KPAG • Rechtsanwälte

(griechisch: ζημία)

Ein Schaden liegt im zivilrechtlichen Sinne vor, wenn sich das Vermögen einer Person unfreiwillig vermindert hat.

Positiver Schaden
(griechisch: θετική ζημία)

Der positive Schaden ist der tatsächlich objektiv entstandene Schaden, den der Geschädigte nur durch Erbringung einer Leistung aufheben kann.