Rechtsanwälte Kosmidis & Partner

Partner deutscher und österreichischer Unternehmen in Griechenland

Mergers & Acquisitions bei Investitionen in Griechenland

In dem inzwischen grenzenlosen europäischen Binnenmarkt ergeben sich vielfältige unternehmerische Chancen - sowohl aus der stetigen Erweiterung des Binnenmarktes als auch wegen der landesspezifischen Besonderheiten und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Mitgliedsländer. Dabei stehen heute nicht nur die "Global Players", also die internationalen Großunternehmen vor der Frage der Auslandsexpansion, sondern auch mittelständische Firmen und Unternehmen, die an den Vorteilen eines größeren Binnenmarktes partizipieren möchten.

Bei einer geplanten Investition in Griechenland stehen deutsche Unternehmen vor der Wahl, ob sie ein Unternehmen neu gründen oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen möchten. Neben der Möglichkeit der Neugründung einer Gesellschaft in Griechenland kann die Übernahme eines bereits bestehenden griechischen Unternehmens oder die Beteiligung daran Vorteile bergen. Solche Unternehmenstransaktionen, wie der Zusammenschluss, die Übernahme von Unternehmen oder die Beteiligung daran, werden als „Mergers & Acquistions“, kurz „M & A“ bezeichnet.

Hinweis: Der Beitrag steht unter dem Titel Mergers & Acquisitions in Griechenland, Unternehmenskauf, -verschmelzung und -spaltung auch als Download im PDF-Format bereit.

Mergers & Acquisitons in Griechenland

Der weltweite Markt hat sich für M & A Transaktionen in den letzten Jahren deutlich belebt. Dieser Trend hat auch vor Griechenland nicht halt gemacht, wie jüngst verschiedene Übernahmen gezeigt haben. Aber auch bei mittelständischen Unternehmen kann der Zukauf anderer Unternehmen oder die Beteiligung daran zur Verbesserung ihrer Marktposition beitragen und Steuervorteile bringen.

Der deutsche Unternehmer, der sich mit dem Gedanken an die Übernahme eines griechischen Unternehmens trägt, wird sich dabei unter anderem von der Überlegung leiten lassen, dass der aus einem Zukauf resultierende effektive Nutzen aus der Summe der einzelnen Unternehmen höher sein kann als der jeweils separat betrachtete Nutzen aus den einzelnen Unternehmen. In diesem Fall wird der Aspekt der Synergie-Effekte im Vordergrund stehen.

Das organische Wachstum durch Gründung und Aufbau eines neuen Unternehmens im Ausland aus eigener Kraft wird bis zu der Installierung und Generierung von Umsätzen möglicherweise viel Zeit kosten. Der Zukauf eines bereits bestehenden und in den Markt gut eingeführten Unternehmens kann hingegen zu einer sofortigen Marktpräsenz und Generierung von Umsatz bzw. auch unmittelbaren anorganischen Erweiterung der bestehenden Unternehmensstruktur führen. Weitere entscheidende Gründe zugunsten der Übernahme eines griechischen Unternehmens können die Marke eines bestimmten Unternehmens, der Standort, sofort verfügbare Produktionskapazitäten etc. darstellen.

Andererseits kann durch die Beteiligung eines Investors neue Liquidität erzielt und somit zur Verbesserung der Marktposition eines bestehenden Unternehmens beitragen oder, im Fall des Unternehmensverkauf, z. B. auch die Frage der Nachfolge geregelt werden.

Unabhängig von der Alternative, für welche Alternative sich das Unternehmen entscheidet, wird es sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gepflogenheiten in Griechenland informieren müssen. Einen weiteren wichtigen Punkt in den Überlegungen wird dann das länderübergreifende Zusammenspiel der griechischen (Tochter-) Gesellschaft mit der deutschen (Mutter-) Gesellschaft darstellen.

Hinweis: Guter Rat muss nicht teuer sein, fehlende oder falsche Beratung hingegen kann dem Unternehmen teuer zu stehen kommen, insbesondere dann, wenn schon bei der Planung und Beratung Fehler unterlaufen. Die rechtzeitige Beratung durch Rechtsanwälte, welche sich auf das cross-border Geschäft spezialisiert haben, ist deshalb dringend zu empfehlen.

Hier steht allerdings dem einerseits ständig zusammenwachsenden EU-Binnenmarkt eine bislang nur teilweise harmonisierte Flut von nationalem Recht und nationalen rechtlichen Besonderheiten in den einzelnen Ländern entgegen. Mussten bislang nur größere Konzerne und Unternehmen die jeweiligen regionalen Besonderheiten meistern, sehen sich durch die Schaffung des EU-Binnenmarktes nun auch kleine und mittlere Unternehmen zunehmend mit den verschiedenen Gesetzgebungen und nationalen Regelungen konfrontiert.

(Stand: April 2010. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

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