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Nachweispflicht des steuerlichen Wohnsitzes im Ausland für die steuerpflichtigen Auslandsbewohner in Griechenland

Publiziert am 5.November.2012 von Abraam Kosmidis

Mit einer Nachweispflicht über ihren ständigen Aufenthalt / ständigen Wohnsitz möchte das griechische Finanzministerium die unbeschränkte Steuerpflicht natürlicher Personen mit Auslandsbezug prüfen. Die Grundlagen hierfür ergeben sich zum einen aus dem internationalen Steuerrecht und zum anderen aus bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Gemäß den Ministerialbeschlüssen 1142/2012 und 1145/2012 unterliegt das Welteinkommen natürlicher Personen, die ihren Wohnort oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Griechenland haben, der Besteuerung in Griechenland. Griechenland wird als gewöhnlicher Aufenthaltsort eingestuft, sofern der Aufenthalt der natürlichen Person mehr als 183 Tage in einem Kalenderjahr beträgt. In diesem Falle werden die Betroffenen als unbeschränkt steuerpflichtig in Griechenland betrachtet. Natürliche Personen, die weder ihren Wohnort noch ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Griechenland haben, werden nur für ihr Einkommen besteuert, das in Griechenland erzielt wird (beschränkt steuerpflichtig).

Die Beweislast für seinen ständigen Wohnsitz im Ausland und damit für seine beschränkte Steuerpflicht auf griechische Einkünfte trägt der Steuerpflichtige nach den neuen Regelungen nun selbst. Eine steuerpflichtige  Person soll automatisch  mit steuerlichem Wohnsitz in Griechenland eingestuft werden, wenn sie  keinen Gegennachweis über ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land erbringt. Sofern das gesamte Welteinkommen einer natürlichen Person der Besteuerung in einem anderen Land unterliegt, mit dem Griechenland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist die natürliche Person verpflichtet  Ihren  gewöhnlichen Aufenthalt  im Ausland nachzuweisen und eine Bescheinigung über den dortigen steuerlichen Wohnsitz vorzulegen.  Das einschlägige Formular  ist von dem zuständigen Finanzamt im Wohnort des Steuerpflichtigen im Ausland  auszufüllen  und abzustempeln.  Es enthält eine Abschrift für die griechische Steuerbehörde und eine Abschrift für die ausländische Steuerbehörde. Die  ordnungsgemäß ausgefüllte und abgestempelte Abschrift für die griechische Steuerbehörde ist bis zum spätestens 31.12.2012 bei der zuständigen griechischen Steuerbehörde einzureichen.

Wird die Bescheinigung nicht fristgerecht eingereicht oder die Einreichung gänzlich versäumt, wird der gewöhnliche Aufenthaltsort der natürlichen Person als in Griechenland liegend eingestuft. Dies hat für die natürliche Persone zur Folge, dass sie für ihr gesamtes Welteinkommen in Griechenland als unbeschränkt steuerpflichtig besteuert wird.


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Griechenland beschließt Kapitalertragssteuer in Höhe von 45% als Sondersteuer „heimlicher“ Bankeinlagen griechischer Steuerpflichtiger im Ausland

Publiziert am 29.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Gemäß  eines aktuellen Berichtes der griechischen Tageszeitung „Ta Nea“, sollen ca. 15.000 Steuerzahler zur Zahlung einer Kapitalertragssteuer in Form einer Sondersteuer in Höhe von 45% herangezogen werden. Hintergrund dieser Steuer sind die vom Finanzministerium ermittelten und teils erheblich -zwischen dem angegebenen zu versteuernden Einkommen und den festgestellten Auslandsüberweisungen der letzten beiden Jahre- abweichenden Beträge griechischer Steuerpflichtiger.

Konkret wurde festgestellt, dass die ins Ausland transferierten Beträge durch das angegebene Einkommens nicht gerechtfertigt sein können. Die Gesamtsumme der Abweichungen zwischen gemeldetem Einkommen und  den Kapitalsummen, die ins Ausland überwiesen wurden, belaufen sich dabei auf bis zu 5 Milliarden Euro. Bei einer geplanten Besteuerung zu einem Steuersatz von 45% bedeutet dies Mehreinnahmen für das griechische Finanzministerium in Höhe von ca. 2,25 Milliarden Euro.

Die Steuerschuldner haben hierbei jedoch die Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der transferierten Beträge nachzuweisen. In diesem Fall entfällt natürlich die Sondersteuer.

Es bleibt noch zu klären ob  im Steuerbescheid die Feststellungen der Ermittlungen angegeben werden, oder ob die  Steuerpflichtigen ohne nähere Hinweise zur Abgabe einer zusätzlichen Steuererklärung aufgefordert werden.


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Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung von beschlagnahmten Immobilien, Gehalts- und Rentenpfändungen

Publiziert am 24.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis

Der griechische Fiskus beabsichtigt die Betreibung  von Steuerschulden durch die Zwangsversteigerung  von beschlagnahmten Immobilien , Gehalts- und Rentenpfändungen

Mit den Zwangsversteigerungen und den Gehalts.- bzw. Rentenpfändungen beabsichtigen die griechischen Finanzbehörden die Beitreibung von Steuerschulden gegen zahlreiche Steuerschuldner.

Die Steuerbehörden  in Griechenland betreiben  derzeit zahlreiche Zwangsversteigerungen  wegen   Forderungen gegen Großschuldner. Angestrebt werden dadurch Einnahmen von ca. 2 Milliarden Euro innerhalb des Jahres.

Die  anstehenden Zwangsversteigerungen  betreffen ca. 260 bereits beschlagnahmte Immobilien  die im Eigentum von ca. 1.000 Steuerpflichtigen  stehen, welche  sowohl in der Präfektur Attika,  als auch in zahlreichen  anderen  Orten , insbesondere  Urlaubsorten  und den  Ägäis Inseln belegen sind.

Auf der so bezeichneten „Attika-Liste“ befinden sich bereits  12 luxuriöse  Liegenschaften in Glyfada, 18 in Kifisia, 20 Immobilien in Marousi, 10 in Chalandri und zudem 200 Immobilien in Athen.

Die geplanten Zwangsversteigerungen der Immobilien sollen umgehend betrieben werden,   wobei gemäß entsprechender Pressemitteilung  eine der größten Finanzbehörden  in Attika diese  bereits in der ersten Novemberhälfte einleitet.

Im Visier der Beschlagnahmen  und  Zwangsversteigerungen  ist der Grundbesitz von mehr als 78.000 Schuldnern gefasst  worden, darunter insbesondere Freiberufler, Unternehmensleiter, Vermieter von Immobilien und Bausparer, wie dies aus den aufbereiteten  Listen der 13 größten Finanzämter im Bereich Attika  hervorgeht.  Schuldnern  deren Steuerschulden sich über 3.000 Euro belaufen droht damit die Zwangsversteigerung ihrer Immobilien.

Gehaltspfändungen und Rentenbeschlagnahmungen wegen Forderungen des Staates

Der griechische Staat  beabsichtigt die aktuell offenen  Forderungen  unter Ausschöpfung  jeder rechtlichen Möglichkeit beizutreiben,  so dass auch Gehalts- und Rentenpfändungen  vorgenommen werden.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen  und der an die Finanzbehörden erteilten Weisungen, soll ein Anteil von 25% der  Einnahmen für  Schulden  von über 300 Euro einbehalten werden, die jede Art von Steuern, Gebühren, Abgaben und Geldbußen betreffen.

Die  Zeitung  „Ethnos“  weist jedoch auf die Pfändungsfreigrenze für die Pfändung von Gehältern, Renten oder sonstigen Hilfsbezügen, welche nach Abzug der Pflichtabgaben bei   1.000 Euro monatlich  liegt. Unter diesem Betrag sind die jeweiligen Einkünfte nicht pfändbar. Die darüber hinausgehenden Einkünfte ist bis zu einem Prozentsatz von 25% pfändbar.

Darüber hinaus schreiten die Finanzbehörden aber auch zur Pfändung von Kontoguthaben für fällige Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen gegenüber dem Staat.


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Die Änderung der Besteuerung von Immobilien in Griechenland ab 2013

Publiziert am 12.Oktober.2012 von Abraam Kosmidis
Das griechische Wirtschaftsministerium plant für 2013 teils einschneidende Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien. Dabei sollen Häuser, Gewerbeimmobilien, Grundstücke und sogar unbebaute Agrarflächen mit Ertragssteuersätzen einheitlich besteuert, und der Steuerfreibetrag auf 100.000 € herabgesetzt werden.Durch diese Maßnahme sollen zusätzliche Jahreseinnahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro generiert werden. Die Besteuerung soll zudem auch zum ersten Mal sowohl Eigentümer von Flurstücken als auch Besitzer, die das Land für Anbau nutzen, betreffen.Hierbei stehen aktuell folgende Vorschläge im Raum: - Herabsenkung des Steuerfreibetrages von 200.000 € auf 100.000 €. Ferner sollen auch die den Steuerfreibeträgen zugrundliegenden Immobilienwerte herabgesetzt werden. Diese sollen für das Haus eines Steuerpflichtigen betragsmäßig auf 100.000 € bzw. 150.000 € und flächemäßig auf 80qm bzw. 100 qm festgesetzt werden. - Die Besteuerung soll von 0,1 % bis ca. 3-4 % für Großvermögen betragen. - Einführung einer Steuer für Gebäude, welche außerhalb der Bebauungspläne und Bauzonen liegen. - Die Steuer soll auch für Agrarflächen gelten, die aktiven Landwirt gehören. Dabei werden bestimmte objektive Kriterien für die Besteuerung vorausgesetzt, u.a. die Festsetzung der Steuerklasse, abhängig von der Größe der Anbaufläche.Weiterhin wird in Erwägung gezogen neue Steuerklassen für die Grundstücksübertragungen einzuführen und die Abzugsfähigkeit der Bauspardarlehenszinsen abzuschaffen. Ferner sollen die steuerfreien Grenzen für die Anschaffung des ersten Hauses herabgesetzt und auch die steuerfreien Grenzen für Schenkungen durch die Eltern und Erbschaften reduziert werden.Konkret sind folgende Änderungen beabsichtigt:- die Abschaffung der Reduzierung der Bauspardarlenszinsen bei natürlichen Personen um etwa 10 % für das erste Haus - die Reduzierung der steuerfreien Grenze für den Erwerb des ersten Hauses um etwa 50 %. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die gegenwärtige Grenze für Ledige 200.000 €, für Verheiratete 250.000 € erhöht um jeweils 25.000 € für jedes der beiden ersten Kinder und um 30.000 € für jedes weitere Kind. - die Reduzierung der steuerfreien Grenze für Schenkungen durch die Eltern und Erbschaften um 33 % unter Änderung der Faktoren und Steuerklassen. Gegenwärtig beläuft sich die steuerfreie Grenze für Schenkungen durch die Eltern und Erbschaften (unter Eheleuten, Kindern, Enkelkindern) auf 150.000 €. Immobilien, für die ein Steuerfreibetrag von 150.000 € bis 300.000 € gilt, werden mit 1 % besteuert, von 300.000 € bis 600.000 € mit 5 % und über 600.000 € mit 10%. - Hinsichtlich den Grundstücksübertragungen wird soll die Besteuerung 8 % - 10 % betragen. Die 8% gelten für Immobilien bis zu einem Wert von 20.000 Euro, darüber hinaus gilt der Faktor von 10 %. - der Besteuerungsfaktor für alle Einnahmen, die aus Immobilien resultieren, beträgt 20 %. Dabei müssen die Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten, diese Mieteinnahmen mit dem Faktor von 20 % besteuern. - die Abschaffung der Steuerbefreiung für Agrarflächen von natürlichen Personen - die Vereinigung von Steuerfaktoren von Immobilien für Unternehmen zwischen 0,6 % - 1 % samt seinen Einnahmen
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Angela Merkels Aufbauhelfer für Griechenland

Publiziert am 27.Juni.2012 von Abraam Kosmidis

Hans-Joachim Fuchtel, parlamentarischer Staatssekretär im Arbeitsministerium und CDU-Bundestagabgeordneter, wurde von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Beauftragten für die Deutsch-Griechische Versammlung ernannt.

Sein Ziel ist es, für die deutsch-griechische Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene Know-how zur Verfügung zu stellen und mit kleinen, aber praktischen Schritten die Kontakte und den Austausch zu verbessern. „Gute Freunde helfen sich in schwieriger Zeit“ sagt der Verbindungsmann und reicht Griechenland die Hand, obwohl es keine leichte Arbeit ist, vor allem auch wegen der harten Kritik aus der griechischen Presse. Er bleibt jedoch furchtlos und ist sich sicher, dass es gerade in dieser schwierigen Zeit gelingen wird, Gemeinden und Regionen in beiden Ländern zusammenzubringen.

Viele griechische Bürgermeister suchen nach konkreten Wegen, ihre Städte und Gemeinden voranzubringen und die lokale Wirtschaftsentwicklung, den Tourismus sowie die Umwelt- und Energiepolitik zu fördern. Der Aufbauhelfer Hans-Joachim Fuchtel kann mit einer langjährigen Erfahrung in der Kommunalpolitik Chancen für Kooperationsprojekte und eine Verbesserung für Investitionen vor Ort anbieten. Wie er selber erklärt, geht es jetzt nicht um die große Politik, sondern um praktische Schritte, und beschreibt sich als einen Mann, der mit der Hand am Hammer arbeitet.

Herr Fuchtel ist davon überzeugt, dass Griechenland in der Europäischen Union bleiben wird und jetzt nur nach vorne geschaut werden muss um die neuen Partnerschaften zu stärken und den Austausch von Expertisen zu fördern.

(Quelle: Stuttgarter Zeitung)


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Europas Schande – Ein Gedicht von Günter Grass

Publiziert am 6.Juni.2012 von Abraam Kosmidis

Da hat er mir aus der Seele gesprochen, der Günter Grass. Danke. Schande Europas – die Idee Europas ist für mich tatsächlich schändlich gescheitert. (Ein Artikel von Michaele Cerstin Frey)

Dem Chaos nah, weil dem Markt nicht gerecht,
bist fern Du dem Land, das die Wiege Dir lieh.
Was mit der Seele gesucht, gefunden Dir galt,
wird abgetan nun, unter Schrottwert taxiert.
Als Schuldner nackt an den Pranger gestellt, leidet ein Land,
dem Dank zu schulden Dir Redensart war.
Zur Armut verurteiltes Land, dessen Reichtum
gepflegt Museen schmückt: von Dir gehütete Beute.
Die mit der Waffen Gewalt das inselgesegnete Land
heimgesucht, trugen zur Uniform Hölderlin im Tornister.
Kaum noch geduldetes Land, dessen Obristen von Dir
einst als Bündnispartner geduldet wurden.
Rechtloses Land, dem der Rechthaber Macht
den Gürtel enger und enger schnallt.
Dir trotzend trägt Antigone Schwarz und landesweit
kleidet Trauer das Volk, dessen Gast Du gewesen.
Außer Landes jedoch hat dem Krösus verwandtes Gefolge
alles, was gülden glänzt gehortet in Deinen Tresoren.
Sauf endlich, sauf! schreien der Kommissare Claqueure,
doch zornig gibt Sokrates Dir den Becher randvoll zurück.
Verfluchen im Chor, was eigen Dir ist, werden die Götter,
deren Olymp zu enteignen Dein Wille verlangt.
Geistlos verkümmern wirst Du ohne das Land,
dessen Geist Dich, Europa, erdachte.

(Autor: Günter Grass) (mehr …)


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Grieche wirbt für Griechenland

Publiziert am 9.Mai.2012 von Aris Kapsalis

Der CDU-Kreisparteitag in Hemmingen beschäftigte sich mit der Euro-Krise sowie speziell auch der Situation in Griechenland.

Keine besonderen Vorkommnisse auf dem 62. CDU-Kreisparteitag in Hemmingen: Selbst die sonst üblichen Spitzen Richtung SPD und Grüne flogen nur vereinzelt. Die CDU besinnt sich lieber auf ihre inhaltliche und strukturelle Neuordnung. Im Fokus stand diesmal ein Thema mit globalen Auswirkungen: die EU-Staatsschuldenkrise.

Die mit dem Titel "Europa und Griechenland - ein Fass ohne Boden?" überschriebene Diskussionsrunde befasste sich mit dem EU-Krisenmanagement im Allgemeinen und die Situation der Griechen im Besonderen. Gefragt war die Meinung eines "Insiders", Aris Kapsalis, Rechtsanwalt mit deutscher und griechischer Zulassung, war extra aus Thessaloniki angereist, um über Stimmungen, Meinungen und laufende Maßnahmen in Griechenland zu berichten. (mehr …)


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Zypern sammelt für Schüler in Griechenland

Publiziert am 24.Februar.2012 von Abraam Kosmidis

In Zypern wurde am 21 Februar 2012 an allen öffentlichen und privaten Schulen eine Spendensammlung zur Unterstützung mittelloser Schüler in Griechenland durchgeführt.

Wie der parlamentarische Ausschuss für Bildung in einer Bekanntmachung anführt, wurde auf Vorschlag seines Vorsitzenden Nikos Tornaritis einstimmig der Antrag verabschiedet und an das Ministerium für Bildung und Kultur übermittelt, in ganz Zypern an allen öffentlichen und privaten Lehranstalten eine Sammlung von Spenden zur Unterstützung mittelloser Schüler in Griechenland durchzuführen.

Wie in der Bekanntmachung betont wird, stellt der Antrag - dem das Ministerium für Bildung und Kultur (KYPE) stattgab - "eine minimale Geste des Beistands an das geprüfte Griechenland dar, das Zypern in allen schwierigen Augenblicken, welche unser Land durchschritt, immer beiseite stand". Weiter lautet es in der Bekanntmachung: "Deswegen ruft der Ausschuss alle öffentlichen und privaten Lehranstalten (Kindergärten, Grundschulen, Gymnasien, Oberschulgymnasien, Kollegien und Universitäten) auf, sich mittels der in ganz Zypern erfolgenden Spendensammlung ebenfalls an der Unterstützung mittelloser Schüler in Griechenland zu beteiligen".

Parallel beschloss das KYPE in praktischer Demonstration seines Beistands an Griechenland, die Mittel für die Bereitstellung des Frühstücks an einer Schule zu decken, deren Schüler allesamt nicht in der Lage sind, sich auch nur ein Brötchen zu kaufen. Nach einer in Zusammenarbeit mit der Athener-Makedonischen Nachrichtenagentur angestellten Erhebung entschied sich das KYPE, der interkulturellen Grundschule in Thessaloniki zu helfen. Die Schule befindet sich in Xirokrini und wird derzeit von 45 Schülern besucht, die aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, Albanien und Rumänien stammen.


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Premierminister Lukas Papademos bei der AHK

Publiziert am 26.Januar.2012 von Abraam Kosmidis

Ansprache des Ministerpräsidenten von Griechenland, Herrn Lukas Papademos, auf der Neujahrsveranstaltung der AHK am 13.01.2012 in Athen

Am 13.1.2012 fand die Neujahrsveranstaltung der Deutsch-Griechischen-Außenhandelskammer (AHK) im Hotel Continental in Athen statt. Hauptredner war der amtierende Ministerpräsident von Griechenland, Herr Lukas Papademos, welcher zur Lage der Nation, sowie zur Griechenland-Krise eine Ansprache hielt.

Die Veranstaltung war mit weiteren hochkarätigen Gästen besetzt. Darunter die früheren Ministerpräsidenten Herren Konstantinos Simitis und Konstantinos Mitsotakis, der Parlamentspräsident Herr Filippos Petsalnikos und zahlreiche weitere namhafte Politiker. Die Veranstaltung beehrte mit seiner Anwesenheit auch der deutsche Botschafter in Griechenland, Herr Dr. Roland M. Wegener.

Neujahrsveranstaltung der AHK in Athen in Griechenland am 13.01.2012
Der amtierende Ministerpräsident von Griechenland, Herr Lukas Papademos und Herr Rechtsanwalt Abraam Kosmidis (managing partner der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner) (mehr …)


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Legalisierung von Wasserbrunnen, Wasserbohrungen und Wassernutzungsrechten in Griechenland

Publiziert am 18.Januar.2012 von Abraam Kosmidis

Die Frist für die Legalisierung bestehender Wasserbrunnen und Wasserbohrungen in Griechenland und den Nachweis entsprechender Wassernutzungsrechte wurde bis Mitte Juni 2012 verlängert.

In letzter Zeit ist in Griechenland der Begriff "Regulierung" mit der Legalisierung von Schwarzbauten und teilumbauten Flächen verknüpft. Parallel läuft jedoch auch ein analoges Verfahren für die Brunnen, Bohrbrunnen und Wasserbohrungen des Landes. Kurz vor Beginn des neuen Jahres verlängerte die Regierung für die Interessenten sogar die ursprünglich Ende 2011 auslaufende Frist bis zum 16. Juni 2012, da bis heute das Interesse nicht zuletzt auch wegen der hohen Kosten sehr beschränkt ist.

Der gemeinsame Ministerialbeschluss (FEK B/1440/16-06-2011) legt die Verfahren, Bedingungen und Voraussetzungen für die bestehenden Wassernutzungsrechte fest. Praktisch gewährt dieser Beschluss die Möglichkeit zur Legalisierung bestehender Brunnen und Wasserbohrungen ohne die Verhängung von zusätzlichen Geldstrafen. Andererseits sind jedoch die Kosten der "Regulierung" hoch, da im Durchschnitt allein 500 Euro für den Ersteller der Studie erforderlich sind, der auch die Einreichung der Akte übernehmen wird. Unter anderem müssen die Koordinaten der Lage der Bohrung gemeldet, aber auch Wasserproben zur Wasseranalyse geschickt werden. (mehr …)


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