Rechtsanwälte Kosmidis & Partner

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Antragsverfahren für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland

Nach Verabschiedung des Gesetzes N. 3468/06 und Veröffentlichung einschlägiger Ministerbeschlüsse haben sich die Verfahren für die Genehmigung und Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland geändert.

Nachstehend bieten wir eine Zusammenfassung der Verfahren auf Basis der heute geltenden Gesetzgebung. Maßgeblicher Parameter für die aufgeführten Verfahren ist die Leistung der jeweiligen photovoltaischen Anlage. Entsprechend werden die Photovoltaik-Systeme in Griechenland nach drei leistungsrelevanten Kategorien differenziert.

Hinweis: Dieser Artikel steht auch als Download im PDF-Format unter dem Titel Antragsverfahren für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland bereit.

1. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von unter 20 Kilowatt (kWp)

Nicht erforderlichErforderlich

Genehmigung der Energieerzeugung

Einrichtungsgenehmigung

Betriebserlaubnis

Befreiung durch die RAE von der Verpflichtung zum Erwerb einer Erzeugungslizenz, außer wenn es sich um Stationen handelt, die auf nicht am Verbundnetz angeschlossenen Inseln mit Netzsättigung eingerichtet werden, welche per Beschluss der RAE festgestellt wird

Baugenehmigung

Genehmigung umweltrelevanter Bedingungen, sofern das System nicht innerhalb von Gebieten NATURA 2000, Nationalforsten, traditionellen Ansiedlungen und Gebieten von archäologischem Interesse installiert werden.

Anschlussvertrag mit der DEI, wobei auch eine Eignungsbescheinigung der Baubehörde verlangt wird

Vertrag über den Stromkauf mit dem DESMIE (bzw. für nicht an das griechische Verbundnetz angeschlossene Inseln mit der DEI)


2. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 20 bis 150 Kilowatt (kWp)

Nicht erforderlich Erforderlich

Genehmigung der Energieerzeugung

Einrichtungsgenehmigung

Betriebserlaubnis

Baugenehmigung

Befreiung durch die RAE von der Verpflichtung zum Erwerb einer Energieerzeugungslizenz

Genehmigung umweltrelevanter Bedingungen

Anschlussvertrag mit der DEI

Vertrag über den Stromkauf mit dem DESMIE (bzw. für nicht an das griechische Verbundnetz angeschlossene Inseln mit der DEI)


3. Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von über 150 Kilowatt (kWp)

Nicht erforderlich Erforderlich

Baugenehmigung

Es erfolgt keine Befreiung von der Verpflichtung zum Erwerb einer Baugenehmigung für die Baukonstruktionen sowie für die Gebäude zur Unterbringung der Kontrolleinrichtungen und Transformatoren

Energieerzeugungslizenz

Einrichtungsgenehmigung

Betriebserlaubnis

Genehmigung umweltrelevanter Bedingungen

Vertrag über den Stromkauf mit dem DESMIE (bzw. für nicht an das griechische Verbundnetz angeschlossene Inseln mit der DEI)

Legende:
- DEI = Öffentliche Elektrizitätsgesellschaft
- DESMIE = Operator des griechischen Stromtransportsystems
- RAE = Energie-Regulierungsbehörde

Nützliche Hinweise

  • Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt (kWp) werden als "nicht störende Aktivitäten" eingestuft (bei höherer Leistung sind sie "niedrigen Störpotentials"), gemäß dem gemeinsamen Ministerbeschluss (KYA) vom 04-11-2004 (D6/F1/Oik.19500). Folglich ist die Installation dieser photovoltaischen Anlagen in Gebieten innerhalb genehmigter Stadtplanungsgebiete, innerhalb der Grenzen weniger als 2.000 Einwohner zählender oder seit vor 1923 existierender Ansiedlungen sowie auch in Gebieten außerhalb eines genehmigten Bebauungsplans gestattet.
  • Für die Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland ist die Wahl von Landstücken auf hochproduktiven Landwirtschaftsflächen zu vermeiden.
  • Die Installation photovoltaischer Systeme ist in Griechenland nach Genehmigung der nationalen Energieregulierungsbehörde (EPAE) bezüglich der Integration in das Umfeld auch in traditionellen Ansiedlungen, historischen Stadtteilen und unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden gestattet.

(Stand: Mitte 2007. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

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