Rechtsanwälte Kosmidis & Partner

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Warum sich Photovoltaik in Griechenland lohnt

Photovoltaik hat sich auch in Griechenland zu einer der attraktivsten und lukrativsten Investitionen nicht nur für griechische Mitbürger entwickelt. Diese Investitionsmöglichkeit ist für jedermann in Griechenland realisierbar, und viel wichtiger, jeder kann in denselben Genuss aller der durch diese Investition in Griechenland bestehenden Vorteile und erzielbaren Gewinnausschüttungen kommen.

Wer möchte nicht langfristig eine stetige monatliche Einkommensquelle sichern, welche

  • mit der einmaligen Aufbringung sämtlicher Investitionskosten zu Beginn der Projektierung finanziert wird, und im Gegenzug Erträge für mindestens 20 Jahre kontinuierlich auf monatlicher Basis sichert,

  • über die gesamte Lebensdauer mit verhältnismäßig geringen Instandhaltungskosten verbunden ist

  • für den Betrieb des Unternehmens weder den Einsatz eigener Arbeitskraft abverlangt wird, noch die Einstellung von Personal erforderlich ist

  • und nicht die dauerhafte Anwesenheit des Unternehmers selbst oder eine Geschäftsführung vor Ort erfordert …..

Die Lösung heißt Photovoltaik in Griechenland.

Alles beginnt damit, womit Griechenland allgemein zuerst in Verbindung gebracht wird: der Sonne. Das Geheimnis liegt in der Nutzung des Sonnenlichtes zur Umsetzung in Energie. Genauer gesagt wird Strom aus Sonnenlicht produziert. Und diesen Strom verkauft man an die griechische Strombehörde zu vorher fest vereinbarten Abnahmepreisen. Die allgemein bekannte starke Sonneneinstrahlung in Griechenland ist ein Garant für den Erfolg der Investition und macht dabei das Geldverdienen einfach.

Im Gegensatz zu anderen Ländern bietet Griechenland noch mitunter die höchste Einspeisevergütung. Dies wird besonders am Beispiel von Neueinsteiger Frankreich sehr deutlich, wo die Einspeisevergütung mit 0,40 € noch weit unter den Preisen in Griechenland liegt. Hierzulande bewegt sich die Einspeisevergütung zwischen 0,40 und 0,52 €/kWh.

Auch das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Erlangung einer Erzeugungsgenehmigung hat sich in Griechenland bewährt. Detaillierte Informationen zum Genehmigungsverfahren erhalten Sie zu den am häufigsten gestellten Fragen unter dem Link Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen in Griechenland. Die anderenorts aufgetretenen Anfangsschwierigkeiten wurden erkannt und bereits andere Lösungen gewählt, damit die teilweise fatalen Auswirkungen für die Projektentwicklung vermieden werden können. So erlangten z. B. in anderen Ländern die Investoren und Projektbetreiber eine Erzeugungsgenehmigung, fuhren mit der Installation der Photovoltaikanlage fort, um nach Installation der Anlage festzustellen, dass ihnen der Abschluss des Einspeisevertrages durch die hiesigen Behörden versagt wurde. Der Grund: die Voraussetzungen für den Anschluss waren nicht gegeben oder aber die Kosten für den Anschluss standen in unverhältnismäßiger Höhe zu der Investition. Die Folge: das Projekt konnte letztendlich, nach Aufbringen großer Investitionssummen, nicht realisiert werden. In Griechenland wurden diese Gefahrenquellen in das gesetzliche Genehmigungsverfahren zwecks Umgehung irreparabler Folgen und Schäden für die Investoren und Projektbetreiber berücksichtigt und entsprechend ausgemerzt. Demnach besteht nach der geltenden Gesetzgebung für die eben erwähnten Fälle die Verpflichtung, ein sog. Anschlussangebot einzuholen. Dieses stellt eine unabdingbare Voraussetzung für die Projektrealisierung dar und ist vor Erteilung der Installationsgenehmigung einzuholen. Mithin wird in diesem Rahmen überprüft, ob an der gewünschten Stelle der Installation die Voraussetzungen für einen Anschluss gegeben sind. Durch diese Voraussetzung soll gewährleistet werden, dass keine Installationsgenehmigungen erteilt werden, ohne dass die Anschlussmöglichkeiten überhaupt gegeben sind.

Diese Voraussetzung stellt nur eine der Besonderheiten der einschlägigen griechischen Gesetzgebung dar, die den Investoren das größtmögliche Maß an Sicherheit für die Realisierung der Investition gewährleisten soll. Grundsätzlich kennzeichnet sich das griechische Verfahren, bestimmt und geregelt durch die einschlägigen nationalen Gesetze, durch Transparenz, Sicherheit und Effizienz aus. Insbesondere durch die in den letzten drei Jahren erfolgten Änderungen der Gesetzesbestimmungen wurde das Verfahren der in Rede stehenden Genehmigungen zu Gunsten der Genehmigungsinhaber und Investoren verbessert, erleichtert und beschleunigt. Zu diesem Ergebnis trägt aber auch die griechische Regulierungsbehörde RAE nicht unerheblich bei.

In Kürze sollen für Griechenland insgesamt 900 MW freigegeben werden. Die Kontingente sind damit noch lange nicht ausgeschöpft, und die sich daraus ergebenden Investitionsmöglichkeiten sind für jedermann ersichtlich.

Zudem muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass für Investoren auch die Möglichkeit besteht, mit nur einer geringen eigenen Investitionssumme langfristig sehr lukrative Gewinne erzielen zu können. Diese Möglichkeit besteht sogar bei sehr kleinen Anlagen, für die man – und dies ist besonders wichtig - noch nicht einmal einem Genehmigungsverfahren unterliegt. Ein Kleinprojekt mit einer 20kW-Anlage sichert jährliche Erträge von durchschnittlich 17.000 €, und damit monatliche Gewinne von 1.200 bis 1.500 €. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren erfolgt in 5 – 7 Jahren die Tilgung des Investitionskapitals, so dass ab diesem Zeitpunkt reine Gewinne erzielt werden, und zwar mindestens für weitere 15 Jahre.

Ein sehr großer Vorteil, der natürlich die Investition eines Photovoltaikprojektes in Griechenland besonders reizvoll gestaltet, sind die vom griechischen Staat für solche Investitionen ausgegebenen Förderungen nach dem Fördergesetz 3299/2004 nebst Modifizierung. Bis zu 40% der Investition können mit staatlichen Zuschüssen abgedeckt werden. Und die Möglichkeit, 35% der Gesamtinvestitionssumme durch ein Bankdarlehen zu finanzieren, führt dazu, dass ein Investor lediglich 25% der Investitionssumme als Eigenkapital aufbringen muss. Unter dem Link Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie und Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen erhalten Sie zum Thema Fördermittel zur Stromerzeugung in Griechenland detaillierte Informationen zu vielen häufig gestellten Fragen. Folglich bedarf es für eine Kleinanlage von 20 kW nicht mehr als höchstens 30.000 € Eigenkapital. Natürlich kann diese Zahl noch niedriger liegen, je nach den für das konkrete Projekt erforderlichen Kosten. Nicht zu vergessen ist in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit für den Investor, eine Befreiung von der Mehrwertsteuer für sämtliche Modul- und Materialkosten zu erhalten. Die Steuerbefreiung wird vom zuständigen Finanzamt erteilt. Insgesamt lohnt es sich daher, Photovoltaik in Griechenland zu betreiben. Und da die Sonne in Griechenland nie untergeht, kann jeder seinen Platz an der griechischen Sonne haben …

(Stand: Mai 2009. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

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