Rechtsanwälte Kosmidis & Partner

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Subventionen in Griechenland nach dem neuen Investitionsgesetz 3908/2011

Das neue Investitionsgesetz sieht im Vergleich zu dem früheren Investitionsförderungsgesetz 3299/2004 neue Verfahren sowie neue Finanzierungs- und Förderungsmittel vor. Wesentliche Merkmale dieses Gesetzes sind in erster Line Transparenz, Effizienz und Beschleunigung.

Insbesondere zeichnet sich das Gesetz durch folgende Besonderheiten aus:

  •  Festlegung eines bestimmten jährlichen Budgets und damit von Obergrenzen für die Investitionen
  • Ausweitung des Anwendungsbereiches auf alle Bereiche der Wirtschaft, ausgenommen der in Art. 2 des Gesetzes vorgesehenen Wirtschaftssektoren
  • Schaffung von neuen Fördermitteln, insbesondere in Form von Steuerbefreiungen, Subventionen, Leasingförderungen und Darlehen mit niedrigen Zinssätzen
  • Antragstellung auf elektronischem Wege auf einer gesondert hierfür eingerichteten Website sowie in schriftlicher Form bei den zuständigen Stellen
  • Festlegung von festen Einreichungsfristen (April und Oktober)
  • Neues Verfahren zur Bewertung der eingereichten Anträge und Einrichtung eines Nationalen Registers von Gutachtern und Prüfern
  • Förderung der Innovation
  • Stärkung des Zusammenhalts der Peripherie
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Förderung von Jungunternehmer
  • Die Eigenkapitalquote liegt bei 25% der Investition.
     

Investitionskategorien

1. Generelle Unternehmen

  • betrifft jeden Unternehmer
  • Steuerbefreiungen bis zu 10 Jahren in gestaffelter Form und bis zu 100% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe

2. Zusammenarbeit mit der Peripherie

  • betrifft jeden UnternehmerInvestitionspläne mit Bezug auf lokale Bedürfnisse oder durch Nutzung lokaler Wettbewerbsvorteile
  • In Bezug auf alle Investitionsformen
  • Subventionen und Leasingförderung bis zu 70% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe
  • Für neue Unternehmen kann dieser Prozentsatz um weitere 10% erhöht werden
  • der restliche Prozentsatz bis zur maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe wird durch Steuerbefreiungen ergänzt.

3. Technologisches Wachstum

  • Investitionen in Erneuerungen und technologischem Fortschritt des Unternehmens
  • Subventionen und Leasingförderung bis zu 80% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe
  • Für neue Unternehmen kann dieser Prozentsatz um weitere 10% erhöht werden
  • der restliche Prozentsatz bis zur maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe wird durch Steuerbefreiungen ergänzt.

4. Junge Unternehmerschaft

  • Bezieht sich auf Jungunternehmer mit einem Alter von 20 bis 40 Jahren
  • Förderung der gesamten Ausgaben für die Dauer von 5 Jahren ab der Inbetriebnahme des Unternehmens.
  • Die Gesamtförderung beläuft sich auf maximal 1.000.000 €.

5. Große Investitionspläne

  • Investitionen von mindestens 50.000.000 €,
  • alle Formen der Förderungen, vereinzelt oder kumulativ.
  • Die Höhe der Förderung reduziert sich, sofern sie die Höhe der Investition erhöht.
  • Die Subvention beläuft sich auf maximal 60% der gesamten Förderung.

6. Vollendete mehrjährige Investitionspläne

  • Investitionspläne zur Umsetzung vollendeter mehrjähriger (2-5 Jahre) Unternehmenspläne in einer Höhe von mehr als 2.000.000 €.
  • Diese Unternehmen müssen mindestens fünf Jahre existieren.
  • Ziel ist der technologische, verwaltungsrechtliche, organisatorische und unternehmerische Fortschritt.
  • Steuerbefreiungen bis zu 100% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe

7. Pläne zur Synergie und Vernetzung (sog. Clustering)

  • Unternehmensstrukturen der Synergie und Vernetzung von mindestens 10 Unternehmen in Athen und Thessaloniki und von 5 Unternehmen im übrigen Griechenland, in Form eines Joint Venture.
  • Jede Form der Förderungsmittel.
     

Formen der Förderungen

  1. Steuerbefreiungen von 8 bis 10 Jahren
  2. Subventionen
  3. Förderung von Leasingverträgen
  4. günstige Darlehen vom ETEAN
     

Das neue griechische Investitionsgesetz 3908/2011 in der Praxis

Die zweite Phase des Verfahrens zur Einreichung von Investitionsplänen im Rahmen des neuen Investitionsgesetzes begann am 01.10.2011 und endete zum 31.10.2011.

Gegenstand derartiger Anträge sind die Gewährung von Subventionen, Steuerbefreiungen, Förderungen von Leasingraten sowie die Vergabe einer Finanzierung durch die Unternehmerkasse E.T.E.AN. Für bestimmte Großinvestitionen der sog. Generellen Kategorie kann ein Antrag jederzeit und über das gesamte Jahr hinweg eingereicht werden.

Anträge, die während der ersten Phase der Anwendung des Gesetzes im Mai dieses Jahres eingereicht wurden, befinden sich bereits im Endstadium des Verfahrens. Die Gesamtheit der bei den zuständigen Stellen des Ministeriums in Athen und Thessaloniki eingereichten Anträge wurden bereits bewertet und bereits in 63 Fällen mit einem Gesamtbudget von 402.015.74 € und mit der Schaffung von 497 Arbeitsplätzen genehmigt.

Alle Investoren, die bereits einen Antrag eingereicht haben, können den Verlauf des Antrages auf der Website des Ministeriums www.ependyseis.gr bis hin zur endgültigen Bewertung verfolgen.

Das neue Gesetzeswerk gewährleistet Transparenz, Effizienz, Gegenständlichkeit und Beschleunigung der vorgesehenen Verfahren. Zum ersten Mal wird zudem den Investoren die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 6 Monaten ab Einreichung ihres Antrages die Ergebnisse der Bewertung ihrer Anträge, die Höhe der staatlichen Förderung bei Eingliederung und Bescheidung des Antrages sowie den Zeitpunkt der Zahlung der Förderungsgelder zu erfahren.

Zu verzeichnen ist an dieser Stelle, dass die Bewertung der Investitionspläne der ersten Phase fristgerecht, sprich gemäß den gesetzlichen Vorgaben, und unter Einhaltung von Transparenz und beschleunigten Verfahren vollendet wurde.

Die nächste Einreichungsfrist beginnt im kommenden April.

(Stand 2011. Alle Angaben ohne Gewähr.)

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