Rechtsanwälte und Steuerberater Kosmidis & Partner
Partner deutschsprachiger Unternehmen in Griechenland
Erforderliche Unterlagen für den Abschluss eines Immobilien-Kaufvertrages in Griechenland
Verkäufer:
inländische (griechische) Steuernummer
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes darüber, dass bei Erwerb des Verkäufers im Wege der Schenkung oder der Erbschaft die Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet wurde
Steuerbescheid oder sog. E9-Bescheinigung
eine Bescheinigung über eventuelle Einnahmen aus der Immobilie (beispielsweise Mieteinnahmen) oder eine entsprechende Negativbescheinigung oder eine eidliche Erklärung darüber, dass keine Einnahmen in den letzten 2 Jahren bestanden
Bescheinigung des Käufers vom zuständigen Finanzamt über die Steuerschuldenfreiheit (sog. forologiki enimerotita)
Baugenehmigung für jene Immobilien, die bebaut sind und der Bau nicht vor 1983 erfolgte. Soweit der Bau vor 1983 erfolgte ist zudem eine eidliche Erklärung darüber zu unterzeichnen, dass das Gebäude vor dem Jahre 1983 errichtet wurde.
Bescheinigung der sog. „parastasi“ (Vertretungsgebühr) der Anwälte
Eine sog. TAP-Bescheinigung der zuständigen Gemeinde (des Belegenheitsortes) betreffend die Schuldenfreiheit der Immobilie, insbesondere darüber, dass alle kommunalen Gebühren abgeführt wurden
Weitere Eidliche Erklärungen
ggf. Bescheinigung des Versicherungsträgers (sog. asfalistiki enimerotita), dass alle Versicherungsbeiträge entrichtet wurden. Dieser bedarf es insbesondere bei Gesellschaftern oder Unternehmern, die Personal beschäftigen. Bei Privatpersonen oder Beamten ist diese nicht erforderlich.
Käufer:
Steuernummer
Pass
Bescheinigung der sog. „parastasi“ (Vertretungsgebühr) der Anwälte
Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Entrichtung der angefallenen Grunderwerbssteuer
(Stand: April 2010. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)