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Auf der Jagd nach Investitionen, das Investitionsgesetz 3908/2011 und der Entwurf zu seiner Modifizierung zugunsten strategisch wichtiger Investitionen und Investoren

Eine besondere Förderung der sogenannten „Strategischen Investitionen“ soll nach den Erwartungen der Regierung das neue Investitionsgesetz mit sich bringen. Es soll als ein Anziehungspunkt für große ausländische Investitionen wirken.

Das Investitionsgesetz 3908/11 zeichnet sich als finanzielles Hilfsmittel zur Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Unternehmen aus. Die Subventionsmöglichkeit von bis zu 60% des gesamten Kostenvoranschlags der Investition ist dabei besonders attraktiv.

Während die zweite Runde der Antragseinreichungen für das Jahr 2012 im Rahmen der Allgemeinen Investitionspläne nach einer zweiten Verlängerung am 15. Januar  2013 abgeschlossen wurde, können Anträge nach der Änderungsabstimmung über das gesamte Jahr eingereicht werden.

Das Investitionsgesetz in Kurzfassung:

  • bedingte Deckung der meisten, wirtschaftlichen Bereichen, wie die Tourismusbranche, Verarbeitungsbetriebe, Logistikbereich, Dienstleistungsbranche und weitere Tätigkeiten, Erneuerbare Energiequellen, Produktion und Verarbeitung von Agrarprodukten
  • vorhersehbarer Subventionszuschuss von bis zu 60%
  • Unterstützung bei Steuerentlassungen, Förderungen und Leasingprogrammen
  • Unterteilung in zwei Kategorien von Investitionsplänen : Allgemeine und besondere Investitionspläne
  • keine Notwendigkeit von speziellen Genehmigungen bei Einreichung des Antrages

Einreichungsfrist:

  • nach Abschluss des Ablaufs am 15. Januar 2013 der Antragseinreichungen für die Allgemeinen Investitionsprojekte, besteht die Möglichkeit zur Einreichungen von Vorschlägen über das gesamte laufende Jahr,
  • die Anträge für die Großen Investitionspläne können während des gesamten Jahres eingereicht werden
  • Die Einreichungsfrist von Mitwirkungs – und Vernetzungsplänen lief vom 30. Januar 2012 bis zum 15. Juni 2012

Der neue Gesetzentwurf bezüglich der Änderung des Investitionsgesetzes 3908/11 bietet unter anderem dem Investor die Möglichkeit, sich zwischen einer Subventionsnutzung oder einer Steuerentlassung zu entscheiden.

Die Rückkehr von Khatar an den Verhandlungstisch der Großinvestoren im Rahmen der Verwertung des öffentlichen Grundbesitzes setzt ein positives Zeichen. Durch den neueingereichten Gesetzentwurf sollen die Rahmenbedingungen für weitere Großinvestitionen geschaffen bzw. verbessert werden.

Der neue Gesetzentwurf umfasst unter anderem:

-       die Stärkung der Kompetenzen des Ministerausschusses für Strategische Investitionen

-       die Erweiterung des Rahmens hinsichtlich der Strategischen Investitionen, sowie die Möglichkeit zur Einbeziehung von bereits operativ tätigen Unternehmen soweit deren               Erhaltung sich als systemrelevant für die nationale Wirtschaft erweist.

-       die Erleichterung des Genehmigungsverfahrens für Investitionspläne

-       die Abschaffung der obligatorischen Einreichung eines Garantieschreibens

-       Zahlung von Verwaltungsvergütungen in zwei Phasen je nach Fortschritt der Investition

-       die Möglichkeit zur Einführung von steuerlichen Anreizen für strategische Investitionen

-       die Abschaffung der notwendigen Ausstellung von mehreren Genehmigungen, mit Ziel der Beseitigung von wesentlichen bürokratischen Hindernissen und der Beschleunigung         der Genehmigungsverfahren

-       Einführung einer sogenannten „ Mehrweggenehmigung“

-       Unterstützung und Erleichterung für Investoren von Drittstaaten bezüglich deren Aufenthalt in Griechenland, wie zB die Gewährung von verlängerter Aufenthaltserlaubnis für             sämtliche Vertreter und Mitarbeiter der Investitionsträger

-       die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger und Familien von Drittstaaten, welche einen Erwerb von Immobilien in Griechenland ab 300.000 € tätigen


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