Neues Förderungsprogramm zur Unterstützung der klein- und mittelständischen Unternehmen in den Bereichen Verarbeitung –Tourismus –Handel und Dienstleistungen im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans (ESPA 2007 – 2013)
Das am 14.01.2013 ausgeschriebene Förderprogramm mit einem Gesamtetat von ca. 456 Millionen Euro bildet eine bedeutende Gelegenheit für eine Subventionierung von Unternehmen in den Bereichen der Verarbeitung, des Tourismus und des Handels in Höhe von 40% bis zu 60% im Rahmen des nationalen strategischen Rahmenplans ( ESPA 2007 – 2013)
Ausweislich der veröffentlichten Informationen umfasst das Subventionsprogramm neue und sich in Gründung befindende Unternehmen in den genannten Bereichen, als auch bereits Bestehende sofern diese per 31.12.2011 mindestens zwei Geschäftsjahre ausweisen können.
Förderfähige Kosten
Gemäß vorliegenden Informationen können im Wege des Subventionsprogramms Kosten gedeckt werden wie
Zudem können für neue und sich unter Gründung befindliche kleine und sehr kleine Betriebe bestimmte Betriebskosten aufgenommen werden mit einem Subventionszuschuss in Höhe von 25%.
Die Deckung des Selbstbeteiligungs-Anteils, namentlich Kostenprognose abzüglich des Subventionszuschusses, kann durch Verwendung von Eigenmitteln (Selbstbeteiligung) oder durch Inanspruchnahme eines Darlehens erfolgen.
Auf der Grundlage der bekanntgegebenen Informationen beläuft sich der Etat jedes Investitionsvorschlags
auf 30.000 € bis 300.000 € für die Verarbeitungsbranche
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Handelsbranche
auf 20.000 € bis 100.000 € für die Dienstleistungen
auf 20.000 € bis 300.000 € für die Tourismusbranche
Das Budget des Programmes in Höhe von 456 Mio. Euro soll insgesamt an die Präfekturen wie folgt verteilt werden:
Je nach Alter des zu subventionierenden Unternehmens (ob neu, in Gründung oder bereits bestehend) sowie wird eine weitere branchenspezifische Verteilung für jede Präfektur vorgesehen.
Die Höhe der Subvention hängt im Wesentlichen vom örtlichen Geschäftstätigkeitsfeld des Unternehmens und der Betriebsgröße ab und lässt sich im Groben wie folgt darstellen: .
Die vorstehenden Anteile erhöhen sich um jeweils 10% für die Bezirke von Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Westgriechenland
Die Subventionsanträge können vom 25.02.2013 bis zum 25.04.2013 eingereicht werden.
Gemäß den veröffentlichten Informationen im zugrundeliegenden Subventionsführer besteht die Möglichkeit nach Erhalt der Subventionsgenehmigung eine Anzahlung der Subvention in Höhe von 100% gegen Erteilung einer gleichwertigen Sicherheit (Bankgarantie) zu erhalten.
(www.espa.gr)
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