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Das griechische Finanzministerium beschließt die Erhebung der Immobilien-Sondersteuer und die Grundsteuer in einem gemeinsamen Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012

Die Steuerzahler sollen im  Februar  die Grundsteuer (FAP) (nicht zu verwechseln mit den Grundbesitzabgaben, welche über die Gemeinden erhoben werden, und für welche ein Anspruch auf Gegenleistung besteht) und die Sondersteuer für elektrifizierten Gebäude (sog. Charatzi oder Immobilienbesitzsteuer) gemeinsam in einem Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012 erhalten. Beide Steuern werden künftig in einem Bescheid erhoben. Es sind ca. 500.000 Steuerpflichtige betroffen.

Aufgrund der Minderung des Grundfreibetrages von 400.000 Euro auf 200.000 Euro, hat sich die Anzahl der Steuerpflichtigen, welche zur Zahlung der Grund – und Immobilienbesitzsteuer verpflichtet sind, in etwa verdoppelt.

Die Grund – und Immobilienbesitzsteuer für die Jahre 2011 und 2012  wird mit progressiven Steuersätzen  von 0,2 % bis 2 % in Bezug auf den gesamten Einheitswert der jeweiligen Immobilie besteuert.

Nach Schätzungen des Finanzministeriums, sollen durch die Einnahmen der Grund – und Immobilienbesitzsteuer des Jahres 2010 ca. 420 Millionen Euro und durch die entsprechenden Steuereinnahmen für die Jahre 2011 und 2012 ca. 1 Mrd. Euro in die Kassen gespült werden.

Zur Vereinfachung der Steuerzahlung, aber auch zur Vereinfachung für die Steuerpflichtigen untersucht das Ministerium derzeit  die Möglichkeit der Gewährung von Ratenzahlung in 10 Raten bis zum Dezember 2013. Ferner sollen ab 2013 die vereinten Steuern in Form einer einheitlichen Immobiliensteuer erhoben werden, wobei von nun an auch Flurstücke und andere, bislang nicht der Immobiliensteuer unterliegenden Bodenflächen außerhalb von Bebauungsplänen, wie zB Agrarflächen,  betroffen sein werden.


6 Antworten zu “Das griechische Finanzministerium beschließt die Erhebung der Immobilien-Sondersteuer und die Grundsteuer in einem gemeinsamen Steuerbescheid für die Jahre 2011 und 2012”

  1. Fred sagt:

    Guten Abend, mein Mann ist Grieche und wir leben in der Schweiz. Mein Mann besitzt in Griechenland eine Wohnung (ca. 60 qm), die wir für Ferienaufenthalte (2-3 Monate pro Jahr) benutzen. Muss mein Mann eine Steuererklärung einreichen? Sind wir vom neuen gemeinsamen Steuerbescheid betroffen? Wenn ja, wie?
    Besten Dank für Ihre Bemühungen.

  2. Themistoklis Tosounidis sagt:

    Hallo,

    Ausländer die über Grundeigentum in Griechenland verfügen sind verpflichtet eine jährliche Steuererklärung einzureichen, selbst wenn sie kein Einkommen daraus erzielen. Somit wäre Ihr Ehemann unseres Erachtens ebenfalls verpflichtet eine Steuererklärung für diese Wohnung in Griechenland einzureichen, und die Wohnung auch im Rahmen des Erklärungsvordruckes über Immobilien („E9“) anzumelden.

  3. Eleni sagt:

    Guten tag,ich habe Eigentum in Griechenland, und lebe schon sehr lange in Deutschland, wo ich aufgewachsen bin. Ich kenne mich im griechischem Steuerrecht und überhaupt in gr. Gesetzen nicht aus. Leider verstarb meine Mutter in Gr.,die sich um alles kümmerte (Wohnung, vermietung usw.), jetzt sagte man mir daß ich eine Meldebescheinigung aus Deutschland, wo ich auch lebe, dringend notwendig ist, steurrechtliche Pflicht sei, sagt der Steuerberater…
    Können Sie mir weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus!

    • Abraam Kosmidis sagt:

      Hallo Eleni, bei der Meldebescheinigung handelt es sich offensichtlich um den Nachweis, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Da für weitere Informationen vertrauliche Daten benötigt werden, bieten wir Ihnen an,dass Sie Ihre Anfrage mit weiteren Details an info@rechtsanwalt.gr schicken.

  4. Ingrid sagt:

    Seit 18 Jahren mache ich eine Steuererklaerung in GR – ein Haus und Auto – , lebe auch mehrere Monate in meinem Haus. Bin nicht erwerbstaetig – weder in D, noch in GR.
    Eine Bescheinigung vom deutschen Finanzamt liegt vor.
    Jetzt will mein Steuerberater eine notarielle Vollmacht, um die Steuererklaerung zu machen.
    Braucht er das, auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt in GR bin?

  5. Daniela sagt:

    Ich bin gerade auf Ihren Artikel gestoßen. Nun, da sich das Jahr 2013 allmählich seinem Ende entgegen neigt, würde ich mich dafür interessieren ob es auf diesem Gebiet Neuigkeiten gibt. Sprich, wie es bei der Steuererklärung für das Jahr 2013 gehandhabt wird? Bleibt alle so wie Sie es beschrieben haben oder soll es Änderungen geben? Ich würde mich sehr freuen wenn Sie hier eventuelle Neuigkeiten posten könnten, damit man sich entsprechend darauf einstellen kann. Denn so kann man schon einmal entsprechende Unterlagen zusammenstellen. Im Voraus bereits vielen Dank für Ihre Mühe.

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