(griechisch: δικαιοπραξία)
Ein Rechtsgeschäft ist die mittels Abgabe mindestens einer Willenserklärung dadurch entstehende Rechtsfolge. Rechtsfolge könnte u.A. das Entstehen eines Schuldverhältnisses sein. Typische Beispiele für Rechtsgeschäfte sind der Kaufvertrag und die Schenkung.