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Strengere Geldstrafen und Sanktionen für nicht haftpflichtversicherte Fahrzeuge in Griechenland

Publiziert am 6.Februar.2013 von Abraam Kosmidis

Gemäß eines aktuellen Gesetzesentwurfs des griechischen Finanzministeriums mit dem Titel „ investitionelle Wachstumsinstrumente, Kreditvergabe und sonstige Bestimmungen“, welcher auf der Internetseite des Finanzministeriums zur öffentlichen Beratung bis zum 05.02.2013 ausgehängt wurde, sollen härtere  Strafen und Sanktionen  für nicht haftpflichtversicherte Fahrzeuge eingeführt werden. In der Gesetzesvorlage wird unter anderem konkret betont, dass die Pflicht zur Versicherung eines Fahrzeugs bereits ab Erteilung der Zulassung für das Inverkehrbringen entsteht, und nicht von der tatsächliche Inbetriebnahme bzw. Führung des  Fahrzeuges abhänge.

Wird mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr ohne bestehenden Versicherungsschutz teilgenommen, droht demnach die Verhängung folgender Sanktionen:

  • Einziehung des Führerscheins, der  Fahrzeugzulassung und der  Nummernschilder für insgesamt 10 Tage (per  polizeilichen Verwaltungsakt).

Die Einziehungsdauer der Fahrzeugzulassung und der Nummernschilder verlängert sich auf 2 Jahre und im Wiederholungsfall auf  3 Jahre, wenn durch das unversicherte Fahrzeug ein Verkehrsunfall verursacht wird. Die Rückgabe der eingezogenen Fahrzeugzulassung und Nummernschilder erfolgt allerdings nach Ablauf der Sanktionsdauer nur nach Vorlage des bestehenden Versicherungsschutzes.


  • Eine  Geldstrafe die per polizeilichen Verwaltungsakt festgesetzt wird. Diese beläuft sich nach dem aktuellen Gesetzesentwurf für Bus- und öffentlich genutzte Kraftfahrzeuge auf 1.000 Euro; für die PKWs und sonstige Fahrzeuge  auf 500 Euro, und für motorisierte Zweiräder auf 250 Euro.


Die Ermittlung  etwaiger nicht versicherter Fahrzeuge, die Ladung der Eigentümer zur gesetzmäßigen  Anpassung, sowie die  Auferlegung von Sanktionen jeglicher Art  erfolgt


  • Sowohl durch  polizeiliche Kontrollen der  Polizei vor Ort als auch
  • elektronisch unter der Aufsicht des  Generalsekretärs  für Informationssysteme des griechischen Finanzministeriums, (GGPS), welches auch als  zuständige Behörde zu diesem Zweck benannt worden ist.


Das GGPS  überprüft und nimmt  eine Abgleichung der Daten vor die sich aus den elektronischen Datenbanken  bestimmter öffentlicher  Behörden und Ministerien ergeben. Diese werden zugleich verpflichtet, die diesbezüglichen Daten dem GGPS auf laufender Basis zur Verfügung zu stellen.


Wird im Rahmen der behördlichen Ermittlung die Existenz eines nicht haftpflichtversichertes Fahrzeug festgestellt, ergeht zunächst eine schriftliche Ladung des Generalsekretariat des Finanzministeriums (GGPS) an den Fahrzeughalter mit gleichzeitiger Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb von 8 Tagen ab Zustellung. In diesem Fall wird für die Neuausstellung des Versicherungsscheins die Vorlage des vorerwähnten behördlichen Aufforderungsschreibens nebst einem Gebühreneinzahlungsbeleg (paravolo) in Höhe von 250 Euro zu Gunsten des griechischen Fiskus fällig.

Kommt der Fahrzeughalter der behördlichen Ladung nicht nach, indem er z.B. nicht erscheint, keine ausreichende Erklärung abgibt oder die behördlichen Anweisungen nicht einhält, werden die Daten des Betroffenen durch das Generalsekretariat an die Polizeibehörde seines Wohnortes übermittelt, die daraufhin unverzüglich die Auferlegung der Sanktionen zu seinen Lasten vornehmen wird.

 

Quelle: https://www.capital.gr



KFZ-Steuerbescheide in Griechenland – Änderung der Zahlungsweise für das Jahr 2013

Publiziert am 14.November.2012 von Abraam Kosmidis

Die Erhebung der KfZ-Steuer für das Jahr 2013 soll laut Ausage des  Generalsekretärs  der staatlichen Informationssysteme , Herrn Ch. Theocharis,  ab kommenden Donnerstag,  den  15. November 2012 beginnen. Dabei werden die Bescheide dieses Jahr erstmalig  nicht postalisch versandt,  sondern im Internet  auf dem Steuerportal „Taxis“ des Finanzministeriums zur Verfügung stehen.  Das Abrufen kann entweder durch Eingabe des persönlichen Zugangscodes oder durch Eingabe der griechischen Steuernummer   erfolgen.   Die Zahlung  erfolgt dann unter Vorlage der ausgedruckten Zahlungsbenachrichtigung  bei Banken, Poststellen, Finanzbehörden oder auch durch über das Web Banking System.

Der bisherige Aufkleber, welcher als Nachweis für die  Entrichtung der Kfz-Steuer am Fahrzeug anzubringen war, wird abgeschafft.  Fortan, soll der  Einzahlungsbeleg, aus dem auch die Zulassungsnummer des Fahrzeugs hervorgehen soll,  zum Nachweis der Entrichtung der KFZ Steuer im Fahrzeug mitgeführt werden.  Detaillierte Verfahrensvorgaben und etwaige Ausnahmeregelungen bleiben derzeit noch abzuwarten.

Die Kfz. Steuer für das Jahr 2013 berechnet  sich voraussichtlich wie folgt :

  • Von 51 bis 300 ccm3 : 22,00 Euro
  • Von 301 bis 785 ccm3 : 55,00 Euro
  • Von 786 bis 1071 ccm3: 120,00 Euro
  • Von 1071 bis 1357 ccm3: 135,00 Euro
  • Von 1358 bis 1548 ccm3 240,00 Euro
  • Von 1549 bis 1738 ccm3 265,00 Euro
  • Von 1739 bis 1928 ccm3: 300,00 Euro
  • Von 1929 bis 2357 ccm3: 660,00 Euro
  • Von 2358 bis 3000 ccm3 880,00 Euro
  • Von 3001 bis 4000 ccm3: 1100,00 Euro
  • Ab  4001 ccm3 : 1.320,00 Euro

für  Fahrzeuge, die erstmalig ab dem 1. November 2010  in Griechenland zugelassen wurden, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Die Fahrzeuge werden nunmehr nicht mehr nach Hubraum sondern auf der Grundlage  ihrer Co2- Emissionen besteuert. Die Bemessung erfolgt nach  Gramm Emissionen  pro Kilometer und gestaltet sich wie folgt:

  • 0 – 100 (g/km) : 0 Euro
  • 101 – 120 (g / km) : 0,90 Euro
  • 121 – 140 (g /km) : 1,10 Euro
  • 141 – 160 (g / km): 1,70 Euro
  • 161 – 180 (g / km) : 2,25 Euro
  • 181 – 200 (g / km) : 2,55 Euro
  • 201 – 250 (g / km) : 2,80 Euro
  • Ab 251 (g / km)      : 3,40 Euro

(Quelle : Imerisia Zeitung)


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Griechenland baut Formel-1-Strecke

Publiziert am 5.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Laut dem griechischen Entwicklungsministerium will Griechenland in der Region der Hafenstadt Patras eine eigene Formel-1-Rennstrecke bauen.

Nach Auskunft des griechischen Entwicklungsministeriums plant Griechenland unmittelbar den Bau einer Formel-1-Rennstrecke in der Hafen-Region Chalandritsa, nahe der drittgrößten griechischen Stadt Patras. Hierdurch sollen ca. 500-800 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ein Sprecher des Entwicklungsministeriums teilte mit, das Land sei laut EU-Gesetzgebung dazu verpflichtet, in den privaten Sektor und in Projekte wie die Formel 1 Strecke zu investieren. Die 5,2 km lange und 95 Euro Mio. teure Rennstrecke bei Patras soll bis 2015 entstehen. Das Entwicklungsministerium beteiligt sich mit einem bereits zugesicherten Betrag in Höhe von knapp 29 Millionen Euro, während der Rest von Privatanlegern beigesteuert wird. Laut dem Bürgermeister von Patras, Evangelos Floratos, bedurfte es vieler Jahre, diesen Punkt zu erreichen.

Stimulierung der Wirtschaft und Schaffung neuer Arbeitsplätze

Die Regierung in Athen erhofft sich von diesem Projekt eine Stimulierung der Wirtschaft, denn neben den Rennen der Formel-1-Boliden sollen auch Motorrad- und Go-Kart-Rennen stattfinden, wodurch zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und Einnahmen generiert werden. Der Parcour wird auf Hochgeschwindigkeit ausgelegt sein und die Sicherheitsvorschriften der Formel 1 erfüllen. Gemäß dem Wunsch der Beteiligten soll damit neben den bisherigen Rennstrecken der Formel 1 wie z. B. Silverstone, Spa, Monza und Monaco, ein Anziehungspunkt für Automobilenthusiasten und Motorsport auf höchstem Niveau, Glamour und Reichtum geschaffen werden.

Um in den Rennkalender der Königsklasse aufgenommen zu werden, ist allerdings viel Geld für den laufenden Betrieb notwendig, und Formel-1-Chef Bernie Ecclestone ist für die Vorkasse als seine präferierte Zahlungsart bekannt. Ferner müsste ein alter Renn-Ort wegfallen, damit ein neuer aufgenommen werden kann. Darüber hinaus müsste das Geschäftsrisiko von griechischer Seite getragen werden.

Einen weiteren Punkt stellen die Eintrittspreise für ein Formel-1-Wochenende dar. So belaufen sich die Kosten hierfür z. B. in Spa-Francorchamps je nach Standort an der Strecke um die 400 Euro, worin natürlich nicht einmal Unterkunft und Verpflegung inbegriffen sind.


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Griechenland will öffentliche KTEO schließen

Publiziert am 28.Februar.2012 von Abraam Kosmidis

Der griechische Minister für Infrastrukturen Makis Voridis zeigt sich entschlossen, umgehend zur Schließung der öffentlichen Fahrzeugprüfstellen zu schreiten.

Minister Voridis charakterisierte die staatlichen KTEO (= Zentren für technische Fahrzeugkontrollen nach dem Vorbild des deutschen TÜV) als veraltet und betonte, dass sie schließen werden - allerdings ohne klarzustellen, was mit dem dort beschäftigten Personal geschehen wird. Es sei angemerkt, dass in Griechenland derzeit 59 öffentliche und 130 private KTEO betrieben werden.

Das Problem der unkontrollierten Fahrzeuge beschäftigt jedoch das Ministerium weiterhin, da gemäß einschlägigen Schätzungen rund ein Drittel der in Griechenland zugelassenen Fahrzeuge nicht der gesetzlich vorgesehenen periodischen Hauptuntersuchung vorgeführt werden und dieses Phänomen in letzter Zeit wegen der Wirtschaftskrise noch größere Dimensionen anzunehmen scheint. Konkret wird angenommen, dass von insgesamt 7,9 Millionen bei den zuständigen Behörden des Verkehrsministeriums als registriert erscheinenden Kraftfahrzeugen rund 2,5 Millionen Fahrzeuge nicht dem KTEO / TÜV vorgeführt worden sind, wodurch dem Fiskus dutzende Millionen Euro an Einnahmen entgehen.

Die technische Überprüfung von Fahrzeugen durch private KTEO wurde in Griechenland im November 2001 etabliert. Parallel wurde den - inzwischen den dezentralisierten Bezirksverwaltungen unterstehenden - öffentlichen KTEO die Verpflichtung auferlegt, zu den erforderlichen Verfahren für ihre Zertifizierung gemäß ISO zu schreiten bzw. ihre Datenverarbeitungs- und Betriebsausrüstung auf das Niveau zu bringen, welches entsprechend auch für die privaten KTEO gilt. Trotz dieser konventionellen Verpflichtung verfügt jedoch fast die Gesamtheit der öffentlichen KTEO nach wie vor nicht über die erforderliche Zertifizierung durch das Nationale Zertifizierungssystem (ESYD).


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Die PKW-Einfuhr nach Griechenland

Publiziert am 21.September.2009 von Abraam Kosmidis
Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den EU-Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden.Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür ist bei Gebrauchtwagen eine technische Abnahme beim griechischen TÜV (KTEO) notwendig.Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten. Für die Taxierung eines Fahrzeugs im Zollamt werden Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.
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