteilung einer Erzeugungslizenz vom Genehmigungsverfahren für die Einhaltung der Umweltauflagen, wobei letztere Genehmigung künftig statt vom Wirtschaftsministerium nun bei der Energie und Regulierungsbehörde (RAE) erteilt wird. Von der Verpflichtung der Erlangung einer Erzeugungslizenz werden diejenigen ausgenommen, welche nicht mahnbare oder in geringem Maße mahnbare Aktivitäten vornehmen, das Verfahren für die Erstellung eines Gutachtens über die Erstbewertung und Einschätzung der Umweltverträglichkeit (EEUV) und das Verfahren für die naturschutzrechtliche Genehmigung (NG) werden in ein Verfahren zusammengeschlossen.

 Änderung der kommunalen Verwaltungsstruktur Griechenlands:

Zum Herbst 2010 wird die Wahl eines Gesetzes erwartet, welches den Entwurf „Kallikratis“ umsetzen soll. Dieser bezieht sich auf die Reduzierung der Behördenanzahl der kommunalen Verwaltungen (OTA), die Kompetenzen sollen auf wenigere Behörden verteilt werden was zu einer höheren Flexibilität des Staates führen soll. Das Gesetz betrifft die kommunalen Verwaltungsbehörden (OTA) in 13 Verwaltungsbezirken, die Institution der Präfektur wird aufgehoben. In diesem Sinne wird die heutige Anzahl von 1.070 Gemeinden auf 370 reduziert. Auf Grund dieser verwaltungstechnischen Reformierung gehen alle Kompetenzen der früheren Präfekturen nun auf die Gemeinden und Verwaltungsbezirke über. Auf diese Weise wird eine Vereinfachung des staatlichen Verwaltungssystems erwartet, zudem sollen alle Verfahren für die Bürger klarer und einfacher gestaltet werden.



27 Antworten zu “Anstehende Gesetzesänderungen zum Steuerrecht, Baurecht, Energierecht und Verwaltungsrecht in Griechenland”

  1. Müller sagt:

    Hallo,

    wir hoffen wirklich, daß die Finanzkrise nicht das griechische „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ betrifft und Griechenland weiterhin hohe Vergütungen für den Bau von Photovoltaikanlagen an die Investoren auszahlt.

    Oder gibt es hierzu auch bereits Stimmen in Griechenland, die hier sparen möchten?

    MfG
    P. Müller

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Herr Müller,
      seit Ihrer Anfrage ist einige Zeit vergangen. Wir wollten das neue Gesetz zu den erneuerbaren Energien abwarten. Dieses ist mittlerweile in Kraft und es sieht eine Vereinfachung zB im Genehmigungsverfahren des Photovoltaik Bereichs vor. Auch hat sich die aktuelle Regierung die „grüne Wirtschaft“ auf die Fahnen geschrieben.

      Ihre Frage kann konkret wie folgt beantwortet werden: Wnn sie den Vertrag mit der griechischen Strombehörde „DEI“ unterzeichnen, ist der vereinbarte Abnahmepreis für die vereinbarte Vertragsdauer natürlich verbindlich, es sei denn, dass im Vertrag Anpassungsklauseln vereinbart wurden. Soweit kein Anpassungsvorbehalt bzw. entsprechende Anpassungsklauseln vereinbart wurden, kann der Staat als Vertragspartner in der Regel nicht einseitig die vereinbarten Vertragsbedingungen ändern, also zB den Preis senken.

  2. Herr Müller,

    wir werden nächste Woche antworten, da wir bis dahin die offizielle Gesetzesänderungen erwarten.

    MfG

    Anwaltsgesellschaft

  3. Nadir Kouri sagt:

    Ich habe hier noch keine Antwort auf die Frage von Herrn Müller vom Mai gelesen –
    wenn Sie ihm direkt geschrieben haben, bitte ich auch um Auskunft, mich interessiert das Thema sehr, ich trage mich mit dem Gedanken, in Griechenland in das Energie-Geschäft
    einzusteigen, bin in diesem Geschäftsberich jedoch bisher eher unbedarft.
    Finde -übrigens- ihre Informationen hier sehr interssant und seriös aufbereitet uns präsentiert – dafür meine Anerkennung!
    MfG
    N. Kouri

  4. Herr Moritz sagt:

    Ich habe eine Frage, bezogen auf die Förderung der Solartechnik. Hierzu habe ich die Fa. Green-Projekt und die Piräusbank kontaktiert. Das vereinfachte Verfahren ist mir klar. Ich kann auf dem Dach meines Hauses Zellen für 10kw installieren.
    Meine Sorge ist nur, wenn der GR-Staat einfach z.B. nach 3 Jahren sagt: „Ich zahle nicht mehr, 0,55€/Kw/h“, dann bleibe ich auf meinem Bankkredit sitzten.
    Können Sie mir da eine Auskunft geben?
    Liebe Grüße
    Ernst Moritz

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Moritz,

      wenn sie den Vertrag mit der griechischen Strombehörde „DEI“ unterzeichnen, ist der vereinbarte Abnahmepreis für die vereinbarte Vertragsdauer natürlich verbindlich, es sei denn, dass im Vertrag Anpassungsklauseln vereinbart wurden. Soweit kein Anpassungsvorbehalt bzw. entsprechende Anpassungsklauseln vereinbart wurden, kann der Staat als Vertragspartner in der Regel nicht einseitig die vereinbarten Vertragsbedingungen ändern, also zB den Preis senken.

  5. Haßmann sagt:

    Hallo,

    was halten Sie von den Planungen, das Baurecht auf Grundstücken < 4.000 m² dahingehend zu ändern, dass die Schwelle deutlich höher gelegt wird? In welchem Zeitrahmen kann man solch eine Gesetzesänderung erwarten?
    mfG
    G.Haßmann

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Hallo,

      Zur Zeit wird von einer solchen Gesetzesänderung gesprochen, offiziell aber ist noch nichts verlautbart worden. Auch in Griechenland durchläuft die Baubranche derzeit eine Krise. Eine solche Maßnahme könnte problematisch sein, da weitere Grundstücke nicht bebaut werden könnten. Ob dies letztendlich tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

  6. Hans Joachim Söhn sagt:

    Sehr geehrte Herren,
    welche Aussichten bestehen denn nach dem kassierten Gesetz 3299/2004 auf eine neue Subventionsregelung im Bereich Alternativer Energien (oder nach oben angepaßte Einspeisevergütungen)? Können Sie etwas zum Stand der Diskussion sagen? Vielen Dank und gleiche Grüße in den sonnigen Süden,
    Hans Joachim Söhn

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Söhn,

      das Gesetz 3299/2004 ist, wie Sie zutreffender Weise schreiben, nicht mehr gültig. Das neue Entwicklungsgesetz ist in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft. Es soll allerdings innerhalb der nächsten Monate, eventuell sogar in einigen Wochen in Kraft treten. Wir werden entsprechende Informationen über das neue Gesetz auf unserer Webseite http://www.rechtsanwalt-griechenland.de einstellen, sobald sobald dieses in Kraft ist.
      Eine weitergehende Aussage können wir zu Ihrer Frage derzeit leider nicht treffen, aber wir sind zuversichtlich, dass das neue Gesetz Chancen für Investitionen beinhalten wird, nachdem die Regierung die Stärkung der „grüne Wirtschaft“ – alternative Energien verkündet hat.

  7. Nat sagt:

    Sehr geehrte Herren,
    ich habe gehört das Baugesetz soll sich bald ändern.
    Jetzt darf auf 4000qm großen Grundstücken gebaut werden,sofern es kein Waldland ist. Dies soll angeblich auf 6000qm erweitert werden, oder Bebauungspläne rund um Dörfer erstellt werden.
    Stimmt das?
    Welche änderungen wird es diesbezüglich Ihrer Meinung nach geben (Peloponnes)
    Vielen Dank für eine Antwort. Herzliche Grüße Nat

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Hallo,
      Es ist in den letzten Jahren häufig die Rede davon gewesen, dass eine solche Gesetzesänderung geplant ist, bisher existiert jedoch keine verbindliche Information einer Behörde bzw. eine diesbezügliche gesetzliche Regelung. Wir können deshalb leider nicht mitteilen, ob bzw. wann mit einer solchen Gesetzesänderung zu rechnen wäre.

  8. Gunter sagt:

    Sehr geehrte Herren,
    wir würden gerne in den Sommermonaten ein Appartement, ca. 50 m², an Urlauber vermieten. Bei der Touristikorganisation haben wir nachgefragt, dort wurden aber solche Maßstäbe für ein Appartement angesetzt wie bei einem Hotelbetrieb, Swimmingpool, Rezeption, Kinderspielgeräte, etc. um auf die geforderten 5.000 Punkte zu kommen. Wo kann ich eine Genehmigung z.B. für Bed & Brakfast erhalten, bzw. ganz einfache Zimmervermietung?

  9. melisa sagt:

    Hallo,
    ich habe eben den Teil über Legitimation baurechtswidriger bauten gelesen. Inwiefern unterscheidet sich jetzt die Legitimation zur Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland, welche ab Oktober machbar wäre?
    Vielen Dank im voraus

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Hallo,
      leider kommt die Antwort etwas verspätet. Die ursprüngliche Legitimation rechtswidriger Bauten, richtete sich gegen Bauverstöße an Gebäuden, welche grundsätzlich über eine Baugenehmigung verfügten (zB Flächen wie Balkone, die dann zugebaut wurden „Imiipethrii chori“. Mit dem aktuellen Gesetz können Sie auch ganze Gebäude legalisieren, welche ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Wenn Sie ein Gebäude übertragen möchten, benötigen Sie nunmehr die entsprechend Erklärung eines Bauingenieurs, dass das Gebäude ordnungsgemäß errichet wurde. Ohne diese Bescheinigung können Sie ansonsten keine Gebäude mehr übertragen.

  10. Bianca sagt:

    Haben 1978 eine Eigentumswohnung 60 m ² in Griechenland /Glyfada gekauft. Nun mußte ich in diesem Jahr 800 € Steuern zahlen. Ist dies eine einmalige Steuer oder kommt das nun jedes Jahr auf mich zu?

  11. WoJü sagt:

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    seit kurzem gelten ja neue Vorschriften für das Baugenehmigungsverfahren. Es werden im Zusammenhang mit dem Bauantrag eine Reihe von Unterlagen und Bescheinigungen verlangt.Meine Frage ist nun, ob dies nur für seit dem Inkrafttreten der Baurechtsänderung eingereichte Bauanträge gilt.
    Im konkreten Fall stammt die Baugenehmigung aus dem Jahre 2002. Die Fertigstellung des Baus hatte sich aufgrund verschiedenster Umstände bis heute verzögert. Inzwischen ist es so, dass das Vorhaben vom Bauamt abgenommen wurde. Um den Schlussabnahmeschein zu bekommen, wird angeblich jetzt ein Plan des Elektrikers gefordert, in dem nicht nur die Längen der Verlegten Kabel, ihre Querschnitte und auch Widerstände gemessen und bescheinigt werden müssen. Dazu seien jetzt teure Meßgeräte nötig, die sich die Elektriker erst beschaffen müssen.So kommt es, dass der Elektriker über Monate hinweg den Elektroplan nicht fertiggestellt hat, wobei immer wieder neue Argumente für die Verzögerungen vorgetragen wurden. Ich vermute schon fast, dass es sich dabei nur um Ausreden handelt und dass die Verzögerungen auf anderen Ursachen, vielleicht steuerrechtlicher Art (Nichtzahlung der Umsatzsteuer o.ä), beruhen. Wissen Sie, ob tatsächlich für sog. Altgenehmigungen die Vorlage solcher -komplizierten- Elektropläne für die Erlangung des Schlussabnahmescheins nötig ist?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Danke im Voraus
    Ihr WoJü

  12. WoJü sagt:

    Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,
    im Falle eines Beabsichtigten Verkaufs eines Gebäudes muss ein Bauingenieur eine Erklärung abgeben, dass das Gebäude ordnungsgemäß errichtet wurde. Muss diese Erklärung von dem Bauingenieur stammen, der die Eingabepläne gefertigt und die Bauaufsicht hatte? Oder kann jeder Bauingenieur, dem die genehmigten Pläne vorliegen, diese Erklärung abgeben?
    Danke im Voraus
    WoJü

  13. Themistoklis Tosounidis sagt:

    Hallo Wojü,

    unseres Erachtens ist für die Vernetzung des Gebäudes mit dem öffentlichen Stromnetzwerk auch ein Elektroplan notwendig. Ob es sich bei diesem Elektroplan um ein sehr komplizierte Sache handelt, können wir leider nicht als Rechtsanwälte beantworten, wir weisen wir aber darauf hin, dass erfahrungsgemäß dies nicht etwas so kompliziertes sein dürfte, was über mehrere Monate dauert.

    Wir würden empfehlen, dass Sie sich diesbezüglich mit einem anderen Ingenieur in Verbindung setzen und eine zweite Meinung dazu einholen.

  14. Themistoklis Tosounidis sagt:

    Hallo,

    es reicht, wenn ein Bauingenieur die Erklärung abgibt, selbst wenn er nicht derjenige ist, der die anfängliche Eingabepläne gefertigt hat.

  15. wojü sagt:

    Vielen Dank für Ihre Auskunft!

  16. Josef sagt:

    Guten Tag
    wir haben ein bebautes Grundstück auf Chalkidiki. Über einen Ingenieur haben wir im Februar das Legalisierungsverfahren für div. Schwarzbauten begonnen. Die Anzahlung sowie die „endgültige“ Strafzahlung wurde bereits festgelegt, diese haben wir im April bezahlt. Jetzt müsste der Architekt die fehlenden Angaben noch über das Onlinesystem der Architektenkammer (soweit ich weiß bis 30.06.) einreichen. Er wird aber nicht tätig, weil lt. seiner Auskunft das System nicht in dem Umfang zur Verfügung steht bzw. defekt oder gesperrt ist. Kann mir jemand sagen, ob diese Auskunft korrekt ist? Kann das Legalisierungsverfahren momentan wirklich nicht beendet werden?
    Vielen Dank für eine Auskunft.
    Josef J.

  17. Hallo,

    Wir können bestätigen, dass auch nach unserer Kenntnis das konkrete System zu bestimmten Zeitpunkten tatsächlich Probleme aufgezeigt hatte. Ob allerdings der Architekt in Ihrem Falle das Verfahren aufgrund dieses technischen Problems nicht vollenden konnte, kann diesseits nicht beurteilt werden und es müsste gesondert geprüft werden. Eine zweite Meinung von einem anderen Ingenieur wäre in Ihrem Fall sicher hilfreich.

  18. Josef J. sagt:

    Guten Tag Hr. Tosounidis,

    vielen Dank für die Antwort. Wir wissen leider keinen seriösen Architekten. Unser Haus steht auf Kassandra / Paliouri. Wissen Sie in der Gegend einen (evtl. deutsch sprechenden) Architekten? Eine Frage hätte ich noch: Unser Bauantrag wurde 2010 eingereicht obwohl bereits 2004 mit dem Bau genonnen wurde! (Das hat uns der Architekt aber erst 2010 gesagt). Er hat aber trotzdem 2005 und 2008 Steuern und Sozialabgaben für unseren Bau abgeführt.Gibt es eine Frist, in welcher der Bau als beendet gemeldet werden muss (ab Einreichung des Bauantrages), da ansonsten die bisher gezahlten Sozialabgaben/Steuern hinfällig wären? Der Architekt sagt, da wir sowieso keine Möglichkeit auf Strom haben, müssen wir theoretisch den Bau NIE als beendet melden. Wir haben aber Angst, eine Frist zu vesäumen.

    Danke nochmal im Voraus für eine Antwort.

    Josef Jüngert

  19. H.Matthiesen sagt:

    nur ne kurze Frage:
    muss ich als deutscher Rentner, der seine Rente aus D. bezieht, hier in GR Steuern bezahlen, nur weil ich eine Steuererklärung abgegeben habe, wo vermerkt wurde: KFZ mit gr. Kennzeichen und Miete sowie Einkommen als Rente deklariert.

  20. Themistoklis Tosounidis sagt:

    Sehr geehrter Herr Matthiesen,

    Ihre Frage kann leider anhand der zur Verfügung gestellten Information nicht ohne weiteres beantwortet werden. Verfügen Sie über eine Immobilie in Griechenland? Haben Sie Ihren ständigen oder nur gelegentlichen Wohnsitz in Griechenland? Weshalb bzw. über welche Vermögenswerte reichen Sie eine Einkommenssteuererklärung in Griechenland ein? Für eine fallbezogene Beantwortung dieser bzw. weiterer Fragen, können Sie Ihre diesbezügliche Anfrage nebst den erforderlichen Informationen gerne an info@rechtsanwalt.gr richten.

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