Rechtsfaehigkeit
(griechisch: ικανότητα δικαίου)
Rechtsfähig sind alle Menschen von Geburt an bis zu ihrem Tode. Sie sind damit sogenannte Rechtssubjekte und damit Träger von Rechten und Pflichten. Gleiches gilt für juristische Personen.
(griechisch: ικανότητα δικαίου)
Rechtsfähig sind alle Menschen von Geburt an bis zu ihrem Tode. Sie sind damit sogenannte Rechtssubjekte und damit Träger von Rechten und Pflichten. Gleiches gilt für juristische Personen.