Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den EU-Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.
Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür ist bei Gebrauchtwagen eine technische Abnahme beim griechischen TÜV (KTEO) notwendig.
Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten. Für die Taxierung eines Fahrzeugs im Zollamt werden Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.
99 Antworten zu “Die PKW-Einfuhr nach Griechenland”
wie werden die 6 Monate gerechnet, die ein Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen in GR gefahren werden darf? Kalenderjährlich oder ab dem Tag der Einfuhr?
Beispiel:
Einreise am 1. April, Ausreise 25. Juni = 86 Tage. Ist es dann gesetzeskonform am 26. September für z.b. weitere 90 Tage einzureisen ohne zollfällig zu werden?
Ab wann ist danach eine zollfreie Wiedereinreise möglich?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
P. Petrick
die 6 Monaten sind der maximale Zeitraum während welcher ein Fahrzeug in einem bestimmten Jahr mit ausländischen Kennzeichen gefahren werden darf. Diese werden ab dem Tag der Einfuhr berechnet. Ihr Beispiel ist grundsätzlich korrekt, also wenn nach 3 Monaten das Fahrzeug wieder exportiert wird, dann darf im Laufe des selben Jahres für noch 3 Monaten importiert werden.
ich wollte mich erkundigen, wie eine Anmeldung eines Oldtimers, genauer ein Land Rover Defender der Abgasnorm 3 (25 Jahre alt), in Griechenland möglich ist. Eine Internetsuche wirkt bisher nicht sehr aufschlussreich für mich. Falls Sie einen Link zu einer weiterführenden Website haben wäre ich Ihnen äußerst verbunden. Vielen herzlichen Dank im voraus!
die Anmeldung dieses Wagens wäre zwar möglich, nur aber als historisches Fahrzeug welches nur beschränkt gefahren werden darf. Näheres können Sie der Webseite https://www.philpa.gr/en/ entnehmen.
ich wollte mich nur kurz erkundigen, ob LKW auch dem Verbot der Abgasnormen 1/2/3 unterliegen, oder ob hier eine andere Regelung vorliegt? Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Guten Tag, gilt das Gesetz für die Einfuhrpflicht nach 6 Monaten nur für auf Privatpersonen zugelassene PKW (epibatika ochimata) oder auch für auf unsere Firma zugelassene LKWs mit max. Gesamtgewicht 3,5t und >7t ? Kann eine Zugmaschine oder einer unserer kleineren Lieferwägen (kleiner 3,5t) auch beschlagnahmt werden, wenn er in den letzten 12 Monaten mehr als 6 Monate (akkumuliert) in Griechenland gestanden hat bzw. gefahren worden ist? Unsere LKW sind in Deutschland auf unsere Gesellschaft zugelassen (GmbH). Falls dies auch für LKW gilt, können Sie die entsprechenden Paragraphen angeben? Vielen Dank für Ihren Blogpost und die vielen guten Antworten hier! Freundliche Grüße
die „6-Monate“ Regel gilt grundsätzlich nur für PKW. LKW unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften, da diese zu gewerblichen Zwecken genutzt werden sollen. Ihre Frage kann leider nicht mit „ja oder nein“ beantwortet werden, da diese von diversen Faktoren abhängig ist, z.B. ob die Firma die Transporttätigkeiten gesetzesmäßig in Griechenland durchführt, Grund worum ihre LKWs sich in Griechenland befinden.
nach der Gesetzgebung ist die Einfuhr von Wohnmobilen in Griechenland erlaubt. Zu diesem Zweck fällt eine reduzierte Gebühr von 50% an, im Vergleich mit einem PKW. Für die Einzelheiten müssten Sie mit einem Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) Kontakt aufnehmen.
sofern sich Ihre Anfrage auf die Importgebühren bezieht, dann spielt der Hubraum seit einigen Jahren keine Rolle mehr. Maßgebend ist der Verkaufwert des Fahrzeugs abzüglich der Steuern. Für eine konkrete Berechnung der anfallenden Importgebühren für ein bestimmtes Fahrzeug sollten Sie sich bitten an einen Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) wenden.
Sehr geehrter Herr Tosounidis, wir haben Kontakt mit einem Zollexperten aufgenommen. Leider sagte man uns, das bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eine berufliche Absicht gegeben sein muss. Unser Wohnmobil (Expeditionsmobil) wiegt ca 12 Tonnen. Seit dem ist der Kontakt abgebrochen. Hätten Sie eine Idee? Mit herzlichen Grüßen
ich kann grundsätzlich bestätigen dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen von der Gesetzgebung als professionelle Fahrzeuge betrachtet werden. Es wäre problemaitsch dies als PKW zu importieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne meiner Mutter ein Fahrzeug überführen. Das Fahrzeug ist 8 Jahre alt und soll in Griechenland angemeldet werden. Worauf muss ich achten bzw. welche Kosten kommen auf mich zu. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Fahrzeuge der Emissionsklasse ab Euro 6D sind grundsätzlich günstig zu importieren. Ich vermute jedoch dass ein 8-Jahre altes Fahrzeug die Euro Norm 6B haben soll, daher wäre es mit höheren Gebühren zu rechnen. Für eine konkrete Berechnung müssten Sie mit einem Zollexperten Kontakt aufnehmen („ektelonistis“ auf griechisch“)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie werden die 6 Monate gerechnet, die ein Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen in GR gefahren werden darf? Kalenderjährlich oder ab dem Tag der Einfuhr?
Beispiel:
Einreise am 1. April, Ausreise 25. Juni = 86 Tage. Ist es dann gesetzeskonform am 26. September für z.b. weitere 90 Tage einzureisen ohne zollfällig zu werden?
Ab wann ist danach eine zollfreie Wiedereinreise möglich?
Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
P. Petrick
Guten Tag,
die 6 Monaten sind der maximale Zeitraum während welcher ein Fahrzeug in einem bestimmten Jahr mit ausländischen Kennzeichen gefahren werden darf. Diese werden ab dem Tag der Einfuhr berechnet. Ihr Beispiel ist grundsätzlich korrekt, also wenn nach 3 Monaten das Fahrzeug wieder exportiert wird, dann darf im Laufe des selben Jahres für noch 3 Monaten importiert werden.
MfG
(Mr) Themis Tosounidis
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mich erkundigen, wie eine Anmeldung eines Oldtimers, genauer ein Land Rover Defender der Abgasnorm 3 (25 Jahre alt), in Griechenland möglich ist. Eine Internetsuche wirkt bisher nicht sehr aufschlussreich für mich. Falls Sie einen Link zu einer weiterführenden Website haben wäre ich Ihnen äußerst verbunden. Vielen herzlichen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Gruber
Sehr geehrter Herr Gruber,
die Anmeldung dieses Wagens wäre zwar möglich, nur aber als historisches Fahrzeug welches nur beschränkt gefahren werden darf. Näheres können Sie der Webseite https://www.philpa.gr/en/ entnehmen.
MfG
(Mr) Themis Tosounidis
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mich nur kurz erkundigen, ob LKW auch dem Verbot der Abgasnormen 1/2/3 unterliegen, oder ob hier eine andere Regelung vorliegt? Vielen herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Gruber
Sehr geehrter Herr Gruber,
das Verbot betrifft ebenfalls LKW, also es nicht nicht mehr erlaubt, LKW mit einer früheren Abgsanorm als Euro 4 in Griechenland zu importieren.
MfG
(Mr.) Themis Tosounidis
Guten Tag, gilt das Gesetz für die Einfuhrpflicht nach 6 Monaten nur für auf Privatpersonen zugelassene PKW (epibatika ochimata) oder auch für auf unsere Firma zugelassene LKWs mit max. Gesamtgewicht 3,5t und >7t ? Kann eine Zugmaschine oder einer unserer kleineren Lieferwägen (kleiner 3,5t) auch beschlagnahmt werden, wenn er in den letzten 12 Monaten mehr als 6 Monate (akkumuliert) in Griechenland gestanden hat bzw. gefahren worden ist? Unsere LKW sind in Deutschland auf unsere Gesellschaft zugelassen (GmbH). Falls dies auch für LKW gilt, können Sie die entsprechenden Paragraphen angeben? Vielen Dank für Ihren Blogpost und die vielen guten Antworten hier! Freundliche Grüße
Guten Tag,
die „6-Monate“ Regel gilt grundsätzlich nur für PKW. LKW unterliegen besonderen gesetzlichen Vorschriften, da diese zu gewerblichen Zwecken genutzt werden sollen. Ihre Frage kann leider nicht mit „ja oder nein“ beantwortet werden, da diese von diversen Faktoren abhängig ist, z.B. ob die Firma die Transporttätigkeiten gesetzesmäßig in Griechenland durchführt, Grund worum ihre LKWs sich in Griechenland befinden.
MfG
(Mr) Themis Tosounidis
Hallo, wir würden gerne unser Wohnmobil (über 3,5 t) mit Euro 4 Norm nach Griechenland einführen. Welche Bestimmungen gilt es zu beachten? Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Krause,
nach der Gesetzgebung ist die Einfuhr von Wohnmobilen in Griechenland erlaubt. Zu diesem Zweck fällt eine reduzierte Gebühr von 50% an, im Vergleich mit einem PKW. Für die Einzelheiten müssten Sie mit einem Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) Kontakt aufnehmen.
MfG
(Mr) Themis Tosounidis
Lawyer, LL.M.
Hallo,
wie ist bitte, die Taxierungstabelle zu verstehen bei über 2100 Hubraum 50%? 50% des Verkaufspreises des Wagens?
Herzlichst
Roman Kretschmer
Sehr geehrter Herr Kretschmer,
sofern sich Ihre Anfrage auf die Importgebühren bezieht, dann spielt der Hubraum seit einigen Jahren keine Rolle mehr. Maßgebend ist der Verkaufwert des Fahrzeugs abzüglich der Steuern. Für eine konkrete Berechnung der anfallenden Importgebühren für ein bestimmtes Fahrzeug sollten Sie sich bitten an einen Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) wenden.
MfG
(Mr) Themis Tosounidis
Sehr geehrter Herr Tosounidis, wir haben Kontakt mit einem Zollexperten aufgenommen. Leider sagte man uns, das bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eine berufliche Absicht gegeben sein muss. Unser Wohnmobil (Expeditionsmobil) wiegt ca 12 Tonnen. Seit dem ist der Kontakt abgebrochen. Hätten Sie eine Idee? Mit herzlichen Grüßen
Hallo Herr Krause,
ich kann grundsätzlich bestätigen dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen von der Gesetzgebung als professionelle Fahrzeuge betrachtet werden. Es wäre problemaitsch dies als PKW zu importieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne meiner Mutter ein Fahrzeug überführen. Das Fahrzeug ist 8 Jahre alt und soll in Griechenland angemeldet werden. Worauf muss ich achten bzw. welche Kosten kommen auf mich zu. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Guten Tag,
Fahrzeuge der Emissionsklasse ab Euro 6D sind grundsätzlich günstig zu importieren. Ich vermute jedoch dass ein 8-Jahre altes Fahrzeug die Euro Norm 6B haben soll, daher wäre es mit höheren Gebühren zu rechnen. Für eine konkrete Berechnung müssten Sie mit einem Zollexperten Kontakt aufnehmen („ektelonistis“ auf griechisch“)