Weblog KPAG Kosmidis & Partner – die deutschsprachige Anwaltskanzlei in Griechenland

Erwartungen für das kommende Eurogruppen-Treffen

Publiziert am 20.Februar.2018 von Abraam Kosmidis

Europe ComisionGriechenland sieht einer „klaren“ Äußerung hinsichtlich des Abschlusses der dritten Bail-Out – Überprüfung und der folgenden Auszahlung von 5,7 Mrd. entgegen.

Die Doppelsitzung der EU-Institutionen in Brüssel ist für den 19. Februar angesetzt, und außer der vorprogrammierten Tagung der EU-Finanzminister wird sich zudem auch der Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) treffen. Dabei wird das Thema Griechenland erneut ganz oben auf der Tagesordnung angesetzt. Der Verlauf der dritten Bail-Out-Überprüfung wird das erste Thema auf der Agenda der Eurogruppe sein. Die Institutionen werden dabei den Fortschrittsbericht über die Umsetzung der letzten, ausstehenden vorrangigen Maßnahmen vorlegen. Abgesehen vom offenen Thema der Zwangsversteigerungen, das erwartungsgemäß als Voraussetzung für die im April auszuzahlende Teiltranche der 1. Mrd. Euro gesetzt werden soll, möchte die griechische Seite nun Beweise in Bezug auf die Erfüllung der gesamten Vereinbarungen vorlegen. Falls diese Argumente überzeugend sind, kann die entsprechende Tranche sogar noch Mitte Februar ausgezahlt werden, also noch vor Beginn der nächsten Diskussionen über die vierte Bail-Out-Überprüfung. Obwohl das Land große Fortschritte bei seinen Austeritätsprogrammen verzeichnet und die allermeisten Maßnahmen umgesetzt hat, was auch die Finanzminister der EU-Staaten bestätigen, muss die griechische Regierung noch ca. die Hälfte von 15 ausstehenden Reformschritten erfüllen.

Vor allem zwei schwerwiegende, noch ausstehende Voraussetzungsmaßnahmen beschäftigen nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch die EZB:

  1. Das erste, kritische Thema betrifft die Zwangsversteigerungen. Hierzu hat die griechische Regierung bislang keine erhebliche Leistung verzeichnet, dennoch sollen letztendlich qualitative und nicht quantitative Kriterien die wesentliche Rolle spielen. Demnach soll die Verpflichtung berücksichtigt werden, dass die Vorgänge ab dem 21. Februar eingeleitet werden. Zu diesem Termin soll dann auch die obligatorische Durchführung der elektronischen Versteigerungen durch die Banken beginnen. Da die verbindliche Umsetzung der elektronischen Versteigerungen nach dem Sitzungstermin der Eurogruppe erfolgen soll, kann dies eventuell Auswirkungen auf die für April oder Anfang Mai angesetzte Auszahlung der Teiltranche in Höhe von 1 Mrd. Euro haben. Anfängliche Voraussetzung für die entsprechende Teiltranche war lediglich die Rückzahlung fälliger Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat, es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass auch das heikle Thema der Versteigerungen als zusätzliches Druckmittel gegen die griechische Regierung benutzt wird, um das geforderte Ziel bis April zu erreichen.
  2. Die zweite und schwerwiegendste Voraussetzung betrifft die Privatisierung des Gasnetz-Betreibers DESFA, die weiterhin von hoher Bedeutung ist. Dadurch kann das Land rund 50 Mrd. Euro einnehmen.
Sobald das aktualisierte Hilfspaket von den Leitern des Europäischen Stabilitätsmechanismus genehmigt wird, wird ein zweites Treffen auf Vorstandsebene folgen, sodass die Teiltranche von 5,7 Mrd. Euro freigegeben wird. 3,3 Milliarden Euro der Finanzspritze sind für den Schuldendienst vorgesehen, weitere 1,9 Milliarden Euro sollen einen sogenannten „Cash-Puffer“ für die Zeit nach dem Programm aufbauen, und mit 500 Mil. Euro kann Athen Zahlungsrückstände im Inland begleichen. Bis zum Abschluss des dritten Hilfsprogramms Ende August sollen noch 18,4 Milliarden Euro nach Athen fließen. Griechenland wird die bereitgestellte Summe im Umfang von bis zu 86 Milliarden Euro nach Einschätzungen nicht mal annährend in Anspruch nehmen, auch unter Berücksichtigung der jetzigen und der noch zu erwartenden letzten Tranche.


10 entscheidende Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg aus dem Sparprogramm und der Beendigung der Rettungspakete

Publiziert am 2.Februar.2018 von Abraam Kosmidis
Schritte für Griechenlands endgültigen Ausstieg2018 wird für Griechenland zum Jahr der Entscheidung und der wirtschaftlichen Kehrtwende. Ende August läuft das dritte Rettungspaket nach acht Jahren, in welchen Griechenland im Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftskrise stand, aus. Nach Abschluss des Rettungspakets soll dann die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Landes verkünden werden. Der Europa - Ökonom der HSBC Bank Plc in London, Fabio Balboni, erklärte, dass die Aussichten für Griechenland wesentlich besser aussehen, nachdem das Land wieder Zugang zu den Märkten erhalten hat und seine wirtschaftliche Erholung schrittweise zunimmt. Er fügte hinzu, dass Griechenland im kommenden Sommer sein Rettungsprogramm endgültig abschließen könnte, wenn sich die Eurozone für eine substanzielle und zuverlässige Schuldenerleichterung entscheiden wird. Die griechische Regierung wird nun gefordert sein, in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Gläubigern einige kritische Themen abzuarbeiten, wenn sie ein weiteres Hilfspaket vermeiden möchte.

Hierzu sind 10 Schritte bis zum kommenden August notwendig:

  1. Die Regierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung sämtlicher Maßnahmen vorgelegt, welche zum Abschluss der dritten Bail-Out-Überprüfung erforderlich sind. Nach Abstimmung der neuen Maßnahmen, haben die Vertreter der Gläubiger den Konformitätsbericht Griechenlands der Eurogruppe zur Genehmigung vorgelegt, um grünes Licht zur Auszahlung der nächsten Tranche zu erhalten.
  2. In den nächsten Tagen werden die europäischen Bankenaufsichtsbehörden die Szenarien fertigstellen, nach denen die griechischen Banken einem Stresstest unterzogen werden.
  3. Griechenland plant bis Anfang Februar eine neue Anleihe mit einer voraussichtlichen Laufzeit von drei oder sieben Jahren zu emittieren, um wieder einen vollen Marktzugang zu erlangen.
  4. In den ersten zwei Februarwochen soll der Europäische Stabilitätsmechanismus erwartungsgemäß die sich auf die Umsetzung der Bedingungen der dritten Überprüfung bezogene Tranche auszahlen. Die Höhe der auszuzahlenden Tranche ist noch nicht vereinbart, aber dem griechischen Finanzministerium zufolge werden mindestens ca. 6,4 Mrd. Euro erwartet.
  5. Im Februar werden die griechische Banken Daten über den Stresstest an die Zentralbank von Griechenland und an europäischen Behörden übermitteln.
  6. Den Erwartungen der griechischen Regierung zufolge, werden die Gläubiger im Februar weitere Schuldenerleichterungen erneut besprechen.
  7. Anfang März soll voraussichtlich die vierte Überprüfung des griechischen Programms beginnen. Die genaue Rückkehr der Vertreter der Gläubiger nach Athen ist noch unklar, die Überprüfung muss jedoch im März beginnen, wenn Griechenland weitere 82 Maßnahmen fristgerecht abschließen möchte.
  8. Eine der wichtigsten Begegnungen unter den Gläubigern vor dem Abschluss des laufenden Rettungsprogramms wird im kommenden April (20.-22. April) in Washington stattfinden. Das Frühjahrstreffen des IWF wird es den Gläubigern wahrscheinlich ermöglichen, eine Schuldenerleichterung und die weitere Vorgehensweise für Griechenland zu diskutieren.
  9. Anfang Mai werden die Ergebnisse der Stresstests angekündigt. Diese werden dann zeigen, ob die griechischen Kreditnehmer mehr Kapital benötigen.
  10. Bis Ende Mai oder Juni wollen sowohl die griechische Regierung als auch die Gläubiger die vierte Überprüfung abschließen, eine Vereinbarung über die Bedingungen für weitere Schuldenerleichterungen treffen und die Aussichten nach dem Sparprogramm für Griechenland ins Visier nehmen.
Obwohl die griechischen Behörden kategorisch weitere Sparprogramme ausschließen, erklärte der Präsident der Bank von Griechenland, Yannis Stournaras neulich, dass eine präventive Kreditlinie nach August das Vertrauen der Anleger stärken würde. Europäische Beamte kündigten außerdem auch an, dass eine sogenannte „Beaufsichtigungsvereinbarung“ bis 2022 erfolgen wird, zumal Griechenland bis zum entsprechenden Zeitpunkt einen Primärüberschuss beim Haushalt von 3,5% des BIP zugesichert hat.
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