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Förderprogramme für Unternehmen

Publiziert am 23.Oktober.2015 von Abraam Kosmidis
invest in GreeceAm 12. Oktober 2015 ist die offizielle Vorveröffentlichung für die ersten 4 Förderprogramme des neuen ESPA 2014-2020 angekündigt worden.

Es handelt sich um folgende Programme:

  • "Verbesserung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen“
  • "Förderung von touristischen Unternehmen zur Modernisierung dieser sowie zur qualitativen Heraufstufung der zu erbringenden Dienstleistungen“
  • Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen“
  • "Start-up - Unternehmen"
die nachstehend ausführlich beschrieben werden.Die endgültige Ausschreibung der Programme und die Einreichung der Investitionsvorhaben soll Mitte November erfolgen.

1.  Heraufstufung von Kleinst-und bereits bestehenden Kleinunternehmen

Ziel des Programms ist die Heraufstufung des finanziellen Organisationsniveau und Betriebs der kleinen und mittleren Unternehmen in den acht strategischen, inländischen Bereichen, sodass diese ihre wettbewerbsfähige Vorteile verwerten können und ihre Position in den nationalen sowie internationalen Märkten verbessern.

Die vorrangigen Strategiebereiche sind folgende:

  • Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie
  • Kultur – und Kreativwirtschaft
  • Materiale / Konstruktionen
  • Logistikkette
  • Energie
  • Umwelt
  • Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Gesundheit
Die Unternehmen sollen gefördert werden, um eine Heraufstufung durch die Zunahme der Investitionen für ihre technologische und geschäftliche Modernisierung zu erzielen, sowie die Übernahme der Nutzung von IKT, die Erhöhung des Standardisierungs-und Zertifizierungsgrads der Produkte, die Entwicklung von qualitativ integrierten Dienstleistungen und die Verbesserung der Qualität von angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Zugleich sollen auch durch den Technologie- und Knowhow-Transfer die Fähigkeiten des Produktionspotenzials gefördert und die Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der KMU erzielt werden.Das Förderprogramm wird mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 130.000.000 € (öffentliche Ausgaben) finanziert und soll durch zwei Ausschreibungsabläufe (erster Ablauf 2015: 40% und zweiter Ablauf 2016: 60%) umgesetzt werden.

Förderungsregelung – Projektbudget

Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget in Höhe von 15.000 € bis 200.000 € gefördert (zuschussfähiges Budget). Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgaben gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens von einer Bank oder einem anderen Bankinstitut innerhalb der EU.

Projektdauer

Die Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte wird auf 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses festgelegt.

Förderfähige Unternehmen – Teilnahmevoraussetzungen

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind:Bereits bestehende Klein-und Kleinstunternehmen, wie diese in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission bestimmt werden, und sich ausschließlich in den acht (8) vorrangigen Strategiebereichen des Programms EPAnEK (Operationelles Programm „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation“ – ausgenommen des Tourismusbereichs) betätigen: Agrarnahrungsmittelsektor / Lebensmittelindustrie, Logistikkette, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Materiale – Konstruktionen, Kultur-und Kreativwirtschaft.Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung gefördert werden, sowie Tätigkeiten in Bezug auf das Gaststättengewerbe, den Einzelhandel und den Tourismus.Die förderfähigen Kategorien unternehmerischer Tätigkeiten, die einen Zuschuss im Rahmen der vorliegenden Vorveröffentlichung erhalten sollen, werden in der diesbezüglichen Ausschreibung festgesetzt.

Die wesentlichen Teilnahmevoraussetzungen der Unternehmen, die einen Investitionsantrag einreichen möchten, sind folgende:

  • Tätigkeit innerhalb des griechischen Raums und Umsetzung der Investition in einer bestimmten Region
  • Betrieb ausschließlich unter den folgenden Gesellschaftsformen: Geschäfts-oder Handelsunternehmen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und Private Kapitalgesellschaft IKE) sowie Personengesellschaften
  • Sich nicht im Konkursverfahren, in Liquidation oder unter Zwangsverwaltung befinden
  • Keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des staatlichen Beihilferechts
  • Keine anhängende Rückforderung eines Zuschusses zu Lasten des Unternehmens
  • Die Verfügung über oder die Haftung zur Errichtung der geeigneten Infrastrukturen zum Zweck der Minderung von Zugangshindernissen für Menschen mit Behinderungen, wo dies notwendig und erforderlich ist. Die entsprechenden Einrichtungen umfassen sowohl Gebäudeinfrastrukturen als auch elektronische Anwendungen für Kunden (z.B. Websites und weitere, elektronische Anwendungen wie elektronische Auskunftstellen usw.).
  • Einreichung von einem Investitionsantrag je Steuernummer
  • Der Gesamtbetrag der vergangenen, vom Unternehmen erhaltenen Zuschüsse von geringfügiger Bedeutung, einschließlich der Förderung von dieser Aktion muss sich nicht über 200.000 Euro belaufen (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb von einem dreijährigen Zeitraum (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.
Antragsberechtigt sind nicht öffentliche Unternehmen, öffentliche Träger oder Organisationen oder / und ihre Tochterunternehmen, sowie mit ihnen gleichgestellte Unternehmen.

Förderfähige Kosten

  • Modernisierung und qualitative Ausbesserung von Gebäudeeinrichtungen und anderen Infrastrukturen
  • Vereinfachung / Automatisierung von betrieblichen und produktiven Tätigkeiten durch Modernisierung der Ausrüstung und der Einführung oder/und Zunahme der Nutzung von IKT
  • Neugestaltung und Zertifizierung von Funktionen und Produkten der Unternehmen durch technische Organisationsinnovation, Restrukturierungsmaßnahmen, Neufestsetzung des Produkts /Dienstleistung durch Verwertung von Designmethoden
  • Erwerb von Fachkenntnissen in Bezug auf neue Produkte und Dienstleistungen durch Beteiligung an Messen, Konferenzen u.a.
  • Verlagerung an bereits bestehenden Industriegebieten, Unternehmens-/Technologieparks
  • Vergütungen für Dienstleistungen Dritter
Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal förderfähig sind, mit Anwendung der Flexibilitätsklausel.Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgesetzt.

Einreichung – Bewertungsverfahren – Einordnung

Für die Finanzierung durch das vorliegende Programm wird die Einreichung zur Bewertung eines Unternehmensvorhabens auf Basis des in der Programmausschreibung festzulegenden Verfahrens benötigt.Die ausführlichen Teilnahmevoraussetzungen, die notwendigen Dokumente, die Einreichungsweise der Anträge, das Überprüfungs-und Bewertungsverfahren der Anträge, die Bewertungskriterien, die Verpflichtungen der Berechtigten im Falle der Genehmigung ihres Förderantrags sowie alle weiteren Bedingungen des Programms werden ausführlich in der Übersicht des Programms beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Überprüfung und Bewertung der Anträge strenge Datenabgleiche erfolgen werden, sodass die Genauigkeit der in den Investitionsvorhaben beinhalteten Daten verifiziert und etwaige Betrugsvorfälle zu Lasten des EU-Haushalts vermieden werden können.

2.  Förderung von Tourismusunternehmen zur Modernisierung dieser und zur qualitativen Heraufstufung der erbringenden Dienstleistungen

Ziel: Die Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Bereicherung der erzeugten Produkte und erbringenden Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinst-und Kleinunternehmen im vorrangigen Strategiesektor des Tourismus, sodass diese ihre Position im inländischen und internationalen Tourismusmarkt verbessern können.Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete Stelle Berechtigte: Bereits bestehende Kleinst-und Kleinunternehmen, die sich ausschließlich im Strategiebereich des Tourismus betätigen.Förderungsbudget: 15.000€ bis 150.000 €Der Förderanteil wird höchstens auf 40% der förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens festgesetzt. Im Falle der Personaleinstellung wird der Förderanteil um 10 Prozentpunkte erhöht, nur nach Bestätigung der entsprechenden Zielerreichung.

Förderfähige Tätigkeiten

  • Modernisierung und qualitative Ausbesserung der Gebäudeeinrichtungen sowie anderer Infrastrukturen
  • Maßnahmen zur Energie-und Wassereinsparung
  • Maßnahmen zur Bereicherung des angebotenen Produkts durch neue Dienstleistungen (Erweiterung der alternativen Formen, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen usw.)
  • Zertifizierungen von Infrastrukturen und Dienstleistungen
  • Promotion – Förderung der Unternehmen für Zielmärkte
  • Vergütungen Dritter
  • Lohnkosten für das bereits vorhandene oder neueingestellte Personal
Gesamtbudget der Förderaktion: 50 Mil. Euro in jeweils zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Fond für regionale Entwicklung).Geschätzte Anzahl der Endbegünstigten: 600 bis 700 touristische Kleinst-und Kleinunternehmen (je nach den Finanzierungsplänen der genehmigten Investitionsvorhaben) 3.  Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen Berechtigt sind Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, zur Inbetriebsetzung / Unterstützung der Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets sowie zur Organisation einer selbstständigen Gewerbefläche.

Insbesondere:

  • Arbeitslose Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren und vor ihrer Antragseinreichung als arbeitslos in die Arbeitslosenregister der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind,
oder
  • Natürliche Personen – Hochschulabsolventen, die vor dem 1.1.1991 geboren sind, eine Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets ausüben und kein Lohnarbeitsverhältnis haben.

Förderungsbudget: 5.000 bis 25.000 € (100% Förderung )

Zuschussfähige Berufstätigkeiten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN:

Die im Rahmen der Investitionsanträge förderfähigen Berechtigten müssen insgesamt folgende Punkte erfüllen: Sie müssen Hochschulabsolventen (Universitäten / Hochschulen) aus Griechenland oder dem Ausland sein (anerkannt durch die Organisation D.O.A.T.A.P. zur Anerkennung von akademischen Titeln),
  • Sie sind vor dem 1.1.1991 geboren,
  • Sie beschäftigen sich oder werden sich beruflich mit einer Tätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets beschäftigen,
  • Jede förderfähige, natürliche Person kann jeweils einen Investitionsantrag einreichen,
  • Ihre Berufstätigkeit muss sich auf die förderfähigen Tätigkeitskategorien während der gesamten Investitionsdauer beziehen,
  • Sie müssen kein Einkommen aus einer anderen Berufstätigkeit aufweisen,
  • Der Gesamtbetrag der Förderungen von geringfügiger Bedeutung einschließlich des Zuschusses aus dieser Aktion beläuft sich nicht über 200.000 Euro (oder 100.000 Euro für den Transportbereich) innerhalb eines dreijährigen Zeitraums (laufendes Geschäftsjahr und die beiden Geschäftsjahre zuvor) vor dem Einordnungsdatum des Antrags.

Förderungsbudget – Förderbetrag – Anzahlung

Im Rahmen des Programms werden Vorhaben mit einem Gesamtbudget / Investitionshöhe (Förderungsbudget) von 5.000 bis 25.000 € gefördert. Der Förderanteil der Investitionsvorhaben wird auf 100% des Gesamtbudgets der Investition festgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Anzahlungsleistung von bis zu 40% der anfallenden öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Bankinstitut in Griechenland.

Die förderfähigen Kosten beziehen sich auf:

  • die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten bezüglich des neuen Arbeitsplatzes),
  • die Betriebskosten der Tätigkeit (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
  • Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
  • Promotions-und Vernetzungskosten,
  • Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
  • Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
  • Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen.Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt.Aktionsbudget: 50 Mil. Euro, in zwei Abläufen (1. Ablauf 2015: 35% und 2. Ablauf 2016: 65% des Aktionsbudgets) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.

4.  Start up Unternehmen

Ziel: Die Entwicklung eines gesunden Start up – Unternehmergeistes, der unmittelbar mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zusammenhängen wird. Aus diesem Grund zielt das entsprechende Programm auf:
  • die Gründung von neuen, nachhaltigen Kleinst-und Kleinunternehmen mit Schwerpunkt auf innovative Projekte, sowie
  • die Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Einstellung von mindestens einer Person ab.
Umsetzungsträger: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Schifffahrt und Tourismus, (Spezielle Verwaltungsbehörde des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit, unternehmerische Initiative und Innovation) und eine zwischengeschaltete StelleBerechtigte: Natürliche Personen über 25 Jahren, die währende der Antragseinreichung:
  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • eine Berufstätigkeit ohne ein Lohnverhältnis ausüben.
Die Einkommenskriterien werden im Anwendungsleiter des Programms zur Verfügung gestellt.

Förderbudget: Bis 60.000 € (100% Förderung)

Es besteht die Möglichkeit zu einer Anzahlung von 40% der anfallenden, öffentlichen Ausgabe gegen eines gleichwertigen Garantieschreibens aus einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut in Griechenland.Förderfähige Tätigkeiten: Die förderfähigen Tätigkeiten beziehen sich auf die nachstehenden Schwerpunktbereiche:
  • Agrarnahrungsmittelsektor
  • Energie
  • Kultur-und Kreativwirtschaft
  • Logistikkette
  • Umwelt
  • Informations-und Kommunikationstechnologien (IKT)
  • Gesundheit – Arzneimittel
  • Materiale – Konstruktionen.
Die zu gründenden Unternehmen können eine der nachstehenden Gesellschaftsformen erhalten: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Private Kapitalgesellschaft IKE, Personengesellschaft und Soziales Genossenschaftliches Unternehmen gemäß dem Gesetz Nr. 4019/2011.

Förderfähige Kosten:

  • Die notwendige, berufliche Produktionsausrüstung zu einem Anteil von 40% des Gesamtbudgets des Vorhabens (ausgenommen der Kosten der Jahresarbeitseinheit JAE),
  • Die Betriebskosten der Tätigkeiten (Mietzinsen der Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Abgaben Dritter wie z.B. DEI, OTE, EYDAP, Erdgas, Geschäftsmobiltelefone),
  • Aufnahmekosten für Technologiezentren (Verwaltungs-und Sekretariatsunterstützung, Nutzung der Ausrüstung, spezialisierte Beratungsdienstleistungen – Marktanalyse, rechtliche und buchhalterische Angelegenheiten, Entwicklung eines Business – Plans, HR-Themen, spezialisierte Ausbildungsleistungen, Vernetzungstätigkeiten zur Unterstützung der Unternehmensgruppen, der Koordinierung und Bewertung der Umsetzung u.a.),
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnkosten (im Falle der Einstellung eines Angestellten) bis zu einer Jahresarbeitseinheit (JAE),
  • Allgemeine Ausstattung (Büros, Möbel u.a.),
  • Zugangsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen,
  • Vergütungen Dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die für ihre Produktionsausrüstung geförderten Unternehmen sich für mindestens drei (3) Jahre ab dem Abschluss des Geschäftsplans in Betrieb befinden müssen.Als Eintritt der Förderfähigkeit für Kosten wird das Einreichungsdatum des Finanzierungsantrags festgelegt.Aktionsbudget: 120 Mil. Euro, in zwei Abläufen von je 60 Mil. Euro (1. Ablauf 2015: 40% und 2. Ablauf 2016: 60%) mit einer Mitfinanzierung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und einer Flexibilitätsklausel vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung.Geschätzte Anzahl der Endberechtigten:2500 Neue Unternehmen4500 Neu Arbeitsplätze


Endlich Neues Förderprogramm ESPA 2015 in Griechenland

Publiziert am 12.Oktober.2015 von Abraam Kosmidis
Europa GriechenlandAm 1. November wird nach einer 11-monatigen Verzögerung die Umsetzung der vier ESPA-Programme 2014 – 2020 erwartet. Wie auch der für das ESPA-Programm zuständige Staatssekretär, Alexis Charitsis bestätigt, hat die Umsetzung des Förderprogramms bereits begonnen. Nach der Vorveröffentlichung erfolgen die öffentliche Konsultation dieser sowie die ordnungsmäßige Ladung für die vier Unternehmensprogramme, welche in den kommenden Tagen angekündigt werden, sodass die Interessenten am 1. November ihre Anträge einreichen können.

1.Höhe der verfügbaren Fördermittel des neuen ESPA-Programms

Die Gemeinschaftsbeteiligung beläuft sich auf 19,7 Mrd. Euro, mit Möglichkeit zu einer Erhöhung um 2 Mrd. Euro. Derzeit diskutiert zudem die EU-Kommission eine eventuelle Änderung der Konditionen, sodass keine nationale Beteiligung für die Projekte benötigt wird.

2. Förderfähige Bereiche

  • Unternehmertum – Innovation – Wettbewerbsfähigkeit
  • Neuregelung der Staatsverwaltung
  • Umwelt – Beförderungen
  • Schulung – Ausbildung – Beschäftigung
  • Entwicklungsprogramm für Landwirtschaft
  • Förderung der Fischereiindustrie
Zur Förderung des Unternehmertums zielt das Programm auf die Privatinitiative ab, während auch alle 13 Regionalprogramme beitragen werden.

3. Förderfähige Bereiche durch das Programm „Wettbewerbsfähigkeit“ in Bezug auf Privatinitiativen

Der Forschungs-und Innovationsbereich, Informations-und Kommunikationstechnologien, Landwirtschafts-und Ernährungsbereich, Energieerzeugung und Einsparung, Logistikkette und Materiale, Umweltindustrie und Kreativwirtschaft (z.B. das griechische Design) sowie der Umwelt-Tourismus und Gesundheitssektor gehören zu den zuschussfähigen Bereichen.

Ausführlicher:

  • Tourismus
  • Landwirtschaftlicher Ernährungsbereich
  • Logistik
  • Umweltindustrie
  • Materiale – Konstruktionen
  • Arzneimittel – Gesundheit
  • Energieerzeugung-und Einsparung
  • Informations-und Kommunikationstechnologien
  • Kreativwirtschaft – Kultur
  • Exportunternehmen
  • Zertifizierung von Agrarerzeugnissen
  • Jung-und Frauenunternehmen
  • Förderung und Promotion des Tourismus
  • Energieeinsparung
  • Recycling – Abfallverwertung
  • Innovation

4. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

Das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums beläuft sich insgesamt auf 5,2 Mrd. Euro. Es zielt auf die Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit komparativem Vorteil und exportorientierte Investitionen zur Besserung der Effizienz und Produktivität des Agrarnahrungsmittelsystems und der landwirtschaftlichen Betriebe. Das entsprechende Programm sieht zudem auch die Förderung von Verarbeitungs-und Handelsunternehmen.

5. Eröffnungsprogramme des neuen ESPA

Heraufstufung von Kleinstunternehmen sowie von bereits bestehenden Kleinunternehmen durch Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den neuen Märkten. Das Programm zielt auf die Förderung bereits bestehender Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, die sich in den acht (8) strategischen Schwerpunktbereichen des neuen ESPA-Programms 2014-2020 betätigen: Logistikkette, landwirtschaftlicher Ernährungsbereich / Lebensmittelindustrie, Kultur-und Kreativwirtschaft, Materiale / Konstruktionen, Energie, Umwelt, Informations-und Kommunikationstechnologie und Gesundheitssektor. Das Gesamtbudget des Förderprogramms für Unternehmen beläuft sich auf 130 Mil. Euro.
  • Zwei Ausschreibungsabläufe mit einem Budget in Höhe von 65 Mil. Euro
  • Förderung von Investitionsplänen eines Gesamtbudgets von 20.000 € bis 300.000 €.
  • Festsetzung des Förderanteils der Investitionspläne auf 50% des gesamten Investitionsbudgets
  • 18 – oder 24monatige Umsetzungsdauer der genehmigten Projekte ab dem Ausstellungsdatum des Einordnungsbeschlusses.
  • Möglichkeit zur 40%-iger Anzahlung des gewährten Zuschusses gegen einem gleichwertigen Garantieschreiben.

Förderfähige Bereiche:

Gebäudeeinrichtungen

Modernisierung des Maschinenbaus, Beschaffung – Beförderung und Einrichtung von Maschinenanlagen: Kauf von mechanischer Ausrüstung für die Bedürfnisse des Unternehmensbetriebs, Erwerb sonstiger Ausrüstung (z.B. Regale, Möbel, Kopiergeräte) sowie elektronischer Ausstattung und Hardware (Computer, Drucker usw.).

Know-How Rechte

Zertifizierung von Verwaltungssystemen, Umplanung und Zertifizierung von Betrieben und Produkten durch organisationstechnische Innovation, Umstrukturierungsmaßnahmen, Neufestlegung des Produkts / Dienstleistung mit Bewertung von Designmethoden, Planung, Entwicklung und Anwendung von Verwaltungssystemen.

Kosten zum technologischen Update

Kosten zur Softwareeinrichtung und Ausbildung des Personals in Bezug auf die vom Unternehmen eingesetzten Systeme, Promotion – Förderung und Untersuchung von Ausweitungsmöglichkeiten in neuen Märkten oder Auslandsmärkten. Maßnahmen zur Promotion – Förderung in Zielmärkte, Werbekosten, Messebeteiligungen usw. Beratungsvergütungen, technische Unterstützung und Beratungsdienstleistungen, Orientierungshilfe für Unternehmen zur Besserung der Organisation und Produktivität dieser, zur Unterstützung der innovativen und technologischen Unternehmerschaft sowie einer verbesserten Marktorientierung.

Personaleinstellung Förderung der selbstständigen Tätigkeit von Hochschulabsolventen

Ziel der Maßnahmen:

  • Unterstützung der Hochschulabsolventen über 25 Jahre, der Arbeitslosen oder Freiberufler zur Ausübung einer Berufstätigkeit im Rahmen ihres Fachgebiets.
  • Förderung der Arbeitsbeschäftigung durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Berechtigte Personen: Hochschulabsolventen über 25 Jahre, die während der Antragseinreichung:

  • als arbeitslos in den Arbeitslosenregistern der Beschäftigungsorganisation OAED eingetragen sind, oder
  • natürliche Personen sind, die eine Berufstätigkeit ausüben, ohne ein Lohnarbeitsverhältnis zu haben, und sich beruflich als Einzelunternehmen im Rahmen ihres Fachgebiets betätigen oder betätigen werden.
Förderungsbudget: Von 5.000 bis 25.000 Euro (100% Förderung)Förderfähige Berufstätigkeiten & Kosten: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Biologen, Psychologen, Geburtshelfer, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Topografen, Chemiker, Geologen, Forstwissenschaftler, Ozeanographen, Designer, Journalisten, Schriftsteller, Dolmetscher, Reiseleiter, Übersetzer, Professoren oder Lehrer, Bildhauer oder Maler, Karikaturisten oder Holzschneider, Schauspieler, Musiker, Tänzer, Choreografen, Regisseure, Bühnenbildner, Kostümier, Dekorateure, Wirtschaftswissenschaftler, Analytiker, Programmierer, Forscher oder Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerberater, Wirtschaftsmathematiker, Soziologen, Sozialarbeiter u.a.

Insbesondere betreffen die förderfähigen Kosten:

  • Berufliche Ausrüstung
  • Betriebskosten (Mietzinsen der Gewerbeflächen, Versicherungsbeiträge, Versorgungskosten).
  • Promotions-und Vernetzungskosten
  • Lohnarbeitskosten (im Falle der Einstellung eines Mitarbeiters)
  • Vergütungen Dritter, allgemeine Ausstattung
Tätigkeitsbudget: 50 Mil. Euro in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro.

Förderung zur Modernisierung von Tourismusunternehmen und zur qualitativen Herausstufung der zu erbringenden Dienstleistungen

Modernisierung, qualitative Heraufstufung und Anreicherung der erzeugenden Produkte und Dienstleistungen der bereits bestehenden Kleinstunternehmen und mittelgroßer Unternehmen, des strategischen Schwerpunktbereichs des Tourismus, sodass ihre Position sowohl im inländischen als auch im ausländischen Tourismusmarkt verbessert wird. Berechtigte: Bereits bestehende Kleinstunternehmen und mittelgroße Unternehmen, die sich ausschließlich im strategischen Tourismusbereich betätigen. Förderungsbudget: 30.000 bis 300.000 Euro. Förderungsanteil: 50% des gesamten Investitionsbudgets

Förderfähige Tätigkeiten:

  • Modernisierung und qualitative Weiterentwicklung der Gebäudeeinrichtungen und anderer Infrastrukturen
  • Energie-und Wassersparmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Anreicherung des angebotenen Produkts mit neuen Dienstleistungen (Erweiterung in alternativen Formen, Maßnahmen für Behinderte usw.)
  • Infrastruktur-und Dienstleistungszertifizierungen
  • Beratervergütungen
  • Lohnkosten des bereits bestehenden oder neueingestellten Personals
Das Gesamtbudget beläuft sich auf 50 Mil. Euro (in zwei Abläufen von je 25 Mil. Euro).
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