Am 12. Oktober 2015 ist die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten 4 Förderprogramme des neuen ESPA 2014-2020 angekündigt worden.
die nachstehend ausführlich beschrieben werden.
Die endgültige Ausschreibung der Programme und die Einreichung der Investitionsvorhaben soll Mitte November erfolgen.
Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.
Die Unternehmen sollen gefördert werden, um eine Heraufstufung durch die Zunahme der Investitionen für ihre technologische und geschäftliche Modernisierung zu erzielen, sowie die Übernahme der Nutzung von IKT, die Erhöhung des Standardisierungs-und Zertifizierungsgrads der Produkte, die Entwicklung von qualitativ integrierten Dienstleistungen und die Verbesserung der Qualität von angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Zugleich sollen auch durch den Technologie- und Knowhow-Transfer die Fähigkeiten des Produktionspotenzials gefördert und die Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der KMU erzielt werden.
Das Förderprogramm wird mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 130.000.000 € (öffentliche Ausgaben) finanziert und soll durch zwei Ausschreibungsabläufe (erster Ablauf 2015: 40% und zweiter Ablauf 2016: 60%) umgesetzt werden.
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget).
Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.
Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.
Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.
Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind:
Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft.
Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus.
Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.
Antragsberechtigt sind nicht öffentliche Unternehmen, öffentliche Träger oder Organisationen oder / und ihre Tochterunternehmen, sowie mit ihnen gleichgestellte Unternehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal förderfähig sind, mit Anwendung der Flexibilitätsklausel.
Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgesetzt.
Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt.
Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.
Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können.
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle
Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen.
Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 €
Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.
Gesamtbudget der Förderaktion: 50 Mil. Euro in jeweils zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung).
Geschätzte Anzahl der Endbegünstigten: 600 bis 700 touristische Kleinst-und Kleinunternehmen (je nach den Finanzierungsplänen der genehmigten Investitionsvorhaben)
3. Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen
Berechtigt sind Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, zur Inbetriebsetzung / Unterstützung der Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets sowie zur Organisation einer selbstständigen Gewerbefläche.
oder
Zuschussfähige Berufstätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.
Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen:
Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),
Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert.
Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen.
Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt.
Aktionsbudget: 50 Mil. Euro, in zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 35% und 2. Ablauf 2016: 65% des Aktionsbudgets) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.
Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle
Berechtigte: Natürliche Personen über 25 Jahren, die währende der Antragseinreichung:
Die Einkommenskriterien werden im Anwendungsleiter des Programms zur Verfügung gestellt.
Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland.
Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:
Die zu gründenden Unternehmen können eine der nachstehenden Gesellschaftsformen erhalten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Kapitalgesellschaft IKE, Personengesellschaft und Soziales Genossenschaftliches Unternehmen gemäß dem Gesetz Nr. 4019/2011.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen.
Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt.
Aktionsbudget: 120 Mil. Euro, in zwei Abläufen von je 60 Mil. Euro (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.
Geschätzte Anzahl der Endberechtigten:
2500 Neue Unternehmen
4500 Neu Arbeitsplätze
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