KPAG • Rechtsanwälte

Kriterien zur Auswahl von Rechtsanwälten im
Ausland über das Internet

Oft gestaltet sich der Gang ins Ausland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, schwierig.Im Inland bewährte Auswahlmethoden scheinen im Ausland nicht zu greifen, Empfehlungen und Erfahrungsberichte sind kaum erhältlich. „Andere Länder andere Sitten“, aber insbesondere auch andere Rechtsordnungen und kulturelle Unterschiede verursachen Unsicherheiten beim going international von mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus lassen die geplanten Investitionen keinen Raum für Experimente. Erfahrung, Kompetenz und Zuverlässigkeit der Berater Vorort sind gefragt.

Aber auch für Privatpersonen gestaltet sich die Auswahl und Beurteilung der Leistungen von Anwälten im Ausland
für ihre Rechtsfälle als schwierig, weil die subjektive Bewertung durch die Interessenten oftmals nur anhand der eigenen Angaben der Anwälte auf ihrer Internetseite erfolgen kann.

Die länderübergreifende Auswahl eines geeigneten Anwalts oder einer Anwaltskanzlei anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien scheint für die Ratsuchenden deshalb besonders schwierig zu sein, weil sich Aussagen und Angaben auf den Internetseiten aus der Ferne nur schwer nachprüfen lassen.

Zielführend Kriterien bei der Auswahhl von Rechtsanwälten
im Ausland

Natürlich gibt ein persönlicher Besuch bei der ausgewählten Anwaltskanzlei im Ausland am Besten Aufschluss darüber,ob sie das hält, was sie auf ihren Internetseiten verspricht. Oftmals werden Auslandsmandate jedoch ohne einen persönlichen Kontakt vergeben.In diesem Fall ist deshalb die Nachprüfbarkeit der Informationen
auf den Internetseiten besonders wichtig, um beurteilen zu können,ob die dort angegebenen Qualifikationen, Kenntnisse, praktische Erfahrung und sonstigen Angaben auch tatsächlich vorhanden sind.
Solche objektiv nachprüfbare Kriterien für die Beurteilung einer cross-border-Kanzlei können sich aus folgenden Punkten ergeben: