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Erwartungen für das kommende Eurogruppen-Treffen

Europe ComisionGriechenland sieht einer „klaren“ Äußerung hinsichtlich des Abschlusses der dritten Bail-Out – Überprüfung und der folgenden Auszahlung von 5,7 Mrd. entgegen.

Die Doppelsitzung der EU-Institutionen in Brüssel ist für den 19. Februar angesetzt, und außer der vorprogrammierten Tagung der EU-Finanzminister wird sich zudem auch der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) treffen. Dabei wird das Thema Griechenland erneut ganz oben auf der Tagesordnung angesetzt. Der Verlauf der dritten Bail-Out-Überprüfung wird das erste Thema auf der Agenda der Eurogruppe sein. Die Institutionen werden dabei den Fortschrittsbericht über die Umsetzung der letzten, ausstehenden vorrangigen Maßnahmen vorlegen. Abgesehen vom offenen Thema der Zwangsversteigerungen, das erwartungsgemäß als Voraussetzung für die im April auszuzahlende Teiltranche der 1. Mrd. Euro gesetzt werden soll, möchte die griechische Seite nun Beweise in Bezug auf die Erfüllung der gesamten Vereinbarungen vorlegen. Falls diese Argumente überzeugend sind, kann die entsprechende Tranche sogar noch Mitte Februar ausgezahlt werden, also noch vor Beginn der nächsten Diskussionen über die vierte Bail-Out-Überprüfung. Obwohl das Land große Fortschritte bei seinen Austeritätsprogrammen verzeichnet und die allermeisten Maßnahmen umgesetzt hat, was auch die Finanzminister der EU-Staaten bestätigen, muss die griechische Regierung noch ca. die Hälfte von 15 ausstehenden Reformschritten erfüllen.

Vor allem zwei schwerwiegende, noch ausstehende Voraussetzungsmaßnahmen beschäftigen nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch die EZB:

  1. Das erste, kritische Thema betrifft die Zwangsversteigerungen. Hierzu hat die griechische Regierung bislang keine erhebliche Leistung verzeichnet, dennoch sollen letztendlich qualitative und nicht quantitative Kriterien die wesentliche Rolle spielen. Demnach soll die Verpflichtung berücksichtigt werden, dass die Vorgänge ab dem 21. Februar eingeleitet werden. Zu diesem Termin soll dann auch die obligatorische Durchführung der elektronischen Versteigerungen durch die Banken beginnen. Da die verbindliche Umsetzung der elektronischen Versteigerungen nach dem Sitzungstermin der Eurogruppe erfolgen soll, kann dies eventuell Auswirkungen auf die für April oder Anfang Mai angesetzte Auszahlung der Teiltranche in Höhe von 1 Mrd. Euro haben. Anfängliche Voraussetzung für die entsprechende Teiltranche war lediglich die Rückzahlung fälliger Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat, es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass auch das heikle Thema der Versteigerungen als zusätzliches Druckmittel gegen die griechische Regierung benutzt wird, um das geforderte Ziel bis April zu erreichen.
  2. Die zweite und schwerwiegendste Voraussetzung betrifft die Privatisierung des Gasnetz-Betreibers DESFA, die weiterhin von hoher Bedeutung ist. Dadurch kann das Land rund 50 Mrd. Euro einnehmen.
Sobald das aktualisierte Hilfspaket von den Leitern des Europäischen Stabilitätsmechanismus genehmigt wird, wird ein zweites Treffen auf Vorstandsebene folgen, sodass die Teiltranche von 5,7 Mrd. Euro freigegeben wird. 3,3 Milliarden Euro der Finanzspritze sind für den Schuldendienst vorgesehen, weitere 1,9 Milliarden Euro sollen einen sogenannten „Cash-Puffer“ für die Zeit nach dem Programm aufbauen, und mit 500 Mil. Euro kann Athen Zahlungsrückstände im Inland begleichen. Bis zum Abschluss des dritten Hilfsprogramms Ende August sollen noch 18,4 Milliarden Euro nach Athen fließen. Griechenland wird die bereitgestellte Summe im Umfang von bis zu 86 Milliarden Euro nach Einschätzungen nicht mal annährend in Anspruch nehmen, auch unter Berücksichtigung der jetzigen und der noch zu erwartenden letzten Tranche.

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