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Festsetzung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Griechenland ab dem 1. Juni 2013

Nach Unterzeichnung des Beschlusses des Staatssekretärs vom Ministerium für Umwelt, Energiewirtschaft und Klimawandel, sowie nach der gemeinsamen Beschlussfassung mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums, werden die Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen, sowie für Photovoltaiksysteme des „besonderen Programms“ betreffend die Installationen auf Gebäuden, deutlich niedriger sein, als die bisherigen Preise.

Die neuen Tarife sind unter Berücksichtigung der Rationalisierungsmaßnahmen für den Markt der elektrischen Energie und insbesondere zur Senkung des Defizits der Speziellen Rechnung für erneuerbare Energien (APE)  des Trägers LAGIE bestimmt worden. Zudem wurde auch die Belastung des Verbrauchers im Rahmen der aktuellen finanziellen Lage in Betracht gezogen.

Nachstehend werden die Einspeisevergütungen für die Erzeugung elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen dargestellt, so wie sie für neue Anlagen ab dem 1.6.2013 gelten.

Tabelle 1

„Die Festlegung der Einspeisevergütung von elektrischer Energie aus Photovoltaiksystemen, (ausgenommen der Anlagen des in der Tabelle aufgeführten Falles (c) des Artikels 13, Abs. 1 des Gesetzes mit der Nr. 3468/2006 in seiner geltenden Fassung) erfolgt gemäß den Angaben der nachstehenden Aufstellung in €/MWh:

Angeschlossene Anlage

Nicht angeschlossene Anlage

A

B

C

(unabhängig von der Leistung)

>100 kW

≤ 100 kW

2013 Februar

95,00

120,00

100,00

2013 August

95,00

120,00

100,00

2014 Februar

90,00

115,00

95,00

2014 August

90,00

115,00

95,00

Für jedes Jahr ν nach 2015

1,1 x μΟΤΣν-1

1,2 x μΟΤΣν-1

1,1 x μΟΤΣν-1

μΟΤΣν-1 : der durchschnittliche Grenzpreis des Systems während des vorhergehenden Jahres  ν-1.“

Die neuen Vergütungen werden ab dem 1. Juni 2013 für neu installierte Photovoltaikanlagen in Kraft treten und betreffen nicht die bereits geltenden Tarife für Altanlagen, die gemäß dem Gesetz „Notwendige Maßnahmen zur Anwendung der Gesetze 4046/2012, 4093/2012 und 4127/2013“ bis zum 30. Juni 2013 verlängert worden sind.

Von der Verlängerung sind folgende Photovoltaikanlagen betroffen:

  • Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kW von gewerbsmäßigen Landwirten, deren Erhaltung der festen Preise am 19. Mai 2013 endete und jetzt bis zum 30. Juni gültig ist.
  • Photovoltaikanlagen, deren Einhaltung der festen Preise am 12. März 2013 endete und durch die erfolgte Verlängerung diese in der Preisgestaltung des Ministerialbeschlusses vom 9. August 2012 bis zum 30. Juni 2013 mit einbezogen werden können.

Tabelle 2

Hinsichtlich des „Speziellen Programms zur Entwicklung von Photovoltaiksystemen auf Gebäuden und insbesondere auf Gebäudedächern“ gestaltet sich die Einspeisevergütung der erzeugten elektrischen Energie aus Photovoltaiksystemen, gemäß der nachfolgenden Aufstellung:

Monat / Jahr

Preis (Euro / MWh)

Februar 2013

125,00

August 2013

125,00

Februar 2014

120,00

August 2014

120,00

Februar 2015

115,00

August 2015

115,00

Februar 2016

110,00

August 2016

110,00

Februar 2017

105,00

August 2017

100,00

Februar 2018

95,00

August 2018

90,00

Februar 2019

85,00

August 2019

85,00


Eine Antwort zu “Festsetzung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen in Griechenland ab dem 1. Juni 2013”

  1. Ralf Korte sagt:

    Bitte mailen Sie mir die aktuelle Einspeisevergütung von PV-Anlagen ab 1 MW

    V.G.

    Ralf Korte

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