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Gründung des deutschen Anwaltvereins DAV in Griechenland

Publiziert am 21.April.2010 von Abraam Kosmidis

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Gründung des deutschen Anwaltsvereins DAV in Griechenland

Am 17. März 2010, fand um 14.30 Uhr die Gründungsversammlung des deutschen Anwaltsvereins DAV Griechenland in der Deutschen Botschaft in Athen-Kolonaki statt.

Hierzu fanden sich 36 Anwälte, welche im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr tätig sind, ein.

Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Rechtsanwaltschaft in Griechenland, als auch die Förderung des beruflichen Austausches zwischen den Rechtsanwälten und Dikigori, insbesondere durch   Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung, sowie der Aus- und Fortbildung, der Pflege des Gemeinsinns und des wissenschaftlichen Geistes der Anwaltschaft.

Sein Ziel ist die Zusammenfassung aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Griechenland, der Dikigori in Deutschland, sowie  der Dikigori in Griechenland, die regelmäßig im grenzüberschreitenden  Rechtsverkehr mit Deutschland tätig sind und der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland, die regelmäßig im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Griechenland tätig sind.

Interimsvorstand des DAV

Der Interimsvorstand von links nach rechts: Herr A. Panoutsopoulos, M. Laux, Dr. G.Karamanidis, Frau I.Laux, Frau I. Nikas-Theissen, Herr Prof. K.Roussopoulos und A. Kosmidis

Zwischen deutschen und griechischen Juristen bestehen traditionell lange Beziehungen. Die beiden Rechtsordnungen sind in vielen Bereichen eng miteinander verbunden.

Neben der Verabschiedung der Gründungssatzung wurde auch der Interims-Vorstand des DAV in Griechenland gewählt. Herr Michael Laux übernahm dabei das Amt des Vorsitzenden, Frau Irene Laux wurde zur Schriftführerin / Medienbeauftragten gewählt,  Herr Professor Kleanthis Roussos bekleidet das Amt des Schatzmeister, Herr Abraam Kosmidis, Herr Alexis Panoutsopoulos, Herr Dr. Georgios Karamanidis und Frau Irene Nikas – Theisen wurden zu stellvertretenden Vorsitzenden bestellt.

Nach dem Beschluss der Gründungsssatzung sowie der Wahl des Interimsvorstands sprach auch der deutsche Botschafter dem Verein seine Glückwünsche aus.



Anstehende Gesetzesänderungen zum Steuerrecht, Baurecht, Energierecht und Verwaltungsrecht in Griechenland

Publiziert am 15.April.2010 von Abraam Kosmidis

 Auf Griechenland kommen zu Anfang 2010 diverse Veränderungen in verschiedenen Bereichen zu, Ziel ist eine flexiblere Gestaltung der griechischen Gesetzgebung und parallel die Sanierung der Finanzlage. Die wichtigsten Veränderungen können wie folgt zusammengefasst werden:

 Besteuerung von Erbschaften und elterlichem Vermögen:

Die Regelungen bezüglich der Erbschaftssteuer wurden vor kurzem entscheidend geändert, dies gilt insbesondere in Fällen der Besteuerung von Erbschaften mit besonders hohem Wert von nahe stehenden Angehörigen. Die Abänderung fand durch Einführung des Gesetzes Nr. 3815/2010 statt, welches ebenfalls das Gesetz Nr. 2961/2001 (Gesetzbuch zur Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen, elterlichen Leistungen und Gewinnen aus Lotterie) abändert. Es wirkt sich in erster Linie auf die Besteuerung von Erbschaften bei nahe stehenden Angehörigen (z.B. Ehepartnern, Kindern, Eltern usw.) aus. Bis Inkrafttreten des erwähnten Gesetzes, wurde das an die Ehepartner oder nahe stehenden Angehörigen (z.B. Kinder) unbewegliche vererbte Vermögen mit einem Prozentsatz von 1% versteuert. Seit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 3815/2010 werden selbst die aus dem Vermögen gezogenen Gewinne gemäß entsprechenden Maßstabes bis zu einem Prozentsatz von 10% versteuert werden.

 Neue Vorschriften bezüglich der Einkommensteuer:

Die Wahl des Gesetzes durch das griechische Parlament, welches erhebliche Veränderungen bezüglich der Einkommensteuer mit sich bringt, ist zum 15.4.2010 geplant. Einige der vielen Änderungen, die der Gesetzesentwurf mit sich führt sind:

 -                      Abschaffung der meisten Fälle der eigenständigen Besteuerung (also ohne Addition der Gesamteinkünfte und Besteuerung nach der Progressionstabelle).

-                      Berechnung des Mindesteinkommens natürlicher Personen anhand von festgelegten Mindestsätzen (je nach Größe der Wohneinheit, Sachwert des PKW usw.)

-                      Buchführung über aller Einnahmen und Ausgaben für sämtliche Unternehmen

-                      Besteuerung von Dividenden aus AG und GmbH anhand von entsprechenden Maßstäben

-                      Einführung der Grund(eigentums)steuer, welche bei einem unbeweglichen Vermögen ab 400.000€ erhoben wird

 Neue Regelungen für den Kauf von Grundstücken:

Das oben genannte Gesetz sieht ebenfalls starke Veränderungen bezüglich der Grunderwerbssteuer vor. Seit dem Jahre 2005 wurden den Käufern, welche Grundstücke nach 2006 erworben und anschließend wieder verkauft haben mit  Vertragsgebühren und Wertzuwachssteuern (ähnlich der Spekulationssteuer in Deutschland) steuerlich belastet.

Diese speziellen Steuern werden komplett abgeschafft, dafür treten die Regelungen bezüglich der Grunderwerbsteuern des Gesetzes Nr. 1587/1950 in Kraft, wonach ein Erlös von bis zu 20.000 € mit einem Prozentsatz von 8%, der Erlös von über 20.000 € mit einem Prozentsatz von 10% besteuert wird.

 Möglichkeit der Legitimation von baurechtswidrigen Bauten:

Ein vom zuständigen Ministerium eingeführter Gesetzesentwurf gibt den Bürgern die Möglichkeit, welche in Besitz von Gebäuden sind, die gegen bestimmte Bauvorschriften verstoßen, gegen Entrichtung einer bestimmten Geldstrafe vom Abriss baurechtswidriger Bauten verschont zu bleiben und die Gebäude zu legitimieren. Die neuen Regelungen umfassen insbesondere Fälle, in denen Räumlichkeiten entgegen der baurechtlichen Vorschriften anders als vorgesehen genutzt werden (z.B. wird das Untergeschoss im Bauamt als Keller gemeldet, genutzt wird es allerdings als Geschäft) und in denen offen stehende Räumlichkeiten in geschlossenen Räume umfunktioniert werden (z.B. zweiseitig offene Balkons).

 Gesetzesentwurf für die erneuerbaren Energiequellen:

Die Wahl des Gesetzes zur Regelung von erneuerbaren Energiequellen wird im Frühjahr des Jahres 2010 erwartet und soll das vorherige Gesetz Nr. 3468/2006 reformieren. Der Gesetzesentwurf sieht das Erreichen der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien auf 20% (entgegen der in der Richtlinie 28/2009 vorhergesehenen 18%) bis zum Jahre 2020 vor, zudem soll die gewonnene Energie 40% des Strombedarfs für das Jahr 2020 decken.

 Weiter, werden Änderungen bezüglich des Genehmigungsverfahrens vorgesehen, darunter fällt unter anderem die Trennung des Genehmigungsverfahren zur Erteilung einer Erzeugungslizenz vom Genehmigungsverfahren für die Einhaltung der Umweltauflagen, wobei letztere Genehmigung künftig statt vom Wirtschaftsministerium nun bei der Energie und Regulierungsbehörde (RAE) erteilt wird. Von der Verpflichtung der Erlangung einer Erzeugungslizenz werden diejenigen ausgenommen, welche nicht mahnbare oder in geringem Maße mahnbare Aktivitäten vornehmen, das Verfahren für die Erstellung eines Gutachtens über die Erstbewertung und Einschätzung der Umweltverträglichkeit (EEUV) und das Verfahren für die naturschutzrechtliche Genehmigung (NG) werden in ein Verfahren zusammengeschlossen.

 Änderung der kommunalen Verwaltungsstruktur Griechenlands:

Zum Herbst 2010 wird die Wahl eines Gesetzes erwartet, welches den Entwurf „Kallikratis“ umsetzen soll. Dieser bezieht sich auf die Reduzierung der Behördenanzahl der kommunalen Verwaltungen (OTA), die Kompetenzen sollen auf wenigere Behörden verteilt werden was zu einer höheren Flexibilität des Staates führen soll. Das Gesetz betrifft die kommunalen Verwaltungsbehörden (OTA) in 13 Verwaltungsbezirken, die Institution der Präfektur wird aufgehoben. In diesem Sinne wird die heutige Anzahl von 1.070 Gemeinden auf 370 reduziert. Auf Grund dieser verwaltungstechnischen Reformierung gehen alle Kompetenzen der früheren Präfekturen nun auf die Gemeinden und Verwaltungsbezirke über. Auf diese Weise wird eine Vereinfachung des staatlichen Verwaltungssystems erwartet, zudem sollen alle Verfahren für die Bürger klarer und einfacher gestaltet werden.



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