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Griechenland Steuereinnahmen und Steuerbescheide 2017

Publiziert am 7.Juli.2017 von Abraam Kosmidis

Steuereinnahmen und SteuerbescheideErwartete Gesamteinnahmen an Steuern für 2017: ca. 4,5 Mrd. Euro

Bislang verbuchte Steuereinnahmen: ca. 500 Mio. Euro 

Auch dieses Jahr ist die übliche Vorgehensweise der Steuerpflichtigen festzustellen: zuerst werden vorwiegend Nullerklärungen oder Anträge mit Steuerrückerstattungen eingereicht. Dies erklärt auch die niedrige durchschnittliche Steuerlast von nur 800 Euro der bislang ausgestellten Steuerbescheide.Fakt ist, dass die diesjährigen Steuerbescheide für zahlreiche Steuerpflichtige empfindlich höhere Steuern ausfallen werden, wobei die pro Bescheid anfallende Durchschnittssteuer den Betrag von 1.700 Euro übersteigen soll.

Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  1. Die Einkommenssteuer von Arbeitnehmern und Rentnern ist dieses Jahr nur zum Teil einbehalten worden, zumal die Herabsetzung der Steuerfreigrenze Mitte 2016 und nicht zum Jahresbeginn beschlossen wurde.
  2. Tausende Selbstständige sind zur Entrichtung der erhöhten Solidaritätsabgabe aufgefordert. Ein Differenzbetrag der Sonderabgabe muß sowohl von Arbeitnehmern als auch Rentnern bezahlt werden, nachdem für sie ebenfalls nicht der Gesamtbetrag einbehalten worden ist.  Der neue, deutlich höhere Satz der Solidaritätsabgabe wurde im letzten Mai festgesetzt und findet erstmals im zweiten Halbjahr von 2016 Anwendung.
  3. Aufgrund der Erhöhung des Steuersatzes für Mieteinnahmen (von 12% auf 15% für Einnahmen bis zu 15.000 Euro) werden Vermieter mit einer höheren Steuerzahlung und Solidaritätsabgabe belastet. Einkünfte aus Vermietung unterliegen der einzigen Kategorie, in der eine einkommensunabhängige prozentuale Erhöhung der Steuerlast erfolgen wird.

Was im Vergleich zum Vorjahr erwartet wird:

  1. Zunahme der Steuerbescheide mit Zahlungsnachforderung. Im Vorjahr beliefen sich diese Steuerbescheide auf insgesamt 2,319 Mil., mit einem verbuchten Gesamtbetrag in Höhe von 3,779 Mrd. Euro und einer durchschnittlichen Steuerlast von 1.629 Euro. Aufgrund der sich hauptsächlich für Arbeitnehmer und Rentner ergebenden Steuerdifferenz dürften sich dieses Jahr die belastenden Steuerbescheide auf ca. 3 Millionen belaufen.
  2. Die durchschnittliche Steuer soll erwartungsgemäß auf über 1.800 Euro ansteigen, wobei die gesamten Steuereinnahmen vom Finanzministerium auf ca. 4,5 Mrd. Euro geschätzt werden.
  3. Der entsprechende Anstieg wird auch im mittelfristigen Haushaltsplan vorgesehen, weshalb eine Korrektur der erwarteten Einnahmen aus der Direktbesteuerung erfolgt ist. An Einnahmen aus direkten Steuern wird ein Betrag in Höhe von 21,525 Mrd. Euro erwartet. Die Korrektur zur Erhöhung der erwarteten Einnahmen ist zudem auch auf die Einkommenssteuer der natürlichen Personen sowie auf die Solidaritätsabgabe zurückzuführen.
  4. Die Anzahl der Rückerstattungs-und Nullbescheide wird niedriger als im Vorjahr sein. Für zahlreiche Selbstständige und Freiberufler wird sich die Besteuerungslage etwas verbessern, nachdem der entsprechende Steuersatz von 26% auf 22% herabgesetzt worden ist. Darüber hinaus sollen Besteuerte, die dem Steuereinbehalt von 20% unterliegen, einen Rückerstattungsbescheid erhalten, nachdem sich ihr besteuertes Endeinkommen aufgrund der angegebenen Betriebsausgaben niedriger belaufen wird.
Positiv zu bemerken ist jedoch die Tatsache, dass die Unternehmen dieses Jahr  die erste Rate der Einkommenssteuer nicht schon mit Einreichung der Steuererklärung entrichten müssen. Die Zahlungsfrist für die erste Rate endet Ende Juli. Die Unternehmen können jedoch ihre Rückstände nicht mehr in acht, sondern nur in sechs Raten (bis Ende Dezember) abbezahlen.Aufgrund der enormen, vorjährigen Belastung der juristischen Personen infolge der Erhöhung der Vorauszahlungen auf 100% der Vorjahressteuer, wird dieses Jahr eine niedrigere Festsetzung für juristische Personen erwartet.


Immobilien: Neuregelungen für Einheitswerte und ENFIA-Steuer

Publiziert am 4.Juli.2017 von Abraam Kosmidis
Immobilie Griechenland Gemäß dem jüngsten Beschluss des Staatsrates ist nun das Finanzministerium aufgefordert, infolge der Anpassung der vom Finanzamt festgesetzten Preise, die Einheitswerte von 4 Gegenden zu modifizieren.Der entsprechende Beschluss soll erwartungsgemäß eine Steuersenkung bewirken. Ausgenommen hiervon bleibt jedoch die Einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA), nachdem die jährlichen Einnahmen nicht niedriger als 2,65 Mrd. Euro sein dürfen.Demnach wird nebst der Neuanpassung der Einheitswerte auch eine Modifizierung der ENFIA-Steuersätze erfolgen, sodass sich die Staatseinnahmen weiterhin auf gleichem Niveau bewegen werden. Die fiktiven Einheitswerte für Immobilien sind derzeit teils bis zu 70% höher als die Handelspreise der Immobilien. Die größten Unterschiede sind vor allem in den teuren Gegenden von Attika zu verzeichnen:Im noblen Stadtteil Kolonaki gestaltet sich z.B. der Zonenpreis für eine Erdgeschosswohnung von 125 qm auf 2.900 Euro pro m2, sodass sich der Einheitswert auf 362.500 Euro beläuft, während der Handelswert hierfür bei nur ca. 220.000 Euro liegt. Die Differenz zwischen Einheitswert und Handelswert liegt somit bei 64,7%.Diese übermäßigen Abweichungen zeigen sich hauptsächlich an den teuren Vororten Athens, wie z.B. in Kifissia mit einer Differenz von 57,81% oder in Glyfada mit 62,5%. Obwohl die Führungskräfte des Wirtschaftsstabs laufend eine gerechte Aufteilung der Besteuerung befürworten, sind weiterhin derartige Ungerechtigkeiten vorzufinden. Um diese zu beschränken, muss im vorliegenden Fall eine Herabsetzung der Einheitswerte um mindestens 50% in den entsprechenden Gegenden beschlossen werden.Der neuen Planung zufolge, sollen die Einheitswerte bis zum Ende des Jahres durch ein neu eingeführtes System auf Basis der Handelswerte der Immobilie ersetzt werden. Demnach wird sich das entsprechende System nach dem Verlauf der Handelswerte richten und eine automatische Anpassung der Preise erlauben, auf deren Grundlage dann auch die Immobilien besteuert werden sollen. Eine Veränderung des Handelswerts der Immobilie wird somit automatisch auch zu einer Anpassung des zur Steuerfestsetzung benötigten Preises führen.Dennoch herrscht momentan noch Verwirrung hinsichtlich der Festlegung der aktuell geltenden Realwerte der Immobilien, was hauptsächlich auf den krisenbedingten Stillstand der Immobilienkäufe zurückzuführen ist, zumal durch die sehr geringen Ankäufe sich keine sicheren Festlegungen ergeben können. Mehreren Notariaten zufolge beruhen viele Verträge auf Notverkäufen aus Geldnot, sodass wertvolle Immobilien zu unangemessen niedrigen Preisen verkauft werden.

Die entsprechende Anpassung der Einheitswerte wird vorwiegend folgende Steuern und Gebühren beeinflussen:

  • Die auf die veranschlagten Mindesteinkünfte anfallende Einkommenssteuer, welche gemäß den objektiven Ausgaben oder Lebensunterhaltnachweisen der besteuerten Wohnsitze festgelegt werden.
  • Die Immobiliensteuer, welche durch Stromrechnungen zu Gunsten der Gemeinden anfällt.
  • Die auf Übertragungen von Neubauten auferlegte 24%ige Mehrwertsteuer, welche keinen Hauptwohnsitz darstellen. Die Grunderwerbssteuer, welche mit 3% auf den Einheitswert berechnet. (Ist vom Käufer zu tragen).
  • Die Schenkungssteuer, sowie die, auf die elterliche Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie, anfallenden Steuern.
  • Die auf Offshore – Unternehmen anfallende Sonderimmobiliensteuer in Höhe von 15% .

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