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Voraussetzungen der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in der EU

Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Waren ist an bestimmte Voraussetzungen und Nachweise wie zB die Gelangensbestätigung, CMR Frachtbrief, oder die „weiße“ Spediteurbescheinigung genüpft.

Im Zuge des Wegfalls der Zölle im EU-Binnenmarkt wurde das Institut der innergemeinschaftlichen Lieferung unter Wegfall der Prozeduren der Ausfuhrlieferung und Einfuhrumsatzbesteuerung eingeführt. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt dann vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit Waren von einem in einen anderen EU-Mitgliedsstaat an einen Unternehmer ausführt. Dieser Vorgang hat den sog. Innergemeinschaftlichen Erwerb zur Folge. Dies wiederum führt dazu, dass der Erwerber im Erwerberstaat die Umsatzsteuer abführen muß, diese aber gleichzeitig als Vorsteuer mit seiner Umsatzsteuerschuld verrechnen kann.

Die Steuerfreiheit ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu muß

Ferner muß das Vorliegen der Voraussetzungen nachgewiesen werden. Hierzu muß zunächst

Die Spediteurbescheinigung für den künftigen innergemeinschaftlichen Transport muß folgende Angaben enthalten.

Die Spediteurbescheinigung für den beendeten innergemeinschaftlichen Transport muß ferner

Um den Meldepflichten zu entsprechen muß die Summe der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben werden.

Kann der ausführende Unternehmer die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, so ist er verpflichtet, die Umsatzsteuer in seinem Land nachzuentrichten.