Das griechische Amt für Beschäftigung (OAED) hat ein neues Programm „Junge Unternehmerschaft mit Schwerpunkt innovative Geschäftsmodelle“ angekündigt. Entsprechende Anträge werden seit dem 30. Dezember 2013 angenommen.
2.000 junge Arbeitslose zwischen 18 und 35 Jahren können dieses Programm in Anspruch nehmen, deren Unternehmen ab dem 16/12/2013 in Betrieb genommen wurden. Das Programm bietet einen Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Es kann für fast alle Unternehmensarten und Gesellschaftsformen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist die erstmalige Antragstellung im Rahmen eines Förderprogramms und die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit ab 1. Januar 2014. Begleitend sind sie verpflichtet, an einem speziellen Beratungsprogramm (Mentoring) von einem anerkannten, zuständigen Träger teilzunehmen.
Vor der Einreichung des Antrages müssen alle Interessenten:
1. über einen gültigen Arbeitslosenausweis verfügen, welcher vor der Inbetriebnahme des Unternehmens ausgestellt wurde,
2. vom Verfahren der individualisierten Intervention profitiert haben,
3. ein Seminar über die Unternehmerschaft im Beschäftigungsförderungszentrum des OAED verfolgt haben.
Die förderfähigen Kosten umfassen unter anderem den Mietzins, rechtliche Unterstützung und Buchführung, Rechnungen von öffentlichen Behörden und Trägern (Strom, Telefon, Internet), Büromaterial, Abschreibungen auf Sachanlagen, Versicherungsbeiträge, Lohnkosten.
Vorrang haben alle Geschäftsmodelle mit Schwerpunkt auf dem Bereich der Innovation. Dazu gehören sämtliche Vorhaben, die durch Anwendung von Fachwissen die Herstellung oder Bereitstellung von neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder auch Dienstleistungen mit unmittelbarer produktiven oder / und geschäftlichen Anwendung zum Gegenstand haben.
Nachfolgend einige Beispiele von Innovationsbereichen:
Anträge werden AB dem 30.12.2013 angenommen und eine der Voraussetzungen ist es, ab dem 01.01.2014 den Betrieb aufzunehmen. Das heißt, die Ämter haben 31 Tage (zieht man die Feiertage ab, bleiben nur noch ca. 20 Tage) um alles zu prüfen und die Förderung zu vergeben. Angesichts der Zeiten, die in GR ansonsten zur Bearbeitung auch nur einfachster Dinge benötigt werden, eine sehr optimistische Zeitspanne und in diesen Fällen mal ausnahmsweise nicht zu empfehlen.
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