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Unter dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden völkerrechtliche Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen zwei Staaten abgeschlossen. Im DBA wird der Umfang des Besteuerungsrechts der Vertragssaaten für die auf ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte geregelt. Durch das DBA soll vermieden werden, dass natürliche und juristische Personen, welche in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten für die selben Einkünfte doppelt besteuert werden. Für die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gelten grundsätzlich vier Prinzipien:
Griechenland hat mit etlichen Ländern solche Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Nachfolgend werden die DBAs zwischen Griechenland und Deutschland, sowie zwischen Griechenland und Österreich dargestellt.
Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Deutschland - Griechenland
Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Österreich - Griechenland
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